Beschäftigungsverbot
28.06.2015 20:15
Hallo
ich habe da mal eine Frage und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.
Ich arbeite seit 1 Monat Vollzeit, mein FA hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt erstmal 20h/Woche mit der Option mich komplett rauszunehmen.
Wie viel Geld bekomme ich nun.
Die einen sagen so die anderen sagen so
Wisst ihr mehr?
ich habe da mal eine Frage und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.
Ich arbeite seit 1 Monat Vollzeit, mein FA hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt erstmal 20h/Woche mit der Option mich komplett rauszunehmen.
Wie viel Geld bekomme ich nun.
Die einen sagen so die anderen sagen so
Wisst ihr mehr?
28.06.2015 20:17
Du bekommst ganz normal dein Gehalt weiter. In gleicher Höhe wie zuvor. Der Arbeitgeber holt sich dem fehlenden Teil von der Krankenkasse wieder.
28.06.2015 20:32
den kompletten lohn den du bis jetzt auch hattest! ich hatte auch ein beschäftigungsverbot bei meinem sohn und da war es so und meine schwester hat auch eins wo sie nur 4 stunden am tag arbeiten darf und bekommt auch das volle gehalt!
29.06.2015 06:46
Das ist nich ganz richtig. Du bekommst den Lohn der letzten drei Monate. Das Bedeutet du bekommst, wenn du vorher Teilzeit hattest, den Lohn von der Teilzeit. Da du ja erst 1 Monat Vollzeit arbeitest.
So ist es jedenfalls in Berlin und Brandenburg.
LG
So ist es jedenfalls in Berlin und Brandenburg.
LG
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29.06.2015 07:10
Zitat von PippiLotta11:
Das ist nich ganz richtig. Du bekommst den Lohn der letzten drei Monate. Das Bedeutet du bekommst, wenn du vorher Teilzeit hattest, den Lohn von der Teilzeit. Da du ja erst 1 Monat Vollzeit arbeitest.
So ist es jedenfalls in Berlin und Brandenburg.
LG![]()
Ja, so ist es.
Ich hatte schon in der 6 ssw ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber erhalten und ich habe den Durchschnitt der letzten 3 monate bekommen.
29.06.2015 14:29
Zitat von PippiLotta11:
Das ist nich ganz richtig. Du bekommst den Lohn der letzten drei Monate. Das Bedeutet du bekommst, wenn du vorher Teilzeit hattest, den Lohn von der Teilzeit. Da du ja erst 1 Monat Vollzeit arbeitest.
So ist es jedenfalls in Berlin und Brandenburg.
LG![]()
Auch das ist nicht ganz richtig.
§11 MuSchG:
Zitat:
(...)Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.
Zitat:
(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen.
Eine Frau darf grundsätzlich NICHT durch das Beschäftigungsverbot benachteiligt werden. Sie bekommt also weiter ihr Vollzeitgehalt.
29.06.2015 16:35
Zitat von Manveri:
Zitat von PippiLotta11:
Das ist nich ganz richtig. Du bekommst den Lohn der letzten drei Monate. Das Bedeutet du bekommst, wenn du vorher Teilzeit hattest, den Lohn von der Teilzeit. Da du ja erst 1 Monat Vollzeit arbeitest.
So ist es jedenfalls in Berlin und Brandenburg.
LG![]()
Auch das ist nicht ganz richtig.
§11 MuSchG:
Zitat:
(...)Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.
Zitat:
(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen.
Eine Frau darf grundsätzlich NICHT durch das Beschäftigungsverbot benachteiligt werden. Sie bekommt also weiter ihr Vollzeitgehalt.
Aus welchem Bundesland kommst du? Vllt gibt es auch da Unterschiede.
Aus Erfahrung meiner Kollegen weiß ich dass der Durchschnitt der letzten 3 Monate genommen wird.
29.06.2015 16:50
Zitat von PippiLotta11:
Zitat von Manveri:
Zitat von PippiLotta11:
Das ist nich ganz richtig. Du bekommst den Lohn der letzten drei Monate. Das Bedeutet du bekommst, wenn du vorher Teilzeit hattest, den Lohn von der Teilzeit. Da du ja erst 1 Monat Vollzeit arbeitest.
So ist es jedenfalls in Berlin und Brandenburg.
LG![]()
Auch das ist nicht ganz richtig.
§11 MuSchG:
Zitat:
(...)Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.
Zitat:
(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen.
Eine Frau darf grundsätzlich NICHT durch das Beschäftigungsverbot benachteiligt werden. Sie bekommt also weiter ihr Vollzeitgehalt.
Aus welchem Bundesland kommst du? Vllt gibt es auch da Unterschiede.
Aus Erfahrung meiner Kollegen weiß ich dass der Durchschnitt der letzten 3 Monate genommen wird.
Das ist das Gesetzt. Das gilt für alle Gleich.
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Normal ist das ja auch richtig. Aber eben NICHT, wenn man erst 1 Monat arbeitet.
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