Mütter- und Schwangerenforum

Zurück in den alten Job?

Tigri
37 Beiträge
17.07.2007 09:30
Guten Morgen Mädels,

ich werde irgendwie nicht schlau daraus, wie es mit meinem Arbeitsplatz aussieht, wenn ich in die Babypause gehe. Wie lange ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz für eine Rückkehr freizuhalten bzw generell eine Rückkehr ins Unternehmen zu ermöglichen?

Bei mir sieht es so aus: Ich arbeite seit drei Jahren in meiner jetzigen Firma, habe eine leitende Position, möchte aber mindestens zwei Jahre für das Baby zu Hause bleiben (wenn finanziell möglich, dann die ersten drei Jahre). Muß ich mit meinem Arbeitgeber etwas schriftlich regeln? Dass er mich nach drei Jahren zurücknehmen muss, kann ich mir nicht vorstellen.

Wenn Ihr Licht ins Dunkel bringen könnt: Danke!

Grüße
Sandra
Silvi
98 Beiträge
17.07.2007 09:45
Hallo,

er ist dazu verpflichtet, deine Stelle freizuhalten. Ich hatte mal vor Jahren eine Stelle als Mutterschaftsvertretung und habe von meinem damaligen Arbeitgeber einen befristeten drei-Jahres-Vertrag erhalten. Nach den drei Jahren musste ich dann gehen und die jenige die damals in Mutterschutz gegangen ist, ist wieder gekommen.

Bei meiner jetztigen Stelle war es so, als ich in Mutterschutz ging, ist jemand anderes auf meine Stelle gekommen aber der Arbeitgeber hatte mir dann eine Ersatzstelle angeboten. Diese Stelle war allerdings nur halbtags, weil es eine sehr kleine Firma ist. Aber mir war das auch lieber, da ich sowieso mit zwei Kindern nur noch habltags arbeiten gehen wollte.

Rede einfach mal mit Deinem Arbeitgeber aber grundsätzlich ist er gesetzlich dazu verpflichtet, nach dem Mutterschutz Dir deine alte Stelle wieder zu geben. (Ich bin von Beruf REchtsanwaltsfachangestellt).
17.07.2007 09:46
Du hast ja das Recht 3 jahre daheim zu bleiben. Diese Zeit muss dir auch dein AG geben. Du musst natürlich Ihm auch Bescheid geben, wie lange zu beabsichtigst es in In Anspruch zu nehmen. Ich weiß jetzt leider nicht die Frist, wann das geschehen muss... ?
Jedoch musst du es vor der geburt noch nicht entscheiden.
17.07.2007 09:48
Silvi, weißt du dann auch wann diese Frist ist? Also, wann ich dem AG meine Entscheidung mitteilen muss?
Silvi
98 Beiträge
17.07.2007 09:54
Hallo,

wann genau die Frist ist, weiss ich leider nicht. Aber ich musste meinen Chef Bescheid geben bevor ich in den Mutterschutz gegangen bin, also spätestens 6 Wochen vor dem ausgerechneten Geburtstermin.

Ich war mir damals auch noch nicht ganz schlüssig, ob ich die vollen drei Jahre in Erziehungsurlaub gehen wollte oder nicht. Ich hatte damals mit dem Chef gesprochen und der meinte, man solle ungefähr sagen wie lange, man könne dann später "verlängern". Aber das wird sicher von Betrieb zu Betrieb anders gehandhabt.
Tigri
37 Beiträge
17.07.2007 10:01
Danke erstmal für Eure blitzschnellen Antworten. Ich werde mich dann einfach mal nächsten Monat mit meinem Chef hinsetzen und plaudern. Muss ich dann etwas schriftlich festhalten (bin dummerweise die erste schwangere Festangestellte, sodass hier keinen einen Plan hat :shock: )?
17.07.2007 10:14
Zitat von "Tigri":
(bin dummerweise die erste schwangere Festangestellte, sodass hier keinen einen Plan hat :shock: )?


So ist`s bei mir auch. Die konnten mit mir so gar nichts anfangen. Aber das ist ne andere Geschichte.
Wobei das beim ersten Kind ja auch schwer zu sagen ist, wie es nach der Geburt laufen wird. Ich hab denen das auch gesagt, dass ich nicht über ungelegte Eier spekulieren will. Ich möchte auf jeden Fall das erste Jahr zu Hause bleiben. Aber es kann ja auch ganz anders kommen.

