***Lohnfortzahlung während Mutterschut???***
14.12.2008 22:49
HALLO ZUSAMMEN,
WENN ICH NACH ABLAUF DER MUTTERSCHUTZFRIST WIEDER ARBEITEN GEHEN, ERHALTE ICH MEINEN VOLLEN LOHN IN DIESEN 6 WOCHEN VOR + 8 WOCHEN NACH DER GEBURT?!
..ODER WAS GENAU BEKOMME ICH DA?
VIELEN DANK FÜR EURE HILFE
WENN ICH NACH ABLAUF DER MUTTERSCHUTZFRIST WIEDER ARBEITEN GEHEN, ERHALTE ICH MEINEN VOLLEN LOHN IN DIESEN 6 WOCHEN VOR + 8 WOCHEN NACH DER GEBURT?!
..ODER WAS GENAU BEKOMME ICH DA?
VIELEN DANK FÜR EURE HILFE
14.12.2008 22:52
soviel ich weis nicht also so hat es mir damals die von der aok gesagt wollte wissen wielang ich noch arbeite usw.des musst ja alles angeben
14.12.2008 22:58
Also Mutterschutz ist 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt.
In den 6 Wochen vor der Geburt dürftest du auf eigenen Wunsch arbeiten, in den 8 Wochen nach der Geburt nicht.
Du bekommst ganz normal deinen Lohn einen bestimmten Teil von der Krankenkasse und der Rest muss der Arbeitgeber draufzahlen.
Wenn du nach den 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten gehst bekommst du dann deinen Lohn oder eben das Elterngeld.
Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten, so Recht habe ich nämlich nicht kapiert was du wolltest.
In den 6 Wochen vor der Geburt dürftest du auf eigenen Wunsch arbeiten, in den 8 Wochen nach der Geburt nicht.
Du bekommst ganz normal deinen Lohn einen bestimmten Teil von der Krankenkasse und der Rest muss der Arbeitgeber draufzahlen.
Wenn du nach den 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten gehst bekommst du dann deinen Lohn oder eben das Elterngeld.
Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten, so Recht habe ich nämlich nicht kapiert was du wolltest.
14.12.2008 22:59
"6 Wochen vor der voraussichtlichen Geburt beginnt die Mutterschutzzeit, welche dann 8 Wochen nach der Geburt endet. ( Bei Zwillingen 12...)
Während dieser Zeit wird das Nettogehalt weitergezahlt, d.h. die Krankenkasse zahlt pro Tag einen bestimmten Satz und der Arbeitgeber stockt bis zum Nettoverdienst auf, so dass keine Einkommenseinbuße entsteht."
..DAS IST 'NE ANTWORT DIE ICH BEI ANSWERS.YAHOO GEFUNDEN HABE...
WAR GRAD EIN BISSCHEN DURCHEINANDER WEGEN DIESER SACHE...
TROTZDEM VIELEN DANK FÜR DEINE ANTWORT..
Während dieser Zeit wird das Nettogehalt weitergezahlt, d.h. die Krankenkasse zahlt pro Tag einen bestimmten Satz und der Arbeitgeber stockt bis zum Nettoverdienst auf, so dass keine Einkommenseinbuße entsteht."
..DAS IST 'NE ANTWORT DIE ICH BEI ANSWERS.YAHOO GEFUNDEN HABE...
WAR GRAD EIN BISSCHEN DURCHEINANDER WEGEN DIESER SACHE...
TROTZDEM VIELEN DANK FÜR DEINE ANTWORT..
14.12.2008 23:00
Ja die Info die du gefunden hast stimmt so.
Die Bescheinigung für die Krankenkasse bekommst du übrigens erst 7 Wochen vor dem Geb. Termin.
Die Bescheinigung für die Krankenkasse bekommst du übrigens erst 7 Wochen vor dem Geb. Termin.
15.12.2008 23:07
Was mich mal interessieren würde. Zahlt der AG das Geld wirklich drauf oder bekomt er es wieder? Unser Buchhalter meinte nämlich neulich zu mir "Wir holen uns das dann von der Krankenkasse wieder". Was stimmt denn nun?
17.12.2008 14:45
Zitat von tresi:
Was mich mal interessieren würde. Zahlt der AG das Geld wirklich drauf oder bekomt er es wieder? Unser Buchhalter meinte nämlich neulich zu mir "Wir holen uns das dann von der Krankenkasse wieder". Was stimmt denn nun?
der anteil den die krankenkasse zahlt ist relativ gering. ich glaub das war so ein fester tagessatz.
den löwenanteil des gehaltes zahl der AG weiter.
gruss
susanne
17.12.2008 14:49
Zitat von tresi:
Was mich mal interessieren würde. Zahlt der AG das Geld wirklich drauf oder bekomt er es wieder? Unser Buchhalter meinte nämlich neulich zu mir "Wir holen uns das dann von der Krankenkasse wieder". Was stimmt denn nun?
Kommt drauf an wie groß die Firma ist. Mein Chef hat sich auch während JEDER Krankmeldung das Geld von der Kasse zurückgeholt
17.12.2008 14:49
Die Krankenkasse zahlt genau 13€ täglich und den Rest muss der Arbeitgeber drauflegen. Da sind die Kassen wieder fein raus
17.12.2008 17:13
Ja, das Geld von der Krankenkasse hab ich ja schon bekommen - deshalb war ich ja verwundert, als der Kollege von der Buchhaltung meinte, dass sie sich ihren Anteil von der Kasse wiederholen würden, sobald der Kleine da ist ... Ich weiß aber, dass mein AG eine Menge an Versicherungen, auch für den Krankheitsfall hat, vielleicht liegt es daran.
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