Darf er mir kündigen?
20.01.2009 15:07
Hallo Mädels,
bald ist meine Elternzeit vorbei und ich muss wieder arbeiten gehen. Mach mir jetzt aber sorgen weil ich net weiss, ob ich wieder da arbeiten kann, wo ich vor der Schwangerschaft war. Muss euch das jetzt mal kurz erkären. Als ich meinem Chef damals mitteilte das ich Schwanger bin, meinte er nur"kein problem, mach ein Jahr pause, dann kommst du wieder". Kurz bevor ich dann aufgehört habe, meinte meine Kollegin zu mir, dass der Chef gasagt hat, das er mit sicherheit nicht die stelle frei hält, weil er ja nicht dazu verpflichtet wäre. Aber an meinem letzten Tag da, meinte er, soetwas habe er nie gesagt. Jetzt meine Frage: Kann er mir wirklich kündigen, oder gibt es da ein Gesetz, das besagt, das mir die stelle zusteht. Kenne mich damit überhaupt nicht aus. Suche auch schon seit einiger Zeit nach ner neuen stelle, falls es da wirklich kein zurück mehr gibt. Aber finde einfach nichts. Ist echt zum verzweifeln. Fahre am Donnerstag dahin und spreche noch mal mit dem chef, aber wollte halt vorher noch wissen ob er mir wirklich kündigen darf?! Kann mir da jemand helfen, bitte???
bald ist meine Elternzeit vorbei und ich muss wieder arbeiten gehen. Mach mir jetzt aber sorgen weil ich net weiss, ob ich wieder da arbeiten kann, wo ich vor der Schwangerschaft war. Muss euch das jetzt mal kurz erkären. Als ich meinem Chef damals mitteilte das ich Schwanger bin, meinte er nur"kein problem, mach ein Jahr pause, dann kommst du wieder". Kurz bevor ich dann aufgehört habe, meinte meine Kollegin zu mir, dass der Chef gasagt hat, das er mit sicherheit nicht die stelle frei hält, weil er ja nicht dazu verpflichtet wäre. Aber an meinem letzten Tag da, meinte er, soetwas habe er nie gesagt. Jetzt meine Frage: Kann er mir wirklich kündigen, oder gibt es da ein Gesetz, das besagt, das mir die stelle zusteht. Kenne mich damit überhaupt nicht aus. Suche auch schon seit einiger Zeit nach ner neuen stelle, falls es da wirklich kein zurück mehr gibt. Aber finde einfach nichts. Ist echt zum verzweifeln. Fahre am Donnerstag dahin und spreche noch mal mit dem chef, aber wollte halt vorher noch wissen ob er mir wirklich kündigen darf?! Kann mir da jemand helfen, bitte???
20.01.2009 15:10
Bin mir nicht genau sicher, aber ich glaube dass er dich bis 4 Monate nach der Entbindung nicht kündigen darf. Danach glaube ich schon.
Bin mir aber nicht genau sicher! Meine da mal was gelesen zu haben. Schau doch einfach mal bei google nach "mutterschutzgesetz". Da sollte es drin stehen.
Bin mir aber nicht genau sicher! Meine da mal was gelesen zu haben. Schau doch einfach mal bei google nach "mutterschutzgesetz". Da sollte es drin stehen.
20.01.2009 15:14
Deine (bezahlte) Elternzeit geht 1 Jahr, aber die eigentliche Elternzeit gilt 3 Jahre. In der Zeit ist es eigentlich nur schwer zu kündigen. Ich bin der Meinung, dass, wenn du zu gleichen Bedingungen (also Vollzeit) wie vor der SS wieder arbeiten gehst, müsste er dir den oder einen gleichwertigen Job wiedergeben. Habt ihr nen Betriebsrat?? Dann frag da mal nach, die wissen sowas. Oder bei der Gewerkschaft
PS: Wann hat dein Lütter Geburtstag?? Muss nämlich auch in 3 Wochen wieder los
PS: Wann hat dein Lütter Geburtstag?? Muss nämlich auch in 3 Wochen wieder los
20.01.2009 15:17
Hier habs gefunden... glaube es ist auch in der Elternzeit...
Schau einfach mal:
3. Kündigungsschutz
Allgemeines, Geltung
Frauen darf während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung grundsätzlich nicht gekündigt werden. Dieser Kündigungsschutz, sowie die Ausnahmen hiervon, sind im Mutterschutzgesetz geregelt. Gleiches gilt für Frauen - und auch Männer - in der Elternzeit. Nachfolgende Ausführungen sind auch auf den Kündigungsschutz in der Elternzeit übertragbar. Dieser Kündigungsschutz ist im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt.
........
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/B esondereZielgruppen/musch.html
Schau einfach mal:
3. Kündigungsschutz
Allgemeines, Geltung
Frauen darf während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung grundsätzlich nicht gekündigt werden. Dieser Kündigungsschutz, sowie die Ausnahmen hiervon, sind im Mutterschutzgesetz geregelt. Gleiches gilt für Frauen - und auch Männer - in der Elternzeit. Nachfolgende Ausführungen sind auch auf den Kündigungsschutz in der Elternzeit übertragbar. Dieser Kündigungsschutz ist im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt.
