Namensrecht - Kann mir jemand helfen ???
01.02.2009 23:28
Hi hab ne gaaaaaaaanz wichtige frage:
Und zwar hab ich ehelich ein Kind bekommen von meinem Damaligen Freund.
Mein noch Mann (scheidung läuft) will nicht das mein Kind weiter seinen Nachnamen trägt (will ich auch nicht)
Habe mich bei meinem Anwalt erkundigt und der sagte mir da ich ja zwei Kinder habe,müssen die beide den gleichen Nachnamen tragen.
Ich will nicht meinen Mädchennamen zurücknehmen.
Auch würde mein Mann das net erlauben das ich den Nachnamen vom großen änder.
Jetzt hat gestern der Opa von meinem kleinen mich gefragt warum der kleine nicht so heißt wie er.Habs ihm dann erklärt das ich das will,sein Sohn aber nicht,und die gesetze in deutschland auch net.
Jetzt meine Frage,der Vater von meinem Sohn ist eigentlich Franzose,hat aber einen deutschen pass,geburtsurkunde von ihm und dem Kleinen sind natürlich auch aus deutschland,aber kann man da irgendwie was drehen das es in Frankreich geändert wird,also über den Opa der dort lebt?Ohne Erlaubniss des Vaters (könnte man aber auf Druck schon bekommen) und ohne das mein Großer seinen Namen ändern muss.
Hoffe mir kann jemand helfen.
Wäre mir sehr wichtig.
Und zwar hab ich ehelich ein Kind bekommen von meinem Damaligen Freund.
Mein noch Mann (scheidung läuft) will nicht das mein Kind weiter seinen Nachnamen trägt (will ich auch nicht)
Habe mich bei meinem Anwalt erkundigt und der sagte mir da ich ja zwei Kinder habe,müssen die beide den gleichen Nachnamen tragen.
Ich will nicht meinen Mädchennamen zurücknehmen.
Auch würde mein Mann das net erlauben das ich den Nachnamen vom großen änder.
Jetzt hat gestern der Opa von meinem kleinen mich gefragt warum der kleine nicht so heißt wie er.Habs ihm dann erklärt das ich das will,sein Sohn aber nicht,und die gesetze in deutschland auch net.
Jetzt meine Frage,der Vater von meinem Sohn ist eigentlich Franzose,hat aber einen deutschen pass,geburtsurkunde von ihm und dem Kleinen sind natürlich auch aus deutschland,aber kann man da irgendwie was drehen das es in Frankreich geändert wird,also über den Opa der dort lebt?Ohne Erlaubniss des Vaters (könnte man aber auf Druck schon bekommen) und ohne das mein Großer seinen Namen ändern muss.
Hoffe mir kann jemand helfen.
Wäre mir sehr wichtig.
01.02.2009 23:40
wieso müssen die den gleichen nachnamen haben??Also ne bekannte von mir da haben die beiden kinder nen unterschiedlichen nachnamen
01.02.2009 23:42
boa romi, das ist glaub ich viel zu komplex. als dass dir da hier jemand weiterhelfen kann, vor allem weil auch noch frankreich involviert ist!!
01.02.2009 23:43
geh doch mal zum rathaus oder wer dafür zuständig ist glaub net das dir hier weitergeholfen wird
01.02.2009 23:44
Zitat von KleinePerle:
wieso müssen die den gleichen nachnamen haben??Also ne bekannte von mir da haben die beiden kinder nen unterschiedlichen nachnamen
meine brüder und ich haben auch verschiedene nachnamen...versteh ich auch grad nich warum die angeblich die gleiche nachnamen haben MÜSSEN
01.02.2009 23:45
Zitat von katkat:
boa romi, das ist glaub ich viel zu komplex. als dass dir da hier jemand weiterhelfen kann, vor allem weil auch noch frankreich involviert ist!!
Hmm..das denke ich auch
Aber das mit 2 Kindern, die den gleichen Nachnamen haben müssen, ist totaler Unsinn.
Ich meine übrigens mal gelesen zu haben, dass es nicht möglich ist den Nachnamen zu ändern.
In unserem Fall wäre es nur so möglich: Mein Freund und ich sind nicht verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter, die meinen Nachnamen trägt.
Wenn wir jedoch heiraten würden, könnten wir seinen Nachnamen annehmen.
01.02.2009 23:49
Ja eben,ich kenne auch viele familien derren kinder verschieden Nachnamen haben.
Aber ich glaub die haben nicht meine Vorgeschichte (Ehelichkeit,und eben ein Namensänderung),ich glaube da ist schon ein Unterschied ob ein Kind den anderen Nachnamen bei der Geburt bekommt oder der eben erst geändert werden muss.
