Mütter- und Schwangerenforum

Alleinige Sorgerecht

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MiramitLionel
7485 Beiträge
13.01.2016 20:48
Ich werde bald geschieden und das sorgerecht bleibt geteilt. Obwohl mein ex einiges getan hat...

also so einfach ist das nicht zu bekommen und sicher keine Formsache
Alaska
18959 Beiträge
13.01.2016 20:50
Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Serafinchen:

Aber wenn man verheiratet ist hat man automatisch geteiltes Sorgerecht, das bleibt auch bei einer Scheidung bestehen. Es müsste schon etwas gravierendes vorfallen, damit dem Vater das Sorgerecht wieder entzogen wird.


Man kann auch bei einer Scheidung das alleinige Sorgerecht bekommen.... (auch ohne Vorfall und streit... Formsache)


Formsache. Jup. Da muss aber der leibliche Vater zustimmen. Wenn er sich dagegen wehrt (ohne Vorfall) hat man so gut wie keine Chance, dem Vater das zu verwehren.
Früher war das noch anders. Aber vor einigen Jahren hat man das zum Glück für die Väter geändert.
13.01.2016 20:50
Zitat von Serafinchen:

Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Serafinchen:

Aber wenn man verheiratet ist hat man automatisch geteiltes Sorgerecht, das bleibt auch bei einer Scheidung bestehen. Es müsste schon etwas gravierendes vorfallen, damit dem Vater das Sorgerecht wieder entzogen wird.


Man kann auch bei einer Scheidung das alleinige Sorgerecht bekommen.... (auch ohne Vorfall und streit... Formsache)

Ernsthaft, in Deutschland? Aber man kann doch nicht einfach so einem Elternteil das Sorgerecht entziehen, wenn er es hat.....


Ich sag doch nix von entziehen....
Wenn.man sich einig ist kann man das bekommen. ..
Ansonsten ust es so wie du es sagst seht schwierig und es söllte sich wirklich überlegt werden .... den Kinder sollten auf keinen Fall darunter leiden
Serafinchen
4539 Beiträge
13.01.2016 20:52
Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Serafinchen:

Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Serafinchen:

Aber wenn man verheiratet ist hat man automatisch geteiltes Sorgerecht, das bleibt auch bei einer Scheidung bestehen. Es müsste schon etwas gravierendes vorfallen, damit dem Vater das Sorgerecht wieder entzogen wird.


Man kann auch bei einer Scheidung das alleinige Sorgerecht bekommen.... (auch ohne Vorfall und streit... Formsache)

Ernsthaft, in Deutschland? Aber man kann doch nicht einfach so einem Elternteil das Sorgerecht entziehen, wenn er es hat.....


Ich sag doch nix von entziehen....
Wenn.man sich einig ist kann man das bekommen. ..
Ansonsten ust es so wie du es sagst seht schwierig und es söllte sich wirklich überlegt werden .... den Kinder sollten auf keinen Fall darunter leiden

Klar, wenn er dir das Sorgerecht überschreibt ist es etwas anderes, aber dann bekommst du es auch sicher, und dann muss er auch für nichts mehr zustimmen, es sei denn ihr wollt weg ziehen.
13.01.2016 20:53
Zitat von Alaska:

Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Serafinchen:

Aber wenn man verheiratet ist hat man automatisch geteiltes Sorgerecht, das bleibt auch bei einer Scheidung bestehen. Es müsste schon etwas gravierendes vorfallen, damit dem Vater das Sorgerecht wieder entzogen wird.


Man kann auch bei einer Scheidung das alleinige Sorgerecht bekommen.... (auch ohne Vorfall und streit... Formsache)


Formsache. Jup. Da muss aber der leibliche Vater zustimmen. Wenn er sich dagegen wehrt (ohne Vorfall) hat man so gut wie keine Chance, dem Vater das zu verwehren.
Früher war das noch anders. Aber vor einigen Jahren hat man das zum Glück für die Väter geändert.


