Arbeitsunfähig schreiben, wie siehts aus mit der Abschlussprüfung?
27.04.2009 13:50
Hallo Mädels
Bin im 3. Ausbildungsjahr in der Gastronomie. Hab im Februar den Betrieb gewechselt und habe meinen Ausbildungsvertrag von einer Ausbildungsstätte, kein richtiger Betrieb. Muss dazu aber ein Praktika in der Gastronomie machen.
Meine Chefin im Praktikum konnte mich von anfang an nicht leiden, beruht auch auf Gegenseitigkeit.
Seit dem ich ihr gesagt habe, dass ich Schwanger bin, muss ich umso mehr schleppen tragen tun und machen, alles mit Absicht. Werd angerufen, dass ich Arbeiten muss, obwoähl ich laut Plan frei habe usw..
Jetzt hab ich meinem FA davon erzählt, weil er fragte wie es mit der Arbeit aussieht und wo ich arbeite.
War über Ostern wegen leichter Blutungen im Krankenhaus und war 2 Wochen krank geschrieben. Mein Arzt hat mich dann nochmal 2 Wochen verlängert krank geschrieben, wegen der Situation auf der Arbeit
Er würd mich gerne Arbeitsunfähig schreiben, weiß aber nicht, ob das geht und ich dann im Mai und Juni meine Abschlussprüfung machen "darf".
Kennt sich da jemand von euch aus??
Sorry is ein wenig lang geworden.. *g*
Liebe Grüße Sarah
Bin im 3. Ausbildungsjahr in der Gastronomie. Hab im Februar den Betrieb gewechselt und habe meinen Ausbildungsvertrag von einer Ausbildungsstätte, kein richtiger Betrieb. Muss dazu aber ein Praktika in der Gastronomie machen.
Meine Chefin im Praktikum konnte mich von anfang an nicht leiden, beruht auch auf Gegenseitigkeit.
Seit dem ich ihr gesagt habe, dass ich Schwanger bin, muss ich umso mehr schleppen tragen tun und machen, alles mit Absicht. Werd angerufen, dass ich Arbeiten muss, obwoähl ich laut Plan frei habe usw..
Jetzt hab ich meinem FA davon erzählt, weil er fragte wie es mit der Arbeit aussieht und wo ich arbeite.
War über Ostern wegen leichter Blutungen im Krankenhaus und war 2 Wochen krank geschrieben. Mein Arzt hat mich dann nochmal 2 Wochen verlängert krank geschrieben, wegen der Situation auf der Arbeit
Er würd mich gerne Arbeitsunfähig schreiben, weiß aber nicht, ob das geht und ich dann im Mai und Juni meine Abschlussprüfung machen "darf".
Kennt sich da jemand von euch aus??
Sorry is ein wenig lang geworden.. *g*
Liebe Grüße Sarah
27.04.2009 14:10
Es haben schon Leute eine Woche vor Geburt ihre Abschlussprüfung gemacht. Das musst du dann aber gesondert beantragen bei der Handelskammer.
Rede mal mit deinem Ausbildungsträger darüber.
Rede mal mit deinem Ausbildungsträger darüber.
27.04.2009 14:15
also dein FA kann dir eine BV = Beschäftigungsverbot erteilen das er als arzt auch auf jeden fall durchbekommt weil du in der gastro arbeitest!!
Wie das mit deiner abschlussprüfung aussieht kann ich dir net sagen da würd ich einfach bei der entsprechenden Kammer anrufen und fragen. (weiß leider ne welche kammer für dich zuständig ist)
Wie das mit deiner abschlussprüfung aussieht kann ich dir net sagen da würd ich einfach bei der entsprechenden Kammer anrufen und fragen. (weiß leider ne welche kammer für dich zuständig ist)
27.04.2009 14:21
Danke schonmal..
Erreiche meine Ausbilderin leider grad nicht, dachte mir dass es jemand hier schonmal so gemacht hat.
*schubs*
Erreiche meine Ausbilderin leider grad nicht, dachte mir dass es jemand hier schonmal so gemacht hat.
*schubs*
27.04.2009 14:34
Also in der gastronomie kenn ich mich zwar nicht aus,aber bei mir in der Altenpflege wäre das so das ich die Prüfung nicht machen dürfte...selbst wenn ich es in Düsseldorf beantragen würde,dürfte ich wegen meinen Beschäftigungsverbot die Prüfung nicht machen...also ich rede von der praktischen Prüfung....am Schulunterricht nehme ich noch teil,aber ich musste mir eine bescheingung vom doc holen das am schulunterricht nichts auszusetzen ist.Deswegen muss ich auch so Klausuren und so schreiben und wenn ich schon examensprüfungen hätte,dürfte ich die mündliche und schriftliche Prüfung machen...wird bei dir genauso aussehen,wenn du weiter am schulunterricht teilnimmst.Nach der Geburt wird dann die Kammer entscheiden wie lange du noch weiter machen musst und dann machst du beispielsweise ein halbes jahr später deine Prüfung.
