Antrag auf Erziehungszeit - Frage zur Angabe der Dauer
28.01.2009 16:51
Hallo Zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Muss ich im Antrag auf Erziehungszeit die genaue Dauer angeben bzw. kann ich die Dauer nachträglich ändern???
Zum besseren Verständnis meiner Frage: Ich habe vor nach der Geburt unserer Tochter 12 Monate Erziehungszeit zu nehmen und danach möchte ich wieder arbeiten gehen, WENN ich einen Kita Platz für unsere Tochter bekomme. Falls nicht möchte ich 24 Monate Erziehungszeit nehmen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Langsam bekomme ich nämlich Panik im Hinblick auf die ganzen Formalitäten die wir vor und nach der Geburt erledigen müssen...
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Muss ich im Antrag auf Erziehungszeit die genaue Dauer angeben bzw. kann ich die Dauer nachträglich ändern???
Zum besseren Verständnis meiner Frage: Ich habe vor nach der Geburt unserer Tochter 12 Monate Erziehungszeit zu nehmen und danach möchte ich wieder arbeiten gehen, WENN ich einen Kita Platz für unsere Tochter bekomme. Falls nicht möchte ich 24 Monate Erziehungszeit nehmen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Langsam bekomme ich nämlich Panik im Hinblick auf die ganzen Formalitäten die wir vor und nach der Geburt erledigen müssen...
28.01.2009 16:54
ui, da bist Du aber schon früh dran. Leider weiß ich das auch nicht aber ich vermute, dass Du das bei Antragsstellung wissen musst. Änderungen kann man dann sicherlich noch anmelden. Im Zweifelsfall würd ich mal beim Bürgerbüro nachfragen.
28.01.2009 16:55
Zu mir haben sie gesagt ich muss sofort sagen wie lange ich Elternzeit mache und das ich im Nachhinnein nicht verlängern kann.
28.01.2009 16:55
Zu mir haben sie gesagt ich muss sofort sagen wie lange ich Elternzeit mache und das ich im Nachhinnein nicht verlängern kann.
28.01.2009 17:02
Verlängern von 1 auf 2 Jahre geht nicht so gut. Da muss der Arbeitgeber mitspielen. Aber verkürzen von 2 auf 1 Jahr geht schon eher. Mir wurde bisher immer geraten, so lange anzugeben, wie ich maximal nehmen möchte.
Frag doch einfach mal bei deinem Arbeitgeber nach, inwiefern du die Elternzeit auf 1 Jahr kürzen kannst, auch wenn du erst 2 angegeben hast.
Frag doch einfach mal bei deinem Arbeitgeber nach, inwiefern du die Elternzeit auf 1 Jahr kürzen kannst, auch wenn du erst 2 angegeben hast.
28.01.2009 17:02
[quote=]ui, da bist Du aber schon früh dran. [/quote]
Naja so früh nun auch wieder nicht, denn ich hab gelesen dass ich den Antrag 4 Wochen vor dem errechneten Geburtsttermin beim Arbeitgeber abgeben muss. Ist das falsch?
Hmmm... ich hab mir fast gedacht, dass ich bereits bei Antragstellung die genaue Dauer angeben muss
Dann werde ich wohl sicherheitshalber mal 24 Monate angeben...
Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten
Naja so früh nun auch wieder nicht, denn ich hab gelesen dass ich den Antrag 4 Wochen vor dem errechneten Geburtsttermin beim Arbeitgeber abgeben muss. Ist das falsch?
Hmmm... ich hab mir fast gedacht, dass ich bereits bei Antragstellung die genaue Dauer angeben muss

Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten

28.01.2009 17:05
du musst es gleich entscheiden wenn du den antrag hast vieviel du nehmen möchtest
28.01.2009 18:22
Wenn du 2 Jahre beantragts und möchtest nach einen Jahr wieder arbeiten muss dich dein Arbeitgeber nicht einstellen. genauso ist es denke ich wenn man nur ein Jahr beantragt und dann noch ein zweites rabhängen will. Da muss der Arbeitgeber mitspielen.
Ich weiß auch noch nciht wass ich machen soll 1 oder 2 Jahre
Ich weiß auch noch nciht wass ich machen soll 1 oder 2 Jahre

