im Kh mit der Tochter im Urlaub -> Urlaub weg?
16.03.2018 11:21
Hallo,
ich hab mal eine Frage:
und zwar war mein Mann letzte Woche mit unserer Tochter im KH. Sie hatte einen Fieberkrampf.
Montag und Dienstag blieben sie stationär. (dann hat er sich selbst entlassen, denn wir kennen das schon)
Nun meine Frage: Am Dienstag hatte er eigentlich Urlaub... Zählt das jetzt als sein Urlaubstag oder als Kind krank oder als Sonderurlaub?
Den Montag übernimmt die KK und es gilt als Sonderurlaub, da hatte er auch noch keinen Urlaub, aber den Dienstag weiß keiner so genau und wir hängen in der Luft. Habt ihr Erfahrungen damit?
LG Naddi86
ich hab mal eine Frage:
und zwar war mein Mann letzte Woche mit unserer Tochter im KH. Sie hatte einen Fieberkrampf.
Montag und Dienstag blieben sie stationär. (dann hat er sich selbst entlassen, denn wir kennen das schon)
Nun meine Frage: Am Dienstag hatte er eigentlich Urlaub... Zählt das jetzt als sein Urlaubstag oder als Kind krank oder als Sonderurlaub?
Den Montag übernimmt die KK und es gilt als Sonderurlaub, da hatte er auch noch keinen Urlaub, aber den Dienstag weiß keiner so genau und wir hängen in der Luft. Habt ihr Erfahrungen damit?
LG Naddi86
16.03.2018 11:56
dein Kind war krank, Also gibts ne Krankmeldung übers Kind.
Der genommene Urlaub wird dafür halt dann umgebucht auf kindkrank. Wie wenn man im.urlaib selbst krank ist.
Der genommene Urlaub wird dafür halt dann umgebucht auf kindkrank. Wie wenn man im.urlaib selbst krank ist.
16.03.2018 13:32
Bei uns zählt nur die eigene Krankheit, wenn man Urlaub genommen hat. Dann bekommt man den Urlaub wieder.
Wenn das Kind krank ist, hat man Pech gehabt, genauso wie wenn man Überstunden abbummelt. Da bekommt man den Tag / die Stunden nicht zurück.
Wenn das Kind krank ist, hat man Pech gehabt, genauso wie wenn man Überstunden abbummelt. Da bekommt man den Tag / die Stunden nicht zurück.
16.03.2018 13:42
Zitat von Tanzbär:
Bei uns zählt nur die eigene Krankheit, wenn man Urlaub genommen hat. Dann bekommt man den Urlaub wieder.
Wenn das Kind krank ist, hat man Pech gehabt, genauso wie wenn man Überstunden abbummelt. Da bekommt man den Tag / die Stunden nicht zurück.
Das ist ja fies.
16.03.2018 14:28
Ich weiß nicht ob es vom Arbeitgeber/vom Vertrag abhängig ist, aber bei meinem Mann war es neulich so:
Wird das Kind WÄHREND des Urlaubs krank, kannst du keine Kindkranktage nehmen. Nur wenn du selber während des Urlaub erkrankst.
Wenn das Kind VOR dem Urlaub krank wird, wird der Urlaub aufgehoben und du kannst dich kindkrank schreiben lassen.
Wird das Kind WÄHREND des Urlaubs krank, kannst du keine Kindkranktage nehmen. Nur wenn du selber während des Urlaub erkrankst.
Wenn das Kind VOR dem Urlaub krank wird, wird der Urlaub aufgehoben und du kannst dich kindkrank schreiben lassen.
16.03.2018 20:43
Zitat von Tanzbär:ist hier auch so. Noch fieser, der Kindkranktag "genommen" bezahlt ja die kasse und Urlaub ist trotzdem weg...
Bei uns zählt nur die eigene Krankheit, wenn man Urlaub genommen hat. Dann bekommt man den Urlaub wieder.
Wenn das Kind krank ist, hat man Pech gehabt, genauso wie wenn man Überstunden abbummelt. Da bekommt man den Tag / die Stunden nicht zurück.
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