Schwanger werden in Elterzeit?
14.06.2015 21:38
Wunder schönen guten Abend
Ich hab mal ne Frage und hoffe ein paar Mamis können mir da weiter helfen und zwar hab ich mich mit einer Freundin heute unterhalten und sie möchte gerne wieder loslegen mit den hibbeln.Sie ist noch ein Jahr in der Elternzeit und bekommt auch noch Elterngeld (wurde auf 2 Jahre gesplittet)
Wie ist das denn wenn sie jetzt schwanger wird was bekäme sie dann an Elterngeld ? Wir beide wussten es leider nicht deswegen frage ich jetzt hier für sie
Danke schon mal für eure Antworten
Ich hab mal ne Frage und hoffe ein paar Mamis können mir da weiter helfen und zwar hab ich mich mit einer Freundin heute unterhalten und sie möchte gerne wieder loslegen mit den hibbeln.Sie ist noch ein Jahr in der Elternzeit und bekommt auch noch Elterngeld (wurde auf 2 Jahre gesplittet)
Wie ist das denn wenn sie jetzt schwanger wird was bekäme sie dann an Elterngeld ? Wir beide wussten es leider nicht deswegen frage ich jetzt hier für sie
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14.06.2015 21:51
Ja klar bekommt sie das EG.
Ich wurde nach 22 Monaten wieder Mutter. Hatte dass EG von kind 1 auch splitten lassen und es regulär weiter zahlen lassen.
Wichtig ist, die EZ von kind ein pünktlich zum Beginn des mutterschutzes von kind 2 beenden. (Ja, das geht. Der ag muss das akzeptieren) denn dann gibt es für die zeit des mutterschutzes das Gehalt gezahlt.
Auch Währenddessen bekommt man sein EG weiter. (Allerdings nur, wenn das erste Jahr des EZ Bezuges rum ist)
LG, sunny
Ich wurde nach 22 Monaten wieder Mutter. Hatte dass EG von kind 1 auch splitten lassen und es regulär weiter zahlen lassen.
Wichtig ist, die EZ von kind ein pünktlich zum Beginn des mutterschutzes von kind 2 beenden. (Ja, das geht. Der ag muss das akzeptieren) denn dann gibt es für die zeit des mutterschutzes das Gehalt gezahlt.
Auch Währenddessen bekommt man sein EG weiter. (Allerdings nur, wenn das erste Jahr des EZ Bezuges rum ist)
LG, sunny
14.06.2015 22:13
Würde man nur den Mindestsatz vom Elterngeld bekommen ? Oder das selbe was bei Kind eins schon war ?
14.06.2015 22:35
Okay, das ist ein wenig kompliziert.
Die ersten 12 Monate der ersten EZ werden quasi aus dem Kalender gestrichen. Man rechnet also von der Geburt des zweiten Kindes 12 Monate zurück, überspringt dabei aber den oben genannten Zeitraum. Und aus dem Durchschnitt errechnet sich dann das EG
War das irgendwie verständlich?
Die ersten 12 Monate der ersten EZ werden quasi aus dem Kalender gestrichen. Man rechnet also von der Geburt des zweiten Kindes 12 Monate zurück, überspringt dabei aber den oben genannten Zeitraum. Und aus dem Durchschnitt errechnet sich dann das EG
War das irgendwie verständlich?
15.06.2015 08:47
Schließe mich mal an. Also meine kleine wird im Dez. 1Jahr! Bin nun schwanger Baby kommt im Januar oder Febuar (am 22.6) weiß ich es genau. Wie ist das da? Mein Elterngeld hab ich dann 1Jahr bekommen. Das letzte mal im November dann. Hab mich damit vorher nicht beschäftigt
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15.06.2015 08:47
Achso Elternzeit hab ich 2Jahre genommen mit Aussicht auf das 3 Jahr...
15.06.2015 08:56
die ersten 12 Monate elternzeit sind in der Berechnung im Prinzip nicht existent... wenn man das 2. Kind an dem tag bekommen würde, an dem das 1. ein jahr alt wird, bekommt man das gleiche elterngeld + geschwisterbonus...
bekommt man das 2. Kind, wenn das 1. 2 Jahre alt wird und hat nicht im 2. jahr gearbeitet, bekommt man 375€
in deinem fall lotta... bist du angestellt? dann bitte deinen Arbeitgeber, dir ggf. Resturlaub und unbezahlten Urlaub bis zum Mutterschutz zu gewähren. Ich bin nun zu faul, genau nachzurechnen, aber 1 oder 2 Monate werden dir wohl mit 0€ berechnet, der rest wie vor der elternzeit...
bekommt man das 2. Kind, wenn das 1. 2 Jahre alt wird und hat nicht im 2. jahr gearbeitet, bekommt man 375€
in deinem fall lotta... bist du angestellt? dann bitte deinen Arbeitgeber, dir ggf. Resturlaub und unbezahlten Urlaub bis zum Mutterschutz zu gewähren. Ich bin nun zu faul, genau nachzurechnen, aber 1 oder 2 Monate werden dir wohl mit 0€ berechnet, der rest wie vor der elternzeit...
15.06.2015 10:26
Nein
Wenn i h es richtig verstanden habe hätte Lotto EZ bis Dezember 2016. Kind zwei kommt im Januar /Februar 2016. Also ist es am besten die EZ vorzeitig zu beenden. Und zwar so, dass der letzte tag der EZ der tag vor dem ersten Tag des muschu ist. Dann bekommt sie im Muschu das gleiche Gehalt wie vor der EZ.
Wenn i h es richtig verstanden habe hätte Lotto EZ bis Dezember 2016. Kind zwei kommt im Januar /Februar 2016. Also ist es am besten die EZ vorzeitig zu beenden. Und zwar so, dass der letzte tag der EZ der tag vor dem ersten Tag des muschu ist. Dann bekommt sie im Muschu das gleiche Gehalt wie vor der EZ.
15.06.2015 12:40
Zitat von sunrisefranzi:
Nein
Wenn i h es richtig verstanden habe hätte Lotto EZ bis Dezember 2016. Kind zwei kommt im Januar /Februar 2016. Also ist es am besten die EZ vorzeitig zu beenden. Und zwar so, dass der letzte tag der EZ der tag vor dem ersten Tag des muschu ist. Dann bekommt sie im Muschu das gleiche Gehalt wie vor der EZ.
Ja das stimmt. Für die komplette Mutterschutzzeit bekommt sie dann Mutterschaftsgeld von der Kk und zusätzlich Gehalt vom AG. Insgesamt kommt man dann auf das ehem. nettogehalt + ggf. anteilig Weihnachtsgeld usw.
Für die Berechnung des Elterngeldes schaut man sich die letzten 12 Monate vor der Geburt an, wobei die Monate, in denen man EG für Baby Nr. 1 bezogen hat werden bei dieser Betrachtung nicht berücksichtigt.
Bezugszeitraum EG ist immer nur das erste Lebensjahr. Eine Splittung der Auszahlung auf 2 Jahre findet keine Berücksichtigung.
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