Hibbeln nach der Fehlgeburt - Wir schaffen das!
29.05.2012 12:57
Danke
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Die Möbel stehen ja schon da, müssen dann eben nur noch aufgebaut
werden...
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Die Möbel stehen ja schon da, müssen dann eben nur noch aufgebaut
werden...
03.06.2012 23:56
Hey Mädels,
ich hoffe, bei euch ist soweit alles okay?
Wir hatten heute unseren ersten Hochzeitstag und haben gaaaanz faul und chillig auf der Couch gelümmelt, uns lieb gehabt und waren abends schön essen. Das Wetter war leider nicht so gut wie letztes Jahr an der Hochzeit, eigentlich wollten wir nen Tagesausflug an den Bodensee machen.. aber war auch schön so
Muss euch mal was fragen: und zwar hab ich ja nen neuen Job und bis Ende September Probezeit, dann unbefristet. Deswegen wollten wir ja mit dem aktiv hibbeln bis Ende August warten.
Jetzt haben wir lange gesprochen und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir das NICHT wieder so machen wollen, mit Zyklus berechnen, gleich an NMT testen etc. Sondern dieses Mal total chillig und ohne Hilfsmittel erstmal. Wir würden gerne ab sofort wieder aktiv hibbeln ich hab aber ein wenig Sorge wegen meines Arbeitsvertrages... weiß jemand wie das rechtlich ist?? Ich bekomme ein BV sobald ich schwanger bin - dürfen die mich dann NICHT übernehmen "nur" weil ich schwanger bin??
Mein letzter Zyklus war übrigens unglaubliche 50 Tage!! Hatte sowas noch nie oO... mal schauen, wie es diesen Monat wird
Drück euch feste
ich hoffe, bei euch ist soweit alles okay?
Wir hatten heute unseren ersten Hochzeitstag und haben gaaaanz faul und chillig auf der Couch gelümmelt, uns lieb gehabt und waren abends schön essen. Das Wetter war leider nicht so gut wie letztes Jahr an der Hochzeit, eigentlich wollten wir nen Tagesausflug an den Bodensee machen.. aber war auch schön so
Muss euch mal was fragen: und zwar hab ich ja nen neuen Job und bis Ende September Probezeit, dann unbefristet. Deswegen wollten wir ja mit dem aktiv hibbeln bis Ende August warten.
Jetzt haben wir lange gesprochen und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir das NICHT wieder so machen wollen, mit Zyklus berechnen, gleich an NMT testen etc. Sondern dieses Mal total chillig und ohne Hilfsmittel erstmal. Wir würden gerne ab sofort wieder aktiv hibbeln ich hab aber ein wenig Sorge wegen meines Arbeitsvertrages... weiß jemand wie das rechtlich ist?? Ich bekomme ein BV sobald ich schwanger bin - dürfen die mich dann NICHT übernehmen "nur" weil ich schwanger bin??
Mein letzter Zyklus war übrigens unglaubliche 50 Tage!! Hatte sowas noch nie oO... mal schauen, wie es diesen Monat wird
Drück euch feste
04.06.2012 09:44
Soweit ich weiß, ist die Probezeit eigentlich sofort beendet wenn eine SS eintritt. Denn auch in der Probezeit greift der Mutterschutz und du kannst nicht gekündigt werden.
Allerdings muss ein befristeter Vertrag nicht verlängert werden, der kann auslaufen.
Es kommt aber ein großes ABER: Selbst wenn du jetzt schon schwanger wärest, bist du nicht verpflichtet es deinem AG zu melden. Vermutlich wäre es für dich besser, denn das BV bekämst du ja nicht grundlos, aber du dürftest es für dich behalten, bis du den unbefristeten Vertrag in den Händen hältst.
Liegt also ganz bei dir
Allerdings muss ein befristeter Vertrag nicht verlängert werden, der kann auslaufen.
Es kommt aber ein großes ABER: Selbst wenn du jetzt schon schwanger wärest, bist du nicht verpflichtet es deinem AG zu melden. Vermutlich wäre es für dich besser, denn das BV bekämst du ja nicht grundlos, aber du dürftest es für dich behalten, bis du den unbefristeten Vertrag in den Händen hältst.
Liegt also ganz bei dir
04.06.2012 09:52
Wenn dein Mutterschutz (unabhängig von BV) vor der Beendigung der Befristung einsetzt dann ruht der der Vertrag bis ende der Elternzeit.So ist mein Stand jedenfalls,da ich in meiner ersten auch einen Befristeten AV hatte,und BV.
