Elternzeit und wider schwanger
13.05.2023 14:14
Hallo, ich bin noch bis Mitte august in EZ habe aber vor paar Tagen einen Test gemacht und der ist positiv. Vielleicht kann mir jemand helfen oder war mal in der selben Situation. Was ist jetzt der nächste Schritt? Muss ich meine Elternzeit jetzt abbrechen? Welches Geld steht mir dann ab August wieder zu? Und wie wird das Elterngeld berechnet wenn man dazwischen garnicht arbeiten war?
Danke schon mal für euren Rat ?
Danke schon mal für euren Rat ?
13.05.2023 15:49
Deine Elternzeit endet im August und danach gehst du ganz normal bis zum Mutterschutz wieder arbeiten.
Somit hast du Anspruch auf dein Gehalt. Darauf bezieht sich das Mutterschaftsgeld. Das Elterngeld bezieht sich auf dein Gehalt der letzten 12 Monate. Also von August bis Mutterschutz und die restlichen Monate vor deiner ersten Schwangerschaft.
Warum solltest du zwischen Beendigung der Elternzeit und beginn des Mutterschutzes kein Geld bekommen?
Somit hast du Anspruch auf dein Gehalt. Darauf bezieht sich das Mutterschaftsgeld. Das Elterngeld bezieht sich auf dein Gehalt der letzten 12 Monate. Also von August bis Mutterschutz und die restlichen Monate vor deiner ersten Schwangerschaft.
Warum solltest du zwischen Beendigung der Elternzeit und beginn des Mutterschutzes kein Geld bekommen?
13.05.2023 15:54
Zitat von Seesternchen_2.0:
Deine Elternzeit endet im August und danach gehst du ganz normal bis zum Mutterschutz wieder arbeiten.
Somit hast du Anspruch auf dein Gehalt. Darauf bezieht sich das Mutterschaftsgeld. Das Elterngeld bezieht sich auf dein Gehalt der letzten 12 Monate. Also von August bis Mutterschutz und die restlichen Monate vor deiner ersten Schwangerschaft.
Warum solltest du zwischen Beendigung der Elternzeit und beginn des Mutterschutzes kein Geld bekommen?
Weil ich dann nicht arbeiten darf weil ich im Klinikum arbeite. Deswegen weiß ich nicht wie genau das beachtet wird
13.05.2023 16:24
Zitat von Belma_ha:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Deine Elternzeit endet im August und danach gehst du ganz normal bis zum Mutterschutz wieder arbeiten.
Somit hast du Anspruch auf dein Gehalt. Darauf bezieht sich das Mutterschaftsgeld. Das Elterngeld bezieht sich auf dein Gehalt der letzten 12 Monate. Also von August bis Mutterschutz und die restlichen Monate vor deiner ersten Schwangerschaft.
Warum solltest du zwischen Beendigung der Elternzeit und beginn des Mutterschutzes kein Geld bekommen?
Weil ich dann nicht arbeiten darf weil ich im Klinikum arbeite. Deswegen weiß ich nicht wie genau das beachtet wird
Kann ich den wenn ich eine Bestätigung vom Arzt bekomme sofort in Elternzeit gehen oder Berufsverbot?
13.05.2023 17:16
Zitat von Belma_ha:Deine jetzige Elternzeit endet Mitte August. Deine Mutterschutzzeit beginnt 6 Wochen vor dem VET, also ungefähr Anfang Dezember (wenn ich das richtig überschlagen habe).
Zitat von Belma_ha:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Deine Elternzeit endet im August und danach gehst du ganz normal bis zum Mutterschutz wieder arbeiten.
Somit hast du Anspruch auf dein Gehalt. Darauf bezieht sich das Mutterschaftsgeld. Das Elterngeld bezieht sich auf dein Gehalt der letzten 12 Monate. Also von August bis Mutterschutz und die restlichen Monate vor deiner ersten Schwangerschaft.
Warum solltest du zwischen Beendigung der Elternzeit und beginn des Mutterschutzes kein Geld bekommen?
Weil ich dann nicht arbeiten darf weil ich im Klinikum arbeite. Deswegen weiß ich nicht wie genau das beachtet wird
Kann ich den wenn ich eine Bestätigung vom Arzt bekomme sofort in Elternzeit gehen oder Berufsverbot?
Somit bist du zwischen Mitte August und Anfang Dezember zunächst einmal eine ganz normale Arbeitnehmerin und musst rein theoretisch auch arbeiten. In dieser Zeit bekommst du ein ganz normales Gehalt.
Eine erneute Elternzeit würde erst nach dem Ende der Mutterschutzzeit des "neuen" Kindes beginnen, also 8 Wochen nach der Entbindung. Das wäre ungefähr ab März 2024. Du kannst sie auf keinen Fall an die jetzige Elternzeit, die im August endet, nahtlos anschließen.
Sollte an deinem Arbeitsplatz eine Gefährdung vorliegen, kann der Betriebsarzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Aber das musst du dann mit diesem klären. Das hat nichts mit der Elternzeit zu tun.
13.05.2023 18:25
Zitat von Belma_ha:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Deine Elternzeit endet im August und danach gehst du ganz normal bis zum Mutterschutz wieder arbeiten.
