Mütter- und Schwangerenforum

freiwillig gesetzlich versichert und Beihilfe berechtigt

29.04.2015 13:19
Hallo,
ich brauche bitte mal eure Erfahrungen. Und zwar ist es so, dass mein Mann im Refrendariat ist und daher Beamter auf Zeit, oder wie das heißt. Da ich aber eine chronische Erkrankung habe, wäre ein Privatversicherung mit Familie zu teuer für uns. Wir haben auch alles andere durchgerechnet (er und Kind privat und ich freiwillig gesetzlich versichert), aber für uns war bzw. ist eine Familienversicherung als freiwillig gesetzlicher Versicherungsnehmer am Besten.
Nun habe wir für das Jahr 2014 einen Beihilfeantrag gestellt. Wie damals mit der Beihilfe besprochen, haben wir von unserer Krankenkasse eine Auflistung angefordert, auf der die enstandenen Kosten stehen. Diese Auflistung haben wir mit dem Antrag zusammen eingereicht. Nun reicht das der Beihilfe doch nicht. Sie wollen von jedem Arzt eine Rechnungskopie. Nach Rücksprache mit diversen Arztpraxen geht das aber nicht so einfach. Manche Praxen sagen es geht gar nicht, andere sagen sie bräuchten dafür ein Formular von der Krankenkasse, das sie dann ausfüllen würden. Laut Krankenkasse hat die aber kein Formular dafür und laut deren Aussage müsste die Auflistung für die Beihilfe ausreichend sein. Bei der Beihilfe erreichen ich schon die ganze Woche niemanden, werde immer nach 5min aus der Leitung geschmissen.
Hat jemand damit auch schon seine Erfahrungen gemacht und kann mir vielleicht weiter helfen, während ich immer wieder versuche bei der Beihilfe jemanden zu erreichen? Es dreht sich um die Beihilfe in Hessen.

Vielen Dank schonmal!!!!
soev
7349 Beiträge
29.04.2015 15:31
Also normalerweise bekommt man keine Beihilfe, wenn man sich freiwillig gesetzlich versichert.
soev
7349 Beiträge
29.04.2015 15:33
Und die einzelnen Rechnungen will bei uns die Beihilfestelle auch. Wenn man der Privatversicherungskarte zum Arzt kommt, bekommt man dann normalerweise zwei Rechnungen bzw. Rechnung und Kopie. Die Ärzte machen da wahrscheinlich Probleme, weil ihr eben gesetzlich versichert und somit nicht behilfeberechtigt seid.

Oder gibts da wieder Unterschiede in den Bundesländern?
soev
7349 Beiträge
29.04.2015 15:35
Und wieso schickt ihr der Beihilfe überhaupt die Arztkosten? Bei gestzlich Versicherten stellt der Arzt die Rechnung gleich der KK, die das dann begleicht. Da ist die Beihilfestelle doch raus. Verstehe irgendwie die Situation nicht.
Kiki13
2881 Beiträge
29.04.2015 16:50
Die Beihilfe verlangt bei uns einen Nachweis, dass man über die restlichen 20 % ( z.B Kinder Und Ehegatte) privat versichert ist. Ansonsten zahlt sie auch nicht.

Eine Kollegin, auch verbeamtet, ist auch freiwillig gesetzlich versichert und hat noch nie Rechnungen bei der Beihilfe eingereicht. Die KK bezahlt doch auch ihre Arztrechnungen.

Warum willst du Rechnungen einreichen?
zuckerlie
15684 Beiträge
29.04.2015 17:01
Zitat von soev:

Also normalerweise bekommt man keine Beihilfe, wenn man sich freiwillig gesetzlich versichert.


So isses bei mir auch, bin auch freiwillig gesetzlich versichert. Der AG übernimmt trotzdem die Kosten (die sonst automatisch vom Bruttoabgezogen werden).

Als ich im Ref war, war ich privat versichert und musste bei der Beihilfe auch alle Rechnungen einreichen.
soev
7349 Beiträge
29.04.2015 17:10
Zitat von zuckerlie:

Zitat von soev:

Also normalerweise bekommt man keine Beihilfe, wenn man sich freiwillig gesetzlich versichert.


So isses bei mir auch, bin auch freiwillig gesetzlich versichert. Der AG übernimmt trotzdem die Kosten (die sonst automatisch vom Bruttoabgezogen werden).

Als ich im Ref war, war ich privat versichert und musste bei der Beihilfe auch alle Rechnungen einreichen.


In Bayern funktioniert das nicht. Da verschenkt man die Beihilfe und muss 100% der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen. Also den eigenen ANteil plus den, der bei Angestellten vom AG übernommen wird.
zuckerlie
15684 Beiträge
29.04.2015 17:16
Zitat von soev:

Zitat von zuckerlie:

Zitat von soev:

Also normalerweise bekommt man keine Beihilfe, wenn man sich freiwillig gesetzlich versichert.


So isses bei mir auch, bin auch freiwillig gesetzlich versichert. Der AG übernimmt trotzdem die Kosten (die sonst automatisch vom Bruttoabgezogen werden).

Als ich im Ref war, war ich privat versichert und musste bei der Beihilfe auch alle Rechnungen einreichen.


In Bayern funktioniert das nicht. Da verschenkt man die Beihilfe und muss 100% der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen. Also den eigenen ANteil plus den, der bei Angestellten vom AG übernommen wird.


Ich kriege jetzt meinen Anteil und den Arbeitgeberanteil überwiesen und das kriegt dann die KK. Zahle da aber nicht drauf.
Nathalie83
674 Beiträge
29.04.2015 18:52
In Hessen läuft das anders. Da wird der Anteil, der bei "normalen" Arbeitnehmern vom Arbeitgeber zur KV beigesteuert wird, von der Beihilfe gezahlt.
Aber eben nur dann, wenn man entsprechend viele Arztrechnungen nachweisen kann, die einen bestimmten Gesamtbetrag übersteigen. Paradoxes System. In den meisten anderen Bundesländern ist man automatisch raus aus der Beihilfe, wenn man sich für die GKV entscheidet.

Soweit ich weiß, werden die einzelnen Beträge für Arztkosten von der Krankenkasse auf dem Nachweis eingetragen. Nur Medikamentenkosten werden von der Apotheke selbst eingetragen.

Die Ärzte können doch da gar keine Rechnungen schreiben, wenn es sich nicht um Privatbehandlungen handelt. Die rechnen doch direkt mit der GKV ab. Da gibt es keine Rechnung im eigentlichen Sinne. Deshalb soll das ja die GKV eintragen...
soev
7349 Beiträge
29.04.2015 19:41
Zitat von zuckerlie:

Zitat von soev:

Zitat von zuckerlie:

Zitat von soev:

Also normalerweise bekommt man keine Beihilfe, wenn man sich freiwillig gesetzlich versichert.


So isses bei mir auch, bin auch freiwillig gesetzlich versichert. Der AG übernimmt trotzdem die Kosten (die sonst automatisch vom Bruttoabgezogen werden).

Als ich im Ref war, war ich privat versichert und musste bei der Beihilfe auch alle Rechnungen einreichen.


In Bayern funktioniert das nicht. Da verschenkt man die Beihilfe und muss 100% der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen. Also den eigenen ANteil plus den, der bei Angestellten vom AG übernommen wird.


Ich kriege jetzt meinen Anteil und den Arbeitgeberanteil überwiesen und das kriegt dann die KK. Zahle da aber nicht drauf.


Ah ok, dann gibts auch da Unterschiede.
Choco
4256 Beiträge
29.04.2015 20:10
Zitat von JosephineB:

Hallo,
ich brauche bitte mal eure Erfahrungen. Und zwar ist es so, dass mein Mann im Refrendariat ist und daher Beamter auf Zeit, oder wie das heißt. Da ich aber eine chronische Erkrankung habe, wäre ein Privatversicherung mit Familie zu teuer für uns. Wir haben auch alles andere durchgerechnet (er und Kind privat und ich freiwillig gesetzlich versichert), aber für uns war bzw. ist eine Familienversicherung als freiwillig gesetzlicher Versicherungsnehmer am Besten.
Nun habe wir für das Jahr 2014 einen Beihilfeantrag gestellt. Wie damals mit der Beihilfe besprochen, haben wir von unserer Krankenkasse eine Auflistung angefordert, auf der die enstandenen Kosten stehen. Diese Auflistung haben wir mit dem Antrag zusammen eingereicht. Nun reicht das der Beihilfe doch nicht. Sie wollen von jedem Arzt eine Rechnungskopie. Nach Rücksprache mit diversen Arztpraxen geht das aber nicht so einfach. Manche Praxen sagen es geht gar nicht, andere sagen sie bräuchten dafür ein Formular von der Krankenkasse, das sie dann ausfüllen würden. Laut Krankenkasse hat die aber kein Formular dafür und laut deren Aussage müsste die Auflistung für die Beihilfe ausreichend sein. Bei der Beihilfe erreichen ich schon die ganze Woche niemanden, werde immer nach 5min aus der Leitung geschmissen.
Hat jemand damit auch schon seine Erfahrungen gemacht und kann mir vielleicht weiter helfen, während ich immer wieder versuche bei der Beihilfe jemanden zu erreichen? Es dreht sich um die Beihilfe in Hessen.

Vielen Dank schonmal!!!!


