Mütter- und Schwangerenforum

Details zur Unterhaltsberechnung

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Anonym 1 (211157)
0 Beiträge
22.04.2024 18:54
Hallöchen,

nach dem Gespräch mit einer Freundin haben sich bei mir Fragen ergeben, die mir Google nicht beantworten kann.
Vllt arbeitet ja hier jemand als oder beim Anwalt und kann mich erleuchten.
Welche Einkünfte können dem Betreuenden Elternteil bei der Unterhaltsberechnung als Einkommen angerechnet werden?
Was ich bisher herausgefunden habe ist, dass sich die Beträge mindern, wenn der betreuende Elternteil ein wesentlich höheres Einkommen hat, als der Unterhaltspflichtige Elternteil. Ich konnte aber nirgends herausfinden, was genau als Einkommen gilt. Zählen neben dem Erwerbseinkommen beispielsweise auch Firmenwagen und Mieteinnahmen dazu?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der betreuende Elternteil fröhlich Vermögen aufbauen darf, während der Unterhaltspflichtige keinen Cent mehr fürs Alter auf die Seite legen kann.

LG

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Naja, ich frag für nen Freund….

Anonym 2 (211157)
0 Beiträge
22.04.2024 19:17
Vielleicht spuckt Google dir nichts aus weil deine Frage sowas von krass ist. Dem betreuenden Elternteil soll es erlaubt sein lustig Vermögen aufzubauen, während der unterhaltspflichtige Teil weiter Unterhalt zahlen muss?

Hast du über deine Frage mal nachgedacht? Oder besser dein Freund für den du hier angeblich fragst?

Was erwartest du als Antwort? Das der betreuende Elternteil dem unterhaltspflichtigen Elternteil was von seinem Vermögen abgeben soll? Oder dass ab Einkommen XY der unterhaltspflichtige Elternteil kein Unterhalt mehr zahlen muss?

Sorry, aber wie krass kann man denken? Schämst du dich nicht so eine Frage überhaupt im Kopf zuzulassen?

Wenn der betreuende Elternteil anscheinend einen gescheiten Job hat oder eben die Möglichkeit hatte vorzusorgen, so dass dieser einen Firmenwagen hat und Mieteinnahmen generieren kann, soll er keinen Unterhalt mehr FÜR DAS GEMEINSAME KIND bekommen?

Mit welcher gesetzlichen Grundlage? Sag deinem Freund, dass wenn er sich nach der Unterhaltszahlung nichts mehr leisten kann, soll er sich einen zweiten Job suchen oder einen besser bezahlten.
Anonym 1 (211157)
0 Beiträge
22.04.2024 21:00
Zitat von Anonym 2 (211157):

Vielleicht spuckt Google dir nichts aus weil deine Frage sowas von krass ist. Dem betreuenden Elternteil soll es erlaubt sein lustig Vermögen aufzubauen, während der unterhaltspflichtige Teil weiter Unterhalt zahlen muss?

Hast du über deine Frage mal nachgedacht? Oder besser dein Freund für den du hier angeblich fragst?

Was erwartest du als Antwort? Das der betreuende Elternteil dem unterhaltspflichtigen Elternteil was von seinem Vermögen abgeben soll? Oder dass ab Einkommen XY der unterhaltspflichtige Elternteil kein Unterhalt mehr zahlen muss?

Sorry, aber wie krass kann man denken? Schämst du dich nicht so eine Frage überhaupt im Kopf zuzulassen?

Wenn der betreuende Elternteil anscheinend einen gescheiten Job hat oder eben die Möglichkeit hatte vorzusorgen, so dass dieser einen Firmenwagen hat und Mieteinnahmen generieren kann, soll er keinen Unterhalt mehr FÜR DAS GEMEINSAME KIND bekommen?

Mit welcher gesetzlichen Grundlage? Sag deinem Freund, dass wenn er sich nach der Unterhaltszahlung nichts mehr leisten kann, soll er sich einen zweiten Job suchen oder einen besser bezahlten.


Da hab ich wohl nen Nerv bei dir getroffen?