Somit hast du Anspruch auf dein Gehalt. Darauf bezieht sich das Mutterschaftsgeld. Das Elterngeld bezieht sich auf dein Gehalt der letzten 12 Monate. Also von August bis Mutterschutz und die restlichen Monate vor deiner ersten Schwangerschaft.
Warum solltest du zwischen Beendigung der Elternzeit und beginn des Mutterschutzes kein Geld bekommen?
Weil ich dann nicht arbeiten darf weil ich im Klinikum arbeite. Deswegen weiß ich nicht wie genau das beachtet wird
In einem Klinikum kannst du trotzdem arbeiten.
Die PDL macht eine Gefährdungsbeurteilung und entscheidet dann. Aber wir schicken zu über 90% die schwangeren nicht mehr ins BV. Und ja ich arbeite in einer Klinik in der Personalabteilung.
13.05.2023 18:29
Da ich nicht weiß wie lange du Elternzeit genommen hast, dies hier nun spekulativ:
Du kannst die restliche Elternzeit (anspruch hast du auf 1095 Tage) noch nehmen bis zum Mutterschutz. Und gehst dann im Dezember in MuSchu.
Aber vom Prinzip kannst du ganz normal arbeiten. In einer Klinik gibt es zig Möglichkeiten dich einzusetzen.
Du kannst die restliche Elternzeit (anspruch hast du auf 1095 Tage) noch nehmen bis zum Mutterschutz. Und gehst dann im Dezember in MuSchu.
Aber vom Prinzip kannst du ganz normal arbeiten. In einer Klinik gibt es zig Möglichkeiten dich einzusetzen.
13.05.2023 19:02
Zitat von Belma_ha:Die Berechnung des Elterngeldes hängt auch davon ab, ob du mit die 12 Monate EZ genommen hast oder ob du darüber bist. Heißt, die 12 Monate EZ (inklusive dem MuSchu davor) werden ausgeklammert, alles darüber geht dann mit 0Euro in die Berechnung.
Hallo, ich bin noch bis Mitte august in EZ habe aber vor paar Tagen einen Test gemacht und der ist positiv. Vielleicht kann mir jemand helfen oder war mal in der selben Situation. Was ist jetzt der nächste Schritt? Muss ich meine Elternzeit jetzt abbrechen? Welches Geld steht mir dann ab August wieder zu? Und wie wird das Elterngeld berechnet wenn man dazwischen garnicht arbeiten war?
Danke schon mal für euren Rat ?
Ansonsten kannst du tatsächlich bis zum Ende in EZ bleiben und dann direkt, Am ersten arbeitstag, in ein BV geschickt werden.
13.05.2023 19:12
Zitat von Seesternchen_2.0:
Da ich nicht weiß wie lange du Elternzeit genommen hast, dies hier nun spekulativ:
Du kannst die restliche Elternzeit (anspruch hast du auf 1095 Tage) noch nehmen bis zum Mutterschutz. Und gehst dann im Dezember in MuSchu.
Aber vom Prinzip kannst du ganz normal arbeiten. In einer Klinik gibt es zig Möglichkeiten dich einzusetzen.
[/quote
Ich hab ein Jahr Elternzeit genommen und die ist eigentlich schon seit Februar um. Weil ich noch keinen Platz für den kleinen hatte deswegen habe ich verlängert bis August. Und ich wollte eigentlich dann die EZ abbrechen und meinen resturlaub nehmen so das ich eigentlich früher zur Arbeit zurück gekehrt wäre also schon Ende Juli. Weil ich da dann schon einen Betreuungsplatz hätte. Nur was jetzt tun? Ich würde eine verbot bekommen wegen der 1 schwangerschaftst und der ganzen Vorgeschichte was alles vorher schon passiert ist aber das ist eine anderer Geschichte ?
13.05.2023 19:52
Zitat von Belma_ha:
Zitat von Seesternchen_2.0:dann geht ab März bis august jeder Monat mit 0euro in die Berechnung. Ab September dann dein Gehalt/BV bis zum Mutterschutz. Wenn ich so überschlage kommst du auf 6 Monate mit 0 Euro und 4 Monate mit jetzigen Gehalt und die fehlenden 2 Monate erhälst du berechnet von vor deinem ersten Kind.
Da ich nicht weiß wie lange du Elternzeit genommen hast, dies hier nun spekulativ:
Du kannst die restliche Elternzeit (anspruch hast du auf 1095 Tage) noch nehmen bis zum Mutterschutz. Und gehst dann im Dezember in MuSchu.
Aber vom Prinzip kannst du ganz normal arbeiten. In einer Klinik gibt es zig Möglichkeiten dich einzusetzen.
[/quote
Ich hab ein Jahr Elternzeit genommen und die ist eigentlich schon seit Februar um. Weil ich noch keinen Platz für den kleinen hatte deswegen habe ich verlängert bis August. Und ich wollte eigentlich dann die EZ abbrechen und meinen resturlaub nehmen so das ich eigentlich früher zur Arbeit zurück gekehrt wäre also schon Ende Juli. Weil ich da dann schon einen Betreuungsplatz hätte. Nur was jetzt tun? Ich würde eine verbot bekommen wegen der 1 schwangerschaftst und der ganzen Vorgeschichte was alles vorher schon passiert ist aber das ist eine anderer Geschichte ?
Und je nach dem, wer dich ins BV schickt, wird das dann wohl nahtlos geschehen. Heißt zb. Bis 11.08 EZ und ab 12.08 dann BV.
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