Mütter- und Schwangerenforum

Bezahlung

kleene.85
1406 Beiträge
28.10.2008 19:11
Hallo Ihr lieben,

warscheinlich ist dieses Thema schon lange breit getreten worden, aber ich werde leider auch nicht aus der Suchfunktion schlau.

Habe seit heute ein Beschäftigungsverbot erhalten, da die Personaleinteilung in meinem Betrieb und die Rücksichtnahme auf die SS einfach "unter aller Sau" ist. Letzter Stand wäre gewesen das ich alleine als Sachbearbetierin für die komplette Abteilung eingeteilt war, bedeutet Wareneingänge abwickel (mit WE Kontrollen), Versand bearbeiten, Produktionsversorgung bearbeiten, Kundenreklamationen bearbeiten, telefonate entegegen nehmen usw.
Ich darf nun bis zum 12.12. nicht arbeiten und danach soll ich den Resturlaub nehmen der mir noch zusteht.
Meine Angst ist jetzt das mir mein Betrieb Böses will und versucht mich rauszuschmeißen, da mein Betrieb sowieso allen Schwangeren doch ans Herz legt freiwillig zu Kündigen.
Ebenso weis ich nich in wie weit mir nun meine Nettolohn weiter bezahlt wird und vorallem durch wen? Arbeitgeber? Krankenkasse? Und vorallem wie lange? Bis acht Wochen nach der Geburt?

Wäre schön wenn mir eine von euch hierzu Antwort geben könnte. Bin Ratlos und werd auch durch googeln nicht schlauer.

Danke und Gruss,
Kleene
StormyMinds
1991 Beiträge
28.10.2008 19:16
Du arme!

Also 1. du hast Kündigungsschutz und sie können dir nicht böses wollen weil du schwanger bist und ein Beschäftigungsverbot hast. Höchstens nach deiner Elternzeit dann aber bis dahin, egal, bist ja nun sowieso zu Hause

2. im Beschäftigungsverbot bekommst du dein Lohn weiter gezahlt + Krankheitsausfallgeld ( war jedenfalls bei mir so, bin im Krankenhaus tätig)

3. Ab Mutterschutz übernimmt dann deine Krankenkasse und den Rest zahlt weiter der Arbeitgeber

Also mach dir keine Sorgen um die Finanzen, das läuft alles weiter wie es ist, nur du bist fein zu Hause und ruhst dich aus das deine Schwangerschaft gut verläuft.

Falls dich das noch interessiert, ich habe ab der 20SSW. ein Beschäftigungsverbot gehabt und habe dann 2 Monate nach der Entbindung gekündig da ich zu einer neuen Arbeitsstelle wechseln wollte. Du bekommst dein Elterngeld dann auch weiter ohne Einschränkungen und kannst dir in der Elternzeit eventuell eine neue Arbeitsstelle suchen, falls die dort wirklich so schlimm sind.

Wünsche Dir viel Glück!
StormyMinds
1991 Beiträge
28.10.2008 19:19
Achso, also von der 34 SSW bis 8 Wochen nach der Geburt bist du im Mutterschutz d.h. deine Krankenkasse zahlt ihren Anteil und der andere Anteil kommt von deinem Arbeitsgeber so das dein Nettlohn wie in deiner normalen Beschäftigung auf deinem Konto ist.

Im Beschäftigungsverbot ist es dein momentaner Nettolohn .

Nach der Geburt die 8 Wochen Mutterschutz und danach dann Elterngeld.

Hoffe es hilft dir ansonsten frag einfach!
kleene.85
1406 Beiträge
28.10.2008 19:38
Hallo,

super danke. Das nimmt mir schon einmal ein wenig die Angst.
Also muss mein AG mir weiter mein Gehalt zahlen auch wenn ich nicht arbeiten gehe? Richtig verstanden?
Und ab 34. Woche dann eben das Mutterschaftsgeld mit Anteil der Krankenkasse?

Werde auf jedenfall den Betrieb wechseln sobald sich die Möglichkeit ergibt, aber da ich aktuell eben in einem Unbefristeten Arbeitsverhältniss stehe möchte ich das trotz allem erst mal nicht Riskieren, vorallem nicht bei der aktuellen Wirtschaftskrise. Wer weis wie schnell ich da nen neuen Job finde.

Danke Nochmal.

Grüßle

StormyMinds
1991 Beiträge
28.10.2008 19:40
Genau richtig verstanden! Geht alles normal weiter, keine Sorge!

Alles Gute Dir und nach einer raschen, schmerzfreien Geburt dann eine tolle Zeit mit eurem kleinen Engel und danach dann passend zum Glück eine neue Arbeit!

Grüße aus Leipzig
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