welche Dinge muss ich mit dem Arbeitgeber klären?
11.12.2012 09:03
hallo zusammen,
am Donnerstag muss ich nach meinem schönen Urlaub wieder arbeiten. habe noch 6 Wochen arbeit und 2 Wochen Urlaub vor mir dann beginnt der Mutterschutz.
Ich möchte die Woche nochmal in die Personalabteilung und abklären, wie das mit der Elternzeit gehen wird.
Ich weiß noch nicht sicher, ob ich 3 Jahre zuhause bleiben kann, würde aber gern- Also will ich fragen, ob ich es ehr von kurz verlängern kann oder besser von lang verkürzen und früher kommen kann falls es sein müsste. Wisst ihr wie ich meine?
Welche dinge muss ich mit meinem Arbeitgeber noch klären?
steh grad voll auf dem schlauch, will aber auch nichts vergessen.
Vielen dank für eure Tipps
am Donnerstag muss ich nach meinem schönen Urlaub wieder arbeiten. habe noch 6 Wochen arbeit und 2 Wochen Urlaub vor mir dann beginnt der Mutterschutz.
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Ich möchte die Woche nochmal in die Personalabteilung und abklären, wie das mit der Elternzeit gehen wird.
Ich weiß noch nicht sicher, ob ich 3 Jahre zuhause bleiben kann, würde aber gern- Also will ich fragen, ob ich es ehr von kurz verlängern kann oder besser von lang verkürzen und früher kommen kann falls es sein müsste. Wisst ihr wie ich meine?
Welche dinge muss ich mit meinem Arbeitgeber noch klären?
steh grad voll auf dem schlauch, will aber auch nichts vergessen.
Vielen dank für eure Tipps
11.12.2012 09:22
Huhu....
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Alsoooo, soweit wie ich das jetzt immer mitbekommen habe, ist es einfacher von ner kurzen Elternzeit (z.B. 1 Jahr) auf ne lange Elternzeit (auf 2 o. 3 Jahre) zu verlängern, als andersherrum. Denn dein Chef stellt dann ja jemanden für die Zeit ein..... Und nen Vertrag zu verlängern ist halt auch der einfachere Weg....
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Ach ja, und ca. 7 Wochen vor ET solltest du deinem Chef nen 2/3-Zeiler mit der geplanten Elternzeit schicken.
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Willst du danach wieder in Vollzeit oder nur in Teilzeit gehen??? Besprich dies mit deinem Chef.... wenn du es im Moment noch nicht weiß, dann kannst du es offen lassen, willst du aber nur noch TZ arbeiten, dann musst du spätestens 3 Monate vor Ende der Elternzeit einen Antrag bei deinem Chef stellen.... Wenn er aber nicht die Möglichkeit einer TZ-Stelle hat, dann kann er dies auch ablehnen...
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Alsoooo, soweit wie ich das jetzt immer mitbekommen habe, ist es einfacher von ner kurzen Elternzeit (z.B. 1 Jahr) auf ne lange Elternzeit (auf 2 o. 3 Jahre) zu verlängern, als andersherrum. Denn dein Chef stellt dann ja jemanden für die Zeit ein..... Und nen Vertrag zu verlängern ist halt auch der einfachere Weg....
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Ach ja, und ca. 7 Wochen vor ET solltest du deinem Chef nen 2/3-Zeiler mit der geplanten Elternzeit schicken.
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Willst du danach wieder in Vollzeit oder nur in Teilzeit gehen??? Besprich dies mit deinem Chef.... wenn du es im Moment noch nicht weiß, dann kannst du es offen lassen, willst du aber nur noch TZ arbeiten, dann musst du spätestens 3 Monate vor Ende der Elternzeit einen Antrag bei deinem Chef stellen.... Wenn er aber nicht die Möglichkeit einer TZ-Stelle hat, dann kann er dies auch ablehnen...
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11.12.2012 09:30
Zitat von NochOhne32:
Huhu....
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Alsoooo, soweit wie ich das jetzt immer mitbekommen habe, ist es einfacher von ner kurzen Elternzeit (z.B. 1 Jahr) auf ne lange Elternzeit (auf 2 o. 3 Jahre) zu verlängern, als andersherrum. Denn dein Chef stellt dann ja jemanden für die Zeit ein..... Und nen Vertrag zu verlängern ist halt auch der einfachere Weg....![]()
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Ach ja, und ca. 7 Wochen vor ET solltest du deinem Chef nen 2/3-Zeiler mit der geplanten Elternzeit schicken.
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Willst du danach wieder in Vollzeit oder nur in Teilzeit gehen??? Besprich dies mit deinem Chef.... wenn du es im Moment noch nicht weiß, dann kannst du es offen lassen, willst du aber nur noch TZ arbeiten, dann musst du spätestens 3 Monate vor Ende der Elternzeit einen Antrag bei deinem Chef stellen.... Wenn er aber nicht die Möglichkeit einer TZ-Stelle hat, dann kann er dies auch ablehnen...
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danke für deine Antwort.
soweit ich das jetz mitbekommen habe gibt unsere Firma nur sehr ungern TZ Stellen daher würde ich ja gern 3 jahre Elternzeit machen.
11.12.2012 09:55
Zitat von NochOhne32:
Huhu....
