Probleme mit Mieter....
22.02.2014 18:59
Kennt sich jemand aus welche Rechte der Vermieter hat?
Ist hier jemand wo Rechtsanwaltsgehilfin oder sogar Rechtsanwalt ist?
Lg
Ist hier jemand wo Rechtsanwaltsgehilfin oder sogar Rechtsanwalt ist?
Lg
22.02.2014 19:00
kommt ja ein bisschen auf das "problem" an
was habt ihr denn für ein problem mit euren mietern?
was habt ihr denn für ein problem mit euren mietern?
22.02.2014 20:39
Ich schreib euch ne pn was genau ist will nicht das es bei google auftaucht
22.02.2014 20:59
Zitat von Chaterine:
Ich schreib euch ne pn was genau ist will nicht das es bei google auftaucht
Hab dir geantwortet. Ich hoffe ich konnte dir helfen!
22.02.2014 21:06
Kann mir auch jemand helfen?Wirhaben Probleme mit dem Mietvertrag...
22.02.2014 22:59
Was denn für Probleme? Vorher weiß man ja nicht ob man helfen kann...
24.02.2014 12:39
Alsooooo,
wir wohnen seit 3 Jahren in unserer "55,3m²" Dachgeschosswohnung.
Das Problem liegt darin,dass sich nun rausgestellt hat,dass diese 55,3m2 die Grundfläche sind und die eigentliche Größe der Wohnung - nach Abzug der Schrägen - lediglich 42m² beträgt!
Natürlich sind wir verärgert, denn wir haben ja folglich 3Jahre zu viel Miete gezahlt.
Wir möchten gerne das Geld zurückfordern. Auf die Rückzahlung der Nebenkosten lässt sich der Vermieter ein, aber nicht auf die Rückzahlung der zuviel gezahlten Kaltmiete. Die Kaltmiete für die unsere Wohnung beläuft sich auf 250€/4,52€ pro m² - allerdings auf die im Mietvertrag angegebenen 55,3m².
Nun ist es umgerechenet bei 42m² ja aber 5,95m². Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 6,50€.
Demnach sind wir zwar noch im Rahmen, aber für diese Wohnung wollen wir das nicht zahlen bzw hätten wir bei korrekter m² Zahl bei dem Preis die Wohnung ja nie angemietet.
Im Mietvertrag steht unter anderem folgendes:
Die Flächenangabe hat nur die Aufgabe, die WOhnung insoweit zu beschreiben, dass sie von anderen Wohnungen im Haus unterschieden werden kann. Die Vermieter hat die Angaben alten Plänen bzw alten Mietverträgen entommen und nicht durch eigenes Aufmass überprüft.Insbesondere ist die Angabe keine Zusicherung einer bestimmten Fllächengröße. Sollte sich bei einem späteren Aufmass eine andere Fläche ergeben, so lässt die den Mietpreis unberührt.
Ist die dies nun rechtens? Es handelt sich ja nun auch nicht nur um 1-2m² sondern um 13,3m² und eine Quadratmeterpreisdifferenz von 1,43€!!!
Und noch anzumerken ist,dass das Haus seit April 2012 den Eigentümer gewechselt hat.
Kann man auch von den alten Vermietern Geld zurück verlangen?
wir wohnen seit 3 Jahren in unserer "55,3m²" Dachgeschosswohnung.
Das Problem liegt darin,dass sich nun rausgestellt hat,dass diese 55,3m2 die Grundfläche sind und die eigentliche Größe der Wohnung - nach Abzug der Schrägen - lediglich 42m² beträgt!
Natürlich sind wir verärgert, denn wir haben ja folglich 3Jahre zu viel Miete gezahlt.
Wir möchten gerne das Geld zurückfordern. Auf die Rückzahlung der Nebenkosten lässt sich der Vermieter ein, aber nicht auf die Rückzahlung der zuviel gezahlten Kaltmiete. Die Kaltmiete für die unsere Wohnung beläuft sich auf 250€/4,52€ pro m² - allerdings auf die im Mietvertrag angegebenen 55,3m².
Nun ist es umgerechenet bei 42m² ja aber 5,95m². Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 6,50€.
Demnach sind wir zwar noch im Rahmen, aber für diese Wohnung wollen wir das nicht zahlen bzw hätten wir bei korrekter m² Zahl bei dem Preis die Wohnung ja nie angemietet.
Im Mietvertrag steht unter anderem folgendes:
Die Flächenangabe hat nur die Aufgabe, die WOhnung insoweit zu beschreiben, dass sie von anderen Wohnungen im Haus unterschieden werden kann. Die Vermieter hat die Angaben alten Plänen bzw alten Mietverträgen entommen und nicht durch eigenes Aufmass überprüft.Insbesondere ist die Angabe keine Zusicherung einer bestimmten Fllächengröße. Sollte sich bei einem späteren Aufmass eine andere Fläche ergeben, so lässt die den Mietpreis unberührt.
Ist die dies nun rechtens? Es handelt sich ja nun auch nicht nur um 1-2m² sondern um 13,3m² und eine Quadratmeterpreisdifferenz von 1,43€!!!
Und noch anzumerken ist,dass das Haus seit April 2012 den Eigentümer gewechselt hat.
Kann man auch von den alten Vermietern Geld zurück verlangen?
24.02.2014 13:13
Ich meine mich zu erinnern, das die tatsächliche qm um 10% variieren darf. Als bei 100 qm sind es 10% und bei 42qm 4,2 qm.
Die Kaltmiete für 12qm kann nicht verlangt werden sondern nur von 7,8qm. (Wegen der 10% Toleranz).
Aber dafür gebe ich keine Gewähr! Und das Gerichtsurteil das ich damals bekommen habe war 1998. Somit schon eeeewig her. Ob das nun aktuell auch so ist, weiß ich nicht. Wir hatten damals einen ähnlichen Fall und vor Gericht wurde durch oben genannte Rechnung uns die zuviel gezahlte Miete zugesprochen.
Aber ich vermute, ohne Anwalt wirst du da nicht weiter kommen!
24.02.2014 13:16
Ach so und ich vermute, dass du beide Vermieter verklagen musst.
- Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt