Über Kurzurlaub das Jobcenter informieren?
04.12.2011 19:04
Die Frage steht ja schon oben.
Heute haben mir meine Eltern gesagt, dass mein Vater ganz spontan nach Polen zu meiner Oma fährt. Ich würde gerne mit, da meine Oma meine Sohn noch nie gesehen hat.
Sie würde sich sicher freuen, ihren Urenkel kennenzulernen. Er wird nächstes Jahr schon und sie hat bisher nur meine Tochter kennengelernt.
Wir würden für 3 Tage fahren. Muss man sowas dem Jobcenter mitteilen? Bekommen momentan Sozialleistungen von denen.
LG
Heute haben mir meine Eltern gesagt, dass mein Vater ganz spontan nach Polen zu meiner Oma fährt. Ich würde gerne mit, da meine Oma meine Sohn noch nie gesehen hat.
Sie würde sich sicher freuen, ihren Urenkel kennenzulernen. Er wird nächstes Jahr schon und sie hat bisher nur meine Tochter kennengelernt.
Wir würden für 3 Tage fahren. Muss man sowas dem Jobcenter mitteilen? Bekommen momentan Sozialleistungen von denen.
LG
04.12.2011 19:06
Das wäre aber ganz spontan.... Und zwar in 10 Tagen würden wir fahren.... Ob die das so schnell genehmigen?
04.12.2011 19:08
Häää? Warum muss man sowas genehmigen lassen? Ich hab Anfang des Jahres Leistungen bezogen und war einmal ne Woche in Österreich und dann noch ne Woche in Polen...?
04.12.2011 19:09
Du musst jeden Ortsabwesenheit beim Jobcenter mitteilen, da du verpflichtet bist, erreichbar zu sein. Aber wenn du in 10 Tagen fahren willst, wird das für die kein Problem sein. Also ruf am besten morgen früh gleich an und sag denen bescheid!
04.12.2011 19:11
Bei meinem Arbeitsvermittler, oder? Oder bei den "netten" Damen, die die Leistungen berechnen?? Die sind nämlich seeehr unfreundlich!
04.12.2011 19:12
normaler weise muss man alles melden . ABER wegen 3tage würde ich es nicht tun. aus den einfachen grund solte ein brief einschneien das du da vorbei kommen sollst dann ist es kein termin von 2tagen. sondern mindestens eine woche.
04.12.2011 19:15
edelzicke:
Ja, eigentlich reicht es, wenn du dich bei dem Arbeitsvermittler abmeldest, der leitet das eigentlich an die Leistungsabteilung weiter.
Gurke:
Natürlich könnte man über die drei Tage hinweg sehen. Aber sie ist verpflichtet, sich abzumelden. Wenn sie das nicht tut und das JC dahinter kommt, kann das Leistungskürzungen zur Folge haben, weil sie gegen die Eingliederungsvereinbarung verstoßen hat.
Ja, eigentlich reicht es, wenn du dich bei dem Arbeitsvermittler abmeldest, der leitet das eigentlich an die Leistungsabteilung weiter.
Gurke:
Natürlich könnte man über die drei Tage hinweg sehen. Aber sie ist verpflichtet, sich abzumelden. Wenn sie das nicht tut und das JC dahinter kommt, kann das Leistungskürzungen zur Folge haben, weil sie gegen die Eingliederungsvereinbarung verstoßen hat.
04.12.2011 19:19
Zitat von edelzicke:
vorallem, weil das über das WE wäre..........
Das interessiert die leider nicht. Die nageln dich auf die Eingliederungsvereinbarung fest...ich hab dort als Praktikantin gearbeitet, da hatten wir solche Fälle ein paar Mal. Deshalb würd ich dir echt raten, dich einfach abzumelden.
04.12.2011 19:22
Im Jahr kann man 21 Tage ortsabwesend sein ohne dass Leistungen gekürzt werden, allerdings wenn man das ohne vorherige Genehmigung macht und es rauskommt dann gibt es eine Sanktion (10% des Regelbedarfs).
Dass man "nur" 21 Tage abwesend sein daf, hat den Hintergrund, dass man dem Arbeitsmarkt eigentlich ständig zur Verfügung stehen sollte (Pflicht aus dem Fördern und Fordern-Prinzip)
Dass man "nur" 21 Tage abwesend sein daf, hat den Hintergrund, dass man dem Arbeitsmarkt eigentlich ständig zur Verfügung stehen sollte (Pflicht aus dem Fördern und Fordern-Prinzip)
04.12.2011 19:28
Zitat von Gurke88:
normaler weise muss man alles melden . ABER wegen 3tage würde ich es nicht tun. aus den einfachen grund solte ein brief einschneien das du da vorbei kommen sollst dann ist es kein termin von 2tagen. sondern mindestens eine woche.
So würde ich das nicht sagen. Ich hatte auch manchmal Briefe im Briefkasten von denen und musste 2 Tage später z.B. da sein...
Würde auf jeden Fall dem Amt Bescheid geben, sonst kann es mächtig Ärger geben.
04.12.2011 20:13
Ja du musst beim arbeitsvermittler kurz anrufen und sagen das du von dann bis dann weg bist dann ist das eig ok.
Aber übers we musste ich mich nicht abmelden weil die da eh zu haben
Aber übers we musste ich mich nicht abmelden weil die da eh zu haben
04.12.2011 20:25
Ich hab damals nur meiner Arbeitsvermittlerin bescheid gesagt, da muss man nichts genehmigen
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