Naja Frankreich ist ja net so weit weg,hab gedacht es kennt sich jemand mit den gesetzen da aus,aber ich glaub es ist grad auch noch die falsche Uhrzeit,sind ja net so viele da.
Ich werde aufjedenfall zum Rathaus gehen,und wenn ich dafür mal schnell rüber nach Frankreich muss.
Ich werde trotzdem ab und an mal hier ein bissel schubbsen.
Danke euch
Aber ich glaub die haben nicht meine Vorgeschichte (Ehelichkeit,und eben ein Namensänderung),ich glaube da ist schon ein Unterschied ob ein Kind den anderen Nachnamen bei der Geburt bekommt oder der eben erst geändert werden muss.
Naja Frankreich ist ja net so weit weg,hab gedacht es kennt sich jemand mit den gesetzen da aus,aber ich glaub es ist grad auch noch die falsche Uhrzeit,sind ja net so viele da.
Ich werde aufjedenfall zum Rathaus gehen,und wenn ich dafür mal schnell rüber nach Frankreich muss.
Ich werde trotzdem ab und an mal hier ein bissel schubbsen.
Danke euch
01.02.2009 23:54
Zitat von Nina_Nekro:
Zitat von katkat:
boa romi, das ist glaub ich viel zu komplex. als dass dir da hier jemand weiterhelfen kann, vor allem weil auch noch frankreich involviert ist!!
Hmm..das denke ich auch
Aber das mit 2 Kindern, die den gleichen Nachnamen haben müssen, ist totaler Unsinn.
Ich meine übrigens mal gelesen zu haben, dass es nicht möglich ist den Nachnamen zu ändern.
In unserem Fall wäre es nur so möglich: Mein Freund und ich sind nicht verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter, die meinen Nachnamen trägt.
Wenn wir jedoch heiraten würden, könnten wir seinen Nachnamen annehmen.
Ja das hab ich auch gehört.
Aber komisch ist zum beispiel das wenn ich jetzt wieder Heiraten will und mein Zukünftiger Mann möchte meinen jetzigen Nachnamen haben,brauch ich ja erst die erlaubniss von meinem Ex.Aber 100 Kinder in die welt setzen mit seinem Nachnamen das ist erlaubt.
Und da ist Deutschland ja so für die Vater-kind-bindung,aber das mein sohn seinen namen trägt geht angeblich net. *andenkopffasst*
Ja ok,in meinem Fall würde das ja wohl nix mehr bringen,aber der Opa würde sich freuen.
02.02.2009 08:10
sie haben aber auch verschiedene väter ist recht kompliziert die sache
meines erachtens geht das mit der namensänderung in der sache nicht
nur wenn du mit einverständniss des vaters...
aber soweit ich weiß nur für beide Kinder
Namensänderung bei ehelichen Kindern bei Scheidung oder Neuheirat; 'Namensschenkung'
Immer mehr Ehen werden geschieden und auch eine Neuheirat ist in heutiger Zeit nichts Ungewöhnliches mehr.
Aber dabei treten natürlich Fragen zum Namensrecht auf, welchen Namen tragen die gemeinsamen Kinder nach der Scheidung bzw. bei der Wiederheirat?
Es hat sich inzwischen ein modischer Begriff entwickelt: Namensschenkung. Nun hört sich der Begriff 'Schenkung' schon sehr einfach und unproblematisch an. Leider muss ich erwähnen, dass auch die Namensschenkung nicht so einfach ist, wie sich einige Antragsteller wünschen - auch hierzu ist üblicherweise die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich.
Mit einem 'Schenken' im engeren Sinne hat das nicht das Geringste zu tun, sondern vielmehr mit einer Namensänderung.
Im Scheidungsfall
Wer den Namen seines Kindes nach einer Scheidung ändern will, weil der ursprüngliche eigene Name wieder angenommen wurde, kann hierzu einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Bürgeramt stellen.
Aber ganz so ohne Weiteres geht das natürlich nicht. Für eine Bewilligung des Antrags muss die Namensänderung für das Kindeswohl erforderlich sein - ebenso muss der andere Elternteil diesem Antrag zustimmen.
Wenn der andere Elternteil der Namensänderung nicht zustimmen sollte, wird üblicherweise das Amt für Kinder, Jugend und Familie vom Bürgeramt um Stellungnahme zum Antrag auf Namensänderung gebeten. Von dort aus wird dann die Erforderlichkeit der Namensänderung für das Kind geprüft.
frage doch mal im Juamt nach die haben mich in der sache auch gut berraten
meines erachtens geht das mit der namensänderung in der sache nicht
nur wenn du mit einverständniss des vaters...
aber soweit ich weiß nur für beide Kinder
Namensänderung bei ehelichen Kindern bei Scheidung oder Neuheirat; 'Namensschenkung'
Immer mehr Ehen werden geschieden und auch eine Neuheirat ist in heutiger Zeit nichts Ungewöhnliches mehr.
