Mütter- und Schwangerenforum

Was ist ein Kleingarten wert?

Gehe zu Seite:
Tine91
4694 Beiträge
01.04.2024 15:02
Hallo ihr Lieben,
wir müssen unseren Kleingarten aufgrund von Wegzug leider abgeben. Es handelt sich um 400qm Eigentumsland (mit Grundbucheintrag) und befindet sich in der Anlage eines KGV idyllisch und ländlich gelegen, aber trotzdem nur 15 Autominuten von der nächsten Großstadt entfernt. Die Außenanlage ist sehr schön und gepflegt, das Gartenhaus ist massiv gebaut, allersings sanierungsbedürftig. Das Dacht ist undicht und nur provisorisch repariert, innen ist es fast komplett entkernt und muss neugemacht werden.

Wir haben das Grundstück bei Kleinanzeigen für 13.000 € inseriert und ich kann mich vor Anfragen kaum retten. Nun frage ich mich, ob wir viel zu günstig eingestiegen sind. Hat hier jemand erfahrungen, was da aktuell übliche Preise sind?
Bei Kleinanzeigen findet man Preisspannen von 5000-40.000€, aber es ist natürlich immer schwer, miteinander zu vergleichen. Teilweise werden auch Pachtgärten (also kein Eigentum) für wesentlich mehr als 13.000€ angeboten.
DieOhneNamen
28928 Beiträge
01.04.2024 15:20
Hallo.

Das kann wahrscheinlich keiner pauschal beantworten, da zu sehr abhängig von Lage/Ortschaft etc.

Habt ihr euch nicht vorher über die Preise informiert und verglichen?
Im Zweifelsfall immer höher ansetzen und runtergehen. Hinterher hochgehen ist suboptimal.

Lg
Anvil
288 Beiträge
01.04.2024 15:27
Also für Eigentum in der Lage mit der Grundstücksgröße ist das sehr günstig.
Bei uns - in der Nähe einer Großstadt - liegen die Preise alle im 6- stelligen Bereich.
TipTap
301 Beiträge
01.04.2024 15:32
Ist immer regionenabhängig. Aber ich schließe mich an, im Nachhinein den Preis höher ansetzen ist mies.
einfachmalso
2852 Beiträge
01.04.2024 15:52
Kommt auf die Region drauf an...hier bei uns gibt es Spannen von 10.000 bis 100000.
Viel Erfolg

Also Grundstückpreise für Gartenland liegt zwischen 5 und 10 Euro pro qm( für unseren alten Garten über 4000qm wollten die über 40000 Euro haben und da zählte die Bepflanzung nicht war ja unser).

Und dann kannst du Geld für Hütte verlangen..
Also ich finde es einen fairen Preis.

Letztes Jahr hätten wir für einen Pachtgarten mit 1500qm 20000 zahlen sollen,haben wir gelassen, da es uns zu unsicher war das wir ihn dann wieder verlieren wie letztens.
nilou
14082 Beiträge
01.04.2024 16:50
.
shelyra
69111 Beiträge
01.04.2024 16:51
Ich würde mal beim Bauamt nachfragen was der qm in dieser Lage kostet. Danach kann man abschätzen ob ihr zuviel oder zu wenig verlangt
nilou
14082 Beiträge
01.04.2024 16:53
Neben dem Gartenbauamt auch im KGV nachfragen, zu welchen Preisen die letzten Gärten verkauft wurden.

Wenn ihr von ernstgemeinten Anfragen überhäuft werdet, könnt ihr denke ich höher gehen.

Was habt ihr den als Grundlage für diesen Wert genommen? Einfach pie mal Daumen?

Aus Kleinanzeigen würde ich die Anzeige erstmal rausnehmen und zunächst den Grundstückswert ermitteln. Dann neue Anzeige einstellen. Und da eben auch erstmal etwas höher mit VHB.
Tine91
4694 Beiträge
01.04.2024 17:26
Danke euch für euer Feedback
Wir haben natürlich auch andere Anzeigen in der Umgebung angeschaut, aber da hat man Preisspannen zwischen 5000€ und 40.000 € und ob jemand, der seinen Pachtgarten für 20.000€ inseriert hat, diese auch wirklich bekommt, ist ja auch fraglich.

