Beschäftigungsverbot
07.03.2009 19:30
Hallo
ich habe da mal eine Frage und zwar meint mein FA das es seit letztem Jahr so ist das der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot ausstellen soll/muss/kann und der FA es nicht mehr tun muss.
Kennt sich da jemand aus und weiß das??
Wo muss ich mir den nun mein Beschäftigungverbot holen???
ich habe da mal eine Frage und zwar meint mein FA das es seit letztem Jahr so ist das der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot ausstellen soll/muss/kann und der FA es nicht mehr tun muss.
Kennt sich da jemand aus und weiß das??
Wo muss ich mir den nun mein Beschäftigungverbot holen???
07.03.2009 19:37
Was ist denn das Beschäftigungsverbot ich denke mal du meinst den Mutterschaftsurlaub.
Schau mal hier http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschaftsurlaub oder informier dich in google, da brauchst du das doch nur eingeben.
LG
Schau mal hier http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschaftsurlaub oder informier dich in google, da brauchst du das doch nur eingeben.
LG
07.03.2009 19:42
Wurde das geändert??also ich hab es letztes jahr von meinem fa bekommen aber wo des jetzt bekommst kann dir das dein fa nicht sagen
07.03.2009 19:44
nee das muss der arzt ausstellen soweit ich weiß.ist ja ermessenssache des arztes ob deine oder die gesundheit des kindes gefährtet ist.das schreiben muss ja dann auch an die krankenkasse.
meins hat meine fä ausgestellt.kann dir aber auch jeder andere arzt des vertrauens ausstellen
meins hat meine fä ausgestellt.kann dir aber auch jeder andere arzt des vertrauens ausstellen
07.03.2009 20:26
hm also mein FA meinte mein Arbeitgeber. Aber der wird natürlich nö sagen.
Hm muss ich vielleicht einen anderen FA aufsuchen.
Hm muss ich vielleicht einen anderen FA aufsuchen.
07.03.2009 20:34
Zitat von MonadieMami:
Was ist denn das Beschäftigungsverbot ich denke mal du meinst den Mutterschaftsurlaub.
Schau mal hier http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschaftsurlaub oder informier dich in google, da brauchst du das doch nur eingeben.
LG
Beschäftigungsverbot hat mit dem Mutterschaftsurlaub nichts zu tun!
Ist die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet, kann der Arzt der Schwangeren ein Beschäftigungsverbot erteilen.
Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot können sein: eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt, eine Mehrlingsgeburt, eine Muttermundschwäche, besondere Rückenschmerzen oder weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf die Schwangerschaft zurückgehen.
Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann von jedem niedergelassenen Arzt ausgesprochen werden.
07.03.2009 20:38
Das BV stellt auf jeden Fall der Arzt aus. Ist egal welcher Arzt. Aber der Arbeitgeber hat da garnichts mit zu tun.
07.03.2009 20:47
Doch..der Arbeitgeber kann auch ein Beschäftigungsverbot ausstellen, das muß nicht mehr zwingend der arzt machen.
Und zwar kann es der Ag in den Fällen machen wenn er dir keinen schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz bieten kann.
Ich durfte mich damit während meiner schwangerschaft mit auseinadersetzen...daher weiß ich das.
Folgendes was ich schreibe ist aber unbestätigt da ich es nur aus meinem Gedächnis schreibe ( was nicht das beste ist )
In dem Fall wo du ein Verbot bekommst, wird deinem AG bis zu deinem Mutterschutz alles bezahlt.Damit meine ich er bekommt deinen Ausfall ersetzt , und dann noch die Kraft die er für dich einstellen muß.Das bekommt er bezahlt.Halt bis zu deinem Mutterschutz.
Normalerweise würde man denken..blöde wenn die AG´s das nicht mitnehmen....Meiner gehörte leider nicht dazu.Aber ich glaube das liegt daran das es wohl nicht so leicht für den AG ist ein Verbot auszusprechen bzw auch durchzukriegen.
Bei mir war es der Fall das ich in meiner Filiale ( bin Verkäuferin )immer alleine gestanden habe.Das durfte ich nicht.Da wir aber in unserer Stadt noch eine 2.Filiale haben, haben die mich stumpf dahin versetzt ( seeehr zu meinem leidwesen )..
lg
Kati
Und zwar kann es der Ag in den Fällen machen wenn er dir keinen schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz bieten kann.
Ich durfte mich damit während meiner schwangerschaft mit auseinadersetzen...daher weiß ich das.
Folgendes was ich schreibe ist aber unbestätigt da ich es nur aus meinem Gedächnis schreibe ( was nicht das beste ist )
In dem Fall wo du ein Verbot bekommst, wird deinem AG bis zu deinem Mutterschutz alles bezahlt.Damit meine ich er bekommt deinen Ausfall ersetzt , und dann noch die Kraft die er für dich einstellen muß.Das bekommt er bezahlt.Halt bis zu deinem Mutterschutz.
Normalerweise würde man denken..blöde wenn die AG´s das nicht mitnehmen....Meiner gehörte leider nicht dazu.Aber ich glaube das liegt daran das es wohl nicht so leicht für den AG ist ein Verbot auszusprechen bzw auch durchzukriegen.
Bei mir war es der Fall das ich in meiner Filiale ( bin Verkäuferin )immer alleine gestanden habe.Das durfte ich nicht.Da wir aber in unserer Stadt noch eine 2.Filiale haben, haben die mich stumpf dahin versetzt ( seeehr zu meinem leidwesen )..
lg
Kati
07.03.2009 20:52
noch ne anmerkung : Wenn du es genau wissen willst ruf einfach mal bei der Berufsgenossenschaft an die für dich zuständig ist.Ich habe die Tel.damals von meinem Fa bekommen.
lg
Kati
lg
Kati
07.03.2009 21:15
Also ich arbeite als Altenpflegerin auf einer geschlossenen Dementen Station.
Mein FA sagte es sei eine Unbezahlte leistung und daher stellt er keines mehr aus.
Mein FA sagte es sei eine Unbezahlte leistung und daher stellt er keines mehr aus.
09.03.2009 09:53
Zitat von Lalunia07:
Also ich arbeite als Altenpflegerin auf einer geschlossenen Dementen Station.
Mein FA sagte es sei eine Unbezahlte leistung und daher stellt er keines mehr aus.
Das ist echt krass......Frag ihn doch mal was es dich kosten würde wenn er dir eins ausstellt.Ich meine ein bischen verstehen kann ich die ärzte ja schon heutzutage, aber so einen wisch auszustellen dauert doch max ne minute.....................
lg
Kati
09.03.2009 09:58
ich hab 10 euro für den schriebs zahlen müssen.das geld muss der ag ersetzen
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