Mütter- und Schwangerenforum

Junikäfer 2013 - Zusammen durch dick und dünn

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12.11.2012 13:08
Beim BV zahlt der Arbeitgeber weiter,bekommt das Geld aber von der Krankenkasse wieder
girli
6265 Beiträge
12.11.2012 13:15
hab mal ne frage wenn wir das thema schon haben

ich war jetzt insgesamt knapp 3 wochen krank geschrieben und bin dann in den urlaub gegangen da ich ja mein urlaub auch noch nehmen muss...
jetzt geh ich ja heute wieder los .. auch wenn es nicht ganz freiwillig ist aber naja...

eigentlich kann mir dann mein chef nicht doof kommen wegen den BV oder?
und müsste mir ja auch generell den BV sofort aushändigen ? oder sehe ich das falsch?
weil er wird ja sehen wie ich heute arbeiten werde.. nämlich kaum.. bin ein laufender zombie...
ich sehe so schitt aus... sehe auch nicht ein mir schmike ins gesicht zu schmieren...

aber ich werde immer wieder das glück haben total fertig heute abend von der arbeit zu kommen und zu zusehen was ich jetzt machen werde...
12.11.2012 13:43
Zitat von girli:

hab mal ne frage wenn wir das thema schon haben

ich war jetzt insgesamt knapp 3 wochen krank geschrieben und bin dann in den urlaub gegangen da ich ja mein urlaub auch noch nehmen muss...
jetzt geh ich ja heute wieder los .. auch wenn es nicht ganz freiwillig ist aber naja...

eigentlich kann mir dann mein chef nicht doof kommen wegen den BV oder?
und müsste mir ja auch generell den BV sofort aushändigen ? oder sehe ich das falsch?
weil er wird ja sehen wie ich heute arbeiten werde.. nämlich kaum.. bin ein laufender zombie...
ich sehe so schitt aus... sehe auch nicht ein mir schmike ins gesicht zu schmieren...

aber ich werde immer wieder das glück haben total fertig heute abend von der arbeit zu kommen und zu zusehen was ich jetzt machen werde...


also ich würde deinen Chef direkt drauf ansprechen.
Ich werde es so machen. War jetzt seit Feststellung der SS ingesamt schon 4,5 AU (diese Woche mit eingeschlossen), war allerdings in der Zwischenzeit auch 3 Tage arbeiten.

Ich fange momentan bei jeder kleinsten Beschimpfung und dem Anflug von Stress an zu heulen und zu zittern. Entweder soll er mir andere Aufgaben zuteilen oder mir ein BV geben.
Zu verlieren habe ich eigentlich nichts. Mein Vertrag läuft bis 31.01.12, ob er verlängert wird was bis vor meinem Urlaub noch fraglich, wenn ich aus der Krankheit wiederkomme und ihm mitteile, dass ich schwanger bin wird er den Vertrag auf keinen Fall verlängern. Zumal ich jetzt so viele AU Tage hatte, Anfang d. Jahres schon sehr viele wegen ner OP und nem Unfall und den kompletten Juli nach dem Abort gefehlt habe...

Ich geb auch zu, momentan ist mir die Arbeit echt egal...
12.11.2012 14:02
Ja Catherine die Krankenkasse wusste ja das ich schwanger bin und von daher haben die das Schreiben losgeschickt, mein FA hat das Freiwillig ausgestellt, nachdem ich mit Bluthochdruck und Mobbing in der arbeit zu tun hatte. Hatte ich gar keine Probleme mit.
Nur meinem AG hat es nicht gepasst, und wie der sich freuen wird wenn er jetzt gesagt bekommt huhu wieder schwanger, noch mal drei jahre pause
Chaterine
3373 Beiträge
12.11.2012 14:03
Zitat von mami_86:

Ja Catherine die Krankenkasse wusste ja das ich schwanger bin und von daher haben die das Schreiben losgeschickt, mein FA hat das Freiwillig ausgestellt, nachdem ich mit Bluthochdruck und Mobbing in der arbeit zu tun hatte. Hatte ich gar keine Probleme mit.
Nur meinem AG hat es nicht gepasst, und wie der sich freuen wird wenn er jetzt gesagt bekommt huhu wieder schwanger, noch mal drei jahre pause


Super und ab wann warst dann im BV?
12.11.2012 14:09
Zitat von Chaterine:

Zitat von mami_86:

Ja Catherine die Krankenkasse wusste ja das ich schwanger bin und von daher haben die das Schreiben losgeschickt, mein FA hat das Freiwillig ausgestellt, nachdem ich mit Bluthochdruck und Mobbing in der arbeit zu tun hatte. Hatte ich gar keine Probleme mit.
Nur meinem AG hat es nicht gepasst, und wie der sich freuen wird wenn er jetzt gesagt bekommt huhu wieder schwanger, noch mal drei jahre pause


