Mütter- und Schwangerenforum

ALG1 und schwanger? Bitte aufmerksam lesen!

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Muddi
6 Beiträge
13.08.2010 08:36
Wenn Du schwanger bist und ALG1 beziehst, lasse Dir UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ein Beschäftigungsverbot von Deinem Arzt ausstellen!!!
Ein solches Verbot hat für uns Arbeitslose fatale Folgen.
Das Einfachste ist, ich erzähle Euch, was mir wiederfahren ist:
Ich bezog seit vor der Schwangerschaft ALG1. Nach sechs unkomplizierten und schönen Schwangerschaftsmonaten drohte plötzlich eine Frühgeburt aufgrund einer Zevixinsuffizienz. Daraufhin hat meine Ärztin mir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt, um mich vor Streß zu bewahren und mich möglichst "ruhig zu stellen". Dies habe ich auch arglos beim Arbeitsamt gemeldet. Daraufhin hat das Arbeitsamt kurzerhand einfach die Zahlungen eingestellt. Die erste Begründung war, daß ich dem Arbeitsmarkt nicht als "vermittelbar" zur Verfügung stünde. Auf meinen Widerspruch, mit der Begründung, daß das Arbeitsamt in diesem Fall als Arbeitgeber fingiere und zahlen müsse (mehrere Urteile beim Landes- und Bundessozialgericht haben so entschieden! ), bekam ich die Information, ich könne ja klagen. Nun bekam ich kein Arbeitslosengeld mehr und war plötzlich auch nicht mehr krankenversichert. Das Schlimmste kommt aber erst: Wer nicht durchgehend bis zum Beginn des Mutterschutzes Bezüge erhält, hat KEINEN Anspruch auf Mutterschaftsgeld! Dieses würde normalerweise in voller Höhe des ALG1 von der Kasse gezahlt. Zusätzlich habe ich nun einen riesigen Verlust beim Elterngeld, weil dadurch der berechnete Gehaltsdurchschnitt in den Keller fällt. Für diesen gesamten Zeitraum entsteht mir ein Schaden von etwa 10000 Euro!!!
Wer alleinstehend ist, muß in diesem Moment erstmal Hartz4 beantragen! Selbstverständlich habe ich Klage eingereicht und alle anderen Hebel in Bewegung gesetzt. Eine Klage beim Sozialgericht kann aber laut Aussage meines Anwaltes bis zu zwei Jahren dauern! Danach muß man dan, wenn man noch Geld und Nerven hat, Schadenersatz für das entgangene Mutterschafts- und Elterngeld erklagen! Bis dahin ist das Kind dann wahrscheinlich im Kindergarten. Das Mutterschutzgesetz hat in diesem Fall eine eklatante Lücke, die erst seitens des Gesetzgebers geschlossen werden muß. Die finanziellen Folgen sind für mich, obwohl mein Mann arbeitet, dramatisch! Von abgesichert zu pleite ist es eben nur ein Katzensprung. Für Alleinstehende sieht das Ganze noch viel schlimmer aus: Wenn man denn klagt, ist man lange Hartz4 mit allem was dazugehört bis die Klage durch ist. Bitte lasst Euch im Falle von gesundheitlichen Problemen in der Schwangerschft KEIN BESCHÄFTIGUNGSVERBOT ausstellen! Ihr könnt Euch ja krankschreiben lassen. Mein Anwalt hat nachgeforscht und festgestellt, daß es leider sehr viele werdende Mütter in meiner Situation gibt, die nun in großer finanzieller Not sind. Also, passt bitte auf Euch auf! Und falls Ihr in meiner Situation seid: Klagt um Gottes Willen oder geht an die Öffentlichkeit! Eine Gesetzesänderung zum Wohle der Schwangeren wird es nur geben, wenn die Öffentlichkeit davon erfährt!!!

Euch alles Gute,
Muddi
FranzIrene
63 Beiträge
13.08.2010 08:42
also das is ja mal unter aller sau sowas. da setzt man als frau kinder in die welt und dann wird man noch so bestraft weil es einem nicht gut geht in der schwangerschaft. das ist so eine frechheit. hoffe das dein anwalt da noch was machen kann und er damit an die öffentlichkeit geht.
wünsche euch in der zeit noch alles liebe und gute und lass den kopf nicht hängen
13.08.2010 08:45
ja, das problem kenne ich...
hab seit dem 4.monat ein arbeitsverbot und mein arbeitsvertrag is in der schwangerschaft ausgelaufen...bekomme auch kein alg I, wegen dem arbeitsverbot, da ich als nich mehr vermittelbar gelte...dabei kenne ich keinen arbeitgeber der eine schwangere einstellt...
bekomme nun auch unfreiwillig alg II...
Mamiii1
2203 Beiträge
13.08.2010 08:46
ich find das auch voll die frchheit, hoffe ihr schafft alles und lass nicht locker... vlt meldest dich beim fernsehen?? wünsch euch allles gute für euch und eue baby
13.08.2010 08:47
Na das ist ja mal eine unverschämtheit!!ja die sparen wo sie können und wenn es auf kosten andere ist,aber man muss die Arbeitslosenversicherung trotzdem zahlen,solch eine frechheit!!!

