Mütter- und Schwangerenforum

Geld an Freundin geliehen...

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kleine-hummel
202 Beiträge
08.05.2017 14:54
Zitat von Anonym 193724:

Zitat von kleine-hummel:

Entschuldige, da hab ich wohl nicht richtig aufgepasst. Es sollten eigentliche beide Beiträge zitiert werden...meine natürlich euch beide


War bei mir das erste und letzte Mal...

Das glaub ich dir! Hoffe das du es doch noch irgendwie zurück bekommst...
Zwerginator
7783 Beiträge
08.05.2017 15:58
Zitat von Anonym 193724:

Per Überweisung.
Zeugen gibt es keine und Nachrichten hab ich leider auch nicht mehr.

Dann hast du doch deinen Nachweis! Schick ihr ein Einschreiben, dass du das Geld gerichtlich zurück holst wenn sie sich nicht endlich deswegen bei dir meldet, da du den Kontoauszug als Beweis verwenden wirst.
08.05.2017 16:10
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Anonym 193724:

Per Überweisung.
Zeugen gibt es keine und Nachrichten hab ich leider auch nicht mehr.

Dann hast du doch deinen Nachweis! Schick ihr ein Einschreiben, dass du das Geld gerichtlich zurück holst wenn sie sich nicht endlich deswegen bei dir meldet, da du den Kontoauszug als Beweis verwenden wirst.


Ja aber sie hat ja keinen beweis, das geld nicht zurück bekommen zu haben..
Zwerginator
7783 Beiträge
08.05.2017 16:11
Zitat von sunshine_26:

Zitat von Zwerginator:

Zitat von Anonym 193724:

Per Überweisung.
Zeugen gibt es keine und Nachrichten hab ich leider auch nicht mehr.

Dann hast du doch deinen Nachweis! Schick ihr ein Einschreiben, dass du das Geld gerichtlich zurück holst wenn sie sich nicht endlich deswegen bei dir meldet, da du den Kontoauszug als Beweis verwenden wirst.


Ja aber sie hat ja keinen beweis, das geld nicht zurück bekommen zu haben..

Das muss auch nicht sie beweisen sondern die Freundin
Feloidea
4129 Beiträge
08.05.2017 16:25
Vielleicht reicht die bloße Androhung ja auch aus, damit sie Panik bekommt und das schnellstens klärt

Ich drücke die Daumen!
08.05.2017 16:29
Womit will man ihr denn drohen?
Sie kann ja genauso gut behaupten das geld schon zurück gegeben zu haben
Mareya
399 Beiträge
08.05.2017 16:40
Dafür hat die Freundin aber keinen Beleg...
08.05.2017 17:03
Zitat von Mareya:

Dafür hat die Freundin aber keinen Beleg...


Ja dann wurde das halt ohne beleg in bar zurückgegeben.. kann man ja schnell mal sagen
08.05.2017 17:16
Zitat von sunshine_26:

Zitat von Mareya:

Dafür hat die Freundin aber keinen Beleg...


Ja dann wurde das halt ohne beleg in bar zurückgegeben.. kann man ja schnell mal sagen
muss man aber auch belegen können wenns keine Zeugen dafür gibt
das sie es zurück gezahlt hat
Mel-Ann
5657 Beiträge
08.05.2017 17:20
Könnte es denn nicht sein, dass sie sich nicht mehr meldet, weil sie das Geld gerade nicht hat und es ihr mega peinlich ist? Klar, nicht sehr reif aber vielleicht wenn Du es mal versuchst, ob sie sich deswegen nicht mehr meldet und dass es auch okay ist, wenn Du das Geld erst später bekommst?
08.05.2017 17:26
Ihr fahrt da auf der ganz falschen schiene meine lieben, derjenige, der etwas behauptet, steht in der Beweispflicht, also die TS weil sie sagt Person B schuldet ihr noch Geld. Person B könnt jetzt 1. Sagen Das es eine schenkung war und die TS nur sauer auf sie ist und behauptet es war nur geliehen oder 2. Das sie es der TS schon zurück gegeben hat, in bar.
Die TS muss dann beweisen das es nicht so ist und das wird nicht klappen.
Liebe TS, verbuch es unter "Pech gehabt" und verleih nix mehr.
Janna
19141 Beiträge
08.05.2017 17:26
Vlt als letzte Instanz mit einer Anzeige und dem Anwalt drohen.

Dazu schreiben dass wenn sie es gerade nicht auf einmal hat, ihr eine Ratenzahlung in 4 raten zb. Regeln könnt.

Das sie zumindest den anstand haben soll zu antworten und das vom tot stellen ihre Probleme nicht einfach verschwinden...

Alles gute und viel Erfolg dir
08.05.2017 17:27
Zitat von MiMu2.0:

Ihr fahrt da auf der ganz falschen schiene meine lieben, derjenige, der etwas behauptet, steht in der Beweispflicht, also die TS weil sie sagt Person B schuldet ihr noch Geld. Person B könnt jetzt 1. Sagen Das es eine schenkung war und die TS nur sauer auf sie ist und behauptet es war nur geliehen oder 2. Das sie es der TS schon zurück gegeben hat, in bar.
Die TS muss dann beweisen das es nicht so ist und das wird nicht klappen.
Liebe TS, verbuch es unter "Pech gehabt" und verleih nix mehr.


Genauso hab ich mir das auch gedacht.. du hast es super ausgedrückt.
Feloidea
4129 Beiträge
08.05.2017 17:45
Also wenn es Menschen gibt, die auf Betrugmails reinfallen wo mit Anwalt und Konsequenzen gedroht wird wenn man die angeblichen soundsoviel Euro nicht zahlt, reinfallen, wieso sollte es nicht ein Versuch wert sein ihr zu sagen, dass man gerichtlich vorgehen wird?

Das meinte ich mit vielleicht reicht die Androhung schon aus. Und wenn sie das Geld gerade nicht erübrigen kann soll sie nen Ton sagen.

Ich persönlich würde das Thema abhaken bevor ich mich da irre mache und nur Scherereien habe.
Muss die TS wissen wie sie es letztendlich handhaben wird.
Choco
4244 Beiträge
08.05.2017 18:14
Ich würde folgendes machen:

Schreiben (mit Nachweis, also per Einschreiben):
1 Frist setzen, Geld ist zu zahlen bis Datum X.
2 nach Ablauf der Frist werden Schritte eingeleitet, die weitere Kosten verursachen (Anwalt, gerichtliches Mahnverfahren usw) außerdem kommen ab dann Verzugszinsen dazu.
3 anbieten einer Ratenzahlung von zb 4 Raten a 55 Euro, erste Rate fällig zu Datum x (wie oben), jeweils weitere Raten monatlich. Sobald einen Rate ausbleibt Folgen (siehe 2)

So, dann wartest du die Frist ab und hast 2 Möglichkeiten, wenn kein Geld kommt. 1. Schreib es dir ab und merke dir für die Zukunft, dass man sowas immer schriftlich macht, egal wie gut man befreundet ist. 2. Du könntest ein Mahnverfahren einleiten, das ist am PC ganz einfach, kostet dich allerdings bei 220 Euro Streitwert 32 Euro Gebühr. (bei Erfolg muss deine Freundin das zahlen) Könnte am Ende alles ins Nichts führen, aber vielleicht reicht ihr auch die Androhung.

Viel Glück
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