04.06.2012 10:05
Nur mal so ganz nebenbei.....
Ich bin heute bei 40+0
Mäuschen hats geschafft so lange drin zu bleiben!
Damit hätte niemand gerechnet, aber wirklich kein einziger Mensch auf diesem Planet.
So und nu darfs kommen
Ich bin heute bei 40+0
Mäuschen hats geschafft so lange drin zu bleiben!
Damit hätte niemand gerechnet, aber wirklich kein einziger Mensch auf diesem Planet.
So und nu darfs kommen
04.06.2012 11:12
Zitat von Turboprinzessin:
Nur mal so ganz nebenbei.....
Ich bin heute bei 40+0
Mäuschen hats geschafft so lange drin zu bleiben!
Damit hätte niemand gerechnet, aber wirklich kein einziger Mensch auf diesem Planet.
So und nu darfs kommen
Uhhiiiiiiiiiiiiiiii wie toll
dann las sie mal kommen,damit du uns als erste berichten kannst
04.06.2012 11:57
Zitat von Turboprinzessin:
Nur mal so ganz nebenbei.....
Ich bin heute bei 40+0
Mäuschen hats geschafft so lange drin zu bleiben!
Damit hätte niemand gerechnet, aber wirklich kein einziger Mensch auf diesem Planet.
So und nu darfs kommen
Wow, schon 40+0. Das verging ja mal wie im Flug.
Oh das wird echt spannend, nun kann sie wirklich kommen, bin schon auf den Bericht und Bildchen gespannt.
04.06.2012 12:02
@ MeMyself, du arbeitest doch auch im Kiga, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
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Bei mir ist es so, mein Vertrag ist besfristet bis zum 31.08. Ich wurde auch nicht während meiner Probezeit gekündigt. Aber mein Vertrag läuft nun zum 31.08. aus. Ich hätte die Chance gehabt, übernommen zu werden oder nochmal verlängert zu werden. Naja, so ist das.
*
Du darfst während der Probezeit nicht gekündigt werden, egal ob du BV bekommst, da tritt auch der Mutterschutz ein, so wie es Turbo schrieb.
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Aber ob dann dein Vertrag verlängert wird, das ist eine andere Sache, entweder du behälst es so lange für dich, was aber nicht gut ist, da du ja sicher ein BV bekommst. Oder du sagst es denen gleich und musst dich dann evtl. nach was anderem umsehen.
Ist echt eine schwierige Situation.
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Bei mir ist es so, mein Vertrag ist besfristet bis zum 31.08. Ich wurde auch nicht während meiner Probezeit gekündigt. Aber mein Vertrag läuft nun zum 31.08. aus. Ich hätte die Chance gehabt, übernommen zu werden oder nochmal verlängert zu werden. Naja, so ist das.
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Du darfst während der Probezeit nicht gekündigt werden, egal ob du BV bekommst, da tritt auch der Mutterschutz ein, so wie es Turbo schrieb.
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Aber ob dann dein Vertrag verlängert wird, das ist eine andere Sache, entweder du behälst es so lange für dich, was aber nicht gut ist, da du ja sicher ein BV bekommst. Oder du sagst es denen gleich und musst dich dann evtl. nach was anderem umsehen.
Ist echt eine schwierige Situation.
04.06.2012 17:52
Zitat von Kala87:
@ MeMyself, du arbeitest doch auch im Kiga, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
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Bei mir ist es so, mein Vertrag ist besfristet bis zum 31.08. Ich wurde auch nicht während meiner Probezeit gekündigt. Aber mein Vertrag läuft nun zum 31.08. aus. Ich hätte die Chance gehabt, übernommen zu werden oder nochmal verlängert zu werden. Naja, so ist das.
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Du darfst während der Probezeit nicht gekündigt werden, egal ob du BV bekommst, da tritt auch der Mutterschutz ein, so wie es Turbo schrieb.
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Aber ob dann dein Vertrag verlängert wird, das ist eine andere Sache, entweder du behälst es so lange für dich, was aber nicht gut ist, da du ja sicher ein BV bekommst. Oder du sagst es denen gleich und musst dich dann evtl. nach was anderem umsehen.
Ist echt eine schwierige Situation.
Hey nochmal,
erstmal danke für eure Antworten:
also:
ich arbeite im Kindergarten und habe einen UNBEFRISTETEN Vertrag mit 6 Monaten Probezeit. Die Probezeit endet am 30.09.12.
