Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld ändern von 24 auf 12 Monate?

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15.11.2012 19:58
Hallihallo,
Im Mai 2012 kam meine Tochter zur Welt. Ich hatte das Elterngeld auf 24Monate gesplittet, da ich vor gehabt hatte bis 2014 in Elternzeit zu sein.

Jetzt ist es aber so gekommen, dass ich ab September 2013 in einem anderen Betrieb anfange (Ausbildung).
Habe dazu nun zwei fragen:

1. Kann ich mir das Elterngeld jetzt doch wieder auf die 12Monate auszahlen lassen? Also so, dass ich dann ab jetzt den nicht halbierten Satz bekomme und dann eine Restzahlung noch? Oder geht das nicht?

2. Wenn ich zum 31.8.13 meinen alten Betrieb kündige, somit auch die Elternzeit beende und am 1.9.13 dann in meinem neuen Betrieb anfange, wem muss ich das dann mitteilen? Also alter AG ist ja klar, aber wie ist das mit der Krankenkasse und der Elterngeldstelle? Sollte das Geld doch auf 24Monate bleiben muss ich das denen auch mitteilen oder? Und wenn das geht mit dem auf 12Monate dann haben die damit nichts mehr zu tun?

Ich hoffe mir kann jemand Antworten geben, denn mein Arbeitgeber konnte mir das nicht sagen
Naddy
2222 Beiträge
15.11.2012 20:02
Auch wenn Du Deine Elternzeit vorzeitig beendest, Dein Elterngeld wird Dir auf NICHTS angerechnet.
Ich hab´s mir auch auf 2 Jahre auszahlen lassen und war nach 13 Monaten wieder arbeiten. Das Geld habe ich weiter bekommen, ohne wenn und aber.
shelyra
69197 Beiträge
15.11.2012 20:03
du könntest dir nach 12 monaten den rest einfach ausbezahlen lassen. oder du lässt es weiter laufen, da man nach dem ersten jahr arbeiten gehen darf ohne das was angerechnet wird.

ich glaub, es von 24 auf 12 monate ändern geht nicht
15.11.2012 20:05
Zitat von Naddy:

Auch wenn Du Deine Elternzeit vorzeitig beendest, Dein Elterngeld wird Dir auf NICHTS angerechnet.
Ich hab´s mir auch auf 2 Jahre auszahlen lassen und war nach 13 Monaten wieder arbeiten. Das Geld habe ich weiter bekommen, ohne wenn und aber.


Okay und musstest du das nur deinem Arbeitgeber sagen oder auch noch wem anders? Ich glaub beim elterngeldantrag steht ja drin, dass man jede Veränderung mitteilen soll oder?
*
Aber kann man das denn trotzdem dann auf 12 Monate noch ändern? Muss zugeben, dass der halbierte Betrag (160€) doch etwas wenig ist
15.11.2012 20:05
Zitat von shelyra:

du könntest dir nach 12 monaten den rest einfach ausbezahlen lassen. oder du lässt es weiter laufen, da man nach dem ersten jahr arbeiten gehen darf ohne das was angerechnet wird.

ich glaub, es von 24 auf 12 monate ändern geht nicht


Hm also könnte ich nur sagen, dass die mir nach den 12Monaten dann den Rest zahlen?
PetitFleur
75 Beiträge
15.11.2012 20:09
Hi Du, ich habe das auch gemacht, wollte auch zuerst auf 24 Monate das Geld, und dann sind wir aber von Zuhause ausgezogen, so dass ich das Geld brauchte. Habe dann bei der Elterngeldstelle angerufen und gesagt aus welchen Grund ich das jetzt für 12 Monate haben möchte, und dann war das eig. kein Problem !!
15.11.2012 20:10
Am besten mal bei der Behörde anrufen wo du den Antrag abgegeben hast. Die müssen dir das sagen können. Behörden haben eine Pflicht zur Beratung, also einfach fragen.
Naddy
2222 Beiträge
15.11.2012 20:11
Zitat von Nessie92:

Zitat von Naddy:

Auch wenn Du Deine Elternzeit vorzeitig beendest, Dein Elterngeld wird Dir auf NICHTS angerechnet.
Ich hab´s mir auch auf 2 Jahre auszahlen lassen und war nach 13 Monaten wieder arbeiten. Das Geld habe ich weiter bekommen, ohne wenn und aber.


Okay und musstest du das nur deinem Arbeitgeber sagen oder auch noch wem anders? Ich glaub beim elterngeldantrag steht ja drin, dass man jede Veränderung mitteilen soll oder?
*
Aber kann man das denn trotzdem dann auf 12 Monate noch ändern? Muss zugeben, dass der halbierte Betrag (160€) doch etwas wenig ist


ich habe es vorsichtshalber der Elterngeldstelle mitgeteilt, die hat es aber gar nich interessiert
mein neuer AG wusste nichts davon, geht ihn ja auch nix an
ich glaube nicht, dass man sich die 2. Hälfte komplett auszahlen lassen kann das wäre mir neu
15.11.2012 20:17
Wenn man grade bei dem Thema ist, hätte ich auch ne frage... und zwar.. ich habe mir das EG auch auf 2 Jahre splitten lassen, wenn ich aber z.b. nach 1,5 jahren wieder arbeiten gehen möchte....1-2 mal in der woche evtl auf 400,- , wird mir das angerechnet??

