Mütter- und Schwangerenforum

Jobangebot und schwanger

Gehe zu Seite:
Tessa
48 Beiträge
16.10.2008 15:25
Also das heisst ja das ich arbeiten darf solange ich will, wenn ich das richtig verstehe.
Ist ja irgendwie schon verlockend das auszunutzen dass der nicht kapiert hat das ich schwanger bin, aber das kann ich glaube ich nicht, ich will ja auch ein angenehmes Verhaeltniss zu meinen Mitarbeitern und Chef.
Schwierig, schwierig, habe so ein schiss das ich mit Ehrlichkeit bestraft werde und dann wuerde ich mir glaube ich in den Hintern beissen. ach verdammt, muss aber auch immer kompliziert sein
seph
329 Beiträge
16.10.2008 15:31
§ 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
(1) 1Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. 2Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. 3Beim Tod ihres Kindes kann die Mutter auf ihr ausdrückliches Verlangen ausnahmsweise schon vor Ablauf dieser Fristen, aber noch nicht in den ersten zwei Wochen nach der Entbindung, wieder beschäftigt werden, wenn nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht. 4Sie kann ihre Erklärung jederzeit widerrufen.
(2) Frauen, die in den ersten Monaten nach der Entbindung nach ärztlichem Zeugnis nicht voll leistungsfähig sind, dürfen nicht zu einer ihre Leistungsfähigkeit übersteigenden Arbeit herangezogen werden.
(3) 1Stillende Mütter dürfen mit den in § 4 Abs. 1, 2 Nr. 1, 3, 4, 5, 6 und 8 sowie Abs. 3 Satz 1 genannten Arbeiten nicht beschäftigt werden. 2Die Vorschriften des § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 sowie Abs. 5 gelten entsprechend.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt