Mütter- und Schwangerenforum

Probezeit schwanger

mo_whatever
8 Beiträge
13.06.2024 19:48
Hallo ihr lieben,

ich werde bald in einer neuen Firma anfangen, ich bekomme direkt einen Festvertrag, natürlich mit 6 Monaten Probezeit, wie sieht es aus, wenn ich in der Probezeit schwanger werden würde?

Über Ratschläge oder Infos wäre ich sehr dankbar ❤️
Sarah2022
2728 Beiträge
13.06.2024 20:20
Eine Schwangerschaft schützt dich vor einer Kündigung. Das gilt auch für die Probezeit. Dir kann also in der Probezeit nicht mehr gekündigt werden, wenn du schwanger bist.

Anders ausgedrückt: Im Fall einer Schwangerschaft gilt die 6-monatige Probezeit sozusagen als bestanden, der Arbeitsvertrag ist unbefristet und du hast Anrecht auf alle "Leistungen rund um die Schwangerschaft".

Du hast geschrieben, dass du dort bald anfängst. Dann würde ich mit dem Schwangerwerden noch warten, bis du dort tatsächlich angefangen hast.
NochOhne32
17912 Beiträge
13.06.2024 22:21
Zitat von Sarah2022:

Eine Schwangerschaft schützt dich vor einer Kündigung. Das gilt auch für die Probezeit. Dir kann also in der Probezeit nicht mehr gekündigt werden, wenn du schwanger bist.

Anders ausgedrückt: Im Fall einer Schwangerschaft gilt die 6-monatige Probezeit sozusagen als bestanden, der Arbeitsvertrag ist unbefristet und du hast Anrecht auf alle "Leistungen rund um die Schwangerschaft".

Du hast geschrieben, dass du dort bald anfängst. Dann würde ich mit dem Schwangerwerden noch warten, bis du dort tatsächlich angefangen hast.


Eine Einschränkung gibt es aber, nämlich dann, wenn die Probezeit gleichzeitig ein befristeter Vertrag ist und es danach erst den unbefristeten Vertrag gibt. Ist dies so, dann ist sie zwar während dieser befristeten Zeit geschützt, aber der AG kann den Vertrag einfach auslaufen lassen.

So einen Vertrag hatte ich mal, mein vertrag war vorerst auf 6 Monate befristet, welches gleichzeitig meine Probezeit war. 2 Monate vor Beendigung der PZ habe ich dann aber meinen Folgevertrag, der dann unbefristet war, unterschreiben dürfen.
Sarah2022
2728 Beiträge
14.06.2024 08:09
Zitat von NochOhne32:

Zitat von Sarah2022:

Eine Schwangerschaft schützt dich vor einer Kündigung. Das gilt auch für die Probezeit. Dir kann also in der Probezeit nicht mehr gekündigt werden, wenn du schwanger bist.

Anders ausgedrückt: Im Fall einer Schwangerschaft gilt die 6-monatige Probezeit sozusagen als bestanden, der Arbeitsvertrag ist unbefristet und du hast Anrecht auf alle "Leistungen rund um die Schwangerschaft".

Du hast geschrieben, dass du dort bald anfängst. Dann würde ich mit dem Schwangerwerden noch warten, bis du dort tatsächlich angefangen hast.


Eine Einschränkung gibt es aber, nämlich dann, wenn die Probezeit gleichzeitig ein befristeter Vertrag ist und es danach erst den unbefristeten Vertrag gibt. Ist dies so, dann ist sie zwar während dieser befristeten Zeit geschützt, aber der AG kann den Vertrag einfach auslaufen lassen.

So einen Vertrag hatte ich mal, mein vertrag war vorerst auf 6 Monate befristet, welches gleichzeitig meine Probezeit war. 2 Monate vor Beendigung der PZ habe ich dann aber meinen Folgevertrag, der dann unbefristet war, unterschreiben dürfen.
So viel ich weiß ist das nicht erlaubt. Man darf nicht einen Vertrag auf 6 Monate befristen und gleichzeitig diese kompletten 6 Monate als Probezeit definieren. Dann muss die Probezeit entsprechend kürzer sein. Zunächst wird ja der erste befristete Vertrag einzeln angeschaut.
NochOhne32
17912 Beiträge
14.06.2024 11:05
Zitat von Sarah2022:

Zitat von NochOhne32:

Zitat von Sarah2022:

Eine Schwangerschaft schützt dich vor einer Kündigung. Das gilt auch für die Probezeit. Dir kann also in der Probezeit nicht mehr gekündigt werden, wenn du schwanger bist.

Anders ausgedrückt: Im Fall einer Schwangerschaft gilt die 6-monatige Probezeit sozusagen als bestanden, der Arbeitsvertrag ist unbefristet und du hast Anrecht auf alle "Leistungen rund um die Schwangerschaft".

Du hast geschrieben, dass du dort bald anfängst. Dann würde ich mit dem Schwangerwerden noch warten, bis du dort tatsächlich angefangen hast.


Eine Einschränkung gibt es aber, nämlich dann, wenn die Probezeit gleichzeitig ein befristeter Vertrag ist und es danach erst den unbefristeten Vertrag gibt. Ist dies so, dann ist sie zwar während dieser befristeten Zeit geschützt, aber der AG kann den Vertrag einfach auslaufen lassen.

So einen Vertrag hatte ich mal, mein vertrag war vorerst auf 6 Monate befristet, welches gleichzeitig meine Probezeit war. 2 Monate vor Beendigung der PZ habe ich dann aber meinen Folgevertrag, der dann unbefristet war, unterschreiben dürfen.
So viel ich weiß ist das nicht erlaubt. Man darf nicht einen Vertrag auf 6 Monate befristen und gleichzeitig diese kompletten 6 Monate als Probezeit definieren. Dann muss die Probezeit entsprechend kürzer sein. Zunächst wird ja der erste befristete Vertrag einzeln angeschaut.


2010 war das auf jeden Fall möglich. Ich hatte solch einen und meine Chefin war Rechtsanwältin für Arbeitsrecht.

Edit... Ist auch heutzutage möglich. Nennt sich Probezeitbefristung (Sachbefristung) und ist unter §14 Abs.1 Satz Nr.5 TzBfG zu finden.
Sarah2022
2728 Beiträge
14.06.2024 12:14
Zitat von NochOhne32:

Zitat von Sarah2022:

Zitat von NochOhne32:

Zitat von Sarah2022:

Eine Schwangerschaft schützt dich vor einer Kündigung. Das gilt auch für die Probezeit. Dir kann also in der Probezeit nicht mehr gekündigt werden, wenn du schwanger bist.

Anders ausgedrückt: Im Fall einer Schwangerschaft gilt die 6-monatige Probezeit sozusagen als bestanden, der Arbeitsvertrag ist unbefristet und du hast Anrecht auf alle "Leistungen rund um die Schwangerschaft".

Du hast geschrieben, dass du dort bald anfängst. Dann würde ich mit dem Schwangerwerden noch warten, bis du dort tatsächlich angefangen hast.


Eine Einschränkung gibt es aber, nämlich dann, wenn die Probezeit gleichzeitig ein befristeter Vertrag ist und es danach erst den unbefristeten Vertrag gibt. Ist dies so, dann ist sie zwar während dieser befristeten Zeit geschützt, aber der AG kann den Vertrag einfach auslaufen lassen.

So einen Vertrag hatte ich mal, mein vertrag war vorerst auf 6 Monate befristet, welches gleichzeitig meine Probezeit war. 2 Monate vor Beendigung der PZ habe ich dann aber meinen Folgevertrag, der dann unbefristet war, unterschreiben dürfen.
So viel ich weiß ist das nicht erlaubt. Man darf nicht einen Vertrag auf 6 Monate befristen und gleichzeitig diese kompletten 6 Monate als Probezeit definieren. Dann muss die Probezeit entsprechend kürzer sein. Zunächst wird ja der erste befristete Vertrag einzeln angeschaut.


2010 war das auf jeden Fall möglich. Ich hatte solch einen und meine Chefin war Rechtsanwältin für Arbeitsrecht.

Edit... Ist auch heutzutage möglich. Nennt sich Probezeitbefristung (Sachbefristung) und ist unter §14 Abs.1 Satz Nr.5 TzBfG zu finden.
Okay, wieder etwas gelernt. Ich dachte, die Probezeit darf nie so lang sein wie der befristete Arbeitsvertrag, sondern immer nur kürzer.
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