Freiberuflerin (nebenberufl.) wird Mama...
04.05.2011 15:12
Hallo zusammen,
hab mal eine Frage an Euch... und zwar bin ich hauptberuflich festangestellt mit 40 Std. und nebenberuflich habe ich mich im letzten Jahr selbständig gemacht.
Jetzt werde ich vorauss. am 01.12.2011 Mama und geh 6 Wochen davor mit meinem Hauptjob in Mutterschutz und danach ist 1 Jahr Elternzeit (erstmal) geplant.
Jetzt ist es aber so, dass ich nun im meiner Selbständigkeit vor ein paar Monaten einen Auftrag angenommen habe (da war ich noch nicht schwanger), der bis März 2013 geht.
Der Umfang beträgt NUR alle 2 Wochen auf die Baustelle, Begehung und Protokoll führen. Also nichts weltbewegendes und ich denke trotz Schwangerschaft und (später) Kind gut realisierbar.
Aber ich stell mir jetzt die Frage, ob irgendeine Stelle (Krankenkasse, Elterngeldstelle, etc.) etwas dagegen haben könnte, bzw. ob es sinnvoll ist, in der Zeit das Gewerbe auf Eis zu legen.
Was würdet ihr mir raten...???!!!
hab mal eine Frage an Euch... und zwar bin ich hauptberuflich festangestellt mit 40 Std. und nebenberuflich habe ich mich im letzten Jahr selbständig gemacht.
Jetzt werde ich vorauss. am 01.12.2011 Mama und geh 6 Wochen davor mit meinem Hauptjob in Mutterschutz und danach ist 1 Jahr Elternzeit (erstmal) geplant.
Jetzt ist es aber so, dass ich nun im meiner Selbständigkeit vor ein paar Monaten einen Auftrag angenommen habe (da war ich noch nicht schwanger), der bis März 2013 geht.
Der Umfang beträgt NUR alle 2 Wochen auf die Baustelle, Begehung und Protokoll führen. Also nichts weltbewegendes und ich denke trotz Schwangerschaft und (später) Kind gut realisierbar.
Aber ich stell mir jetzt die Frage, ob irgendeine Stelle (Krankenkasse, Elterngeldstelle, etc.) etwas dagegen haben könnte, bzw. ob es sinnvoll ist, in der Zeit das Gewerbe auf Eis zu legen.
Was würdet ihr mir raten...???!!!
04.05.2011 15:17
Du kannst auch während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden
arbeiten. Das einzige ist, dass Dein Verdienst den Du während der
Elternzeit hast, mit dem Elterngeld verrechnet wird.
Die Zeit im Mutterschutz ist glaube ich so geregelt, dass Du VOR
der Geburt frei entscheiden kannst, ob Du arbeitest oder nicht.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie das ist, wenn Du bei einem Job
entscheidest in Mutterschutz zu gehen und beim anderen Job nicht
Der Mutterschutz nach der Geburt ist soweit ich weiß Pflicht!
Und das ist denke ich auch sinnvoll, sich diese Zeit frei zu halten.
arbeiten. Das einzige ist, dass Dein Verdienst den Du während der
Elternzeit hast, mit dem Elterngeld verrechnet wird.
Die Zeit im Mutterschutz ist glaube ich so geregelt, dass Du VOR
der Geburt frei entscheiden kannst, ob Du arbeitest oder nicht.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie das ist, wenn Du bei einem Job
entscheidest in Mutterschutz zu gehen und beim anderen Job nicht
Der Mutterschutz nach der Geburt ist soweit ich weiß Pflicht!
Und das ist denke ich auch sinnvoll, sich diese Zeit frei zu halten.
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