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Alsoooo, soweit wie ich das jetzt immer mitbekommen habe, ist es einfacher von ner kurzen Elternzeit (z.B. 1 Jahr) auf ne lange Elternzeit (auf 2 o. 3 Jahre) zu verlängern, als andersherrum. Denn dein Chef stellt dann ja jemanden für die Zeit ein..... Und nen Vertrag zu verlängern ist halt auch der einfachere Weg....![]()
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Ach ja, und ca. 7 Wochen vor ET solltest du deinem Chef nen 2/3-Zeiler mit der geplanten Elternzeit schicken.
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Willst du danach wieder in Vollzeit oder nur in Teilzeit gehen??? Besprich dies mit deinem Chef.... wenn du es im Moment noch nicht weiß, dann kannst du es offen lassen, willst du aber nur noch TZ arbeiten, dann musst du spätestens 3 Monate vor Ende der Elternzeit einen Antrag bei deinem Chef stellen.... Wenn er aber nicht die Möglichkeit einer TZ-Stelle hat, dann kann er dies auch ablehnen...
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Es sind nicht 7 wochen vor ET..es sind 7 Wochen vor ende des mutterschutzes..also eine woche nach ET..du musst für den Antrag ja den genauen ET wissen.. und den weißt du erst wenn das Kind geboren ist
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11.12.2012 09:57
Zitat von Mondkind:
Zitat von NochOhne32:
Huhu....
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Alsoooo, soweit wie ich das jetzt immer mitbekommen habe, ist es einfacher von ner kurzen Elternzeit (z.B. 1 Jahr) auf ne lange Elternzeit (auf 2 o. 3 Jahre) zu verlängern, als andersherrum. Denn dein Chef stellt dann ja jemanden für die Zeit ein..... Und nen Vertrag zu verlängern ist halt auch der einfachere Weg....![]()
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Ach ja, und ca. 7 Wochen vor ET solltest du deinem Chef nen 2/3-Zeiler mit der geplanten Elternzeit schicken.
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Willst du danach wieder in Vollzeit oder nur in Teilzeit gehen??? Besprich dies mit deinem Chef.... wenn du es im Moment noch nicht weiß, dann kannst du es offen lassen, willst du aber nur noch TZ arbeiten, dann musst du spätestens 3 Monate vor Ende der Elternzeit einen Antrag bei deinem Chef stellen.... Wenn er aber nicht die Möglichkeit einer TZ-Stelle hat, dann kann er dies auch ablehnen...
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Es sind nicht 7 wochen vor ET..es sind 7 Wochen vor ende des mutterschutzes..also eine woche nach ET..du musst für den Antrag ja den genauen ET wissen.. und den weißt du erst wenn das Kind geboren ist![]()
super danke.
sonst muss ich mit dem AG nichts klären?
11.12.2012 10:23
Wenn man von 1 Jahr auf 2 bzw, 3 Jahre Ez wechselt, wie würde das mit der Bezahlung dann funktionieren?
Andersherum bekommt man ja weiterhin das Elterngeld, auch wenn man wieder in Tz arbeitet.
Wenn man verlängert, bekommt man dann einfach garnichts?
Ich habe zwar noch Zeit, aber die aktuelle Lage in meiner Firma ist nicht so toll. Da hats Vorteile, wenn man in Elternzeit ist, andererseits wirds mit weniger Geld schwer.
Andersherum bekommt man ja weiterhin das Elterngeld, auch wenn man wieder in Tz arbeitet.
Wenn man verlängert, bekommt man dann einfach garnichts?
Ich habe zwar noch Zeit, aber die aktuelle Lage in meiner Firma ist nicht so toll. Da hats Vorteile, wenn man in Elternzeit ist, andererseits wirds mit weniger Geld schwer.
11.12.2012 10:47
man bekommt doch nur max. 2 jahre elterngeld oder?
und dann nicht von der firma sondern von der elterngeldstelle, was sich nach dem verdienst richtet, entweder 67% oder 65% des nettoeinkommens.
seh ich das falsch?
und dann nicht von der firma sondern von der elterngeldstelle, was sich nach dem verdienst richtet, entweder 67% oder 65% des nettoeinkommens.
seh ich das falsch?
11.12.2012 10:50
Zitat von Cathi1989:
man bekommt doch nur max. 2 jahre elterngeld oder?
und dann nicht von der firma sondern von der elterngeldstelle, was sich nach dem verdienst richtet, entweder 67% oder 65% des nettoeinkommens.
seh ich das falsch?
jap stimmt
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11.12.2012 10:52
Das Elterngeld und die Elternzeit sind 2 verschiedene Dinge.
Geld gibts für mich also nur 1 Jahr. danach muss ich schauen wie und was. aber würde trotzdem gern 3 Jahre daheim bleiben. evtl mit einem 400 euro job.
Geld gibts für mich also nur 1 Jahr. danach muss ich schauen wie und was. aber würde trotzdem gern 3 Jahre daheim bleiben. evtl mit einem 400 euro job.
11.12.2012 10:56
aso, ich kenns nur unter elternzeit und erziehungszeit, deswegen war ich etwas verwirrt
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11.12.2012 13:20
Das heisst, wenn man die Elternzeit von 1 auf 2 Jahre verlängert und man das Elterngeld vorher für 1 Jahr bekommen hat, bekommt man danach halt garnichts, korrekt?
11.12.2012 13:24
Zitat von Isidoro:
Das heisst, wenn man die Elternzeit von 1 auf 2 Jahre verlängert und man das Elterngeld vorher für 1 Jahr bekommen hat, bekommt man danach halt garnichts, korrekt?
korrekt
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