kündigung was dan?
20.10.2008 10:51
hi leute mein mann ist noch azubi im zweiten lehrjahr nun will sein chef ihn aber kündigen weil er durch einen unfall 6 wochen krank geschriben war un die krankenmelddungen zu spät in die arbeit gebracht hat nun ist meine frage weil die kündigung ist berechtigt hab nachgeforscht. bekommt er dan überhaupt arbeitslossen geld bis er eine neue arbeit hat? ich frag deswegen weil wir sonst 800€ zu wneig haben auch wenn es nur ein zwei monate ist aber es geht dan total ab ich weiß grad echt nich weiter ich muss gleich zur arbeit und er ruft mich total verzweifelt an das sein chef ihn kündigen will........
20.10.2008 11:25
davon hab ich leider keine ahnung...aber vielleicht kann dir ja wer anders weiterhelfen...
kann er denn die ausbildung nicht direkt bei nem anderen betrieb weiter machen?
kann er denn die ausbildung nicht direkt bei nem anderen betrieb weiter machen?
20.10.2008 11:43
er bekommt arbeitlosen geld wenn er im zeitraum von 2 jahren 12 monate (muss nicht am stück) beschäftigt war.
20.10.2008 11:51
Zitat von Kiara:
hi leute mein mann ist noch azubi im zweiten lehrjahr nun will sein chef ihn aber kündigen weil er durch einen unfall 6 wochen krank geschriben war un die krankenmelddungen zu spät in die arbeit gebracht hat nun ist meine frage weil die kündigung ist berechtigt hab nachgeforscht. bekommt er dan überhaupt arbeitslossen geld bis er eine neue arbeit hat? ich frag deswegen weil wir sonst 800€ zu wneig haben auch wenn es nur ein zwei monate ist aber es geht dan total ab ich weiß grad echt nich weiter ich muss gleich zur arbeit und er ruft mich total verzweifelt an das sein chef ihn kündigen will........
Vielleicht kann er noch mal mit seinem Chef reden, nur weil er die Krankmeldung zu spät abgegeben hat und einen Unfall hatte, schmeißt man doch keinen Azubi raus.
20.10.2008 14:23
sein chef is total der arsch er ha tihn heute heimgeschickt mit de rbegründung das er gekündigt wurde er hat da am 1.6.07 angefangen war seine erste arbeit nun weiß ich nicht ob er arbeitslosengeld bekommt bis er ne neue ausbildung hat? er hat heute schon angefangen bewerbungen zu schreiben damit er wieter machen kann. er arbeitet da nun seid ca16 monate ausser ich hab mich verzählt oder 17 weiß jetzt nich genau also ca einanhalb jahre
20.10.2008 14:27
Hhhmm, wegen der Kündigung, ich würde die nicht so hinnehmen, würde nochmal mim Chef reden und wenn nicht Gewerkschaft oder Anwalt oder so.
Arbeitslosengeld würde er bekommen.
Arbeitslosengeld würde er bekommen.
20.10.2008 14:27
hmm ich glaube an seiner stelle würde einfach mal zu allen firmen hinfahren wo er seine ausbildung weiter machen könnte. das muss doch jetzt bestimmt schnell gehen und wenn jemand intresse hat kann er seine unterlagen ja vorzeigen geht er weiter zur schule bis er einen neuen betrieb gefunden hat?
20.10.2008 14:28
Wie wäre es erstmal mit einer Abmahnung...der spinnt ja! So einfach ist das ja nun nicht, oder ist dein Freund noch in der Probezeit? Dann gehts natürlich auch ohne Begründung und fristlos!
20.10.2008 14:30
Zitat von Schuggel:
er bekommt arbeitlosen geld wenn er im zeitraum von 2 jahren 12 monate (muss nicht am stück) beschäftigt war.
für was schreib ich das überhaupt
20.10.2008 14:30
Nein, der ist schon 1 1/2 Jahre dort, deswegen sag ich ja, der hat sicher nur einen "Grund" gesucht , würde mich informieren, wenn man jemanden Gutes findet geht die Küdigung nicht durch.
20.10.2008 14:31
Zitat von Schuggel:
Zitat von Schuggel:
er bekommt arbeitlosen geld wenn er im zeitraum von 2 jahren 12 monate (muss nicht am stück) beschäftigt war.
für was schreib ich das überhaupt
Ab 6 Monate bekommt man Arbeitslosengeld bei uns.
20.10.2008 14:37
Hallo,
Dein Freund hat auf jeden Fall seine Mitwirkungspflicht vernachlässigt. Er wird sich zu 99% per Arbeitsvertrag gebunden haben, das bei einer Krankmeldung der Krankenschein innerhalb von 3 Arbeitstagen beim Arbeitgeber vorzuliegen hat. Dies ist auch die gängige Praxis.
Jedoch wird Dein Freund seinen Arbeitgeber nach dem Unfall informiert haben? Die Abgabe des Krankenscheins ist ja keine Schikane des Arbeitgebers sondern ist auch zur finanziellen Absicherung ein wichtiger Punkt.
Am besten nochmal mit dem Chef reden. Sollte sich da nichts machen lassen, schnellstens an die Gewerkschaft und/ oder Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Diese wird dann sicher auf Grund des Arbeitsvertrages und der vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen mehr sagen können.
Maximale Erfolge
LG Nicky
Dein Freund hat auf jeden Fall seine Mitwirkungspflicht vernachlässigt. Er wird sich zu 99% per Arbeitsvertrag gebunden haben, das bei einer Krankmeldung der Krankenschein innerhalb von 3 Arbeitstagen beim Arbeitgeber vorzuliegen hat. Dies ist auch die gängige Praxis.