Super und ab wann warst dann im BV?

ich meine ab januar, im oktober wurde die ss festgestellt, ab ende november krankenschein und dann im januar ins bv
12.11.2012 14:42
Zitat von mami_86:

Ja Catherine die Krankenkasse wusste ja das ich schwanger bin und von daher haben die das Schreiben losgeschickt, mein FA hat das Freiwillig ausgestellt, nachdem ich mit Bluthochdruck und Mobbing in der arbeit zu tun hatte. Hatte ich gar keine Probleme mit.
Nur meinem AG hat es nicht gepasst, und wie der sich freuen wird wenn er jetzt gesagt bekommt huhu wieder schwanger, noch mal drei jahre pause


da wird sich dein Chef ja ganz bestimmt freuen

Meiner wird bestimmt auch an die Decke gehen... Bei uns werden momentan irgendwie alle schwanger... jeden Monat eine
Bei der letzten Kollegin, die es ihm gesagt hat konnte er sich schon nicht mehr so richtig freuen...
12.11.2012 14:49
Zitat von Erdbeerpüppi:

Zitat von mami_86:

Ja Catherine die Krankenkasse wusste ja das ich schwanger bin und von daher haben die das Schreiben losgeschickt, mein FA hat das Freiwillig ausgestellt, nachdem ich mit Bluthochdruck und Mobbing in der arbeit zu tun hatte. Hatte ich gar keine Probleme mit.
Nur meinem AG hat es nicht gepasst, und wie der sich freuen wird wenn er jetzt gesagt bekommt huhu wieder schwanger, noch mal drei jahre pause


da wird sich dein Chef ja ganz bestimmt freuen

Meiner wird bestimmt auch an die Decke gehen... Bei uns werden momentan irgendwie alle schwanger... jeden Monat eine
Bei der letzten Kollegin, die es ihm gesagt hat konnte er sich schon nicht mehr so richtig freuen...

ohja der wird sich sehr freuen, aber ich bin da ja auch fies, nehm schick 3 jahre... die können mich mal in dieser sch... firma
Würmeli
3932 Beiträge
12.11.2012 15:41
mami muss dich mal was Fragen, aber bitte nicht falsch verstehen. du hast ja offiziell einen Job, bist ja nur in Elternzeit, warum bekommst du denn dann Hartz4?

normal steht dir das doch gar nicht zu, oder?
Aura
618 Beiträge
12.11.2012 15:46
Hallo Mädels!

Gute Besserung an die, die noch immer mit Übelkeit zu kämpfen haben und dir, die (zudem) noch erkältet sind!!

Und hallo an die Neue!

Ich habe gerade mit viel Vorfreude ein Paket bei der Post abholen wollen, in dem 2 Babybücher sind die ich günstig bei Ebay ersteigert habe. Da sagt die Dame mir am Tresen doch, ich müsste 6,90€ Nachentgelt bezahlen?! Habe ich natürlich nicht gemacht weil das mehr ist als ich für das ganze Paket bezahlt habe! Jetzt geht das Paket wieder zurück. Wie dämlich ey, was kann denn da bitte schiefgelaufen sein?!! Ist euch das schonmal passiert mit so Nachentgelt?!
Habe der Verkäuferin schon ne mail geschickt und gefragt was wir denn machen. Ich hätte die Bücher gerne schon, aber denke nicht dass die die jetzt nochmal losschickt, wird ja das totale Verlustgeschäft für die. Wie ärgerlich!!!
Nur weil die Leute offenbar zu dämlich sind die Pakete richtig zu frankieren.

Habe gerade nochmal gegoogelt, Nachentgelt muss man wohl bei einem Nachseneauftrag bezahlen, aber wenn ich der Verkäuferin 2min nach dem Ende der Auktion sage, sie soll die Adresse von Ebay nicht verwenden weil ich gerade umgezogen bin und die bei Ebay nicht aktuell ist, und sie mir 3 Tage später bestätigt dass sie das Paket in 2 Tagen an die neue Adresse schickt, dann kann ich ja wohl nix dazu dass sie das (wie auch immer?!?!) verpeilt hat.

Naja.
Sonst war mein Tag ganz okay, ich gehe jetzt laufen und heute abend schau ich schön Bauer sucht Frau

Übermorgen habe ich wieder FA-Termiiiiiiin!!!!

Wegen BV: Ich kenne mich da nicht so aus, aber ist es nicht so dass man das nur bekommt, wenn die Arbeit schlecht fürs Kind sein wird? Sprich wenn man mit Chemikalien oder so arbeitet? Und nicht einfach, weil man kotzen muss und es einem dreckig geht (was schlimm genug ist und man da auch nicht arbeiten sollte), dann bekommt man "nur" ne Krankschreibung (die reicht ja auch). Oder ist das anders ?

