Mütter- und Schwangerenforum

Nebenkosten Alg 2?

STMS2012
254 Beiträge
23.02.2015 13:23
Hallo

Folgende Situation :
Ich habe meine Nebenkostenabrechnung von Oktober bis Dez. 2014 bekommen.
Im Oktober und November war mein mann noch beim mir und wir htten noch kein Alg 2 . Haben dort von seinem Gehalt gelebt.
Da wir in Scheidung leben bekomme ich seit Dez. 2014 alg2.

Die Nebenkostenabrechnung beträgt 124€
Kann ich damit zum amt obwohl ich in dem Zeitpunkt noch nicht vom amt gelebt hab?

Weiss nämlich nicht wie ich das bezahlen soll
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
23.02.2015 13:26
Zitat von STMS2012:

Hallo

Folgende Situation :
Ich habe meine Nebenkostenabrechnung von Oktober bis Dez. 2014 bekommen.
Im Oktober und November war mein mann noch beim mir und wir htten noch kein Alg 2 . Haben dort von seinem Gehalt gelebt.
Da wir in Scheidung leben bekomme ich seit Dez. 2014 alg2.

Die Nebenkostenabrechnung beträgt 124€
Kann ich damit zum amt obwohl ich in dem Zeitpunkt noch nicht vom amt gelebt hab?

Weiss nämlich nicht wie ich das bezahlen soll


Und von wem bist du schwanger? Sry aber bin jetzt gerade etwas verwirrt.

Und soweit ich weiß, kannst du damit zum Amt, aber sicher bin ich da jetzt nicht, ob die das übernehmen müssen. Eigentlich müsste dein Mann ja die Hälfte zahlen.
ANJUKA
23753 Beiträge
23.02.2015 13:27
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von STMS2012:

Hallo

Folgende Situation :
Ich habe meine Nebenkostenabrechnung von Oktober bis Dez. 2014 bekommen.
Im Oktober und November war mein mann noch beim mir und wir htten noch kein Alg 2 . Haben dort von seinem Gehalt gelebt.
Da wir in Scheidung leben bekomme ich seit Dez. 2014 alg2.

Die Nebenkostenabrechnung beträgt 124€
Kann ich damit zum amt obwohl ich in dem Zeitpunkt noch nicht vom amt gelebt hab?

Weiss nämlich nicht wie ich das bezahlen soll


Und von wem bist du schwanger? Sry aber bin jetzt gerade etwas verwirrt.

Und soweit ich weiß, kannst du damit zum Amt, aber sicher bin ich da jetzt nicht, ob die das übernehmen müssen. Eigentlich müsste dein Mann ja die Hälfte zahlen.

Jup normal muss dein Nochmann die Hälfte mit tragen...so wird dir wohl au das Amt kommen.
schattenzauber
1507 Beiträge
23.02.2015 13:28
Wann hattest du denn das ALG 2 beantragt? Im Oktober oder November schon oder erst nach dem Auszug deines Mannes?
ANJUKA
23753 Beiträge
23.02.2015 13:29
Zitat von schattenzauber:

Wann hattest du denn das ALG 2 beantragt? Im Oktober oder November schon oder erst nach dem Auszug deines Mannes?

Im Dezember`14 steht do geschrieben
STMS2012
254 Beiträge
23.02.2015 13:33
Zitat von ANJUKA:

Zitat von schattenzauber:

Wann hattest du denn das ALG 2 beantragt? Im Oktober oder November schon oder erst nach dem Auszug deines Mannes?

Im Dezember`14 steht do geschrieben


Beantragt im november und bewilligt ab dem 1.12
ANJUKA
23753 Beiträge
23.02.2015 13:35
Zitat von STMS2012:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von schattenzauber:

Wann hattest du denn das ALG 2 beantragt? Im Oktober oder November schon oder erst nach dem Auszug deines Mannes?

Im Dezember`14 steht do geschrieben


Beantragt im november und bewilligt ab dem 1.12


Dann muss dein Nochmann die hälfte tragen.
STMS2012
254 Beiträge
23.02.2015 13:38
Zitat von ANJUKA:

Zitat von STMS2012:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von schattenzauber:

Wann hattest du denn das ALG 2 beantragt? Im Oktober oder November schon oder erst nach dem Auszug deines Mannes?

Im Dezember`14 steht do geschrieben


Beantragt im november und bewilligt ab dem 1.12


Dann muss dein Nochmann die hälfte tragen.


Hat meine Anwältin auch gesagt aber sein Anwalt sagt Strick Nein dazu
ANJUKA
23753 Beiträge
23.02.2015 13:42
Zitat von STMS2012:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von STMS2012:

Zitat von ANJUKA:

...


