Mütter- und Schwangerenforum

Alleinerziehend, Elterngeld zuende...was nun?

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rosa123
1394 Beiträge
05.01.2015 16:28
Zitat von Brausedrops:

Zitat von rosa123:

Mhm....wie wäre es mit Arbeiten gehen?
Ich kann so etwas gar nicht nachvollziehen irgendwie...entschuldigung.
Aber, ein Kind von dir ist doch bestimmt schon im Kindergarten.
Und das andere Kind könntest du ggf. auch betreuen lassen?

Alleinerziehend zu sein ist doch nicht schlimm... Selbst ist die Frau. Und die Frau KANN wenn sie will. Eine Frau braucht keinen Mann um über die Runden zu kommen! Und nur weil kein Mann vorhanden ist, heißt es doch nicht das man zuhause bleiben muss... Und auch wenn ein Mann vorhanden wäre, könnte man trotzdem als Frau arbeiten gehen...

ich habe darin meine Einstellung. Und ich finde solche fragen mit ,, So Elternzeit vorbei - was steht mir nun zu?'' total be******.

Also, ich meine dies hier echt nicht Böse! Nicht das dies hier wieder welche in den falschen Hals bekommen
Aber ich finde so etwas nunmal unmöglich - und noch hinzugesagt sehr traurig! Das manche Frauen sich nicht Stark genug fühlen....

Man braucht keinen Mann!

ich hoffe und wünsche dir jedenfalls, das du das beste findest und das du glücklich bist. Fühle dich nach meinem Beitrag bitte keinenfalls angegriffen. Es war eine allgemeine Meinung darüber, die nun mal irgendwie zu deiner Frage passte.

Viel Glück !


Danke für deine Meinung, auch wenn ich in meinem Anfangspost darum gebeten habe, von solchen Antworten abzusehen. Ich fühle mich keineswegs angegriffen von deinem Beitrag, sondern hätte schon viel früher mit solch einer Antwort gerechnet. Ich möchte mich dennoch rechtfertigen (erneut, da ich meine Beweggründe schon in voherigen posts dargelegt habe).

Ich weiß das ich arbeiten gehen kann, es alleine schaffen werde und ich fühle mich durchaus stark genug!

Aber...ich will jetzt noch nicht arbeiten gehen. Ich habe mich für Familie und Kinder entschieden und möchte sie auch selbst betreuen. Es geht nicht darum 10 Jahre auf der faulen haut zu sitzen. Es geht darum das ich das Kind das ich auf diese Welt gesetzt habe die ersten zwei Lebensjahre selbst betreuen möchte.

Es mag Mütter geben die bekommen Kinder, nur um dieses Kapitel zu erfüllen und lassen es mit 6 Monaten fremd betreuen. Ich verurteile diese Mütter nicht.
Aber es ist halt nicht mein weg.

Und ich sehe es nicht ein, mein Kind nun mit bald einem Jahr abzugeben, nur weil wir von dem Papa verlassen wurden.

Ich werde noch viel arbeiten gehen um für meine Kinder zu sorgen ...noch die nächsten 35-40 Jahre.
Aber diese erste, sehr wichtige Zeit mit meinen Kindern, gibt mir niemand zurück.

Liebe grüße Brausedrops

Da gebe ich dir recht. Wie gesagt, ich meinte meinen Beitrag wirklich kein bisschen böse.
Das du die Zeit mit deinen Kindern verbringen/erleben möchtest kann ich gut nachvollziehen - ist natürlich auch was besonderes.
Dann habe ich das was du am Anfang geschrieben hast vielleicht sogar Falsch verstanden bzw aufgenommen .. Es klang für mich nur eben so in der Art von wegen ,,Versorger ist weg - nun wo anders etwas her nehmen'' ... Und daraufhin habe ich geschrieben gehabt, das eine Frau eben keinen Mann braucht sondern eben viel selber schaffen kann & reinholen kann was das Finanzielle angeht.

Für dieses Missverständnis möchte ich mich entschuldigen.
Trotzallem, stehe ich zu dem was ich geschrieben habe ( speziell nun dann eben nicht an dich - sondern an die Allgemeinheit ) - Und noch einmal, es war wirkllich nett geschrieben

Viele Liebe Grüße!
Brausedrops
57 Beiträge
28.02.2015 07:52
Hallo, ich wollte gerne noch einmal schreiben, für alle die vielleicht mal mit der gleichen Frage da sitzen und eine Antwort brauchen

Also ich bekomme jetzt ALG 2.