Aber dabei treten natürlich Fragen zum Namensrecht auf, welchen Namen tragen die gemeinsamen Kinder nach der Scheidung bzw. bei der Wiederheirat?
Es hat sich inzwischen ein modischer Begriff entwickelt: Namensschenkung. Nun hört sich der Begriff 'Schenkung' schon sehr einfach und unproblematisch an. Leider muss ich erwähnen, dass auch die Namensschenkung nicht so einfach ist, wie sich einige Antragsteller wünschen - auch hierzu ist üblicherweise die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich.
Mit einem 'Schenken' im engeren Sinne hat das nicht das Geringste zu tun, sondern vielmehr mit einer Namensänderung.
Im Scheidungsfall
Wer den Namen seines Kindes nach einer Scheidung ändern will, weil der ursprüngliche eigene Name wieder angenommen wurde, kann hierzu einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Bürgeramt stellen.
Aber ganz so ohne Weiteres geht das natürlich nicht. Für eine Bewilligung des Antrags muss die Namensänderung für das Kindeswohl erforderlich sein - ebenso muss der andere Elternteil diesem Antrag zustimmen.
Wenn der andere Elternteil der Namensänderung nicht zustimmen sollte, wird üblicherweise das Amt für Kinder, Jugend und Familie vom Bürgeramt um Stellungnahme zum Antrag auf Namensänderung gebeten. Von dort aus wird dann die Erforderlichkeit der Namensänderung für das Kind geprüft.
frage doch mal im Juamt nach die haben mich in der sache auch gut berraten
02.02.2009 11:19
Hab jetzt mal auf dem Standesamt nchgefragt,das wird ganz schwierig da der Leibliche Vater ja dagegen ist.
Jetzt müsste ich nur noch wissen wie das in Frankreich ist.....
Mensch immer diese Sonderwünsche
Jetzt müsste ich nur noch wissen wie das in Frankreich ist.....
Mensch immer diese Sonderwünsche
02.02.2009 11:35
Zitat von Romi:
Ja das hab ich auch gehört.
Aber komisch ist zum beispiel das wenn ich jetzt wieder Heiraten will und mein Zukünftiger Mann möchte meinen jetzigen Nachnamen haben,brauch ich ja erst die erlaubniss von meinem Ex.Aber 100 Kinder in die welt setzen mit seinem Nachnamen das ist erlaubt.
Und da ist Deutschland ja so für die Vater-kind-bindung,aber das mein sohn seinen namen trägt geht angeblich net. *andenkopffasst*
Ja ok,in meinem Fall würde das ja wohl nix mehr bringen,aber der Opa würde sich freuen.
Das stimmt nicht. Wenn Du Dich wieder verheiratest, kann Dein neuer Ehemann Deinen Nachnamen annehmen, ob das Deinem Ex nun paßt oder nicht. Nur bei den Kindern (da sie beide ehelich sind, gilt er als juristischer Vater, egal, wer das Kind nun wirklich gezeugt hat) hat er ein Mitspracherecht. Das gilt übrigens auch für eine Adoption durch den neuen Ehepartner, auch da muß der juristische Vater zustimmen.
02.02.2009 16:51
Zitat von Aurinel:
Zitat von Romi:
Ja das hab ich auch gehört.
Aber komisch ist zum beispiel das wenn ich jetzt wieder Heiraten will und mein Zukünftiger Mann möchte meinen jetzigen Nachnamen haben,brauch ich ja erst die erlaubniss von meinem Ex.Aber 100 Kinder in die welt setzen mit seinem Nachnamen das ist erlaubt.
Und da ist Deutschland ja so für die Vater-kind-bindung,aber das mein sohn seinen namen trägt geht angeblich net. *andenkopffasst*
Ja ok,in meinem Fall würde das ja wohl nix mehr bringen,aber der Opa würde sich freuen.
Das stimmt nicht. Wenn Du Dich wieder verheiratest, kann Dein neuer Ehemann Deinen Nachnamen annehmen, ob das Deinem Ex nun paßt oder nicht. Nur bei den Kindern (da sie beide ehelich sind, gilt er als juristischer Vater, egal, wer das Kind nun wirklich gezeugt hat) hat er ein Mitspracherecht. Das gilt übrigens auch für eine Adoption durch den neuen Ehepartner, auch da muß der juristische Vater zustimmen.
Ich heirate ja net,ich will nur das mein jüngster den Nachnamen von seinem Vater bekommt gegen dem seinen Willen (natürlich alles erst nach der Vaterschaftklage).
Und da spielen halt die deutschen Gesetze net mit...
*schubbs* *schubbs*
Hilfeeeeeeeeeeeeee
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