Wobei für mich eh so gut wie fest steht, dass ich in diesen job in diese Firma nicht zurück gehe. :a0383
Silvi
98 Beiträge
17.07.2007 10:16
Wir hatten mal in unserer Kanzlei einen Fall, da wurde eine Firma übernommen und unsere Mandantin war in dieser Zeit in Erziehungsurlaub. Als die Zeit abgelaufen war, wollte sie natürlich wieder arbeiten gehen aber der neue Arbeitgeber sagte, nee is nicht. Sie hätte dass schließlich mit dem Vorgänger abgesprochen gehabt.

Die Frau ist vor Gericht gegangen und hat Recht bekommen. Der neue Arbeitgeber hätte sie nehmen müssen. Wollte er arber nicht, also musste er ihr eine Entschädigung von ein paar Monatsgehältern zahlen.

Ich glaube, ich würde auf jeden Fall was schriftlich festhalten. Auf jeden Fall, wie lange Du fort bleiben wirst und wann Dein erster Arbeitstag ist und auf was für eine Stelle Du später wieder kommst bzw. dass Du tatsächlich auf Deine alte Stelle wieder drauf kommst.
Tigri
37 Beiträge
17.07.2007 10:36
Im Prinzip will ich auch nicht zurück in meinen alten Job, da ich dann wieder jeden Tag 45 km pendeln müßte. Allerdings weiß man ja nie, ob man was neues mal eben so findet... Und wir müssen neben dem Baby großziehen auch noch ein Haus finanzieren. Notfalls würde ich halt wieder im alten Job arbeiten.

Meine Vertretung steht schon fest - müßte sie dann einen befristeten Vertrag bekommen, sofern ich meinem Chef mitteile, dass ich meinen alten Job wiederhaben möchte?

Wahrscheinlich sollte ich mir nicht ganz so viele Gedanken machen was? Vor allem will mein Mann gerne noch ein zweites Kind (ich im Prinzip ja auch, wobei ich erstmal froh bin, wenn ich mit einem Kind alles auf die Reihe bekommen )
Mone+Jonas
120 Beiträge
17.07.2007 14:44
Also bei mir war es so, daß ich grade als ich schwanger wurde einen festen unbefristeten Vertrag bekommen hatte. Ich habe mich dann für 2 Jahre Erziehungsurlaub entschieden, weil mir ja auch nur 2 Jahre das Geld zusteht und das dritte Jahr kann ich später vielleicht nochmal gebrauchen, wenn jemand hier ernsthaft krank wird oder sowas. So habe ich immer noch ein wenig Zeit in der Hinterhand die mir zusteht.

Ich fange dann jetzt am 1.9. wie an zu arbeiten. Wäre ich wie geplant ss gewesen, hätte ich mir ein Berufsverbot geben lassen und wäre dann kurz vor Weihnachten in Mutterschutz gegangen. Ich hätte also nochmal 2 Jahre dran gehängt und mein Arbeitgeber muß damit einfach leben, denn ich habe diesen unbefristeten Vertrag und wenn ich wieder Einsatzfähig bin, sind sie auf meine Arbeitskraft angewiesen. Es wird ja ohne weiteres niemand mehr neu eingestellt heute.
17.07.2007 16:12
Zitat von "Tigri":
Im Prinzip will ich auch nicht zurück in meinen alten Job, da ich dann wieder jeden Tag 45 km pendeln müßte. Allerdings weiß man ja nie, ob man was neues mal eben so findet... Und wir müssen neben dem Baby großziehen auch noch ein Haus finanzieren. Notfalls würde ich halt wieder im alten Job arbeiten.


Ja, klar, das ist verständlich. So hat man ja wenigstes was in der Hinterhand.
Bei uns ist es so, dass mein Mann Ende 2008/Anfang 2009 von hier weg versetzt wird, vermutlich in Richtung Nordsee (Husum). Das ist dann ja 1-1,5 Jahre nach der Geburt. Ich werd mir dann wohl erst in der neuen Heimat einen Job suchen. Aber das werd ich meinem jetztigen AG noch nicht auf die Nase binden. Erst wenn das alles endgültig spruchreif ist.
Tigri
37 Beiträge
17.07.2007 17:25
Hm, finde das voll schwierig...
Gibt´s auch den Fall, dass man seinem Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass man nach zwei Jahren wieder beschäftigt werden will, dann aber nach Ablauf der zwei Jahre doch andere Pläne hat. Kann einen der Arbeitgeber dann auf Wiedereinstellung festnageln? Nach dem Motto: man ist eine gute Arbeitskraft gewesen, Nachfolger war schlecht, nun bitte wieder antreten, man hat die Absicht ja schließlich damals kundgetan.

(hoffe Ihr versteht, wie ich das meine)
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