Schwanger als Tagesmutter
28.11.2024 19:35
Guten Abend zusammen,
Ich versuche hier Geichgesinnte zu finden, die in der gleichen Situation stecken oder steckten. Ich habe gestern erfahren dass ich mit unserem 4. Baby schwanger bin. Ich wäre somit im August 2025 ausgezählt.
Ich arbeite seit 2 Jahren als Tagesmutter. Hab Krankentagegeld mitversichert. Wir sind uns beide einig, dass ich nach der Geburt Mutterschutz und auch ein Jahr Elternzeit nehmen möchte. Und somit 2026 wieder in den Beruf mit Kind zurückkehren werden. Ich arbeite im gleichen Haus wie wir wohnen, jedoch ist die Tagespflege räumlich von unserem Privatleben getrennt.
Jetzt mein Anliegen. Ich hatte in der letzten Schwangerschaft keinen Schutz gegen Zytomegalie. In meiner Anstellung als Erzieherin wurde ich sofort ins BV geschickt. Ich weiß das dies als Tagesmutter nicht geht. Ich hab meinen ersten Ultraschall am 23.12 dann wäre ich auch erst in der 9 ssw. Ich möchte meinen Tageseltern ungern etwas von der Schwangerschaft erzählen, bevor ich mich nicht "über'n Berg" fühle... sprich irgendwann ab der 12 bis 14 ssw...eben wenn ich soweit bin..
Sollte meine Frauenärztin mich krankschreiben oder doch ein BV empfehlen bekäme ich auch Krankengeld ab der 6. Woche. Wisst ihr wie das mit meinen Tageseltern ist? Werden die Verträge denn dann aufgelöst? Falls ich nicht arbeiten darf..oder soll.
Ich würde gerne versuchen bis zum Mutterschutz zu arbeiten, somit hätten meine Familien auch bis Ende Juni Zeit sich eine eigene Betreuungsmöglichkeit für die 4 wochen zu suchen. Wenn es aber nicht geht... muss ich dies auch zum Wohle meines Kindes und mir akzeptiert und aufhören.
Das Elterngeld wird sich wohl aus dem Veranlagungsjahr 2024 errechnen. Habt ihr da selbst Erfahrungen wie das mit der Berechnung ist? Weil mein Brutto Einkommen bleibt ja nicht mein brutto...von 6000 Euro monatlich (fiktive Zahl) geht ja die BKP runter... dann die Sozialversicherung und die Steuern... wir kann ich das alles selbst in etwa errechnen um planen zu können... was die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld gibt....
Ich hoffe ich finde hier Tipps.. und Anregungen.. die mir helfe das Gefühlschaos zu organisieren. Mein schlechtes Gewissen meinen Familien gegenüber ist schrecklich..besonders weil ich einfach noch nichts sagen will... vielleicht geht's mir aber auch soweit gut und kann bis zum Ende durchziehen..das wäre für uns alles die beste Option.
Liebe Grüße
Ich versuche hier Geichgesinnte zu finden, die in der gleichen Situation stecken oder steckten. Ich habe gestern erfahren dass ich mit unserem 4. Baby schwanger bin. Ich wäre somit im August 2025 ausgezählt.
Ich arbeite seit 2 Jahren als Tagesmutter. Hab Krankentagegeld mitversichert. Wir sind uns beide einig, dass ich nach der Geburt Mutterschutz und auch ein Jahr Elternzeit nehmen möchte. Und somit 2026 wieder in den Beruf mit Kind zurückkehren werden. Ich arbeite im gleichen Haus wie wir wohnen, jedoch ist die Tagespflege räumlich von unserem Privatleben getrennt.
Jetzt mein Anliegen. Ich hatte in der letzten Schwangerschaft keinen Schutz gegen Zytomegalie. In meiner Anstellung als Erzieherin wurde ich sofort ins BV geschickt. Ich weiß das dies als Tagesmutter nicht geht. Ich hab meinen ersten Ultraschall am 23.12 dann wäre ich auch erst in der 9 ssw. Ich möchte meinen Tageseltern ungern etwas von der Schwangerschaft erzählen, bevor ich mich nicht "über'n Berg" fühle... sprich irgendwann ab der 12 bis 14 ssw...eben wenn ich soweit bin..
Sollte meine Frauenärztin mich krankschreiben oder doch ein BV empfehlen bekäme ich auch Krankengeld ab der 6. Woche. Wisst ihr wie das mit meinen Tageseltern ist? Werden die Verträge denn dann aufgelöst? Falls ich nicht arbeiten darf..oder soll.
Ich würde gerne versuchen bis zum Mutterschutz zu arbeiten, somit hätten meine Familien auch bis Ende Juni Zeit sich eine eigene Betreuungsmöglichkeit für die 4 wochen zu suchen. Wenn es aber nicht geht... muss ich dies auch zum Wohle meines Kindes und mir akzeptiert und aufhören.
Das Elterngeld wird sich wohl aus dem Veranlagungsjahr 2024 errechnen. Habt ihr da selbst Erfahrungen wie das mit der Berechnung ist? Weil mein Brutto Einkommen bleibt ja nicht mein brutto...von 6000 Euro monatlich (fiktive Zahl) geht ja die BKP runter... dann die Sozialversicherung und die Steuern... wir kann ich das alles selbst in etwa errechnen um planen zu können... was die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld gibt....
Ich hoffe ich finde hier Tipps.. und Anregungen.. die mir helfe das Gefühlschaos zu organisieren. Mein schlechtes Gewissen meinen Familien gegenüber ist schrecklich..besonders weil ich einfach noch nichts sagen will... vielleicht geht's mir aber auch soweit gut und kann bis zum Ende durchziehen..das wäre für uns alles die beste Option.