Jedoch wird Dein Freund seinen Arbeitgeber nach dem Unfall informiert haben? Die Abgabe des Krankenscheins ist ja keine Schikane des Arbeitgebers sondern ist auch zur finanziellen Absicherung ein wichtiger Punkt.
Am besten nochmal mit dem Chef reden. Sollte sich da nichts machen lassen, schnellstens an die Gewerkschaft und/ oder Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Diese wird dann sicher auf Grund des Arbeitsvertrages und der vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen mehr sagen können.
Maximale Erfolge
LG Nicky
20.10.2008 14:49
Hallo, ich muss NickyDD zustimmen, dein Freund war in der Bringschuld und hat diese nicht erfüllt.
Trotzdem wage ich zu bezweifeln, dass das ein Grund für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist. Bei einer normalen Kündigung hat der AG eine Kündigungsfrist von 2 Monaten ein zu halten. In dieser Zeit bekommt dein Freund sein reguläres Ausbildungsgehalt und hat die Möglichkeit, sich nach einem Betrieb um zu sehen, der ihn die letzten Monate beschäftigt...
Trotzdem wage ich zu bezweifeln, dass das ein Grund für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist. Bei einer normalen Kündigung hat der AG eine Kündigungsfrist von 2 Monaten ein zu halten. In dieser Zeit bekommt dein Freund sein reguläres Ausbildungsgehalt und hat die Möglichkeit, sich nach einem Betrieb um zu sehen, der ihn die letzten Monate beschäftigt...
20.10.2008 16:11
ja drum sag ich ja es is berechtigt nur konnte er die krankenmeldung nicht bringen wwenn er bettlägig is der kann sich ja kaum bewegen und ich arbeite und nach vagen zu fahren das sin 20 km wir haben si eihm ja per post geschickt er hat alle und er sagt er hat di ebis heut nich bekommen wir haben es per einschreiben geschickt es kam bis jetzt auch kein brief zurück......
21.10.2008 09:38
Zu spät vorgelegtes Attest ist kein Kündigungsgrund
Ein langjähriger mitarbeiter einer Firma meldete sich einige Male beim Chef telefonisch krank. Seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reichte er jedoch wiederholt verspätet ein. Der Arbeitgeber mahnte ihn daraufhin mehrmals ab und kündigte ihm schließlich fristlos. Als der Betroffene vor Gericht zog, entschieden die Richter, daß die Kündigung unwirksam sei. Ihre Begründung: Die unverzügliche Vorlage der AU-Bescheinigung stelle lediglich eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht dar. Sie verspätet einzureichen, könne sich allerding auf das Krankengeld auswirken.
AG Frankfurt/Main 9 Ca 6978/00
Keine fristlose Kündigung bei verspäteter Krankmeldung
Mainz (dpa/lrs) - Eine verspätete Krankmeldung rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei dem Arbeitgeber nur dann nicht mehr zumutbar, wenn der Mitarbeiter wiederholt seine so genannte Unterrichtungspflicht verletzt habe, meinten die Richter (Az.: 10 Sa 1581/00).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage einer Verkäuferin statt. Die Klägerin hatte sich gegen ihre fristlose Kündigung gewehrt. Die Verkäuferin hatte nach Meinung ihres Chefs zu spät Bescheid gesagt, dass sie nicht zur Arbeit kommen könne. Daher habe er sich keine Ersatzkraft besorgen können.
Das LAG ließ zwar keinen Zweifel daran, dass die Klägerin den Arbeitgeber zu spät unterrichtet hatte. Es sei sogar denkbar, dass ein Arbeitgeber schon vor einem Arztbesuch zu informieren sei, wenn der Mitarbeiter damit rechnen müsse, krankgeschrieben zu werden. Ein einmaliger Verstoß gegen diese Pflicht rechtfertige jedoch nicht die fristlose Kündigung.
Ein langjähriger mitarbeiter einer Firma meldete sich einige Male beim Chef telefonisch krank. Seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reichte er jedoch wiederholt verspätet ein. Der Arbeitgeber mahnte ihn daraufhin mehrmals ab und kündigte ihm schließlich fristlos. Als der Betroffene vor Gericht zog, entschieden die Richter, daß die Kündigung unwirksam sei. Ihre Begründung: Die unverzügliche Vorlage der AU-Bescheinigung stelle lediglich eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht dar. Sie verspätet einzureichen, könne sich allerding auf das Krankengeld auswirken.
AG Frankfurt/Main 9 Ca 6978/00
Keine fristlose Kündigung bei verspäteter Krankmeldung
Mainz (dpa/lrs) - Eine verspätete Krankmeldung rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei dem Arbeitgeber nur dann nicht mehr zumutbar, wenn der Mitarbeiter wiederholt seine so genannte Unterrichtungspflicht verletzt habe, meinten die Richter (Az.: 10 Sa 1581/00).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage einer Verkäuferin statt. Die Klägerin hatte sich gegen ihre fristlose Kündigung gewehrt. Die Verkäuferin hatte nach Meinung ihres Chefs zu spät Bescheid gesagt, dass sie nicht zur Arbeit kommen könne. Daher habe er sich keine Ersatzkraft besorgen können.
Das LAG ließ zwar keinen Zweifel daran, dass die Klägerin den Arbeitgeber zu spät unterrichtet hatte. Es sei sogar denkbar, dass ein Arbeitgeber schon vor einem Arztbesuch zu informieren sei, wenn der Mitarbeiter damit rechnen müsse, krankgeschrieben zu werden. Ein einmaliger Verstoß gegen diese Pflicht rechtfertige jedoch nicht die fristlose Kündigung.
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