Elterngeld Beschäftigungsverbot Elternzeit
19.12.2021 23:44
..Ihr Lieben... wer hat ne Idee für mein Anliegen..
Folgendes... ich bin seid August mit meinem Nebengewerbe Selbstständig... dies wirft aber kaum was ab.. vielleicht 200 euro pro Jahr. Es wächst auch nicht, da ich nicht intensiv Zeit investieren kann, wie ich es eigentlich vor hatte...ihr wosst ja Corona usw.
Im März bin ich nach Bayern gezogen und eigentlich wollte ich mit ab september 2021 eine neue Arbeitsstelle als Erzieherin suchen. Eingewöhnung der Kinder musste erstmal safe sein.
So.. jetzt bin ich genau in diesem Zyklus schwanger geworden und einen Job hab och soweit nicht gefunden..was auch schwierig ist, da ich ja schwanger bin und höchstwahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen würde.
Dies bedeutet nun für mich.. ich bin zuhause..mein Nebengewerbe kann ich jetzt aufgrund des fehlendes Platzes erst Recht nicht mehr umsetzten (wollte es eigentlich nächste Woche abbmelden)... aber nun kommt das Problem mit dem Elterngeld. Ich würde so ja nur den mindests Anspruch bekommen von 150/300 Euro.
Kann ich keinen anderen Weg gehen? Ich wollte in unserem Supermarkt anfangen, aber die können keine Schwangeren einstellen.. als Reinigungskraft zu arbeiten wäre körperlich gad später auch ne Hereausforderung.. ich hab jetzz schon echt ärger mit meinem Rücken (hatte letztebs einen Hexenschuss, nicht witzig in der Schwangerschaft).
Kann die Ärztin mich ins Beschäftigungsverbot schicken? Irgendwie sind mir in meinem Beruf die Hände gebunden.
Mein eigentliches Arbeitsverhältnis ist aktull in Eltenrzeit bis Juli 22. Mein Arbeitgeber ist über 500km von uns entfernt...
Habt ihr Tipps? Ideen? Anregungen wie ich mein Elterngeld aufstocken kann..
Folgendes... ich bin seid August mit meinem Nebengewerbe Selbstständig... dies wirft aber kaum was ab.. vielleicht 200 euro pro Jahr. Es wächst auch nicht, da ich nicht intensiv Zeit investieren kann, wie ich es eigentlich vor hatte...ihr wosst ja Corona usw.
Im März bin ich nach Bayern gezogen und eigentlich wollte ich mit ab september 2021 eine neue Arbeitsstelle als Erzieherin suchen. Eingewöhnung der Kinder musste erstmal safe sein.
So.. jetzt bin ich genau in diesem Zyklus schwanger geworden und einen Job hab och soweit nicht gefunden..was auch schwierig ist, da ich ja schwanger bin und höchstwahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen würde.
Dies bedeutet nun für mich.. ich bin zuhause..mein Nebengewerbe kann ich jetzt aufgrund des fehlendes Platzes erst Recht nicht mehr umsetzten (wollte es eigentlich nächste Woche abbmelden)... aber nun kommt das Problem mit dem Elterngeld. Ich würde so ja nur den mindests Anspruch bekommen von 150/300 Euro.
Kann ich keinen anderen Weg gehen? Ich wollte in unserem Supermarkt anfangen, aber die können keine Schwangeren einstellen.. als Reinigungskraft zu arbeiten wäre körperlich gad später auch ne Hereausforderung.. ich hab jetzz schon echt ärger mit meinem Rücken (hatte letztebs einen Hexenschuss, nicht witzig in der Schwangerschaft).
Kann die Ärztin mich ins Beschäftigungsverbot schicken? Irgendwie sind mir in meinem Beruf die Hände gebunden.
Mein eigentliches Arbeitsverhältnis ist aktull in Eltenrzeit bis Juli 22. Mein Arbeitgeber ist über 500km von uns entfernt...
Habt ihr Tipps? Ideen? Anregungen wie ich mein Elterngeld aufstocken kann..
20.12.2021 06:24
Hab ich richtig verstanden, dass du noch angestellt bist ? Und gerade in Elternzeit?
Würdest du ein beschäftigungsverbot bekommen?
Dann würde ich die Elternzeit beim AG beenden und ins BV gehen. In der steht dir dein Gehalt wie vor der Elternzeit zu.
Würdest du ein beschäftigungsverbot bekommen?
Dann würde ich die Elternzeit beim AG beenden und ins BV gehen. In der steht dir dein Gehalt wie vor der Elternzeit zu.
20.12.2021 07:17
Ich bin mir nicht 100% sicher, aber wenn du noch in Elternzeit mit Bezügen bist,brauchst du nur in der Frist die derzeitige SS deinem Arbeitgeber ankündigen. Glaube sind 8 Wochen vor Wiedereinstieg. Ich denke der AG wird dich dann ins BV schicken und die Bezüge laufen wie vorher.
Eltergeldstelle kann aber Auskunft dann geben ,wie es dann weiterläuft.
Eltergeldstelle kann aber Auskunft dann geben ,wie es dann weiterläuft.
20.12.2021 07:18
Zitat von wanderin:
Hab ich richtig verstanden, dass du noch angestellt bist ? Und gerade in Elternzeit?
Würdest du ein beschäftigungsverbot bekommen?
Dann würde ich die Elternzeit beim AG beenden und ins BV gehen. In der steht dir dein Gehalt wie vor der Elternzeit zu.
Schließe mich an.
Von wann bis wann hast du denn Elterngeld bekommen? Der Zeitraum wird bei der Berechnung auch ausgeklammert, wenn er da noch irgendwie mit drin liegt.
20.12.2021 07:40
BV gibt's nur wenn ein Grund vorliegt - kein geeigneter Arbeitsplatz, Gefahr für die Schwangere und/oder das Baby.
Ist dies auf der alten Arbeitsstelle gegeben?
Wenn ja, dann könntest du vorzeitig die Elternzeit beenden und gleichzeitig die erneute Schwangerschaft mitteilen und ins bv gehen. Ist zwar moralisch nicht gerade die feine Art, aber möglich wäre es
Ist dies auf der alten Arbeitsstelle gegeben?
Wenn ja, dann könntest du vorzeitig die Elternzeit beenden und gleichzeitig die erneute Schwangerschaft mitteilen und ins bv gehen. Ist zwar moralisch nicht gerade die feine Art, aber möglich wäre es
20.12.2021 21:52
Zitat von wanderin:
Hab ich richtig verstanden, dass du noch angestellt bist ? Und gerade in Elternzeit?
Würdest du ein beschäftigungsverbot bekommen?
Dann würde ich die Elternzeit beim AG beenden und ins BV gehen. In der steht dir dein Gehalt wie vor der Elternzeit zu.
Also ich bin Erzieherin, und werde auch in diesem Berufsfeld kuchg tätig sein können.. weil ich z.b. nicht ausreichend immunschutz habe.
Aber so wie ich es verstanden habe kann icv meine eltenrzeit nicht eher beenden um ins BV zu kommen..dass wäre rechtlich nicht ok.. aber ne chance eine Arbeitsstelle zu bekommen als schwnagere Erzieherin ist gleich 0....
20.12.2021 21:52
Zitat von Glücksbärchen89:
Ich bin mir nicht 100% sicher, aber wenn du noch in Elternzeit mit Bezügen bist,brauchst du nur in der Frist die derzeitige SS deinem Arbeitgeber ankündigen. Glaube sind 8 Wochen vor Wiedereinstieg. Ich denke der AG wird dich dann ins BV schicken und die Bezüge laufen wie vorher.
Eltergeldstelle kann aber Auskunft dann geben ,wie es dann weiterläuft.
Ich beziehe kein Elterngeld oder sonstige Leistungen vom Amt.
20.12.2021 21:55
Zitat von shelyra:
BV gibt's nur wenn ein Grund vorliegt - kein geeigneter Arbeitsplatz, Gefahr für die Schwangere und/oder das Baby.
Ist dies auf der alten Arbeitsstelle gegeben?
Wenn ja, dann könntest du vorzeitig die Elternzeit beenden und gleichzeitig die erneute Schwangerschaft mitteilen und ins bv gehen. Ist zwar moralisch nicht gerade die feine Art, aber möglich wäre es
Dann könnte ich thoretisch einen neuen Arbeitsplatz suchen ohne dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen...käme auf gleiche raus.. ich finde den Weg aber recht dreist und ehrlich gesagt weiß ich nicht ob ich das überhautp könnte..vom menschlichen Wesen her
20.12.2021 22:31
Zitat von traumbauch2013:
Zitat von wanderin:
Hab ich richtig verstanden, dass du noch angestellt bist ? Und gerade in Elternzeit?