Das ist eine ganz normale Frage zur Gesetzeslage, ich wüsste nicht, weshalb ich mich dafür schämen sollte. Müssen sich Menschen auch schämen, die sich diesbezüglich bei einem Anwalt beraten lassen, oder ist das dann in Ordnung?
Zum Thema beitragen kannst du ja offenbar nichts, du warst demnach auch nicht angesprochen.
nilou
14078 Beiträge
22.04.2024 21:08
Bedenke einfach: der Unterhalt ist fürs Kind. Und das hat Mama und Papa. Demnach ist es doch richtig das beide dafür aufkommen, also für den Unterhalt des Kindes. Um den Mindestunterhalt wird man demnach nie drumherum kommen, völlig zu Recht. Und zwar unabhängig vom Vermögen/Einkommen des betreuenden Elternteiles.
Der investiert dabei nicht nur auch sein Geld fürs Kind, sondern idR deutlich mehr Zeit/Nerven/Energie.

Man sollte einfach mal weg von dem Gedanken das der Unterhalt was mit dem anderen Elternteil zu tun hat. Man zahlt Unterhalt für sein eigenes Kind. Und zwar entsprechend seines Einkommens/seiner Familienverhältnisse. Und demnach kann man auch als Unterhaltszahlender Teil für sein Alter vorsorgen, Der betreuende Teil ist übrigens auch Unterhaltspflichtig und dies wird ja auch berücksichtigt bei der Berechnung.

Wenn dein Freund weniger verdient als der betreuende Teil: warum nicht daran ansetzen? Er dürfte ja mehr Zeit haben da er nicht der betreuende Part ist. Nicht immer beim anderen schauen sondern bei sich selber ansetzen. Er könnte ja auch mehr betreuende Zeit übernehmen, Thema Wechselmodell. Dann zahlt er auch weniger.

wolkenschaf
11812 Beiträge
22.04.2024 21:43
Der Unterhalt ist für das Kind bestimmt und steht dem Kind zu, nicht dem betreuenden Elternteil. Daher ist es (in den allermeisten Fällen) völlig unerheblich welche Einkünfte der betreuende Elternteil hat, denn es geht um die Einkünfte des Kindes.
Anonym 1 (211157)
0 Beiträge
22.04.2024 21:58
Zitat von nilou:

Bedenke einfach: der Unterhalt ist fürs Kind. Und das hat Mama und Papa. Demnach ist es doch richtig das beide dafür aufkommen, also für den Unterhalt des Kindes. Um den Mindestunterhalt wird man demnach nie drumherum kommen, völlig zu Recht. Und zwar unabhängig vom Vermögen/Einkommen des betreuenden Elternteiles.
Der investiert dabei nicht nur auch sein Geld fürs Kind, sondern idR deutlich mehr Zeit/Nerven/Energie.

Man sollte einfach mal weg von dem Gedanken das der Unterhalt was mit dem anderen Elternteil zu tun hat. Man zahlt Unterhalt für sein eigenes Kind. Und zwar entsprechend seines Einkommens/seiner Familienverhältnisse. Und demnach kann man auch als Unterhaltszahlender Teil für sein Alter vorsorgen, Der betreuende Teil ist übrigens auch Unterhaltspflichtig und dies wird ja auch berücksichtigt bei der Berechnung.

Wenn dein Freund weniger verdient als der betreuende Teil: warum nicht daran ansetzen? Er dürfte ja mehr Zeit haben da er nicht der betreuende Part ist. Nicht immer beim anderen schauen sondern bei sich selber ansetzen. Er könnte ja auch mehr betreuende Zeit übernehmen, Thema Wechselmodell. Dann zahlt er auch weniger.


Jetzt verstehe ich den Unmut. Ihr geht davon aus, dass es sich um einen konkreten Fall handelt. Es geht aber lediglich um eine rein hypothetische Überlegung.

Wie bereits erwähnt, gibt es den Fall, dass kein Unterhalt gezahlt werden muss, tatsächlich. Nämlich dann, wenn das Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils dreimal so hoch ist, wie das des Unterhaltspflichtigen. So leid es mir für alle tut, die sich damit auf den Schlips getreten fühlen, ich habe die Gesetze nicht gemacht.
Meine Frage war lediglich, was du diesem „Einkommen“ alles gehört. Handelt es sich um das reine Einkommen aus Erwerbstätigkeit, oder werden da auch andere Einkünfte mit eingerechnet, wie eben zum Beispiel Mieteinnahmen? Das ist eine rein informative Frage, die sich im Laufe des Gespräches aufgetan hat.

