Staatliche förderung für arbeitgeber der auszubildende mami unter 26 jahren einstellt?
29.10.2008 12:42
hallo mädels,
also ich habe gestern mit meiner mama telefoniert und sie hat mir gesagt das sie gelesen hat das der arbeitgerber, sollte er eine mama unter 26 jahren als auszubildende einstellen, eine staatliche förderung von 4000 euro nach ablauf der probezeit bekommt. hat jemand erfahrungen damit, und stimmt das?
ich weiß noch nicht ob ich wieder in meinem beruf arbeiten will oder noch eine ausbildung mache, und wenn es so wäre hätte ich bestimmt gute chancen eine ausbildung zu bekommen, denn welche firma möchte nicht einfach mal so 4000 euro abstauben . wäre schön wenn jemand damit erfahrungen hat.
lg mama2107
also ich habe gestern mit meiner mama telefoniert und sie hat mir gesagt das sie gelesen hat das der arbeitgerber, sollte er eine mama unter 26 jahren als auszubildende einstellen, eine staatliche förderung von 4000 euro nach ablauf der probezeit bekommt. hat jemand erfahrungen damit, und stimmt das?
ich weiß noch nicht ob ich wieder in meinem beruf arbeiten will oder noch eine ausbildung mache, und wenn es so wäre hätte ich bestimmt gute chancen eine ausbildung zu bekommen, denn welche firma möchte nicht einfach mal so 4000 euro abstauben . wäre schön wenn jemand damit erfahrungen hat.
lg mama2107
29.10.2008 12:50
na hoffen wir mal das es stimmt, meine mama hat auch gesagt das viele arbeitgeber das garnicht wissen und ich werd das dann wohl mal rotzfrech mit in die bewerbung schreiben
31.10.2008 14:34
Gehört habe ich ähnliches,allerdings war mir die Summe nicht bekannt.
Frag am besten unsere "GOGGEL-SCHUGGEL",die findet alles im Netz
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31.10.2008 14:36
und warum nur bis 26? finde ich ja mal wieder ne riesen schweinerei!!!
was ist denn bitte mit den mamis die eine schulische ausbildung angefangen haben (erzieher) dann schwanger wurden und in so ein mist bundesland umgezogen sind wo die ausbildung zu viel geld kostet keiner die kosten übernimmt und ich das deswegen nicht weiter machen kann und nun händeringend ne andere ausbildung such
wunderbar
aber ich wpnsche dir viel glück das du eine ausbildung leichter bekommst auf grund des zuschusses!!!
was ist denn bitte mit den mamis die eine schulische ausbildung angefangen haben (erzieher) dann schwanger wurden und in so ein mist bundesland umgezogen sind wo die ausbildung zu viel geld kostet keiner die kosten übernimmt und ich das deswegen nicht weiter machen kann und nun händeringend ne andere ausbildung such
wunderbar
aber ich wpnsche dir viel glück das du eine ausbildung leichter bekommst auf grund des zuschusses!!!
31.10.2008 14:40
Zitat von Sarah:
Gehört habe ich ähnliches,allerdings war mir die Summe nicht bekannt.
Frag am besten unsere "GOGGEL-SCHUGGEL",die findet alles im Netz
ich schau mal was ich auftreiben kann.
aber ich sag mal so ein azubi kost auch ein haufen da reisen die 4000 es kaum wieder raus.
31.10.2008 14:47
die förderung kommt der sache am nahästen
Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (§ 421o SGB III)
Der Qualifizierungszuschuss ist für Arbeitgeber gedacht, die jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 25 Jahren einstellen, die
* keinen Berufsabschluss haben und
* bereits länger als ein halbes Jahr arbeitslos waren.
Entscheidend für diesen Zuschuss ist, dass den Jugendlichen in der neuen Stelle betriebsnahe und auf dem Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermittelt werden. Mindestens 30 Prozent des Zuschusses müssen deshalb für die Qualifizierung verwendet werden. Hierbei können künftig auch Ausbildungsbausteine genutzt werden, die derzeit von den Sozialpartnern und der Bundesregierung entwickelt werden. Mit ihnen soll jungen Arbeitslosen das Nachholen eines Berufsabschlusses erleichtert werden. Wenn eine Qualifizierung im Betrieb nicht möglich ist, kann diese auch auf einen Bildungsträger übertragen werden. Die Förderung wird höchstens zwölf Monate gezahlt. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zukünftigen Lohnkosten.
Der Eingliederungs- und der Qualifizierungszuschuss sind Ermessensleistungen. Das bedeutet, dass die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler je nach Situation des oder der Arbeitsuchenden entscheiden, ob der Zuschuss zur Eingliederung notwendig ist und wie lange er geleistet wird. Beim Eingliederungszuschuss steht auch die Höhe der Leistung im Ermessen der Vermittlerin oder des Vermittlers. Beide Zuschüsse sind bis Ende 2010 befristet.
Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (§ 421o SGB III)
Der Qualifizierungszuschuss ist für Arbeitgeber gedacht, die jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 25 Jahren einstellen, die
* keinen Berufsabschluss haben und
* bereits länger als ein halbes Jahr arbeitslos waren.
Entscheidend für diesen Zuschuss ist, dass den Jugendlichen in der neuen Stelle betriebsnahe und auf dem Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermittelt werden. Mindestens 30 Prozent des Zuschusses müssen deshalb für die Qualifizierung verwendet werden. Hierbei können künftig auch Ausbildungsbausteine genutzt werden, die derzeit von den Sozialpartnern und der Bundesregierung entwickelt werden. Mit ihnen soll jungen Arbeitslosen das Nachholen eines Berufsabschlusses erleichtert werden. Wenn eine Qualifizierung im Betrieb nicht möglich ist, kann diese auch auf einen Bildungsträger übertragen werden. Die Förderung wird höchstens zwölf Monate gezahlt. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zukünftigen Lohnkosten.