Liebe Grüße
03.12.2024 19:55
Zitat von traumbauch2013:
Guten Abend zusammen,
Ich versuche hier Geichgesinnte zu finden, die in der gleichen Situation stecken oder steckten. Ich habe gestern erfahren dass ich mit unserem 4. Baby schwanger bin. Ich wäre somit im August 2025 ausgezählt.
Ich arbeite seit 2 Jahren als Tagesmutter. Hab Krankentagegeld mitversichert. Wir sind uns beide einig, dass ich nach der Geburt Mutterschutz und auch ein Jahr Elternzeit nehmen möchte. Und somit 2026 wieder in den Beruf mit Kind zurückkehren werden. Ich arbeite im gleichen Haus wie wir wohnen, jedoch ist die Tagespflege räumlich von unserem Privatleben getrennt.
Jetzt mein Anliegen. Ich hatte in der letzten Schwangerschaft keinen Schutz gegen Zytomegalie. In meiner Anstellung als Erzieherin wurde ich sofort ins BV geschickt. Ich weiß das dies als Tagesmutter nicht geht. Ich hab meinen ersten Ultraschall am 23.12 dann wäre ich auch erst in der 9 ssw. Ich möchte meinen Tageseltern ungern etwas von der Schwangerschaft erzählen, bevor ich mich nicht "über'n Berg" fühle... sprich irgendwann ab der 12 bis 14 ssw...eben wenn ich soweit bin..
Sollte meine Frauenärztin mich krankschreiben oder doch ein BV empfehlen bekäme ich auch Krankengeld ab der 6. Woche. Wisst ihr wie das mit meinen Tageseltern ist? Werden die Verträge denn dann aufgelöst? Falls ich nicht arbeiten darf..oder soll.
Ich würde gerne versuchen bis zum Mutterschutz zu arbeiten, somit hätten meine Familien auch bis Ende Juni Zeit sich eine eigene Betreuungsmöglichkeit für die 4 wochen zu suchen. Wenn es aber nicht geht... muss ich dies auch zum Wohle meines Kindes und mir akzeptiert und aufhören.
Das Elterngeld wird sich wohl aus dem Veranlagungsjahr 2024 errechnen. Habt ihr da selbst Erfahrungen wie das mit der Berechnung ist? Weil mein Brutto Einkommen bleibt ja nicht mein brutto...von 6000 Euro monatlich (fiktive Zahl) geht ja die BKP runter... dann die Sozialversicherung und die Steuern... wir kann ich das alles selbst in etwa errechnen um planen zu können... was die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld gibt....
Ich hoffe ich finde hier Tipps.. und Anregungen.. die mir helfe das Gefühlschaos zu organisieren. Mein schlechtes Gewissen meinen Familien gegenüber ist schrecklich..besonders weil ich einfach noch nichts sagen will... vielleicht geht's mir aber auch soweit gut und kann bis zum Ende durchziehen..das wäre für uns alles die beste Option.
Liebe Grüße
Hallo und herzlichen Glückwunsch ersteinmal.
Zum Thema Elterngeld: Es gibt ja einen Höchstbetrag von 1800€ monatlich.
Sobald du (nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben) mehr als 2770€ Einkommen hast liegst du immer bei diesen 1800€ . Mehr gibt es einfach nicht. Darüberhinausgehendes Einkommen wird nicht durch das Elterngeld ersetzt. Also würde ich mal vermuten, dass du den Höchstsatz bekommen würdest (Kenne aber natürlich deine Abzüge nicht)
Zum Thema Eltern :
Natürlich ist es dir überlassen, wann du deine SS bekannt gibst.
Allerdings kann ich dir dazu zwei Dinge sagen die mir spontan in den Kopf kommen. Erstens: Man ist zu keinem Zeitpunkt "überm Berg" in einer Schwangerschaft. Die Erfahrung habe ich im Umfeld leider schon öfter machen müssen. Und zweitens: Gerade um "über den Berg" zu kommen ist es wichtig, dass die Eltern bescheid wissen, damit sie eben kein krankes Kind zu dir schicken etc.
Und auch den Eltern gegenüber finde ich es wichtig. Wenn ich mir vorstelle, dass die Eltern eventuell beide berufstätig sind und dann fällst du eventuell von heute auf morgen aus. puh.. Und das bei der Betreuungsknappheit aktuell.
Hast du nicht eventuell auch die Möglichkeit dich etwas nach Ersatz "umzuhören"? Also, dass du bei Bekanntgabe quasi direkt sagen kannst; ich hab hier die und die Kollegin, die hat aktuell noch 2 Plätze frei und würde sich freuen ihr Kind zu betreuen. Oder sowas in der Art.
Zum Thema BV kann ich dir nicht viel sagen
04.12.2024 09:49
Tagesmütter arbeiten doch auch miteinander, also meine Tagesmutter hat mir davon erzählt wenn man längerfristig ausfällt dass es über die Stadt Möglichkeiten gibt, als sie selbst in Krankenhaus war, hatte sie auch eine Vertretung
05.12.2024 19:44
Das ist leider bei weitem nicht in jeder Stadt so. Hier gibt es keinerlei Vertretung und wir mussten für jedes krank oder Fortbildung unserer Tagesmutter unseren eh knappen Urlaub opfern. War einer der Gründe, aus denen wir dann schweren Herzens recht bald zur Kita gewechselt sind.
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