Für mein Empfinden ist das nicht gerecht. Wenn der betreuende Elternteil genug Vermögen hat um sich und seinen Kindern ein vollkommen sorgenfreies Leben zu ermöglichen, der Unterhaltspflichtige Part aber mit seinem Selbstbehalt von 1400 schießmichtot sein Leben bestreiten soll.

Und für die Schmaumeierin, die zum meckern die Anonymfunktion missbraucht: es gibt auch Menschen, die sind durch Erbschaften völlig ohne eigenes Zutun vermögend. Schämst du dich dann nicht, dem von 1400 Euro lebenden Elternteil sagen zu wollen, er solle sich halt mehr anstrengen um das auch zu erreichen? Zumal das, was er in einem Zweitjob verdient ja auch wieder angerechnet wird und davon dann auch nicht viel bliebe.
nilou
14078 Beiträge
22.04.2024 22:19
Zitat von Anonym 1 (211157):

Zitat von nilou:

Bedenke einfach: der Unterhalt ist fürs Kind. Und das hat Mama und Papa. Demnach ist es doch richtig das beide dafür aufkommen, also für den Unterhalt des Kindes. Um den Mindestunterhalt wird man demnach nie drumherum kommen, völlig zu Recht. Und zwar unabhängig vom Vermögen/Einkommen des betreuenden Elternteiles.
Der investiert dabei nicht nur auch sein Geld fürs Kind, sondern idR deutlich mehr Zeit/Nerven/Energie.

Man sollte einfach mal weg von dem Gedanken das der Unterhalt was mit dem anderen Elternteil zu tun hat. Man zahlt Unterhalt für sein eigenes Kind. Und zwar entsprechend seines Einkommens/seiner Familienverhältnisse. Und demnach kann man auch als Unterhaltszahlender Teil für sein Alter vorsorgen, Der betreuende Teil ist übrigens auch Unterhaltspflichtig und dies wird ja auch berücksichtigt bei der Berechnung.

Wenn dein Freund weniger verdient als der betreuende Teil: warum nicht daran ansetzen? Er dürfte ja mehr Zeit haben da er nicht der betreuende Part ist. Nicht immer beim anderen schauen sondern bei sich selber ansetzen. Er könnte ja auch mehr betreuende Zeit übernehmen, Thema Wechselmodell. Dann zahlt er auch weniger.


Jetzt verstehe ich den Unmut. Ihr geht davon aus, dass es sich um einen konkreten Fall handelt. Es geht aber lediglich um eine rein hypothetische Überlegung.

Wie bereits erwähnt, gibt es den Fall, dass kein Unterhalt gezahlt werden muss, tatsächlich. Nämlich dann, wenn das Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils dreimal so hoch ist, wie das des Unterhaltspflichtigen. So leid es mir für alle tut, die sich damit auf den Schlips getreten fühlen, ich habe die Gesetze nicht gemacht.
Meine Frage war lediglich, was du diesem „Einkommen“ alles gehört. Handelt es sich um das reine Einkommen aus Erwerbstätigkeit, oder werden da auch andere Einkünfte mit eingerechnet, wie eben zum Beispiel Mieteinnahmen? Das ist eine rein informative Frage, die sich im Laufe des Gespräches aufgetan hat.

Für mein Empfinden ist das nicht gerecht. Wenn der betreuende Elternteil genug Vermögen hat um sich und seinen Kindern ein vollkommen sorgenfreies Leben zu ermöglichen, der Unterhaltspflichtige Part aber mit seinem Selbstbehalt von 1400 schießmichtot sein Leben bestreiten soll.

Und für die Schmaumeierin, die zum meckern die Anonymfunktion missbraucht: es gibt auch Menschen, die sind durch Erbschaften völlig ohne eigenes Zutun vermögend. Schämst du dich dann nicht, dem von 1400 Euro lebenden Elternteil sagen zu wollen, er solle sich halt mehr anstrengen um das auch zu erreichen? Zumal das, was er in einem Zweitjob verdient ja auch wieder angerechnet wird und davon dann auch nicht viel bliebe.