Ich war mehrere Monate lang noch freiwillig gesetzlich versichert, bevor ich in eine private gewechselt bin. Ich bin auch in Hessen Beihilfe berechtigt. Bei mir Lief das so :

Ich habe im Alltag ganz normal meine Arzt besuche gehabt, habe meine Krankenkassen Karte immer abgegeben und nie eine Rechnung bekommen. Die gesetzliche hat alles bezahlt. Einmal im Jahr habe ich eine Abrechnung für die Beihilfe gemacht. Dafür habe ich bei der gesetzlichen einen Vordruck angefordert. Das war im Prinzip eine Tabelle mit Spalten für "Datum der Behandlung", "abgerechnete kosten" und immer noch diesen Schlüssel nach Ärzte Abrechnungsliste, der sagt, was gemacht wurde. Das musste ich bei jedem Arzt ausfüllen lassen. Danavh musste ich das zur Krankenkasse schicken und die haben alles geprüft und mit einem Stempel bescheinigt, was und wie viel sie bezahlt haben. Dann musste ich das ganze Zeug mit dem Beihilfe Antrag an die Beihilfe Stelle schicken. Da habe ich dann nach wenigen Wochen ne Überweisung und eine Abrechnung bekommen, zu welchen Beträgen sie was erstattet haben. Eine Rechnung wollten die nur in ein oder zwei Fällen mal haben, weil die irgendwas nicht nachvollziehen konnten. In dem Fall war es aber auch kein Problem, noch eine zu bekommen. Für Medikamente hatte ich im Portmonee immer so ein extra Vordruck, wo die Apotheke dann Medikamente, kosten, Datum bescheinigt haben. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Ich war übrigens bei der Schwenninger BKK

Was mich aber *etwas offtopic* irritiert ist jetzt folgendes :

Ich hatte damals nachgefragt, wie das mit familienversichern ist und die Auskunft bekommen, dass das als freiwillig gesetzlich versicherte überhaupt nicht ginge?! Ich bin Beamtin, mein Freund nicht und es hieß, in der Konstellation könnten wir keine familienversicherung haben..
29.04.2015 22:38
Vielen Dank für alle Tipps bzw. Informationen.

@Choco: bei uns war das mit der Familienversicherung kein Problem, da wir verheiratet sind. Seid ihr das auch? Wenn nein, vielleicht liegt es dann daran.
Du hast dieses Formular, das ausgefüllt werden sollte, bei der Krankenkasse bekommen, oder? Meine Krankenkasse (BKK VBU) kennt nämlich solch ein Formular gar nicht. Ich bekomme echt die Krise!! Und da geht es ja um echt viel Geld!! Ich muss einfach weiter versuchen bei der Beihilfe nochmal jemanden zu erreichen, denn irgendwo liegt da ein Fehler. Oder ich rufe nochmal jemand anderen von der Krankenkasse an. Vielleicht hat der so ein Formular
Ich sags dir, ich entwerfe mir bald selber so ein blödes Formular
Choco
4256 Beiträge
29.04.2015 23:18
Zitat von JosephineB:

Vielen Dank für alle Tipps bzw. Informationen.

@Choco: bei uns war das mit der Familienversicherung kein Problem, da wir verheiratet sind. Seid ihr das auch? Wenn nein, vielleicht liegt es dann daran.
Du hast dieses Formular, das ausgefüllt werden sollte, bei der Krankenkasse bekommen, oder? Meine Krankenkasse (BKK VBU) kennt nämlich solch ein Formular gar nicht. Ich bekomme echt die Krise!! Und da geht es ja um echt viel Geld!! Ich muss einfach weiter versuchen bei der Beihilfe nochmal jemanden zu erreichen, denn irgendwo liegt da ein Fehler. Oder ich rufe nochmal jemand anderen von der Krankenkasse an. Vielleicht hat der so ein Formular
Ich sags dir, ich entwerfe mir bald selber so ein blödes Formular


Klar, jetzt geht's noch nicht weil wir nicht verheiratet sind, aber laut Aussage der Krankenkasse sollte es auch nach der Hochzeit nicht möglich sein. Das war einer der Gründe mfürmich, dann doch in die private zu gehen. Finde ich jetzt ganz schön blöd, wenn das nicht stimmt muss ich doch nochmal nach haken.

Wenn du willst, kann ich mal gucken ob ich noch so ein Vordruck hab und mal ein Bild davon machen.
30.04.2015 09:50
Oh ja, das wäre super!! Danke schonmal.
Wegen der Familienversicherung nochmal: ich habe momentan kein Einkommen, da ich noch in Elternzeit bin aber ohne Elterngeld. Wenn du ein eigenes Einkommen hast, dann geht es, glaube ich, auch nicht.
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