Beantragt im november und bewilligt ab dem 1.12


Dann muss dein Nochmann die hälfte tragen.


Hat meine Anwältin auch gesagt aber sein Anwalt sagt Strick Nein dazu

Lach sein Anwalt...schlage nen Vergleich vor
schattenzauber
1507 Beiträge
23.02.2015 13:42
Zitat von ANJUKA:

Zitat von schattenzauber:

Wann hattest du denn das ALG 2 beantragt? Im Oktober oder November schon oder erst nach dem Auszug deines Mannes?

Im Dezember`14 steht do geschrieben


Ich meinte beantragt, nicht bewilligt

Ich würde mal deinen Sachbearbeiter anrufen und mich erkundigen, wie es mit einer Kostenübernahme aussieht..da kann man bestimmt was machen. Aber ich denk auch, dass dir die Zeit, in der dein Mann noch bei euch gewohnt hat, anteilig angerechnet wird - bzw. die Kosten eben angeglichen werden.
Alaska
18955 Beiträge
23.02.2015 13:45
Ich bin auch der Meinung, dass er die Hälfte tragen muss. Wieso sollst du alleine? Es war ja eure Wohnung?

Falls es dir zu persönlich ist - brauchst du wirklich nicht antworten. Aber habt ihr kein sehr gutes Verhältnis mehr?
Also kannst du nicht zu ihm gehen und das ohne Anwälte mit ihm klären?
Ich dachte bislang auch immer, dein kleiner werdender Krümel sei noch von ihm - allein deswegen solltet ihr doch einen guten Ton anschlagen und so einen, verhältnismäßig kleinen Betrag zusammen wuppen.
Und wenn es nicht wegen dem zweiten Krümel ist, dann habt ihr zumindest ein gemeinsames Kind zusammen.

Ist das nicht möglich?
schattenzauber
1507 Beiträge
23.02.2015 13:45
Zitat von STMS2012:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von STMS2012:

Zitat von ANJUKA:

...


Beantragt im november und bewilligt ab dem 1.12


Dann muss dein Nochmann die hälfte tragen.


Hat meine Anwältin auch gesagt aber sein Anwalt sagt Strick Nein dazu


Aber ihr ward doch zumindest von Oktober bis November noch eine Bedarfsgemeinschaft, oder? Wenn er im Dezember schon ausgezogen ist. Dann seh ich ja grad noch ein, dass er den Dezember, wenn er schon nicht mehr in der Wohnung gelebt hat, nicht bezahlen möchte. Aber in den Monaten Oktober bis November hat doch er genauso Strom verbraucht wie du...und müsste meiner Meinung nach dann auch anteilige Kosten einer Nachzahlung übernehmen.
kullerkeks74
3028 Beiträge
23.02.2015 13:49
Zitat von STMS2012:

Hallo

Folgende Situation :
Ich habe meine Nebenkostenabrechnung von Oktober bis Dez. 2014 bekommen.
Im Oktober und November war mein mann noch beim mir und wir htten noch kein Alg 2 . Haben dort von seinem Gehalt gelebt.
Da wir in Scheidung leben bekomme ich seit Dez. 2014 alg2.

Die Nebenkostenabrechnung beträgt 124€
Kann ich damit zum amt obwohl ich in dem Zeitpunkt noch nicht vom amt gelebt hab?

Weiss nämlich nicht wie ich das bezahlen soll


ne einfache Ratenzahlung bei der Suimme is wohl nicht mögl .
Übern Anwalt finde ich da etwas albern .
23.02.2015 19:20
Die Hälfte muß er zahlen und den rest du . du kannst versuchen das sie es evrtl. übernehmen kann aber sein nicht. ich war damals ind ers elben situation wir hatten vorher kein hartz4. Ich wohnte dann alleine kam wieder in hartz4 und es war über 400euro. er hat die hälfte gezahlt und ich die andere Hälfte als raten. (hatte es nicht bekommen)
23.02.2015 19:21
Zitat von ANJUKA:

Zitat von STMS2012:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von STMS2012:

...


Dann muss dein Nochmann die hälfte tragen.


Hat meine Anwältin auch gesagt aber sein Anwalt sagt Strick Nein dazu

Lach sein Anwalt...schlage nen Vergleich vor


das hatd er Anwalt nicht zu entscheiden das ist gerichtlich so geregelt im prinzep könnetst du des bei der Scheidung einfordern .ansonsten fragen ob raten möglich sind. Das kann man auch mit hartz4 abzahlen.
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