Viele Grüße!
12.11.2012 15:49
Zitat von Aura:

Hallo Mädels!

Gute Besserung an die, die noch immer mit Übelkeit zu kämpfen haben und dir, die (zudem) noch erkältet sind!!

Und hallo an die Neue!

Ich habe gerade mit viel Vorfreude ein Paket bei der Post abholen wollen, in dem 2 Babybücher sind die ich günstig bei Ebay ersteigert habe. Da sagt die Dame mir am Tresen doch, ich müsste 6,90€ Nachentgelt bezahlen?! Habe ich natürlich nicht gemacht weil das mehr ist als ich für das ganze Paket bezahlt habe! Jetzt geht das Paket wieder zurück. Wie dämlich ey, was kann denn da bitte schiefgelaufen sein?!! Ist euch das schonmal passiert mit so Nachentgelt?!
Habe der Verkäuferin schon ne mail geschickt und gefragt was wir denn machen. Ich hätte die Bücher gerne schon, aber denke nicht dass die die jetzt nochmal losschickt, wird ja das totale Verlustgeschäft für die. Wie ärgerlich!!!
Nur weil die Leute offenbar zu dämlich sind die Pakete richtig zu frankieren.

Habe gerade nochmal gegoogelt, Nachentgelt muss man wohl bei einem Nachseneauftrag bezahlen, aber wenn ich der Verkäuferin 2min nach dem Ende der Auktion sage, sie soll die Adresse von Ebay nicht verwenden weil ich gerade umgezogen bin und die bei Ebay nicht aktuell ist, und sie mir 3 Tage später bestätigt dass sie das Paket in 2 Tagen an die neue Adresse schickt, dann kann ich ja wohl nix dazu dass sie das (wie auch immer?!?!) verpeilt hat.

Naja.
Sonst war mein Tag ganz okay, ich gehe jetzt laufen und heute abend schau ich schön Bauer sucht Frau

Übermorgen habe ich wieder FA-Termiiiiiiin!!!!

Wegen BV: Ich kenne mich da nicht so aus, aber ist es nicht so dass man das nur bekommt, wenn die Arbeit schlecht fürs Kind sein wird? Sprich wenn man mit Chemikalien oder so arbeitet? Und nicht einfach, weil man kotzen muss und es einem dreckig geht (was schlimm genug ist und man da auch nicht arbeiten sollte), dann bekommt man "nur" ne Krankschreibung (die reicht ja auch). Oder ist das anders ?

Viele Grüße!


Ja,eigentlich schon,denn ein BV bekommt man eigentlich nur,wenn der Beruf Mutter und Kind schädigen kann. Ich hatte bei lea das ganz schlimm mit dem Brechen,da habe ich so 10mal am Tag gebrochen,die ersten 4 Wochen war ich dann krank geschrieben
Binchen87
1703 Beiträge
12.11.2012 15:53
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/beschaefti gungsverbot-schwangerschaft.html

da steht alles drin!

man muss den unterschied beachten..das allgemeine bv und individuelle bv
Chaterine
3373 Beiträge
12.11.2012 16:05
Zitat von Binchen87:

http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/beschaefti gungsverbot-schwangerschaft.html

da steht alles drin!

man muss den unterschied beachten..das allgemeine bv und individuelle bv


Hmmmm gehör ich da dann auch dazu? Ich hab Diabetes Typ1 und bin Risikoschwanger
Aura
618 Beiträge
12.11.2012 16:07
Zitat von Chaterine:

Zitat von Binchen87:

http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/beschaefti gungsverbot-schwangerschaft.html

da steht alles drin!

man muss den unterschied beachten..das allgemeine bv und individuelle bv


Hmmmm gehör ich da dann auch dazu? Ich hab Diabetes Typ1 und bin Risikoschwanger


Dann müsste doch jede Riskioschwangere ein BV bekommen.
Denke dass auch noch berücksichtigt werden muss ob die Arbeit ein zusätzliches Risiko darstellt. Die Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses muss im individuellen Fall Leben oder Gesundheit von Mutter oder KInd beeinträchtigen.