Eine Freundin meinte zu mir, unter 400,- darf ich, OHNE das es angerechnet wird, eine andere Freundin meinte, man dürfe nur bis 100,- dazu verdienen... könnt ihr mir weiterhelfen?!
Naddy
2222 Beiträge
15.11.2012 20:19
Zitat von Luzifa:

Wenn man grade bei dem Thema ist, hätte ich auch ne frage... und zwar.. ich habe mir das EG auch auf 2 Jahre splitten lassen, wenn ich aber z.b. nach 1,5 jahren wieder arbeiten gehen möchte....1-2 mal in der woche evtl auf 400,- , wird mir das angerechnet??

Eine Freundin meinte zu mir, unter 400,- darf ich, OHNE das es angerechnet wird, eine andere Freundin meinte, man dürfe nur bis 100,- dazu verdienen... könnt ihr mir weiterhelfen?!


In der 2. Hälfte ist es EGAL wieviel Du dazu verdienst. Ich war nach 13 Monaten wieder richtig im Job und hatte 1300 netto zuzüglich meines Elterngelds. Ohne Abzüge
15.11.2012 20:27
Zitat von Naddy:

Zitat von Luzifa:

Wenn man grade bei dem Thema ist, hätte ich auch ne frage... und zwar.. ich habe mir das EG auch auf 2 Jahre splitten lassen, wenn ich aber z.b. nach 1,5 jahren wieder arbeiten gehen möchte....1-2 mal in der woche evtl auf 400,- , wird mir das angerechnet??

Eine Freundin meinte zu mir, unter 400,- darf ich, OHNE das es angerechnet wird, eine andere Freundin meinte, man dürfe nur bis 100,- dazu verdienen... könnt ihr mir weiterhelfen?!


In der 2. Hälfte ist es EGAL wieviel Du dazu verdienst. Ich war nach 13 Monaten wieder richtig im Job und hatte 1300 netto zuzüglich meines Elterngelds. Ohne Abzüge


Ach wirklich?? Das ist ja cool danke dir
15.11.2012 21:32
Zitat von PetitFleur:

Hi Du, ich habe das auch gemacht, wollte auch zuerst auf 24 Monate das Geld, und dann sind wir aber von Zuhause ausgezogen, so dass ich das Geld brauchte. Habe dann bei der Elterngeldstelle angerufen und gesagt aus welchen Grund ich das jetzt für 12 Monate haben möchte, und dann war das eig. kein Problem !!


Supi. Dann Versuch ich das auch einfach mal
15.11.2012 21:33
Zitat von Naddy:

Zitat von Luzifa:

Wenn man grade bei dem Thema ist, hätte ich auch ne frage... und zwar.. ich habe mir das EG auch auf 2 Jahre splitten lassen, wenn ich aber z.b. nach 1,5 jahren wieder arbeiten gehen möchte....1-2 mal in der woche evtl auf 400,- , wird mir das angerechnet??

Eine Freundin meinte zu mir, unter 400,- darf ich, OHNE das es angerechnet wird, eine andere Freundin meinte, man dürfe nur bis 100,- dazu verdienen... könnt ihr mir weiterhelfen?!


In der 2. Hälfte ist es EGAL wieviel Du dazu verdienst. Ich war nach 13 Monaten wieder richtig im Job und hatte 1300 netto zuzüglich meines Elterngelds. Ohne Abzüge


Soweit ich weiß darf man bis 30 Stunden arbeiten
15.11.2012 21:34
Ich wollte so schnell nicht wieder arbeiten gehen... fände es ganz schön 1-2 in der woche..
Naddy
2222 Beiträge
15.11.2012 21:42
Zitat von Nessie92:

Zitat von Naddy:

Zitat von Luzifa:

Wenn man grade bei dem Thema ist, hätte ich auch ne frage... und zwar.. ich habe mir das EG auch auf 2 Jahre splitten lassen, wenn ich aber z.b. nach 1,5 jahren wieder arbeiten gehen möchte....1-2 mal in der woche evtl auf 400,- , wird mir das angerechnet??

Eine Freundin meinte zu mir, unter 400,- darf ich, OHNE das es angerechnet wird, eine andere Freundin meinte, man dürfe nur bis 100,- dazu verdienen... könnt ihr mir weiterhelfen?!


In der 2. Hälfte ist es EGAL wieviel Du dazu verdienst. Ich war nach 13 Monaten wieder richtig im Job und hatte 1300 netto zuzüglich meines Elterngelds. Ohne Abzüge


Soweit ich weiß darf man bis 30 Stunden arbeiten


Wenn Du den "Elternzeit" status nicht verlieren willst, dann ja.
Beim "Elterngeld" isses wurscht
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