Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit - Vollzeit - Baby - Kündigung? Hilffeeeee!

sunnyfunny09
698 Beiträge
16.08.2009 22:00
Also, hab da mal ne Frage:

Wenn man nach einem Jahr Elternzeit schon wieder arbeiten muss und das aber nicht zu den bisherigen Bedingungen. Also von Vollzeit auf Teilzeit wechseln und die Chefin auch zu einem gesagt hat das die Stelle nur noch Teilzeit ist, weil viel Arbeit weggefallen ist, könnte man doch eigentlich mit ein bißchen Entgegenkommen rechnen. Nein...man bekommt die alte Vollzeitstelle angeboten...nur um einen loszuwerden, weil man die ja eh nicht antreten kann?

Letztes Jahr hat eine andere Mitarbeiterin Zwillinge bekommen, die darf Teilzeit arbeiten.

Was kann man machen? Kündigung? Kündigen lassen? 2. Jahr elternzeit? Anderen Arbeitgeber suchen?

Weiß nicht mehr weiter...Danke schonmal im Voraus.

LG Steffi
Clauschi
6776 Beiträge
16.08.2009 22:14
habt ihr keinen betriebsrat?
also ich weiß nur, daß der arbeitgeber dir auf jeden fall die ersten 6 monate auf jeden fall eine vergleichbare position anbieten muß, man darf sich da nicht verschlechtern...
bei uns wären sie auf jeden fall mehr als glücklich, wenn ich sagen würde, ich komm nur mit teilzeit wieder, tu ich aber nicht, geht finanziell bei uns nicht, ich muß vollzeit
Ashena
3398 Beiträge
16.08.2009 22:20
Zitat von Clauschi:

habt ihr keinen betriebsrat?
also ich weiß nur, daß der arbeitgeber dir auf jeden fall die ersten 6 monate auf jeden fall eine vergleichbare position anbieten muß, man darf sich da nicht verschlechtern...
bei uns wären sie auf jeden fall mehr als glücklich, wenn ich sagen würde, ich komm nur mit teilzeit wieder, tu ich aber nicht, geht finanziell bei uns nicht, ich muß vollzeit


Da nützt ihr der Betriebsrat doch nichts... Sie bekommts ja so wieder, wie sie vorher gearbeitet hat, nämlich als Vollzeitstelle. Dass sie die nicht mehr will, ist leider ihr Problem, der AG ist nicht verpflichtet in eine Teilzeitstelle zu ändern...

Wenns geht würd ich an deiner Stelle noch n Jahr Eltenrzeit dranhängen und den Zwerg dann in den Kindergarten geben wenn möglich. Ne unbefristete Stelle einfach so abgeben, mhhhm -.-
Clauschi
6776 Beiträge
16.08.2009 22:28
Zitat von Ashena:

Zitat von Clauschi:

habt ihr keinen betriebsrat?
also ich weiß nur, daß der arbeitgeber dir auf jeden fall die ersten 6 monate auf jeden fall eine vergleichbare position anbieten muß, man darf sich da nicht verschlechtern...
bei uns wären sie auf jeden fall mehr als glücklich, wenn ich sagen würde, ich komm nur mit teilzeit wieder, tu ich aber nicht, geht finanziell bei uns nicht, ich muß vollzeit


Da nützt ihr der Betriebsrat doch nichts... Sie bekommts ja so wieder, wie sie vorher gearbeitet hat, nämlich als Vollzeitstelle. Dass sie die nicht mehr will, ist leider ihr Problem, der AG ist nicht verpflichtet in eine Teilzeitstelle zu ändern...

Wenns geht würd ich an deiner Stelle noch n Jahr Eltenrzeit dranhängen und den Zwerg dann in den Kindergarten geben wenn möglich. Ne unbefristete Stelle einfach so abgeben, mhhhm -.-


na, hab mich wieder blöd ausgedrückt...ich meinte wegen betriebsrat da einfach mal nachfragen, ob die hr nicht helfen können...
Clauschi
6776 Beiträge
16.08.2009 22:31
noch kurz...wie ashena schon schrieb...wenns finanziell paßt würd ich noch mindestens 1 jahr elternzeit dranhängen...
atomic-a
7291 Beiträge
16.08.2009 22:37
ich meine das im Arbeitsgesetzes Texte eine Stelle ist in der es heißt das man seine Arbeitszeit reduzieren kann Irgendwas hatten wir da in Personalwirtschaft
atomic-a
7291 Beiträge
16.08.2009 22:39
Voraussetzungen

Wie so vieles in Deutschland, ist auch Teilzeitarbeit in einem Gesetz geregelt, das Teilzeit fördern und Diskriminierung verhindern soll. Wer nicht ohnehin schon einen Teilzeitvertrag in der Tasche hat, sondern seine Arbeitszeit reduzieren möchte, muß folgende Vorraussetzungen erfüllen:

* Das Recht auf Teilzeit gilt in Betrieben mit mindestens 15 Arbeitnehmern (ohne Auszubildende).
* Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
* Die Teilzeit muß mindestens 3 Monate vor Beginn beantragt werden. Der Antrag soll auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit beinhalten.
* In den vorangegangenen 2 Jahren darf nicht schon einmal eine Arbeitszeitreduzierung genehmigt (oder abgelehnt) worden sein.

Ablehnungsgründe für ein Teilzeit-Begehren können nur betriebliche Gründe sein - das Teilzeitgesetz drückt sich hier allerding etwas schwammig aus. Weitere Ablehnungsgründe können in einem Tarifvertrag geregelt sein.

erster treffer bei onkel google
atomic-a
7291 Beiträge
16.08.2009 22:51
So und nun hab ich doch auch mal mein Gesetzesbuch rausgekramt. Hier mal die Onlinefassung:
http://www.rechtsrat.ws/gesetze/tzbfg/01.htm
Lies dir einfach §8 durch
sunnyfunny09
698 Beiträge
17.08.2009 16:33
Also erstmal danke für die Antworten.
Betrieb besteht aus ca. 10 Mitarbeitern. Steuerberater und deshalb auch kein Betriebsrat. Weiß nur das ab 15 Mitarbeitern die Arbeitszeit verrringert werden kann.

Nach § 8 des Gesetzes aber auch egal wie viele Mitarbeiter. Im April wurde der Wunsch auf Teilzeit angemeldet und auch die Verteilung der Arbeitszeit.

Ruf morgen nochmal die Chefin an und klär das ab.

Wenn ihr noch was wisst...fleißig schreiben.

LG
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