wüünsch dir viel kraft und einen guten ausgang für deine Klage!!!!
Milla-Maria
127 Beiträge
13.08.2010 08:50
Das ist echt unverständlich! Ich kann das gar nicht glauben!!!
KleineHexe
15073 Beiträge
13.08.2010 09:52
Da bin ich anders informiert worden. Ich habe ein BV und darf nicht mehr als Erzieherin arbeiten.
Ich werde evtl. Arbeitslosengeld beziehen, was bei mir noch geht, weil ich ja in anderen Breichen arbeiten könnte.
Wenn ich aber ein generelles BV hätte, würde die Krankenkasse meinen letzten Lohn weiterzahlen, was bei mir nicht das ALG wäre, sondern mein letztes Gehalt. Wegen Elterngeld würde dann die Zeit einfach rausfallen und die letzten 12 Monate würden zählen, in denen ich gearbeitet habe. Also wäre für mich ein BV wohl besser als ALG.
Muddi
6 Beiträge
13.08.2010 09:56
Vielen Dank Euch Allen für`s Mutmachen! Für mich ist es wichtig, daß andere Schwangere meinen Beitrag rechtzeitig lesen, damit Ihnen sowas gar nicht erst passiert! Ich geh`auch in die Medien damit und hoffe, daß das Amt dann reagieren MUSS...
Muddi
6 Beiträge
13.08.2010 10:03
Zitat von KleineHexe:

Da bin ich anders informiert worden. Ich habe ein BV und darf nicht mehr als Erzieherin arbeiten.
Ich werde evtl. Arbeitslosengeld beziehen, was bei mir noch geht, weil ich ja in anderen Breichen arbeiten könnte.
Wenn ich aber ein generelles BV hätte, würde die Krankenkasse meinen letzten Lohn weiterzahlen, was bei mir nicht das ALG wäre, sondern mein letztes Gehalt. Wegen Elterngeld würde dann die Zeit einfach rausfallen und die letzten 12 Monate würden zählen, in denen ich gearbeitet habe. Also wäre für mich ein BV wohl besser als ALG.
Hallo kleine Hexe!
Das habe ich vergessen: Bei einem eingeschränkten BV wie Deinem müsste das Amt zahlen. Eine drohende Frühgeburt aber bedeutet Verbot für alles. Diejenigen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung eines solchen Verbotes in einem Angestelltenverhältnis sind, betrifft das auch nicht. Da gibt es eine ganz andere Rechtslage. Beim Elterngeld ist es das gleiche Problem: Wer unmittelbar vorher in Arbeit war, dem entsteht kein Schaden. Nachdem das Amt die Zahlungen eingestellt hat, war ich ja auch nicht mehr kranken"pflicht"versichert. Und nur wer pflicht- und nicht freiwillig- versichert ist, hat Anspruch auf Krankengeld...
In diesen Fällen gibt es leider tausend verschiedene Auslegungen der Gerichte. Wer arbeitet, ist mit dem Mutterschutzgesetz auf der sicheren Seite. Alle Anderen leider nicht.

Liebe Grüße, Muddi
KleineHexe
15073 Beiträge
13.08.2010 10:07
Okay, Problem ist also, wenn man vorher arbeitslos war und dann ein BV bekommt.
Kompliziert.
Für mich wäre ein generelles BV nämlich besser gewesen. Ich weiß nicht, ob ich einen Vertrag ab Sept. bekomme, streite mich grad mit meinem AG, weil der mir keinen geben will, weil ich schwanger bin (und nicht arbeiten darf). Muss er aber.
Dadurch, dass ich ja generell arbeiten kann, würde ich diese 60 % vom letzten Gehalt als ALG bekommen, bei einem generellen BV 100 % vom letzten Gehalt.
Leider hab ich keins und hoffe somit, dass ich meinen Arbeitsvertrag bekomme und wenigstens mein Gehalt bekomme (was ab Sept. leider etwas weniger ist als vorher, da weniger Stunden).
Muddi
6 Beiträge
13.08.2010 10:22
Da drücke ich Dir fest die Daumen! Leider muß man, so wie auch Du, sein Glück oft erstreiten. Sonst steht man doof da. Ich finde bloß, daß man als Schwangere oder Mutter generell zu kämpfen hat, die eigenen Interessen-und sei man nur arbeitswillig- durchzuboxen... So, wie es bei Dir aussieht, muß Dein AG ja... Ich habe schon einmal gegen meinen AG klagen müssen. Zwar habe ich haushoch gewonnen, aber wie Du Dir vorstellen kannst, war es danach nur eine Frage der Zeit, bis es zum Ende kam. Spaß hat es auch nicht mehr gemacht...
KleineHexe
15073 Beiträge
13.08.2010 10:28
Zitat von Muddi:

Da drücke ich Dir fest die Daumen! Leider muß man, so wie auch Du, sein Glück oft erstreiten. Sonst steht man doof da. Ich finde bloß, daß man als Schwangere oder Mutter generell zu kämpfen hat, die eigenen Interessen-und sei man nur arbeitswillig- durchzuboxen... So, wie es bei Dir aussieht, muß Dein AG ja... Ich habe schon einmal gegen meinen AG klagen müssen. Zwar habe ich haushoch gewonnen, aber wie Du Dir vorstellen kannst, war es danach nur eine Frage der Zeit, bis es zum Ende kam. Spaß hat es auch nicht mehr gemacht...