Siehe hier http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/muttersch utz/beschaeftigungsverbot.html
Zitat:

"Das individuelle Beschäftigungsverbot

Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann für den Einzelfall festgestellt und von einem Arzt attestiert werden. Dann dürfen werdende Mütter insoweit nicht beschäftigt werden, wenn Mutter oder Kind bei Fortdauer der bisherigen Beschäftigung gesundheitlich gefährdet sind. Sind die Einschränkungen rein schwangerschaftsbedingt, beruhen sie also nur auf der Schwangerschaft, dann ist zu unterscheiden, ob die Schwangere arbeitsunfähig krank ist oder ob zum Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind ein individuelles Beschäftigungsverbot angezeigt ist. Die Unterscheidung trifft allein der Arzt. Liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, so besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Schwangerschaftsbeschwerden, die keine Krankheit darstellen, ist ärztlicherseits auch zu attestieren, durch welche Maßnahmen eine Weiterbeschäftigung ermöglicht werden könnte, etwa durch verkürzte Arbeitszeiten, leichtere Tätigkeiten.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann auch nach der Geburt festgestellt werden, wenn die Frau in den ersten Monaten nach der Geburt nicht voll leistungsfähig ist und sie nach Ablauf der Mindestschutzfristen wieder an ihren Arbeitsplatz möchte. Der Arzt muss hier attestieren, dass die Minderung der Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit der Mutterschaft besteht. Im notwendigen ärztlichen Attest muss beschrieben sein, auf welche Art und Weise Mutter oder Kind bei Fortdauer der bisherigen Beschäftigung gefährdet sein würden. Der Arbeitgeber ist an das Attest gebunden. Hat er begründete Zweifel, kann er die Vorlage eines Zweitattestes verlangen. Hierfür muss er allerdings die Kosten tragen."
Chaterine
3373 Beiträge
12.11.2012 16:13
Zitat von Aura:

Zitat von Chaterine:

Zitat von Binchen87:

http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/beschaefti gungsverbot-schwangerschaft.html

da steht alles drin!

man muss den unterschied beachten..das allgemeine bv und individuelle bv


Hmmmm gehör ich da dann auch dazu? Ich hab Diabetes Typ1 und bin Risikoschwanger


Dann müsste doch jede Riskioschwangere ein BV bekommen.
Denke dass auch noch berücksichtigt werden muss ob die Arbeit ein zusätzliches Risiko darstellt. Die Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses muss im individuellen Fall Leben oder Gesundheit von Mutter oder KInd beeinträchtigen.

Siehe hier http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/muttersch utz/beschaeftigungsverbot.html
Zitat:

"Das individuelle Beschäftigungsverbot

Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann für den Einzelfall festgestellt und von einem Arzt attestiert werden. Dann dürfen werdende Mütter insoweit nicht beschäftigt werden, wenn Mutter oder Kind bei Fortdauer der bisherigen Beschäftigung gesundheitlich gefährdet sind. Sind die Einschränkungen rein schwangerschaftsbedingt, beruhen sie also nur auf der Schwangerschaft, dann ist zu unterscheiden, ob die Schwangere arbeitsunfähig krank ist oder ob zum Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind ein individuelles Beschäftigungsverbot angezeigt ist. Die Unterscheidung trifft allein der Arzt. Liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, so besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Schwangerschaftsbeschwerden, die keine Krankheit darstellen, ist ärztlicherseits auch zu attestieren, durch welche Maßnahmen eine Weiterbeschäftigung ermöglicht werden könnte, etwa durch verkürzte Arbeitszeiten, leichtere Tätigkeiten.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann auch nach der Geburt festgestellt werden, wenn die Frau in den ersten Monaten nach der Geburt nicht voll leistungsfähig ist und sie nach Ablauf der Mindestschutzfristen wieder an ihren Arbeitsplatz möchte. Der Arzt muss hier attestieren, dass die Minderung der Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit der Mutterschaft besteht. Im notwendigen ärztlichen Attest muss beschrieben sein, auf welche Art und Weise Mutter oder Kind bei Fortdauer der bisherigen Beschäftigung gefährdet sein würden. Der Arbeitgeber ist an das Attest gebunden. Hat er begründete Zweifel, kann er die Vorlage eines Zweitattestes verlangen. Hierfür muss er allerdings die Kosten tragen."


Laut dem KH erst schon die sagten mir ich kann meine Arbeit so nicht weitermachen in der SS.
Weil ich dort sehr viel stress habe un im Call Center arbeite. Zwischen den Gesprächen sind teils nur sekunden und zudem auch viel Schriftzeugs das man via multitasking erledigen muss!
Die haben anhand meiner Werte gesehen das ich in der Arbeit zu hohen Werten neige.
Mein Dia Doc allerdings sagt er schreibt mich die ganze SS krank das will ich aber nicht als ich wegen BV gefragt hab meinte er wenn Gefahr für mutter und kind besteht und das würden wir ja dann noch sehen
Toll echt
Will jetzt wenn dann noch nicht ins BV aber wenn dann der Bluzuckeranstieg kommt bis Ende der SS!
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