Einer Alleinerziehenden steht es rechtlich zu bis zum 12. Lebensjahr zuhause bleiben u Leistungen beziehen, sollte man Kind und Job nicht vereinbaren können. Der Job wird natürlich nicht so lange für einen frei gehalten....nur die ersten drei Jahre.

Die Damen auf dem Amt waren alle super nett zu mir. Sie sagten: Sehen sie es mal so Frau X, sie haben schon Jahre lang in die Kasse eingezahlt und haben Deutschland zwei Kinder geschenkt die sie nun betreuen.

Fand ich sehr lieb. Man fühlt sich ja schob ein wenig merkwürdig Leistungen zu beantragen.

Jetzt hoffe ich nur noch auf einen Kita und Krippenplatz für Ende des Jahres, damit ich Anfang nächsten Jahres wieder arbeiten gehen kann.
Aber dies gestaltet sich trotz meiner Situation echt schwierig Bin schon mit den Ämtern in Kontakt bezügl. Platz einklagen :-/ Aber das ist ein anderes Thema.

Liebe grüße Brausedrops
imo2009
16543 Beiträge
04.03.2015 19:50
Zitat von Brausedrops:

Hallo, ich wollte gerne noch einmal schreiben, für alle die vielleicht mal mit der gleichen Frage da sitzen und eine Antwort brauchen

Also ich bekomme jetzt ALG 2.

Einer Alleinerziehenden steht es rechtlich zu bis zum 12. Lebensjahr zuhause bleiben u Leistungen beziehen, sollte man Kind und Job nicht vereinbaren können. Der Job wird natürlich nicht so lange für einen frei gehalten....nur die ersten drei Jahre.

Die Damen auf dem Amt waren alle super nett zu mir. Sie sagten: Sehen sie es mal so Frau X, sie haben schon Jahre lang in die Kasse eingezahlt und haben Deutschland zwei Kinder geschenkt die sie nun betreuen.

Fand ich sehr lieb. Man fühlt sich ja schob ein wenig merkwürdig Leistungen zu beantragen.

Jetzt hoffe ich nur noch auf einen Kita und Krippenplatz für Ende des Jahres, damit ich Anfang nächsten Jahres wieder arbeiten gehen kann.
Aber dies gestaltet sich trotz meiner Situation echt schwierig Bin schon mit den Ämtern in Kontakt bezügl. Platz einklagen :-/ Aber das ist ein anderes Thema.

Liebe grüße Brausedrops
das wäre mir neu.......ab dem 3.geburtstag kann man laut amt teilzeit arbeiten.dann hat man keinen bestandsschutz mehr.
ich hab genau am 3.geburtstag meines sohnes einen termin gehabt und ne woche später hab ich nen lehrgang begonnen.trotz,das ich zu der zeit schon länger nen 400 € -job hatte.somit war ich täglich von 7-23 uhr ausser haus.....ich wollte das nicht wegen betreuung ( alleinerziehend )....da wollten sie mir die bezüge sperren.
I.n.a.
203 Beiträge
04.03.2015 20:01
Zitat von imo2009:

Zitat von Brausedrops:

Hallo, ich wollte gerne noch einmal schreiben, für alle die vielleicht mal mit der gleichen Frage da sitzen und eine Antwort brauchen

Also ich bekomme jetzt ALG 2.

Einer Alleinerziehenden steht es rechtlich zu bis zum 12. Lebensjahr zuhause bleiben u Leistungen beziehen, sollte man Kind und Job nicht vereinbaren können. Der Job wird natürlich nicht so lange für einen frei gehalten....nur die ersten drei Jahre.

Die Damen auf dem Amt waren alle super nett zu mir. Sie sagten: Sehen sie es mal so Frau X, sie haben schon Jahre lang in die Kasse eingezahlt und haben Deutschland zwei Kinder geschenkt die sie nun betreuen.

Fand ich sehr lieb. Man fühlt sich ja schob ein wenig merkwürdig Leistungen zu beantragen.

