Schulische Ausbildung und Tagesmutter
12.08.2009 15:33
Hey Muttis und werdene Muttis
Bin neu hier und weiß noch nicht so recht wo ich hier schreiben soll
und zwar....ich fange jetzt am 31.8 eine Schulische Ausbildung an..... nach den 8 Wochen wollte ich wieder zur Schule und mir eine Tagesmutter holen.....bei Pro Familia haben sie nämlich gesagt das mir eine zusteht....und da ich kein Einkommen habe würde sie mir auch bezahlt werden....
Jetzt meinte ne Freundin dass das wohl schlecht aussieht....sie hatte das gleiche Problem...das Amt hatte den Antrag auf ne Tagesmutter abgelehnt....
Jor....aber was soll ich denn bitte schön machen????
Meine Eltern sind beide voll berufstätig....und meine Oma wohnt nicht in Lübeck....und ich kann sie ja nciht jeden Morgen zu mir bestellen......
Bin neu hier und weiß noch nicht so recht wo ich hier schreiben soll
und zwar....ich fange jetzt am 31.8 eine Schulische Ausbildung an..... nach den 8 Wochen wollte ich wieder zur Schule und mir eine Tagesmutter holen.....bei Pro Familia haben sie nämlich gesagt das mir eine zusteht....und da ich kein Einkommen habe würde sie mir auch bezahlt werden....
Jetzt meinte ne Freundin dass das wohl schlecht aussieht....sie hatte das gleiche Problem...das Amt hatte den Antrag auf ne Tagesmutter abgelehnt....
Jor....aber was soll ich denn bitte schön machen????
Meine Eltern sind beide voll berufstätig....und meine Oma wohnt nicht in Lübeck....und ich kann sie ja nciht jeden Morgen zu mir bestellen......
19.08.2009 08:27
Hallo,
ich bin freiberufliche Tagesmutter beim Jugendamt! Wenn du keine Betreuung für dein Kind wärend der Randzeiten (Zeit bevor der Kindergarten, Krabbelgruppe, Schule etc.) garantieren kannst, sollte es kein Problem geben und somit steht dir eine Tagesmutter zu! Die Tagesmutter wird dann aber wohlmöglich nur deine Kinder dann in den Randzeiten betreuen das heißt dein Kind muss von morgens so früh wie möglich bis abends/Nachmittags so lang wie möglich in den Kindergarten etc.!!
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen!!
LG
ich bin freiberufliche Tagesmutter beim Jugendamt! Wenn du keine Betreuung für dein Kind wärend der Randzeiten (Zeit bevor der Kindergarten, Krabbelgruppe, Schule etc.) garantieren kannst, sollte es kein Problem geben und somit steht dir eine Tagesmutter zu! Die Tagesmutter wird dann aber wohlmöglich nur deine Kinder dann in den Randzeiten betreuen das heißt dein Kind muss von morgens so früh wie möglich bis abends/Nachmittags so lang wie möglich in den Kindergarten etc.!!
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen!!
LG
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