Der Eingliederungs- und der Qualifizierungszuschuss sind Ermessensleistungen. Das bedeutet, dass die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler je nach Situation des oder der Arbeitsuchenden entscheiden, ob der Zuschuss zur Eingliederung notwendig ist und wie lange er geleistet wird. Beim Eingliederungszuschuss steht auch die Höhe der Leistung im Ermessen der Vermittlerin oder des Vermittlers. Beide Zuschüsse sind bis Ende 2010 befristet.
31.10.2008 14:47
Zitat von Schuggel:
Zitat von Sarah:
Gehört habe ich ähnliches,allerdings war mir die Summe nicht bekannt.
Frag am besten unsere "GOGGEL-SCHUGGEL",die findet alles im Netz
ich schau mal was ich auftreiben kann.
aber ich sag mal so ein azubi kost auch ein haufen da reisen die 4000 es kaum wieder raus.
Du bist doch die Beste
31.10.2008 14:50
Zitat von Schuggel:
die förderung kommt der sache am nahästen
Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (§ 421o SGB III)
Der Qualifizierungszuschuss ist für Arbeitgeber gedacht, die jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 25 Jahren einstellen, die
* keinen Berufsabschluss haben und
* bereits länger als ein halbes Jahr arbeitslos waren.
Entscheidend für diesen Zuschuss ist, dass den Jugendlichen in der neuen Stelle betriebsnahe und auf dem Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermittelt werden. Mindestens 30 Prozent des Zuschusses müssen deshalb für die Qualifizierung verwendet werden. Hierbei können künftig auch Ausbildungsbausteine genutzt werden, die derzeit von den Sozialpartnern und der Bundesregierung entwickelt werden. Mit ihnen soll jungen Arbeitslosen das Nachholen eines Berufsabschlusses erleichtert werden. Wenn eine Qualifizierung im Betrieb nicht möglich ist, kann diese auch auf einen Bildungsträger übertragen werden. Die Förderung wird höchstens zwölf Monate gezahlt. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zukünftigen Lohnkosten.
Der Eingliederungs- und der Qualifizierungszuschuss sind Ermessensleistungen. Das bedeutet, dass die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler je nach Situation des oder der Arbeitsuchenden entscheiden, ob der Zuschuss zur Eingliederung notwendig ist und wie lange er geleistet wird. Beim Eingliederungszuschuss steht auch die Höhe der Leistung im Ermessen der Vermittlerin oder des Vermittlers. Beide Zuschüsse sind bis Ende 2010 befristet.
danke das du gesucht hast .aber so richtig das was ich meine ist es auch nicht. naja ich werd mich einfach mal weiter erkundigen.
31.10.2008 14:58
es gibt nix nur für mütter nur für die allgemeinheit
Ausbildungsbonus
Arbeitgeber können einen Ausbildungsbonus erhalten, wenn sie vorrangig mit Jugendlichen, die seit mindestens einem Jahr einen Ausbildungsplatz suchen, einen zusätzlichen Ausbildungsvertrag abschließen. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich grundsätzlich auf 4.000, 5.000 oder 6.000 EUR in Abhängigkeit von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr. Der Ausbildungsbonus wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent nach Ablauf der Probezeit, weitere 50 Prozent nach der Anmeldung des Auszubildenden/der Auszubildenden zur Abschlussprüfung. Weitere Informationen können sie dem Flyer entnehmen.
Sofern eine Förderung aus Ihrer Sicht in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeberservice.
Ausbildungsbonus
Arbeitgeber können einen Ausbildungsbonus erhalten, wenn sie vorrangig mit Jugendlichen, die seit mindestens einem Jahr einen Ausbildungsplatz suchen, einen zusätzlichen Ausbildungsvertrag abschließen. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich grundsätzlich auf 4.000, 5.000 oder 6.000 EUR in Abhängigkeit von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr. Der Ausbildungsbonus wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent nach Ablauf der Probezeit, weitere 50 Prozent nach der Anmeldung des Auszubildenden/der Auszubildenden zur Abschlussprüfung. Weitere Informationen können sie dem Flyer entnehmen.
Sofern eine Förderung aus Ihrer Sicht in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeberservice.
31.10.2008 15:02
Zitat von Schuggel:
es gibt nix nur für mütter nur für die allgemeinheit
Ausbildungsbonus
Arbeitgeber können einen Ausbildungsbonus erhalten, wenn sie vorrangig mit Jugendlichen, die seit mindestens einem Jahr einen Ausbildungsplatz suchen, einen zusätzlichen Ausbildungsvertrag abschließen. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich grundsätzlich auf 4.000, 5.000 oder 6.000 EUR in Abhängigkeit von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr. Der Ausbildungsbonus wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent nach Ablauf der Probezeit, weitere 50 Prozent nach der Anmeldung des Auszubildenden/der Auszubildenden zur Abschlussprüfung. Weitere Informationen können sie dem Flyer entnehmen.
Sofern eine Förderung aus Ihrer Sicht in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeberservice.
könntest du mir evtl mal den link geben wo du das her hast?
31.10.2008 15:05
31.10.2008 15:08
Also in Schleswig Holstein gibt es nur das Projekt der Treilzeit Ausbildungen für Mütter, Dann kenn ich das jeder arbeitgeber etwas beim Amt beantragen kann ( http://www.arbeitsagentur.de/nn_167790/Dienststell en/RD-BB/Eberswalde/AA/003-Presse/2007/034-Neue-Au sbildungsfoerderung.html ) Mehr konnte ich bei Googel auch nicht finden... Und das hier( http://www.bmbf.de/de/8623.php ) habs nun nicht durchgelesen...
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