Jetzt hoffe ich nur noch auf einen Kita und Krippenplatz für Ende des Jahres, damit ich Anfang nächsten Jahres wieder arbeiten gehen kann.
Aber dies gestaltet sich trotz meiner Situation echt schwierig Bin schon mit den Ämtern in Kontakt bezügl. Platz einklagen :-/ Aber das ist ein anderes Thema.

Liebe grüße Brausedrops
das wäre mir neu.......ab dem 3.geburtstag kann man laut amt teilzeit arbeiten .dann hat man keinen bestandsschutz mehr.
ich hab genau am 3.geburtstag meines sohnes einen termin gehabt und ne woche später hab ich nen lehrgang begonnen.trotz,das ich zu der zeit schon länger nen 400 € -job hatte.somit war ich täglich von 7-23 uhr ausser haus.....ich wollte das nicht wegen betreuung ( alleinerziehend )....da wollten sie mir die bezüge sperren.


So kenne ich das auch. Allerdings will die TS ja in einem Jahr wieder arbeiten. Dann betrifft sie das nicht.

Find es vollkommen in Ordnung wenn du die ersten zwei Jahre bei deinem Kind bleiben möchtest. Du hast dann danach ja einen sicheren Arbeitsplatz und H4 ist nur eine Übergangslösung. Ich habe nach der Trennung von meinem Mann auch ein halbes Jahr H4 bezogen. Kurz nach dem 3. Geburtstag von meiner Tochter hatte ich dann einen Job.
imo2009
16543 Beiträge
04.03.2015 20:22
Zitat von I.n.a.:

Zitat von imo2009:

Zitat von Brausedrops:

Hallo, ich wollte gerne noch einmal schreiben, für alle die vielleicht mal mit der gleichen Frage da sitzen und eine Antwort brauchen

Also ich bekomme jetzt ALG 2.

Einer Alleinerziehenden steht es rechtlich zu bis zum 12. Lebensjahr zuhause bleiben u Leistungen beziehen, sollte man Kind und Job nicht vereinbaren können. Der Job wird natürlich nicht so lange für einen frei gehalten....nur die ersten drei Jahre.

Die Damen auf dem Amt waren alle super nett zu mir. Sie sagten: Sehen sie es mal so Frau X, sie haben schon Jahre lang in die Kasse eingezahlt und haben Deutschland zwei Kinder geschenkt die sie nun betreuen.

Fand ich sehr lieb. Man fühlt sich ja schob ein wenig merkwürdig Leistungen zu beantragen.

Jetzt hoffe ich nur noch auf einen Kita und Krippenplatz für Ende des Jahres, damit ich Anfang nächsten Jahres wieder arbeiten gehen kann.
Aber dies gestaltet sich trotz meiner Situation echt schwierig Bin schon mit den Ämtern in Kontakt bezügl. Platz einklagen :-/ Aber das ist ein anderes Thema.

Liebe grüße Brausedrops
das wäre mir neu.......ab dem 3.geburtstag kann man laut amt teilzeit arbeiten .dann hat man keinen bestandsschutz mehr.
ich hab genau am 3.geburtstag meines sohnes einen termin gehabt und ne woche später hab ich nen lehrgang begonnen.trotz,das ich zu der zeit schon länger nen 400 € -job hatte.somit war ich täglich von 7-23 uhr ausser haus.....ich wollte das nicht wegen betreuung ( alleinerziehend )....da wollten sie mir die bezüge sperren.


So kenne ich das auch. Allerdings will die TS ja in einem Jahr wieder arbeiten. Dann betrifft sie das nicht.

Find es vollkommen in Ordnung wenn du die ersten zwei Jahre bei deinem Kind bleiben möchtest. Du hast dann danach ja einen sicheren Arbeitsplatz und H4 ist nur eine Übergangslösung. Ich habe nach der Trennung von meinem Mann auch ein halbes Jahr H4 bezogen. Kurz nach dem 3. Geburtstag von meiner Tochter hatte ich dann einen Job.
ich bin kurz nach dem 3.geburtstag umgezogen und musste in der neuen stadt alle 3 monate zum amt bewerbungsbemühungen nachweisen.......zum glück hatte ich schnell nen job.bei 400 € ( hatte ich weiterhin ) lassen sie einen zwar bissl mehr freiheiten,wollen dennoch in teilzeit/vollzeitbeschäftigung integrieren......hab dann zum glück schnell was tolles in vollzeit gefunden.
imo2009
16543 Beiträge
04.03.2015 20:24
Zitat von imo2009:

Zitat von I.n.a.:

Zitat von imo2009:

Zitat von Brausedrops:

Hallo, ich wollte gerne noch einmal schreiben, für alle die vielleicht mal mit der gleichen Frage da sitzen und eine Antwort brauchen

Also ich bekomme jetzt ALG 2.