Zum letzten Absatz: Es geht nicht darum das zu erreichen was der andere hat. Es geht darum das beide die das Kind gezeugt haben auch beide finanzielle Verantwortung dafür übernehmen. Und zwar im Rahmen ihrer Einkünfte/finanziellen Möglichkeiten. Andersrum gesagt: warum soll der, der mehr Geld hat allein fürs Kind aufkommen? Ist das gerecht? Meiner Meinung nach sicher nicht. Zum Kind gehören immer noch 2 verantwortliche.

Vermögen und Einkommen ist übrigens nicht das selbe.

Und hypothetisch für einen Freund samt Beratung? Bisschen viel Aufwand.

Und zum anonym: wirf nicht mit Steinen wenn du im Glashaus sitzt.
Anonym 1 (211157)
0 Beiträge
23.04.2024 08:59
Ok, das führt hier zu nichts. Hätte ich mir eigentlich auch denken können.
Anonym 3 (211157)
0 Beiträge
23.04.2024 10:20
Ich kann dir nur sagen wir es bei uns war:
Als wir uns trennten, hatten wir einen Termin beim JA. Der MA fragte bei wem unser Kind lebt. Nach der Antwort „bei mir“, fragte er nicht mehr nach meinen Einkünften, sondern wollte nur Nachweise von ihm haben, um den Unterhalt zu berechnen. Ich verdiene mehr als der KV und habe auch Einkünfte aus Vermietungen. Das interessierte jedoch für die Unterhaltsberechnung nicht. Da kam es nur auf sein Einkommen an.
Anonym 3 (211157)
0 Beiträge
23.04.2024 10:24
Zitat von Anonym 3 (211157):

Ich kann dir nur sagen wir es bei uns war:
Als wir uns trennten, hatten wir einen Termin beim JA. Der MA fragte bei wem unser Kind lebt. Nach der Antwort „bei mir“, fragte er nicht mehr nach meinen Einkünften, sondern wollte nur Nachweise von ihm haben, um den Unterhalt zu berechnen. Ich verdiene mehr als der KV und habe auch Einkünfte aus Vermietungen. Das interessierte jedoch für die Unterhaltsberechnung nicht. Da kam es nur auf sein Einkommen an.


Vergessen: unser Kind ist erst 6. Wenn es volljährig wird, sind wir beide unterhaltspflichtig. Dann wären auch meine Einkünfte zu berechnen und ich müsste dann wahrscheinlich mehr Unterhalt bezahlen als er.
Sarah2022
2406 Beiträge
23.04.2024 11:58
Zum anrechenbaren Einkommen zählt (im Allgemeinen) das, was auch als Einkommen versteuert wird. Also natürlich das Gehalt. Aber auch Einnahmen aus der Vermietung oder Einnahmen aus Zinsen, Dividenden etc. Es gibt davon natürlich Ausnahmen, aber ganz grob stimmt das.

Das Vermögen spielt keine Rolle. Also ob jemand 1 Milliarde auf dem Konto hat, 10 Luxusautos und 20 Rennpferde besitzt oder ähnliches ist für den Unterhalt egal.

Wenn jemand mehrere Häuser besitzt, werden die Mieteinnahmen daraus angerechnet (= Einnahmen). Nicht aber der Wert der Häuser an sich, denn die sind Vermögen.

Wenn jemand Geldanlagen im Wert von 1 Milliarde hat, werden die Zinsen, Dividenden etc. angerechnet (= Einnahmen) . Der Wert der Geldanlage aber nicht (= Vermögen).

Leider gehören aber die allerwenigsten Alleinerziehenden in die Gruppe, die sich mit diesen Problemen herumschlagen muss .... Meist ist eher das Gegenteil der Fall ....
Ronja2014
1060 Beiträge
23.04.2024 15:07
Also ich verdiene auch deutlich mehr als mein Ex und übernehme die Betreuung unserer Kinder trotzdem zu 100% . Er ist den Kindern Unterhaltspflichtig da muss er dann trotzdem Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen . Was ich verdiene zählt da nicht mit rein .
Anonym 1 (211157)
0 Beiträge
23.04.2024 15:41
Zitat von Sarah2022:

Zum anrechenbaren Einkommen zählt (im Allgemeinen) das, was auch als Einkommen versteuert wird. Also natürlich das Gehalt. Aber auch Einnahmen aus der Vermietung oder Einnahmen aus Zinsen, Dividenden etc. Es gibt davon natürlich Ausnahmen, aber ganz grob stimmt das.