Das stimmt und in ganz ganz vielen Fällen ist saß auch gut so das sich vieles zum wohle der Väter getan hat..... sehe ich selbst so.

Da ich aber einige Kilometer .... also nicht nur einen Katzen Sprung weit weg ziehen werde.... und der Papa der Kinder sich schon in den 4 Jahren der Trennung immer schwer tat bei Behörden usw mit anwesend zu sein oder kümmern oder oder und er gesagt hat er kommt dort nicht hin .... möchte er das so gelöst haben...und sa sagte meine Anwältin ist es mir eine Form sache.

Nur hatte ich jezt von außen stehenden gehört das dann das Jugendamt irgendwie den 2 Part übernimmt und da.bin uch mir jezt nicht so sicher...
13.01.2016 20:54
Zitat von Serafinchen:

Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Serafinchen:

Zitat von Krümelkeks13:

...

Ernsthaft, in Deutschland? Aber man kann doch nicht einfach so einem Elternteil das Sorgerecht entziehen, wenn er es hat.....


Ich sag doch nix von entziehen....
Wenn.man sich einig ist kann man das bekommen. ..
Ansonsten ust es so wie du es sagst seht schwierig und es söllte sich wirklich überlegt werden .... den Kinder sollten auf keinen Fall darunter leiden

Klar, wenn er dir das Sorgerecht überschreibt ist es etwas anderes, aber dann bekommst du es auch sicher, und dann muss er auch für nichts mehr zustimmen, es sei denn ihr wollt weg ziehen.


Ja ich will weg ziehen..... Aufenthalt Bestimmung recht geht auch rüber
13.01.2016 20:56
Zitat von MiramitLionel:

Ich werde bald geschieden und das sorgerecht bleibt geteilt. Obwohl mein ex einiges getan hat...

also so einfach ist das nicht zu bekommen und sicher keine Formsache


Das tut mir leid.... dann musst du auch immer überlegen was besser ist..... rum streiten bis auf Messer oder einfach zu sehen wie es geht...
Alles gute dir
Serafinchen
4539 Beiträge
13.01.2016 20:58
Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Serafinchen:

Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Serafinchen:

...


Ich sag doch nix von entziehen....
Wenn.man sich einig ist kann man das bekommen. ..
Ansonsten ust es so wie du es sagst seht schwierig und es söllte sich wirklich überlegt werden .... den Kinder sollten auf keinen Fall darunter leiden

Klar, wenn er dir das Sorgerecht überschreibt ist es etwas anderes, aber dann bekommst du es auch sicher, und dann muss er auch für nichts mehr zustimmen, es sei denn ihr wollt weg ziehen.


Ja ich will weg ziehen..... Aufenthalt Bestimmung recht geht auch rüber

Es geht dabei eher um das Umgangsrecht. Der Vater muss einem Umzug halt zustimmen.
13.01.2016 21:00
Zitat von Serafinchen:

Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Serafinchen:

Zitat von Krümelkeks13:

...

Klar, wenn er dir das Sorgerecht überschreibt ist es etwas anderes, aber dann bekommst du es auch sicher, und dann muss er auch für nichts mehr zustimmen, es sei denn ihr wollt weg ziehen.


Ja ich will weg ziehen..... Aufenthalt Bestimmung recht geht auch rüber

Es geht dabei eher um das Umgangsrecht. Der Vater muss einem Umzug halt zustimmen.


Das hat mit dem Umgangsrecht gar nix zu tun,,denn das bleibt immer dar... man darf es nicht verwehren und bei einem Umzug muß man auch als Mütter sehen das der umngang möglich ist

bei uns wird er dann wohl seltener stattfinden.....wenn er sich nicht irgendwann ganz verliert
Serafinchen
4539 Beiträge
13.01.2016 21:02
Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Serafinchen:

Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Serafinchen:

...


Ja ich will weg ziehen..... Aufenthalt Bestimmung recht geht auch rüber

Es geht dabei eher um das Umgangsrecht. Der Vater muss einem Umzug halt zustimmen.