Wir haben den Garten 2019 für 6500 € erworben und fanden den Preissprung jetzt eigentlich schon recht hoch.

Die Anzeige ist einen Tag alt und wir haben noch nicht einen Besichtigungstermin vereinbart. Ich denke, es wäre legitim, die Anzeige nochmal zu überarbeiten, wenn wir uns um einen 4stelligen Betrag da vertan haben
nilou
14082 Beiträge
01.04.2024 17:33
Zitat von Tine91:

Danke euch für euer Feedback
Wir haben natürlich auch andere Anzeigen in der Umgebung angeschaut, aber da hat man Preisspannen zwischen 5000€ und 40.000 € und ob jemand, der seinen Pachtgarten für 20.000€ inseriert hat, diese auch wirklich bekommt, ist ja auch fraglich.

Wir haben den Garten 2019 für 6500 € erworben und fanden den Preissprung jetzt eigentlich schon recht hoch.

Die Anzeige ist einen Tag alt und wir haben noch nicht einen Besichtigungstermin vereinbart. Ich denke, es wäre legitim, die Anzeige nochmal zu überarbeiten, wenn wir uns um einen 4stelligen Betrag da vertan haben


Ich würde sie nicht überarbeiten, sondern löschen und neu machen. Es werden sich die ja einige auf die Merkliste gesetzt haben. Und in der neuen Anzeige einfach auch die aktuellen Grundstückspreise mit aufnehmen evtl. Die eben beim Bauamt/Gartenbauamt anfragen.

Bzw. Auch mal als grobe Orientierung schauen wie der Bodenrichtwert ist.
https://www.bodenrichtwerte-boris.de/boris-d/?lang =de
Sarah2022
2424 Beiträge
01.04.2024 19:12
Offenbar habt ihr euch ziemlich viel verschätzt.

Ich würde diese Anzeige auf jeden Fall komplett löschen. Ganz viele Leute haben sie gesehen. Ganz viele Leute auf ihrer Merkliste. Es macht einen extrem schlechten Eindruck, wenn dann der Preis plötzlich viel höher ist. Den Ärger würde ich mir ersparen. Ein Preis in der gleichen Anzeige geht normalerweise nur nach unten.

Danach in Ruhe den tatsächlichen Wert bestimmen und davon 20-30% höher gehen. Verhandeln und mit dem Preis runtergehen kann man nämlich immer noch, wenn sich niemand dafür interessiert.

Frühestens in drei Wochen eine komplett neue Anzeige einstellen mit neuem Text und neue Fotos - und natürlich mit dem neuen höheren Preis.
Zirkonia85
1968 Beiträge
01.04.2024 20:06
Also ich kenne es nicht so, das man den Garten eigenmächtig verkaufen darf.

Du musst im Kleingartenverein kündigen, dann kommt ein Gutachter und der bestimmt den Wert des Hauses, des Bestandes.

Dann habt ihr einen Wert. Ihr könnt darüber hinaus privates möbiliar mit verkaufen. Aber sie Leute müssen es nicht kaufen.

Bei unscharfen es so, dass alle Leute in der Reihenfolge der Warteliste angerufen wurden und ihnen der Garten zuerst angeboten werden muss.

Wir hatten gar keinen Einfluss darauf und konnten niemanden aussuchen. Wir hatten damals zum 30.9. gekündigt wegen Umzugs. Das Gutachten hat aber fast 3 Monate gedauert und dann kann der Vorstand erst Besichtigungstermine machen.

Das ganze zog sich bis ins neue Jahr und wir mussten nach Gutachten verkaufen.

Es kann sein, das einige das nicht lustig finden wenn ihr inseriert, der kgv entscheidet wer aufgenommen wird.
nilou
14082 Beiträge
01.04.2024 20:08
Zitat von Zirkonia85:

Also ich kenne es nicht so, das man den Garten eigenmächtig verkaufen darf.

Du musst im Kleingartenverein kündigen, dann kommt ein Gutachter und der bestimmt den Wert des Hauses, des Bestandes.