Wenn ich euch jetzt richtig verstanden habe - und mit meinen eigenen Recherchen kombiniere KANN ich jetzt schwanger werden ohne Angst zu haben, dass ich gekündigt werden könnte oder nach Ablauf der Probezeit der AG sagt "Probezeit nicht bestanden", oder??
Na das wärs ja
Ich danke euch für eure Antworten!!
@Turbo: Glückwunsch - super, dass die Bauchmaus so lange im Bauch ist Bist schon hibbelig wanns los geht oder freust Dich drauf, wenn es endlich rum ist mit der Kugelei??
04.06.2012 17:59
Ruf doch einfach mal nen Anwalt für Arbeitsrecht an und frag mal ob die
dich in der Probezeit dann kündigen können.
dich in der Probezeit dann kündigen können.
04.06.2012 18:06
Zitat von Engelchen1711:
Ruf doch einfach mal nen Anwalt für Arbeitsrecht an und frag mal ob die
dich in der Probezeit dann kündigen können.
Genau das wollte ich umgehen, weil kostet Geld :-/ davon haben wir grade nicht überflüssiges. Wollte bei profamili* nachfragen aber da kostet die Beratung auch wenn man noch nicht schwanger ist.
Ich hab mir aber das MuSchG nochmal angeschaut und da steht das eindeutig auch drin, dass man sobald man ss ist nicht gekündigt werden kann. Von daher, wäre ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite - aber Engelchen danke Dir nochmal für den Hinweis
04.06.2012 18:27
Zitat von MeMyselfAndI:
Zitat von Kala87:
@ MeMyself, du arbeitest doch auch im Kiga, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
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Bei mir ist es so, mein Vertrag ist besfristet bis zum 31.08. Ich wurde auch nicht während meiner Probezeit gekündigt. Aber mein Vertrag läuft nun zum 31.08. aus. Ich hätte die Chance gehabt, übernommen zu werden oder nochmal verlängert zu werden. Naja, so ist das.
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Du darfst während der Probezeit nicht gekündigt werden, egal ob du BV bekommst, da tritt auch der Mutterschutz ein, so wie es Turbo schrieb.
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Aber ob dann dein Vertrag verlängert wird, das ist eine andere Sache, entweder du behälst es so lange für dich, was aber nicht gut ist, da du ja sicher ein BV bekommst. Oder du sagst es denen gleich und musst dich dann evtl. nach was anderem umsehen.
Ist echt eine schwierige Situation.
Hey nochmal,
erstmal danke für eure Antworten:
also:
ich arbeite im Kindergarten und habe einen UNBEFRISTETEN Vertrag mit 6 Monaten Probezeit. Die Probezeit endet am 30.09.12.
Wenn ich euch jetzt richtig verstanden habe - und mit meinen eigenen Recherchen kombiniere KANN ich jetzt schwanger werden ohne Angst zu haben, dass ich gekündigt werden könnte oder nach Ablauf der Probezeit der AG sagt "Probezeit nicht bestanden", oder??
Na das wärs ja
Ich danke euch für eure Antworten!!
@Turbo: Glückwunsch - super, dass die Bauchmaus so lange im Bauch ist Bist schon hibbelig wanns los geht oder freust Dich drauf, wenn es endlich rum ist mit der Kugelei??
Na wenn er unbesfristet ist, dann würde ich mal sagen, ran an den Mann. Die dürfen nicht in der Probezeit kündigen. Habe mich im internet schlau gemacht, da ich mir so Sorgen gemacht habe, da ich ja auch bis April Probezeit hatte.
Und schau mal, du kannst die ersten drei Monate auch nichts sagen, wenn du Schwanger bist und bis dahin ist deine Probezeit doch dann auch schon vorbei.
Wünsche euch viel Spaß und auf ein ganz schnelles gelingen.
04.06.2012 18:51
Ich hab dir mal zwei Sachen rausgesucht. Der erste Artikel ist von irgendeiner Seite. Der zweite Artikel ist vom MuSchu Gesetz.
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Schwanger und Probezeit
Die Probezeit an sich ist ein befristeter Vertrag, der eine Laufzeit zwischen drei und sechs Monaten hat und nicht extra gekündigt werden muss. Falls der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin keinen Anschlussvertrag aushändigt, ist das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Probezeit beendet. Daran ändert auch eine Schwangerschaft nichts. Deshalb sollten Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind, ihren Arbeitsvertrag genau prüfen, bevor sie sich auf Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber einlassen.