Naja, ich hab ja ein BV und muss da nicht mehr arbeiten . Geht also nur um den Vertrag für ein Jahr. Und er hats mir in ner Mail zugesichert. Leider kostet der Anwalt über 500 Euro und das ist schon ärgerlich.
Muddi
6 Beiträge
13.08.2010 11:18
Immerhin hast Du schon etwas Schrifltiches ( Mail ).
Gibt es für Dich eventuell Protesskostenhilfe? Andererseits ist es natürlich fraglich, ob es sich lohnt, den Vertrag zu erstreiten...
Ich will hier auch keinen Pessimismus verbreiten! Vielleicht ist Dein AG ja einer der Guten und besinnt sich darauf, daß er Dich gerne zu seinen Angestellten zählt...?! Viel Erfolg!!!
KleineHexe
15073 Beiträge
13.08.2010 11:20
Wir hatten am Mittwoch noch ein Gespräch mit ihm und nein, er ist nicht einsichtig.
Anwalt kostet ca. 500 Euro und das ist in Ordnung, wenn es dabei bleibt. Prozesskostenhilfe bekomm ich nicht, wir verdienen zu "gut" . Lustige Aussage, wenn man fast arbeitslos ist und der Mann studiert..
Svane88
631 Beiträge
13.08.2010 11:47
Bei mir ist alles wie folgt aufgetreten:

Ich stand in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und wurde Schwanger.
Mein Chef fing an mich zu mobben und mich regelrecht zu beleidigen (Welch eine Erziehung ich denn genossen hätt usw.).
Wahrscheinlich das ganze um mich so schnell wie möglich loszuwerden.
Zwei Wochen später die Kündigung(15.05) per Post--welche unwirksam ist.Das Problem: Da sie ausgesprochen wurde, muss sie wieder aus der Welt geschafft werden, binnen zwei Wochen, sonst ist sie rechtskräftig.
Ich also ab zum Anwalt und zum Arzt....
Anwalt eine Kündigungsschutzklage aufgesetzt,
Arzt mir ein BV bis zum Mutterschutz ausgestellt-streß bedingt...
AG macht seinen Laden zu und stellt beim Amt Antrag auf Kündigung einer Schwangeren aus wirtschaftlichen Gründen--dieser wird bewilligt und eine neue Kündigung zum 03.06 flog ins Haus.
Da mein Mutterschutz erst am 11.07 begonnen hat, musste ich gezwungenermaßen zum Arbeitsamt, allein schon weger der Versicherung.
"Tut uns leid, Frau .... durch Ihr BV sind wir nicht zuständig für Sie, da Sie nicht vermittelbar sind, da müssen Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden", also tat ich dies.
KK auch nicht zuständig, weil ich ja nicht Krank bin.
Ein paar mal ging das ganze hin und her bis ich zum Harz4 Amt geschickt wurde...
Schweinerei, da hat man Jahrelang gearbeitet und eingezahlt, benötigt selber Hilfe und wird im Regen stehen gelassen.
Die zweite Kündigung zum 03.06 wurde wirksam, das einzig gute:
Das Amt beschloss ebenfalls, das mir im gesamten Mutterschutz 100% meines Gehaltes von der Kk gezahlt werden muss.
Da bin ich ja wirklich noch gespannt, ob das auch so klappt, wie es einem immer zugesagt wird.
Der Streit mit meinem Chef hat noch immer kein Ende--es fehlen trotz Gerichtsbeschluss noch immer Lohnzahlungen usw.
Mein Glück war also:
Ich habe kein Hartz4 beantragt, musste also einen Monat 03.06-11.07. so über die Runden kommen, was auch kein Problem war, da mein Mann ja noch verdient und ab da an soll ja die Kk für den Mutterschutz aufkommen-ich bin gespannt.
Wäre das ganze jedoch Zeitlich nicht so dicht beieinander hätte ich dagestanden ohne Gelder usw.
Unverschämtheit!
Jeder versucht sich zu drücken, wo es nur geht...
Bin seit dem wieder über meinen Dad Familienversichert, ging auch nicht anders, da mein Freund und ich nicht verheiratet sind.
Meine Empfehlung ist ebenfalls sich auf keinen fall ein BV ausstellen zu lassen, auf jedenfall eine AU!
Ich bin schockiert, da stellt einem der Arzt ein BV aus, damit man sich schont, wegen dem Baby und letztendlich hat man doppeltsoviel streß...
Hoffe bei euch und euren Bauchzwergen ist alles in Ordnung
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