Das hat mit dem Umgangsrecht gar nix zu tun,,denn das bleibt immer dar... man darf es nicht verwehren und bei einem Umzug muß man auch als Mütter sehen das der umngang möglich ist

bei uns wird er dann wohl seltener stattfinden.....wenn er sich nicht irgendwann ganz verliert

Das meine ich ja, man darf nicht zu weit weg ziehen, ich glaube bei 200 km oder so ist die Grenze bei der dann erst der Vater zustimmen muss.
13.01.2016 21:05
Zitat von Serafinchen:

Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Serafinchen:

Zitat von Krümelkeks13:

...

Es geht dabei eher um das Umgangsrecht. Der Vater muss einem Umzug halt zustimmen.


Das hat mit dem Umgangsrecht gar nix zu tun,,denn das bleibt immer dar... man darf es nicht verwehren und bei einem Umzug muß man auch als Mütter sehen das der umngang möglich ist

bei uns wird er dann wohl seltener stattfinden.....wenn er sich nicht irgendwann ganz verliert

Das meine ich ja, man darf nicht zu weit weg ziehen, ich glaube bei 200 km oder so ist die Grenze bei der dann erst der Vater zustimmen muss.


Das ist egal wie weit man weg zieht .man muß den Umgang immer gewähren..
wolkenschaf
11986 Beiträge
13.01.2016 21:07
Formsache ist das ganze nur, wenn der Vater freiwillig auf sein Sorgerecht verzichtet. Ohne Zustimmung muss er sich schon was sehr gravierendes zu Schulden kommen lassen haben, damit sein Sorgerecht verliert.
Serafinchen
4539 Beiträge
13.01.2016 21:08
Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Serafinchen:

Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Serafinchen:

...


Das hat mit dem Umgangsrecht gar nix zu tun,,denn das bleibt immer dar... man darf es nicht verwehren und bei einem Umzug muß man auch als Mütter sehen das der umngang möglich ist

bei uns wird er dann wohl seltener stattfinden.....wenn er sich nicht irgendwann ganz verliert

Das meine ich ja, man darf nicht zu weit weg ziehen, ich glaube bei 200 km oder so ist die Grenze bei der dann erst der Vater zustimmen muss.


Das ist egal wie weit man weg zieht .man muß den Umgang immer gewähren..

Naja, wenn du nach Australien ziehen würdest wäre es für manche schlichtweg nicht möglich alle 2 Wochen 2000€ für die Flugkosten zu berappen. Es muss auch noch ein Umgang möglich sein.
13.01.2016 21:11
Zitat von Serafinchen:

Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Serafinchen:

Zitat von Krümelkeks13:

...

Das meine ich ja, man darf nicht zu weit weg ziehen, ich glaube bei 200 km oder so ist die Grenze bei der dann erst der Vater zustimmen muss.


Das ist egal wie weit man weg zieht .man muß den Umgang immer gewähren..

Naja, wenn du nach Australien ziehen würdest wäre es für manche schlichtweg nicht möglich alle 2 Wochen 2000€ für die Flugkosten zu berappen. Es muss auch noch ein Umgang möglich sein.


das darf ach nicht verwert werden
mummy_to_be
13114 Beiträge
13.01.2016 21:11
Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Serafinchen:

Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Serafinchen:

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Das hat mit dem Umgangsrecht gar nix zu tun,,denn das bleibt immer dar... man darf es nicht verwehren und bei einem Umzug muß man auch als Mütter sehen das der umngang möglich ist

bei uns wird er dann wohl seltener stattfinden.....wenn er sich nicht irgendwann ganz verliert

Das meine ich ja, man darf nicht zu weit weg ziehen, ich glaube bei 200 km oder so ist die Grenze bei der dann erst der Vater zustimmen muss.


Das ist egal wie weit man weg zieht .man muß den Umgang immer gewähren..


Falsch!
Wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder das Kind keinen Bezug zum Vater ist muss man das nicht.
Das liegt dann in deiner Hand ob du es zulässt oder nicht.
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