Mütter- und Schwangerenforum

Inhaberwechsel in Firma - bräuchte mal eure Hilfe

Jarsynthia
4493 Beiträge
13.01.2009 14:40
Hallo ihr lieben
Mir brennts momentan unter den Fingern..
Vielleicht kennt sich jemand von Euch damit aus.
Wenn in einer Firma ein Inhaberwechsel stattfindet, wie sieht das dann mit den Mitarbeitern aus`??
Werden die automatisch übernommen? Kann der "neue" Inhaber, die Mitarbeiter fristlos kündigen? Oder gilt die 3 Monatige Kündigungsfrist??
Dürfen die überhaupt gekündigt werden???
Danke schonmal, für eure Mühe
Daggi
1708 Beiträge
13.01.2009 15:00
Hallo!

Wie groß ist die Firma denn und was für eine Firmierung? Also, vorausgesetzt, ihr habt nicht mit dem alten Inhaber direkt (also Herrn sonundso) einen Vertrag sondern mit der Firma (xy GmbH, Praxis Dr. soundso...), dann ändert sich nichts. Der neue übernimmt die bestehenden Verträge wie das Mobiliar und den Kundenstamm.

D.h. auch die bisherige Betriebszugehörigkeit zählt bei der Berechnung von Fristen oder anderen Ansprüchen mit.

Das Thema mit der Kündigung ist schon schwieriger. Fristlos geht nicht (es sei denn, man liefert einen Grund dafür, goldene Löffel klauen oder so), unter Einhaltung der regulären KüFri geht eventuell, das hängt von einigen Dingen ab. "Wegen" des Betriebsübergangs geht erst nach einem Jahr.

Zum Nachlesen: § 613a BGB

Daggi
13.01.2009 15:07
Mensch Süsse da kann ich dir ned helfen aber fristlos kündigen geht auf jeden fall nicht...
Jarsynthia
4493 Beiträge
13.01.2009 17:52
Danke ihr beiden
Daggi, es wird wahscheinlich so sein, das den Sohn des alten inhabers die Firma übernimmt...
Und im Vertrag steht halt der Names des jetztigen Inhabers - nicht firmenbezogen.
es ist ein Electronic Partner Laden.. Kleinbetrieb.. 2 Mann ( mein Mann un der SOhn des Chef´s)
sind dort angestellt.. + Der Chef (inhaber)..
Momentan gibts halt viele kuriose Anrufe.. Vieles wird geheimgehalten etc..
Also müsste der "neue" Inhaber (Junior) meinen Mann dann nicht mit übernehmen, sobald er der Inhaber is???
Im Netz findet man tausende Sachen,aber irgendwie nix gescheites..
Gloi
459 Beiträge
20.01.2009 05:13
Schau mal, habe das hier im Netz gefunden (in einem Forum für Arbeitsrecht):

[quote=] "Wenn es sich um einen Betriebsübergang handelt (und danach sieht es Ihrer Schilderung nach aus), kann der neue AG Sie nicht WEGEN des Betriebsüberganges kündigen. Alle anderen Kümöglichkeiten (z.B. eine betriebsbedingte Kü) stehen ihm selbstverständlich weiter offen. Aber auch dann hat diese natürlich schriftlich und fristgerecht zu erfolgen. Soweit Sie dort länger als 6 Monate arbeiten und der Betrieb dauerhaft mehr als 5 AN (Teilzeitler anteilig, ohne Azubis) beschäftigt, können Sie binnen 3 Wochen ab Zugang der Kü eine Küschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen" [/quote]

Um sicher zu gehen würde ich aber an deiner Stelle mal die Paragraphen wälzen. www.dejure.org kann ich da als Online-Seite nur empfehlen.
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