........
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/B esondereZielgruppen/musch.html
20.01.2009 15:21
Citokira, bitte verwechsle nicht Mutterschutz und Elternzeit! Ich glaube, hier geht es um die Elternzeit: Letztendlich das Wesen der Elternzeit, dass man sich zu Hause um die Kindererziehung kümmern kann, und die Stelle trotzdem erhalten bleibt.
Du hast also Anspruch auf eine vertragsgemäße Beschäftigung nach Ablauf der Elternzeit, je nach Formulierung im Vertrag muss das also nicht genau dieselbe Stelle sein wie vorher (Bsp.: im Vertrag steht kaufmännische Angestellte, vorher warst du im Vertrieb, nach der Elternzeit kommst du in den Einkauf).
Während der Elternzeit (also zum Beispiel auf Ende der Elternzeit hin) kann nur der AN kündigen nicht der AG. Danach bist du wieder normal dort beschäftigt - wieviele Arbeitnehmer seid ihr denn in der Firma? Du hast dann eben wieder den normalen Kündigungsschutz wie jeder andere AN auch, das ist aber abhängig davon, dass ihr mehr als 10 AN seid (in besonderen Fällen mehr als 5 AN).
Daggi
Du hast also Anspruch auf eine vertragsgemäße Beschäftigung nach Ablauf der Elternzeit, je nach Formulierung im Vertrag muss das also nicht genau dieselbe Stelle sein wie vorher (Bsp.: im Vertrag steht kaufmännische Angestellte, vorher warst du im Vertrieb, nach der Elternzeit kommst du in den Einkauf).
Während der Elternzeit (also zum Beispiel auf Ende der Elternzeit hin) kann nur der AN kündigen nicht der AG. Danach bist du wieder normal dort beschäftigt - wieviele Arbeitnehmer seid ihr denn in der Firma? Du hast dann eben wieder den normalen Kündigungsschutz wie jeder andere AN auch, das ist aber abhängig davon, dass ihr mehr als 10 AN seid (in besonderen Fällen mehr als 5 AN).
Daggi
20.01.2009 15:23
Betriebsrat haben wir nicht, da es nur ne kleine Praxis ist. Muss auch in drei wochen wieder arbeiten. Hab das auch mal gehört, was du sagtest, mit den drei Jahren und so. Aber der ist so komisch, deswegen weiss ich nicht was er jetzt macht.Also ob ich da arbeiten kann oder nicht.
20.01.2009 15:26
Du musstest doch sicher schriftlich deine Elternzeit einreichen? Hast du nichts schriftlich, wann du deine Arbeit wieder aufnimmst? Einfach sagen, dass du da nicht mehr arbeiten kannst oder "gebraucht wirst", kann er nicht.
S. Link von citokira und Beitrag von Daggi
S. Link von citokira und Beitrag von Daggi
20.01.2009 15:27
Zitat von Daggi:
Citokira, bitte verwechsle nicht Mutterschutz und Elternzeit! Ich glaube, hier geht es um die Elternzeit: Letztendlich das Wesen der Elternzeit, dass man sich zu Hause um die Kindererziehung kümmern kann, und die Stelle trotzdem erhalten bleibt.
Du hast also Anspruch auf eine vertragsgemäße Beschäftigung nach Ablauf der Elternzeit, je nach Formulierung im Vertrag muss das also nicht genau dieselbe Stelle sein wie vorher (Bsp.: im Vertrag steht kaufmännische Angestellte, vorher warst du im Vertrieb, nach der Elternzeit kommst du in den Einkauf).
Während der Elternzeit (also zum Beispiel auf Ende der Elternzeit hin) kann nur der AN kündigen nicht der AG. Danach bist du wieder normal dort beschäftigt - wieviele Arbeitnehmer seid ihr denn in der Firma? Du hast dann eben wieder den normalen Kündigungsschutz wie jeder andere AN auch, das ist aber abhängig davon, dass ihr mehr als 10 AN seid (in besonderen Fällen mehr als 5 AN).
Daggi
Mach ich doch gar nicht
Habe ja rein geschrieben "...ich glaube auch in der Elternzeit"
Damit meinte ich den Kündigungsschutz... hab mich blöd ausgedrückt...
20.01.2009 15:27
@ daggi: das ist eine kleine praxis, chef, ich und noch ein angestellter. Hat aber im gleichen ort noch eine andere praxis mit ebenfalls drei angestellten. Gilt das dann was du geschrieben hast nun auch für mich? Kenne mich überhaupt nicht aus mit sowas deswegen frage ich auch lieber zweimal nach.
20.01.2009 15:35
@finniepuh:hab da garnichts schriftlich von. Hab ihn damals gefragt, ob ich ihm das schriftlich geben soll, da meinte er nur "nö, das brauchst du nicht, geht auch so." hab das dann auch nicht gemacht, weil ich ja dachte das geht auch so. Schön blöd!!!!
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