27.04.2009 14:34
Hallo,
also ich arbeite auch in der gastronomie, ich würde dir empfehlen dich an deine zukünftige ihk stelle zu wenden. Die IHK ist ja für Auszubildende zuständig. Ich denke, dass die dir sagen können ob du evt deine prüfung vorverlegen kannst, oder ob du deine prüfung ganz normal machen kannst auch wenn du in einem beschäftigungsverbot stehen würdest. (Beschäftigungsverbot ist finanziell für dich besser, als wenn du dich nur krank schreiben lassen würdest ) Das mit dem Beschäftigungsverbot würde ich aber der Ausbilderin noch nicht sagen, denn sonst könnte sie evt noch stinkiger auf dich werden, denn durch das BV trägt sie die normalen Kosten für dich weiter obwohl du für sie keine Leistung erbringst.Nur so als Tipp.
also ich arbeite auch in der gastronomie, ich würde dir empfehlen dich an deine zukünftige ihk stelle zu wenden. Die IHK ist ja für Auszubildende zuständig. Ich denke, dass die dir sagen können ob du evt deine prüfung vorverlegen kannst, oder ob du deine prüfung ganz normal machen kannst auch wenn du in einem beschäftigungsverbot stehen würdest. (Beschäftigungsverbot ist finanziell für dich besser, als wenn du dich nur krank schreiben lassen würdest ) Das mit dem Beschäftigungsverbot würde ich aber der Ausbilderin noch nicht sagen, denn sonst könnte sie evt noch stinkiger auf dich werden, denn durch das BV trägt sie die normalen Kosten für dich weiter obwohl du für sie keine Leistung erbringst.Nur so als Tipp.
27.04.2009 14:36
hmm das kann gut sein, dass sie dann die theoretische prüfung machen muss aber man kann die praktische Prüfung doch auch nachholen?? ich weiß nicht ob ich mir es zu einfach vorstelle... aber ich denke wenn sie sich bei der ihk meldet, ist es ja kein prob das zu erfragen ^^
27.04.2009 14:40
Die Prüfung später wäre dann November und Januar.. und im ende November habe ich ET.. wäre also besser ich würd sie im Sommer jetzt machen.
Hmm ich ruf mal bei der IHK an.. aber die erzählen mir eh ständig mist. Damals hieß es ich dürfte meine Prüfung nich machen wegen Betriebswechsel etc.. und jetzt aufeinmal gehts
Hmm ich ruf mal bei der IHK an.. aber die erzählen mir eh ständig mist. Damals hieß es ich dürfte meine Prüfung nich machen wegen Betriebswechsel etc.. und jetzt aufeinmal gehts
27.04.2009 14:45
na umso besser^^ ne freundin von mir (auch gastro) wurde im anfang des 3.lehrjahres schwanger (ihr ET März, normal Prüfung imSommer) sie hat dann einfach die Ausbildungszeit auf 2 1/2 jahre verkürzen lassen und hat ihr abschlussprüfung im Winter gemacht ....
lass dich einfach nicht unterkriegen von der ihk, ansonsten wendest du dich an die ngg
lass dich einfach nicht unterkriegen von der ihk, ansonsten wendest du dich an die ngg
27.04.2009 14:48
Ja .. vorziehen geht nun auch nimmer.,. *g* Doofer Zeitpunkt..
Hab jetzt erstmal eine Mail geschrieben an den Ansprechpartner der IHK, ist ja ständig besetzt ..
Hab jetzt erstmal eine Mail geschrieben an den Ansprechpartner der IHK, ist ja ständig besetzt ..
27.04.2009 14:49
hallo
ich habe die letzten 3 monate meiner ausbildung auch eine freistellung bekommen konnte aber trotzdem an den prüfungen teilnehmen war gar kein poblem allerdings wenn der mutterschutz in dieser zeit ist geht das nich
ich habe die letzten 3 monate meiner ausbildung auch eine freistellung bekommen konnte aber trotzdem an den prüfungen teilnehmen war gar kein poblem allerdings wenn der mutterschutz in dieser zeit ist geht das nich
27.04.2009 14:50
die Prüfungen fangen doch erst ende Mai an und gehen bis juni ... die sollen sich mal nicht so quer stellen ...
27.04.2009 14:51
Zitat von BayBee:
hallo
ich habe die letzten 3 monate meiner ausbildung auch eine freistellung bekommen konnte aber trotzdem an den prüfungen teilnehmen war gar kein poblem allerdings wenn der mutterschutz in dieser zeit ist geht das nich
Ui das ist interessant..
Musstes du keine Anträge stellen oder so??
Mutterschutz dauert ja noch ewig..
Denke mal das der Ausbildungsberuf da nich entscheidend ist oder?? Schwanger ist Schwanger
27.04.2009 14:51
Zitat von BayBee:
hallo
ich habe die letzten 3 monate meiner ausbildung auch eine freistellung bekommen konnte aber trotzdem an den prüfungen teilnehmen war gar kein poblem allerdings wenn der mutterschutz in dieser zeit ist geht das nich
Ui das ist interessant..
Musstes du keine Anträge stellen oder so??
Mutterschutz dauert ja noch ewig..
Denke mal das der Ausbildungsberuf da nich entscheidend ist oder?? Schwanger ist Schwanger
27.04.2009 14:53
nein musste keine anträge stellen. dein ausbildungsbetrieb müsste dich ja eigentlich schon zur prüfung angemeldet haben oder nicht? wenn ja dann können die dir gar nichts. ausbildungsberuf ist sicher egal
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