Elterngeld
29.05.2018 12:05
Ich habe mal eine Frage zum Eltergeld. Unsere Tochter soll laut ET am 15.07. zur Welt kommen. Dann habe ich 8 Wochen Mutterschutz. Kann ich nach dem Mutterschutz noch Urlaub nehmen und ab Oktober Elterngeld für 10 Monate beantragen?
Also 8 Wochen Mutterschutz, dann 2 Wochen Urlaub und nochmal 10 Monate Elternzeit?
Danke für eure Antworten
Also 8 Wochen Mutterschutz, dann 2 Wochen Urlaub und nochmal 10 Monate Elternzeit?
Danke für eure Antworten
29.05.2018 12:08
Zitat von LOVE2009:
Ich habe mal eine Frage zum Eltergeld. Unsere Tochter soll laut ET am 15.07. zur Welt kommen. Dann habe ich 8 Wochen Mutterschutz. Kann ich nach dem Mutterschutz noch Urlaub nehmen und ab August Elterngeld für 10 Monate beantragen?
Danke für eure Antworten
Das müsste eigentlich gehen. Du kannst ja jederzeit Elternzeit nehmen (innerhalb der ersten 5??? Jahre) . Berichtigt mich, wenn ich falsch liege
29.05.2018 12:10
Zitat von Fini2017:
Zitat von LOVE2009:
Ich habe mal eine Frage zum Eltergeld. Unsere Tochter soll laut ET am 15.07. zur Welt kommen. Dann habe ich 8 Wochen Mutterschutz. Kann ich nach dem Mutterschutz noch Urlaub nehmen und ab August Elterngeld für 10 Monate beantragen?
Danke für eure Antworten
Das müsste eigentlich gehen. Du kannst ja jederzeit Elternzeit nehmen (innerhalb der ersten 5??? Jahre) . Berichtigt mich, wenn ich falsch liege
Habe gerade falsch gerechnet.
Ich hätte dann von 15.07. - 9.9. Mutterschutz
Vom 10.09.- 30.09. würde ich 15 Tage Urlaub nehmen und ab Oktober dann 10 Monate Elternzeit.
29.05.2018 12:31
Du kannst auch länger Elternzeit nehmen als du Elterngeld bekommst.
Elterngeld bekommst du vom Staat, Elternzeit beantragst und nimmst du beim Arbeitgeber.
Elterngeld bekommst du vom Staat, Elternzeit beantragst und nimmst du beim Arbeitgeber.
29.05.2018 12:36
Elterngeld gibt es aber nur für die ersten 12 Monate (bzw 14 bei alleinerziehenden und familien wenn beide elternzeit nehmen). Muschugeld zählt dabei zum elterngeld.
Wenn du in dieser zeit urlaub nimmst dann kürzt du dir ja das elterngeld
Außerdem ergibt es doch keinen sinn in der elternzeit urlaub zu nehmen
Wenn du in dieser zeit urlaub nimmst dann kürzt du dir ja das elterngeld
Außerdem ergibt es doch keinen sinn in der elternzeit urlaub zu nehmen
29.05.2018 12:40
Zitat von shelyra:
Elterngeld gibt es aber nur für die ersten 12 Monate (bzw 14 bei alleinerziehenden und familien wenn beide elternzeit nehmen). Muschugeld zählt dabei zum elterngeld.
Wenn du in dieser zeit urlaub nimmst dann kürzt du dir ja das elterngeld
Außerdem ergibt es doch keinen sinn in der elternzeit urlaub zu nehmen
Sie möchte ja nach dem Mutterschutz den Urlaub nehmen und damit dann für diese Zeit anteilig Gehalt. Danach möchte sie Elternzeit antreten und Elterngeld für 10 Monate beziehen. Zumindest habe ich das so verstanden
29.05.2018 12:41
Zitat von shelyra:
Elterngeld gibt es aber nur für die ersten 12 Monate (bzw 14 bei alleinerziehenden und familien wenn beide elternzeit nehmen). Muschugeld zählt dabei zum elterngeld.
Wenn du in dieser zeit urlaub nimmst dann kürzt du dir ja das elterngeld
Außerdem ergibt es doch keinen sinn in der elternzeit urlaub zu nehmen
Ach so. Ich dachte ich kann jede Zeit Elternzeit nehmen. Dass das Mutterschutzgeld dazu zählt wusste ich, daher ja nur 10 Monate Elternzeit
29.05.2018 12:43
Zitat von FrauFee:
Zitat von shelyra:
Elterngeld gibt es aber nur für die ersten 12 Monate (bzw 14 bei alleinerziehenden und familien wenn beide elternzeit nehmen). Muschugeld zählt dabei zum elterngeld.
Wenn du in dieser zeit urlaub nimmst dann kürzt du dir ja das elterngeld
Außerdem ergibt es doch keinen sinn in der elternzeit urlaub zu nehmen
Sie möchte ja nach dem Mutterschutz den Urlaub nehmen und damit dann für diese Zeit anteilig Gehalt. Danach möchte sie Elternzeit antreten und Elterngeld für 10 Monate beziehen. Zumindest habe ich das so verstanden
Genau
Ich dachte so komme ich besser. Denn nach dem Mutterschutz bin ich noch Vollzeit angestellt und bekomme für die Urlaubstage volles GEHALT. Nach der Elternzeit will ich nur in Teilzeit zurück und würde dann für die Urlaubstage nur teilzeitgehalt bekommen
29.05.2018 12:45
Zitat von LOVE2009:
Zitat von shelyra:
Elterngeld gibt es aber nur für die ersten 12 Monate (bzw 14 bei alleinerziehenden und familien wenn beide elternzeit nehmen). Muschugeld zählt dabei zum elterngeld.
Wenn du in dieser zeit urlaub nimmst dann kürzt du dir ja das elterngeld
Außerdem ergibt es doch keinen sinn in der elternzeit urlaub zu nehmen
Ach so. Ich dachte ich kann jede Zeit Elternzeit nehmen. Dass das Mutterschutzgeld dazu zählt wusste ich, daher ja nur 10 Monate Elternzeit
Vermutlich kann ich Elternzeit beim Arbeitgeber jederzeit beantragen, bekomme dann nur kein Elterngeld oder wie?
Ist das kompliziert
29.05.2018 13:57
Elterngeld bekommt man meines Wissens nur für volle Lebensmonate des Kindes. D.h. du bekämest dann erst ab Mitte Oktober Elterngeld
29.05.2018 14:55
Zitat von LOVE2009:
Zitat von shelyra:
Elterngeld gibt es aber nur für die ersten 12 Monate (bzw 14 bei alleinerziehenden und familien wenn beide elternzeit nehmen). Muschugeld zählt dabei zum elterngeld.
Wenn du in dieser zeit urlaub nimmst dann kürzt du dir ja das elterngeld
Außerdem ergibt es doch keinen sinn in der elternzeit urlaub zu nehmen
Ach so. Ich dachte ich kann jede Zeit Elternzeit nehmen. Dass das Mutterschutzgeld dazu zählt wusste ich, daher ja nur 10 Monate Elternzeit
Du schmeißt Elterngeld und Elternzeit durcheinander. Das sind unterschiedliche Dinge.
Du bekommst noch 10 Monate Elterngeld, die Elternzeit bestimmst du selber.
29.05.2018 15:00
Meines Erachtens wurde dein Urlaubsanspruch in einer Vollzeittätigkeit erworben und ist daher auch als Vollzeit"gehalt" auch nach der Elternzeit auszuzahlen.
Habe mich genau aus den gleichen Beweggründen viel informiert, weil ich meinen Resturlaub auch nicht vor mehr vor dem Mutterschutz nehmen konnte/wollte. Ich nehme ihn im Anschluss an die Elternzeit und werde danach die Änderung der Arbeitszeit vornehmen lassen.
Habe mich genau aus den gleichen Beweggründen viel informiert, weil ich meinen Resturlaub auch nicht vor mehr vor dem Mutterschutz nehmen konnte/wollte. Ich nehme ihn im Anschluss an die Elternzeit und werde danach die Änderung der Arbeitszeit vornehmen lassen.
29.05.2018 15:06
Zitat von Alaska:elternzeit stehen dir 3 jahre zu. Diese kann man bis zum 6. lebensjahr (oder war es 8 - müsste ich jetzt nochmal nachschauen) nehmen
Zitat von LOVE2009:
Zitat von shelyra:
Elterngeld gibt es aber nur für die ersten 12 Monate (bzw 14 bei alleinerziehenden und familien wenn beide elternzeit nehmen). Muschugeld zählt dabei zum elterngeld.
Wenn du in dieser zeit urlaub nimmst dann kürzt du dir ja das elterngeld
Außerdem ergibt es doch keinen sinn in der elternzeit urlaub zu nehmen
Ach so. Ich dachte ich kann jede Zeit Elternzeit nehmen. Dass das Mutterschutzgeld dazu zählt wusste ich, daher ja nur 10 Monate Elternzeit
Du schmeißt Elterngeld und Elternzeit durcheinander. Das sind unterschiedliche Dinge.
Du bekommst noch 10 Monate Elterngeld, die Elternzeit bestimmst du selber.
Aber elterngeld bekommt man nur für die ersten 12 monate (kann es sich aber auch auf 24 monate auszahlen lassenn dann bekommt man jeden monat nur die hälfte ausgezahlt). Ab dem 1. geburtstag bekommst du kein elterngeld mehr (außer du hast halbiert auf 24 monate)
In deinem beispiel kommst du ja durch den urlaub nach dem 1. geburtstag und hättest dadurch nix gewonnen. Wenn du pech hast würde das gehalt in der urlaubszeit auch aufs elterngeld angerechnet.
29.05.2018 21:25
Zitat von malladonna:
Meines Erachtens wurde dein Urlaubsanspruch in einer Vollzeittätigkeit erworben und ist daher auch als Vollzeit"gehalt" auch nach der Elternzeit auszuzahlen.
Habe mich genau aus den gleichen Beweggründen viel informiert, weil ich meinen Resturlaub auch nicht vor mehr vor dem Mutterschutz nehmen konnte/wollte. Ich nehme ihn im Anschluss an die Elternzeit und werde danach die Änderung der Arbeitszeit vornehmen lassen.
Genau so ist es richtig und so habe ich es auch gemacht.
Bin nach der Elternzeit meiner Tochter zum 01.07. offiziell wieder angefangen. Dann aber erst 10 tage Urlaub genommen, welche mit Vollzeit Gehalt bezahlt wurden. Mein erster Arbeitstag war dann 2 Wochen später und ab dem Zeitpunkt hatte ich dann meine 50% stelle. Teilzeitvertrag galt dann also ab 14.07.
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