Elterngeld und Mini Job, was wird angerechnet???
18.05.2009 09:25
Zitat von Sunnyside:
GuMo,
dann lag ich ja nicht verkehrt.
Mmmhhh, Du kannst erst ab 06.08.09. Ich weiß nicht ob die warten aber vielleicht lohnt es sich für Dich jetzt schon dort zu schaffe...Zwar wird Dir das Geld NOCH verrechnet aber Du hast ein schönenn "Kontrast" zum GVollzeit-Mama-sein.
Denke mal dasDu das mit Dir vereinbaren musst...
Als was würdest Du denn wieder schaffe?
Ich würde ganz einfach diese Kaffeeautomaten hier bei uns in einem großen Konzern befüllen und reinigen super flexibele Zeiten, kann es mir selber gestalten
3 Tage die Woche ca. 4 Stunden, das wäre echt toll
aber ich denke nicht, dass die grad auf mich warten
und wenn ich es jetzt machen würde, würde ich für 0,-€ arbeiten, da ALLES KOMPLETT angerechnet wird
18.05.2009 09:54
Oh Dany, der Job hört sich ja echt Klasse an aber der Haken ist echt das Du praktisch über 2 monate kostenfrei arbeiten würdest andererseits hättest Du den Fuß schon in der Tür und den Job somit gesichert. Ich weiß auch nicht was ich an Deiner Stelle machen würde.
Fiele mir zu Hause die Decke auf´n Kopf würde ich jetzt schon für "lau" arbeiten damit ich raus komme...
Siehste, deswegen werde ich bestimmt erst im August nach nem Minijob suchen denn ab Anfang September ist mein 1.tes Eltrenjahr rum.
Fiele mir zu Hause die Decke auf´n Kopf würde ich jetzt schon für "lau" arbeiten damit ich raus komme...
Siehste, deswegen werde ich bestimmt erst im August nach nem Minijob suchen denn ab Anfang September ist mein 1.tes Eltrenjahr rum.
18.05.2009 10:04
Hallo,
habe mich da genau erkundigt. Also, Du bekommst dann deinen Lohn (300€ +) und dieser wird dann mit deinem vorigen Nettogehalt verrechnet - von der Differenz bekommst Du dann 67%. Also, wenn Du vorher z.B. 1200 € verdient hast, und beim Minijob 300 € verdienst, bekommst du dann 67 % von 900 €. Ausnahme ist steuerfreies Einkommen (z.B. Referententätigkeit für gemeinnützigen Verein), das wird nicht verrechnet.
habe mich da genau erkundigt. Also, Du bekommst dann deinen Lohn (300€ +) und dieser wird dann mit deinem vorigen Nettogehalt verrechnet - von der Differenz bekommst Du dann 67%. Also, wenn Du vorher z.B. 1200 € verdient hast, und beim Minijob 300 € verdienst, bekommst du dann 67 % von 900 €. Ausnahme ist steuerfreies Einkommen (z.B. Referententätigkeit für gemeinnützigen Verein), das wird nicht verrechnet.
20.05.2009 12:38
Hi Dany,
wie war denn heute Dein Vorstellungsgespräch. Hab mal an Dich gedacht.
Ich hoffe gut.
wie war denn heute Dein Vorstellungsgespräch. Hab mal an Dich gedacht.
Ich hoffe gut.
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