wichtige fragen
09.02.2009 14:14
Da mein Freund kein unehrlichen Kind haben möchte (was ich sehr gut verstehen kann) denke ich werden wir bald heiraten! Was mich auch sehr freuen wird, aber ich habe doch einbissel Angst vor! DENN die anderen 4 Kinder sind leider nicht von ihm vondaher bekomme ich für 3 Kinder Unterhaltsvorschuss, wie läuft das nach der hochzeit, bekomme ich das weiterhin?
Wie ist das mit den Nachnamen? 2 tragen den Namen von deren Vater, ich möchte aber den Namen von ihn dann tragen. Geht das ohne was mit den "Vater" zu klären?
Wie ist das mit den Nachnamen? 2 tragen den Namen von deren Vater, ich möchte aber den Namen von ihn dann tragen. Geht das ohne was mit den "Vater" zu klären?
09.02.2009 14:15
da ich mich mit den deutschen gesetzen nicht auskenne schieb ich mal für dich

09.02.2009 14:20
meine mutter hat vor 20 jahren meinen stiefvater geheiratet ich trage nicht seinen namen da es knapp 2000dm gekostet hätte. wie es heute ist weiß ich nicht da sich die gesetze ja ständig ändern.
unterhaltsvorschuss müsstest du glaube weiterhin bekommen solange wie dein freund bzw. bald mann die kinder nicht adoptiert.
bin mir aber nicht sicher.
unterhaltsvorschuss müsstest du glaube weiterhin bekommen solange wie dein freund bzw. bald mann die kinder nicht adoptiert.
bin mir aber nicht sicher.
09.02.2009 14:24
also was den nachnamen angeht, muss der vater der kinder einer namensänderung zustimmen, soweit ich weiß.
mein mann und seine schwester haben auch den nachnamen ihres stiefvaters bekommen, damit alle kinder gleich heißen.
am besten rufst du mal auf dem standesamt an und fragst nach.
mein mann und seine schwester haben auch den nachnamen ihres stiefvaters bekommen, damit alle kinder gleich heißen.
am besten rufst du mal auf dem standesamt an und fragst nach.
09.02.2009 15:34
Wir hatten vor fast 7 Jahren auch das Problem.
Also,was den Nachnahmen betrifft,brauchten wir die Zustimmung des Vaters. (war allerdings mir dem Vater meiner Tochter verheiratet gewesen-auch wenn es nur kurz war-,wie es bei nicht verheirateten ist,weiß ich nicht)
Unterhaltsvorschuß habe ich dann nach der Hochzeit nicht mehr bekommen, hätte es dann gerichtlich beim Vater einklagen müssen.
Hatte nach der Scheidung schon ein Urteil,das er zahlen müsste,aber wo nix ist,kann man auch nix holen.
War uns allerdings auch ganz recht. Er stellte keine Ansprüche und wir auch nicht. Meine Tochter hat er mittlerweile seit fast 8 Jahren nicht mehr gesehen bzw. sich nicht gemeldet.
Meine Tochter weiß,dass sie eigentlich einen anderen Vater hat,aber das intressiert sie (noch) nicht.
Also,was den Nachnahmen betrifft,brauchten wir die Zustimmung des Vaters. (war allerdings mir dem Vater meiner Tochter verheiratet gewesen-auch wenn es nur kurz war-,wie es bei nicht verheirateten ist,weiß ich nicht)
Unterhaltsvorschuß habe ich dann nach der Hochzeit nicht mehr bekommen, hätte es dann gerichtlich beim Vater einklagen müssen.
Hatte nach der Scheidung schon ein Urteil,das er zahlen müsste,aber wo nix ist,kann man auch nix holen.
War uns allerdings auch ganz recht. Er stellte keine Ansprüche und wir auch nicht. Meine Tochter hat er mittlerweile seit fast 8 Jahren nicht mehr gesehen bzw. sich nicht gemeldet.
Meine Tochter weiß,dass sie eigentlich einen anderen Vater hat,aber das intressiert sie (noch) nicht.
09.02.2009 18:43
UVS fällt dann für alle kinder weg wenn man heiratet.Hast du eine Beistandschaft für deine Kinder?Wenn nicht mach eine den dann brauchst du dich um den Unterhalt usw. nicht mehr kümmern und sparst den Anwalt.
Lg Jessy
Lg Jessy
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