Das Vermögen spielt keine Rolle. Also ob jemand 1 Milliarde auf dem Konto hat, 10 Luxusautos und 20 Rennpferde besitzt oder ähnliches ist für den Unterhalt egal.

Wenn jemand mehrere Häuser besitzt, werden die Mieteinnahmen daraus angerechnet (= Einnahmen). Nicht aber der Wert der Häuser an sich, denn die sind Vermögen.

Wenn jemand Geldanlagen im Wert von 1 Milliarde hat, werden die Zinsen, Dividenden etc. angerechnet (= Einnahmen) . Der Wert der Geldanlage aber nicht (= Vermögen).

Leider gehören aber die allerwenigsten Alleinerziehenden in die Gruppe, die sich mit diesen Problemen herumschlagen muss .... Meist ist eher das Gegenteil der Fall ....


Danke, das sind genau die Infos, die mir gefehlt haben. So habe ich es mir gedacht. Danke für deine rationale Antwort.

Palabras2
727 Beiträge
24.04.2024 08:02
Zitat von Anonym 1 (211157):

Zitat von Sarah2022:

Zum anrechenbaren Einkommen zählt (im Allgemeinen) das, was auch als Einkommen versteuert wird. Also natürlich das Gehalt. Aber auch Einnahmen aus der Vermietung oder Einnahmen aus Zinsen, Dividenden etc. Es gibt davon natürlich Ausnahmen, aber ganz grob stimmt das.

Das Vermögen spielt keine Rolle. Also ob jemand 1 Milliarde auf dem Konto hat, 10 Luxusautos und 20 Rennpferde besitzt oder ähnliches ist für den Unterhalt egal.

Wenn jemand mehrere Häuser besitzt, werden die Mieteinnahmen daraus angerechnet (= Einnahmen). Nicht aber der Wert der Häuser an sich, denn die sind Vermögen.

Wenn jemand Geldanlagen im Wert von 1 Milliarde hat, werden die Zinsen, Dividenden etc. angerechnet (= Einnahmen) . Der Wert der Geldanlage aber nicht (= Vermögen).

Leider gehören aber die allerwenigsten Alleinerziehenden in die Gruppe, die sich mit diesen Problemen herumschlagen muss .... Meist ist eher das Gegenteil der Fall ....


Danke, das sind genau die Infos, die mir gefehlt haben. So habe ich es mir gedacht. Danke für deine rationale Antwort.


Wenn ich es richtig verstanden habe heißt das aber nicht, dass dem betreuenden Elternteil da was angerechnet wird an Unterhalt, also dass der betreuende weniger Unterhalt bekommt nur weil er ein höheres Einkommen hat als der Unterhaltspflichtige.

In Spanien ist es so wie du es meinst, hier wird das Einkommen beider Eltern zur Berechnung des Kindesunterhaltes hergenommen, so dass beide Eltern ähnlich wie beim Trennungsunterhalt ausgeglichen werden. Und da kann es sein, dass eine Mutter die zwar die Kinder hauptsächlich und allein betreut aber mehr verdient als der Vater keinen oder nur ganz wenig Unterhalt für das gemeinsame Kind bekommt. Ob das gerecht ist weiß ich nicht (gibt genügend Klagen dagegen und das Unterhaltsgesetz hier wird häufig kritisiert und die Bürger fordert eine Überarbeitung.)
Anonym 4 (211157)
0 Beiträge
24.04.2024 08:15
Warum wird sie denn so angefeindet. Ich finde es ist eine völlig legitime Frage. Es gibt nicht nur die Seite der verlassenen Familie, wo die Mutter um jeden Cent kämpft, sondern auch die Frauen die den Männern wirklich das letzte Hemd ausziehen wollen. Ich höre häufig auch leider von Freundinnen, „das er bluten soll“. Eine Bekannter von uns musste sein Auto verkaufen, weil er die Raten nicht zahlen konnte. Er will sich um die Kinder kümmern und hätte sie auch bei sich. Die Frau mochte nicht arbeiten und hat einen vermögenden Freund, der dort wohnt, aber nicht gemeldet ist. Er darf die Kinder nur haben, wenn sie das x mal in den Urlaub fliegt. Er hat wirklich kaum Geld und sie sitzt auf der Sonnenseite. Diese Fälle gibt es leider auch. Wobei die mieften ja wirklich anders sind, aber bitte nicht vergessen.
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