Dann habt ihr einen Wert. Ihr könnt darüber hinaus privates möbiliar mit verkaufen. Aber sie Leute müssen es nicht kaufen.

Bei unscharfen es so, dass alle Leute in der Reihenfolge der Warteliste angerufen wurden und ihnen der Garten zuerst angeboten werden muss.

Wir hatten gar keinen Einfluss darauf und konnten niemanden aussuchen. Wir hatten damals zum 30.9. gekündigt wegen Umzugs. Das Gutachten hat aber fast 3 Monate gedauert und dann kann der Vorstand erst Besichtigungstermine machen.

Das ganze zog sich bis ins neue Jahr und wir mussten nach Gutachten verkaufen.

Es kann sein, das einige das nicht lustig finden wenn ihr inseriert, der kgv entscheidet wer aufgenommen wird.


Es ist kein Pachtgarten, sondern Grund-Eigentum. Demnach gilt das alles nicht.

Ihr habt auch nur das verkauft was auf der blanken Erde war, denn den Grund/die blanke Erde habt ihr gepachtet. Der TS gehört aber auch der Grund und demnach kann sie frei verkaufen.
einfachmalso
2852 Beiträge
01.04.2024 20:12
Zitat von Zirkonia85:

Also ich kenne es nicht so, das man den Garten eigenmächtig verkaufen darf.

Du musst im Kleingartenverein kündigen, dann kommt ein Gutachter und der bestimmt den Wert des Hauses, des Bestandes.

Dann habt ihr einen Wert. Ihr könnt darüber hinaus privates möbiliar mit verkaufen. Aber sie Leute müssen es nicht kaufen.

Bei unscharfen es so, dass alle Leute in der Reihenfolge der Warteliste angerufen wurden und ihnen der Garten zuerst angeboten werden muss.

Wir hatten gar keinen Einfluss darauf und konnten niemanden aussuchen. Wir hatten damals zum 30.9. gekündigt wegen Umzugs. Das Gutachten hat aber fast 3 Monate gedauert und dann kann der Vorstand erst Besichtigungstermine machen.

Das ganze zog sich bis ins neue Jahr und wir mussten nach Gutachten verkaufen.

Es kann sein, das einige das nicht lustig finden wenn ihr inseriert, der kgv entscheidet wer aufgenommen wird.


Sie schrieb doch Eigentum!! Nicht Pacht!
shelyra
69111 Beiträge
01.04.2024 21:04
Zitat von nilou:

Zitat von Zirkonia85:

Also ich kenne es nicht so, das man den Garten eigenmächtig verkaufen darf.

Du musst im Kleingartenverein kündigen, dann kommt ein Gutachter und der bestimmt den Wert des Hauses, des Bestandes.

Dann habt ihr einen Wert. Ihr könnt darüber hinaus privates möbiliar mit verkaufen. Aber sie Leute müssen es nicht kaufen.

Bei unscharfen es so, dass alle Leute in der Reihenfolge der Warteliste angerufen wurden und ihnen der Garten zuerst angeboten werden muss.

Wir hatten gar keinen Einfluss darauf und konnten niemanden aussuchen. Wir hatten damals zum 30.9. gekündigt wegen Umzugs. Das Gutachten hat aber fast 3 Monate gedauert und dann kann der Vorstand erst Besichtigungstermine machen.

Das ganze zog sich bis ins neue Jahr und wir mussten nach Gutachten verkaufen.

Es kann sein, das einige das nicht lustig finden wenn ihr inseriert, der kgv entscheidet wer aufgenommen wird.


Es ist kein Pachtgarten, sondern Grund-Eigentum. Demnach gilt das alles nicht.

Ihr habt auch nur das verkauft was auf der blanken Erde war, denn den Grund/die blanke Erde habt ihr gepachtet. Der TS gehört aber auch der Grund und demnach kann sie frei verkaufen.

Aber im Bereich eines KGV

Es kann daher schon sein, dass dieser Mitsprache Recht hat, auch wenn es ihr Eigentum ist (zb über eingetragenem Vorkaufsrecht oder ähnliches).
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 8 mal gemerkt