Würdest du ein beschäftigungsverbot bekommen?
Dann würde ich die Elternzeit beim AG beenden und ins BV gehen. In der steht dir dein Gehalt wie vor der Elternzeit zu.
Also ich bin Erzieherin, und werde auch in diesem Berufsfeld kuchg tätig sein können.. weil ich z.b. nicht ausreichend immunschutz habe.
Aber so wie ich es verstanden habe kann icv meine eltenrzeit nicht eher beenden um ins BV zu kommen..dass wäre rechtlich nicht ok.. aber ne chance eine Arbeitsstelle zu bekommen als schwnagere Erzieherin ist gleich 0....
Du kannst die Elternzeit mit Absprache mit dem AG beenden. Aber er muss zustimmen.
Für die Mutterschutzfrist 6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET kannst du aber aus der Elternzeit raus, ohne dass er zustimmen muss.
20.12.2021 22:38
Zitat von wanderin:
Zitat von traumbauch2013:
Zitat von wanderin:
Hab ich richtig verstanden, dass du noch angestellt bist ? Und gerade in Elternzeit?
Würdest du ein beschäftigungsverbot bekommen?
Dann würde ich die Elternzeit beim AG beenden und ins BV gehen. In der steht dir dein Gehalt wie vor der Elternzeit zu.
Also ich bin Erzieherin, und werde auch in diesem Berufsfeld kuchg tätig sein können.. weil ich z.b. nicht ausreichend immunschutz habe.
Aber so wie ich es verstanden habe kann icv meine eltenrzeit nicht eher beenden um ins BV zu kommen..dass wäre rechtlich nicht ok.. aber ne chance eine Arbeitsstelle zu bekommen als schwnagere Erzieherin ist gleich 0....
Du kannst die Elternzeit mit Absprache mit dem AG beenden. Aber er muss zustimmen.
Für die Mutterschutzfrist 6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET kannst du aber aus der Elternzeit raus, ohne dass er zustimmen muss.
Ich rufe morgen an und teile meine schwnagerschaft mit..bin jetzt in der 14ssw. Und frage ob es möglich ist meine Elternzeit zu beenden..
21.12.2021 06:44
Zitat von traumbauch2013:
Zitat von wanderin:
Zitat von traumbauch2013:
Zitat von wanderin:
Hab ich richtig verstanden, dass du noch angestellt bist ? Und gerade in Elternzeit?
Würdest du ein beschäftigungsverbot bekommen?
Dann würde ich die Elternzeit beim AG beenden und ins BV gehen. In der steht dir dein Gehalt wie vor der Elternzeit zu.
Also ich bin Erzieherin, und werde auch in diesem Berufsfeld kuchg tätig sein können.. weil ich z.b. nicht ausreichend immunschutz habe.
Aber so wie ich es verstanden habe kann icv meine eltenrzeit nicht eher beenden um ins BV zu kommen..dass wäre rechtlich nicht ok.. aber ne chance eine Arbeitsstelle zu bekommen als schwnagere Erzieherin ist gleich 0....
Du kannst die Elternzeit mit Absprache mit dem AG beenden. Aber er muss zustimmen.
Für die Mutterschutzfrist 6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET kannst du aber aus der Elternzeit raus, ohne dass er zustimmen muss.
Ich rufe morgen an und teile meine schwnagerschaft mit..bin jetzt in der 14ssw. Und frage ob es möglich ist meine Elternzeit zu beenden..
Viel Erfolg und berichte mal
21.12.2021 20:33
Zitat von Glücksbärchen89:
Zitat von traumbauch2013:
Zitat von wanderin:
Zitat von traumbauch2013:
...
Du kannst die Elternzeit mit Absprache mit dem AG beenden. Aber er muss zustimmen.
Für die Mutterschutzfrist 6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET kannst du aber aus der Elternzeit raus, ohne dass er zustimmen muss.
Ich rufe morgen an und teile meine schwnagerschaft mit..bin jetzt in der 14ssw. Und frage ob es möglich ist meine Elternzeit zu beenden..
Viel Erfolg und berichte mal
Ich muss das nächstes Jahr klären.. die Abteilung ist schon im Winterurlaub.. aber ich berichte..
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