Einer Alleinerziehenden steht es rechtlich zu bis zum 12. Lebensjahr zuhause bleiben u Leistungen beziehen, sollte man Kind und Job nicht vereinbaren können. Der Job wird natürlich nicht so lange für einen frei gehalten....nur die ersten drei Jahre.

Die Damen auf dem Amt waren alle super nett zu mir. Sie sagten: Sehen sie es mal so Frau X, sie haben schon Jahre lang in die Kasse eingezahlt und haben Deutschland zwei Kinder geschenkt die sie nun betreuen.

Fand ich sehr lieb. Man fühlt sich ja schob ein wenig merkwürdig Leistungen zu beantragen.

Jetzt hoffe ich nur noch auf einen Kita und Krippenplatz für Ende des Jahres, damit ich Anfang nächsten Jahres wieder arbeiten gehen kann.
Aber dies gestaltet sich trotz meiner Situation echt schwierig Bin schon mit den Ämtern in Kontakt bezügl. Platz einklagen :-/ Aber das ist ein anderes Thema.

Liebe grüße Brausedrops
das wäre mir neu.......ab dem 3.geburtstag kann man laut amt teilzeit arbeiten .dann hat man keinen bestandsschutz mehr.
ich hab genau am 3.geburtstag meines sohnes einen termin gehabt und ne woche später hab ich nen lehrgang begonnen.trotz,das ich zu der zeit schon länger nen 400 € -job hatte.somit war ich täglich von 7-23 uhr ausser haus.....ich wollte das nicht wegen betreuung ( alleinerziehend )....da wollten sie mir die bezüge sperren.


So kenne ich das auch. Allerdings will die TS ja in einem Jahr wieder arbeiten. Dann betrifft sie das nicht.

Find es vollkommen in Ordnung wenn du die ersten zwei Jahre bei deinem Kind bleiben möchtest. Du hast dann danach ja einen sicheren Arbeitsplatz und H4 ist nur eine Übergangslösung. Ich habe nach der Trennung von meinem Mann auch ein halbes Jahr H4 bezogen. Kurz nach dem 3. Geburtstag von meiner Tochter hatte ich dann einen Job.
ich bin kurz nach dem 3.geburtstag umgezogen und musste in der neuen stadt alle 3 monate zum amt bewerbungsbemühungen nachweisen.......zum glück hatte ich schnell nen job.bei 400 € ( hatte ich weiterhin ) lassen sie einen zwar bissl mehr freiheiten,wollen dennoch in teilzeit/vollzeitbeschäftigung integrieren......hab dann zum glück schnell was tolles in vollzeit gefunden.
aber andere die das lesen und sich freuen
I.n.a.
203 Beiträge
04.03.2015 20:43
Zitat von imo2009:

Zitat von imo2009:

Zitat von I.n.a.:

Zitat von imo2009:

...


So kenne ich das auch. Allerdings will die TS ja in einem Jahr wieder arbeiten. Dann betrifft sie das nicht.

Find es vollkommen in Ordnung wenn du die ersten zwei Jahre bei deinem Kind bleiben möchtest. Du hast dann danach ja einen sicheren Arbeitsplatz und H4 ist nur eine Übergangslösung. Ich habe nach der Trennung von meinem Mann auch ein halbes Jahr H4 bezogen. Kurz nach dem 3. Geburtstag von meiner Tochter hatte ich dann einen Job.
ich bin kurz nach dem 3.geburtstag umgezogen und musste in der neuen stadt alle 3 monate zum amt bewerbungsbemühungen nachweisen.......zum glück hatte ich schnell nen job.bei 400 € ( hatte ich weiterhin ) lassen sie einen zwar bissl mehr freiheiten,wollen dennoch in teilzeit/vollzeitbeschäftigung integrieren......hab dann zum glück schnell was tolles in vollzeit gefunden.
aber andere die das lesen und sich freuen


Ja das könnte natürlich sein

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