Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld? Erziehungsgeld? Mutterschaftsgeld? HIlfe!!

luna082
86 Beiträge
10.06.2010 17:56
Hallo,

ich bräuchte mal euren Rat - was wird wann und wo beantragt?

Blicke durch den Dschungel trotz profamilia beratung leider nur schlecht durch... in meinem Fall ist es so, dass ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe (bis Ende Juli 2010). Ab dem 7. September bin ich im Mutterschutz - beziehe also für August erstmal Arbeitslosengeld I.

gibt es irgendwelche "schlupflöcher" wie man noch weitere leistungen beziehen kann? lebe mitdem Vater zusammen, verheiratet sind wir aber nicht. Er verdient ca. 1700 euro netto.

danke fü+r eure hilfe
BlumeOoO
17634 Beiträge
10.06.2010 18:01
ich denke das es für dich keine schlupflöcher gibt. immerhin verdient dein freund 1700 € netto!
10.06.2010 18:06
Versteh die Frage nicht ganz.

Was Dein Freund verdient hat mit dem Elterngeld nichts zu tun. Wie das beim ALG ist weiß ich nicht, sowas hatte ich noch nie.

Du kannst Dein Elterngeld ganz normal beantragen. Dafür zählt was Du in den letzten 12 Monaten davor zusammen und dann geteilt durch 12 durchschnittlich verdient hast.
luna082
86 Beiträge
10.06.2010 18:08
danke für den rat...

in erster linie geht s mir darum was zuerst und wo beantragt werden muss.
10.06.2010 18:08
Ich denke mal, dass du nichts bekommst! Dein Freund bekommt ja schon alleine 1700€ ausgezahlt!
Damit kommt man zu dritt doch prima durch!
luna082
86 Beiträge
10.06.2010 18:13
hmm okay...

aber nur weil mein freund relativ gut verdient muss ich doch nicht darauf verzichten was mir zusteht ? hört sich ein bißchen negativ an. schließ lich haben wir beide gearbeitet und wenn wir zusätzlich zum gehalt noch elterngeld beantragen können - was ja MIR als erziehenden Elternteil zusteht, brauchen wir ja nicht darauf verzichten -schließlich profitiert das kind am meisten davon. also abgesehen mal davon was mein freund verdient - kann man das elterngeld ganz normal auf zwei jahre aufteilen?
10.06.2010 18:16
Also das Elterngeld hat NICHTS damit zu tun was Dein freund verdient. Mein Mann verdient EUR 4.000 und teilweise etwas mehr, wir bekommen trotzdem Elterngeld.

Fürs Elterngeld zählt nur was DU Verdienst. Elterngeld bekommst Du also auf jeden Fall, und zwar 67% vom Nettogehalt der 12 Monate davor.

Beantragen kannst Du das Elterngeld sobald Dein Baby auf der Welt ist. Nicht vorher.

Und ja, Du kannst es auch auf 2 Jahre aufteilen, dann bekommst Du 2 Jahre lang die Hälfte von den 67%.
luna082
86 Beiträge
10.06.2010 18:19
Zitat von Secret:

Also das Elterngeld hat NICHTS damit zu tun was Dein freund verdient. Mein Mann verdient EUR 4.000 und teilweise etwas mehr, wir bekommen trotzdem Elterngeld.

Fürs Elterngeld zählt nur was DU Verdienst. Elterngeld bekommst Du also auf jeden Fall, und zwar 67% vom Nettogehalt der 12 Monate davor.

Beantragen kannst Du das Elterngeld sobald Dein Baby auf der Welt ist. Nicht vorher.

Und ja, Du kannst es auch auf 2 Jahre aufteilen, dann bekommst Du 2 Jahre lang die Hälfte von den 67%.


danke für diesen rat, der mir wirklich weiter hilft

wie ist das denn mit dem mutterschaftsgeld, das bekommt man doch schon vor der geburt und einige zeit danach oder ? sorry dass ich so doof frage aber ist echt nicht einfach alles

wie lange dauert es denn bis ich das erste mal elterngeld bekomme? ich denke die behörden sind ja da auch nicht so schnell oder?

lg
10.06.2010 18:19
Ich weiß jetzt leider nicht woher Du kommst, aber kuck mal hier:

http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/faq/faq_berec hnung.html

Da ist eigentlich alles erklärt denke ich.
10.06.2010 18:21
Zitat von luna082:

Zitat von Secret:

Also das Elterngeld hat NICHTS damit zu tun was Dein freund verdient. Mein Mann verdient EUR 4.000 und teilweise etwas mehr, wir bekommen trotzdem Elterngeld.

Fürs Elterngeld zählt nur was DU Verdienst. Elterngeld bekommst Du also auf jeden Fall, und zwar 67% vom Nettogehalt der 12 Monate davor.

Beantragen kannst Du das Elterngeld sobald Dein Baby auf der Welt ist. Nicht vorher.

Und ja, Du kannst es auch auf 2 Jahre aufteilen, dann bekommst Du 2 Jahre lang die Hälfte von den 67%.


danke für diesen rat, der mir wirklich weiter hilft

wie ist das denn mit dem mutterschaftsgeld, das bekommt man doch schon vor der geburt und einige zeit danach oder ? sorry dass ich so doof frage aber ist echt nicht einfach alles

wie lange dauert es denn bis ich das erste mal elterngeld bekomme? ich denke die behörden sind ja da auch nicht so schnell oder?

lg


Ja, Du bekommst 6 Wochen vor und bis 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld.

Wie lange es dauert bis das Elterngeld kommt weiß ich leider nicht, ich sags Dir im Januar 2011

Aber ich würde Dir raten die Anträge auf jeden Fall schon auszufüllen vorab und wenn dann das Baby da ist nur noch das Datum einsetzen und sofort losschicken. Ich denke nach der Entbindung hat man für die Formulare erstmal keinen Nerv.
laeticia
5892 Beiträge
10.06.2010 22:32
du musst nicht auf das Elterngeld und mutterschaftsgeld verzichten. du musst bei deinem alten AG und deiner Krankenkasse einen nachweis über den ET nochmal bringen. muss kurz vor dem Mutterschutz sein. zu erst zu kk, dann werden sie dir 13 euro pro tag zahlen für die 6 wochen davor und 8 wochen danach. dann musst du zu deinem AG mit dem bescheid von der KK(kannst ja auch sofort von der KK sowas bekommen dass sie dir 13 euro am tag zaheln, dann zahlt dir dein AG die differenz zum netto Lohn. für die achtwochen danach, braucht aber die KK die Geburtsurkunde damit sie gegebenfalls nochmal was korrigiert. danach wieder zum AG. ELterngeld kannst du gleich nach der geburt beantragen, auf 2 jahre wenn du magst aber sie brauchen dann die bestätigung über das was KK und AG die zahlen werden die 8 ersten wochen weil es schon als EG zählt! ausser EG und kindergeld wirst du wahrscheinlich nix mehr kriegen da ihr zusammen deutlich über den mindestsatz liegt. aber frag doch ma, vlt kannst du nach dem EG ALg1 kriegen. steht dir ja zu da du eingezahlt hast.
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