29.01.2009 10:14
Das Problem ist, dass mein Mann und ich wegen meiner Arbeit hier hin gezogen sind. Seine Eltern leben inzwischen wieder in Istanbul und meine Eltern leben 250 km entfernt in der Eifel. Wir haben hier bei der Kinderbetreuung also keinerlei Unterstützung durch die Famlie
Eigentlich müsste ich nach einem Jahr wieder arbeiten gehen, da mein Mann nicht genug Geld für uns drei verdient. Doch wohin mit meiner Kleinen wenn ich keinen Kita-Platz bekomme? Die Tagesmütter sind hier so teuer, dass fast mein ganzes Gehalt dafür drauf gehen würde.
Ich gehe mal davon aus, dass ich nach dem einen Jahr Elterngeld kein Arbeitslosengeld für das 2. Jahr bekomme. Schließlich bin ich ja nicht arbeitslos und könnte rein theoretisch arbeiten, wenn sich jemand um meine Kleine kümmern würde.
Es ist echt schwierig hier eine richtige Entscheidung zu treffen

Eigentlich müsste ich nach einem Jahr wieder arbeiten gehen, da mein Mann nicht genug Geld für uns drei verdient. Doch wohin mit meiner Kleinen wenn ich keinen Kita-Platz bekomme? Die Tagesmütter sind hier so teuer, dass fast mein ganzes Gehalt dafür drauf gehen würde.
Ich gehe mal davon aus, dass ich nach dem einen Jahr Elterngeld kein Arbeitslosengeld für das 2. Jahr bekomme. Schließlich bin ich ja nicht arbeitslos und könnte rein theoretisch arbeiten, wenn sich jemand um meine Kleine kümmern würde.
Es ist echt schwierig hier eine richtige Entscheidung zu treffen

13.02.2009 13:06
Also mir wurde gesagt, dass es besser ist zwei Jahre anzugeben. Werde aber auch nur ein Jahr arbeiten.
Wegen KiTa-Platz musste dich jetz schon drum kümmern, sonst ist er ausgebucht. Auch wenn es sich sehr früh anhört.
Man muß nur 3 oder 6 Monate vor Arbeitsbeginn das wieder schriftlich beantragen, aber dein Arbeitgeber muß dich wieder einstellen (außer es sind weniger als 15 Arbeiter dort - glaub ich). Wenn du aber nur ein Jahr angibst und verlängern willst, kann dein Arbeitgeber dir das verwehren oder so.Ist mir gesagt worden.
Wegen KiTa-Platz musste dich jetz schon drum kümmern, sonst ist er ausgebucht. Auch wenn es sich sehr früh anhört.
Man muß nur 3 oder 6 Monate vor Arbeitsbeginn das wieder schriftlich beantragen, aber dein Arbeitgeber muß dich wieder einstellen (außer es sind weniger als 15 Arbeiter dort - glaub ich). Wenn du aber nur ein Jahr angibst und verlängern willst, kann dein Arbeitgeber dir das verwehren oder so.Ist mir gesagt worden.
17.02.2009 16:51
Zitat von Angel-of-Destiny:
[quote=]ui, da bist Du aber schon früh dran.
Naja so früh nun auch wieder nicht, denn ich hab gelesen dass ich den Antrag 4 Wochen vor dem errechneten Geburtsttermin beim Arbeitgeber abgeben muss. Ist das falsch?
[/quote]
also soweit ich das gelesen hab muss der antrag 8 wochen vor beginn der elternzeit beim AG sein bzw 6 wochen, wenn du die direkt nach der geburt nehmen möchtest. du kannst ein genaues datum ja erst dann mit rein schreiben, weil du ja eh erst noch die 8 wochen mutterschutz hast. von 4 wochen vor ET hab ich bisher nix gehört.
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