Auch ein Verschweigen der Schwangerschaft, bis der Probevertrag in einen richtigen Vertrag umgewandelt wurde, ist nicht anzuraten. Zwar ist die Arbeitnehmerin dann erst einmal durch das Mutterschutzgesetz vor einer Kündigung geschützt, jedoch fühlt der Arbeitgeber sich aufs Kreuz gelegt und wird bei der nächstpassenden Gelegenheit dann doch die Kündigung aussprechen. Und selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, das Arbeitsverhältnis ist auf jeden Fall nachhaltig gestört.
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Mutterschutzgesetz § 9 Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt.
(2) Kündigt eine schwangere Frau, gilt § 5 Abs. 1 Satz 3 entsprechend.
(3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben.
(4) In Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte dürfen während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gegen ihren Willen bei der Ausgabe von Heimarbeit ausgeschlossen werden; die Vorschriften der §§ 3, 4, 6 und 8 Abs. 5 bleiben unberührt.
************************************************** ***************
Ich hoffe das kann dir ein wenig helfen.
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Schwanger und Probezeit
Die Probezeit an sich ist ein befristeter Vertrag, der eine Laufzeit zwischen drei und sechs Monaten hat und nicht extra gekündigt werden muss. Falls der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin keinen Anschlussvertrag aushändigt, ist das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Probezeit beendet. Daran ändert auch eine Schwangerschaft nichts. Deshalb sollten Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind, ihren Arbeitsvertrag genau prüfen, bevor sie sich auf Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber einlassen.
Auch ein Verschweigen der Schwangerschaft, bis der Probevertrag in einen richtigen Vertrag umgewandelt wurde, ist nicht anzuraten. Zwar ist die Arbeitnehmerin dann erst einmal durch das Mutterschutzgesetz vor einer Kündigung geschützt, jedoch fühlt der Arbeitgeber sich aufs Kreuz gelegt und wird bei der nächstpassenden Gelegenheit dann doch die Kündigung aussprechen. Und selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, das Arbeitsverhältnis ist auf jeden Fall nachhaltig gestört.
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Mutterschutzgesetz § 9 Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt.
(2) Kündigt eine schwangere Frau, gilt § 5 Abs. 1 Satz 3 entsprechend.
(3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben.
(4) In Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte dürfen während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gegen ihren Willen bei der Ausgabe von Heimarbeit ausgeschlossen werden; die Vorschriften der §§ 3, 4, 6 und 8 Abs. 5 bleiben unberührt.
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Ich hoffe das kann dir ein wenig helfen.
04.06.2012 19:09
Zitat von Kala87:
Ich hab dir mal zwei Sachen rausgesucht. Der erste Artikel ist von irgendeiner Seite. Der zweite Artikel ist vom MuSchu Gesetz.
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Schwanger und Probezeit
Die Probezeit an sich ist ein befristeter Vertrag, der eine Laufzeit zwischen drei und sechs Monaten hat und nicht extra gekündigt werden muss. Falls der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin keinen Anschlussvertrag aushändigt, ist das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Probezeit beendet. Daran ändert auch eine Schwangerschaft nichts. Deshalb sollten Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind, ihren Arbeitsvertrag genau prüfen, bevor sie sich auf Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber einlassen.
Auch ein Verschweigen der Schwangerschaft, bis der Probevertrag in einen richtigen Vertrag umgewandelt wurde, ist nicht anzuraten. Zwar ist die Arbeitnehmerin dann erst einmal durch das Mutterschutzgesetz vor einer Kündigung geschützt, jedoch fühlt der Arbeitgeber sich aufs Kreuz gelegt und wird bei der nächstpassenden Gelegenheit dann doch die Kündigung aussprechen. Und selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, das Arbeitsverhältnis ist auf jeden Fall nachhaltig gestört.
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Mutterschutzgesetz § 9 Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt.
(2) Kündigt eine schwangere Frau, gilt § 5 Abs. 1 Satz 3 entsprechend.
(3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben.
(4) In Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte dürfen während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gegen ihren Willen bei der Ausgabe von Heimarbeit ausgeschlossen werden; die Vorschriften der §§ 3, 4, 6 und 8 Abs. 5 bleiben unberührt.
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Ich hoffe das kann dir ein wenig helfen.
Du bist ein Schatz Den 2. Teil hab ich selbst hier liegen, den ersten allerdings nicht - der sagt ja aber eigentlihc genau das Gegenteil oder??
Voll nett, dass ihr da so mithelft bei der infosuche Tausend Dank
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