Hochzeit - Unterhalt
14.01.2025 20:45
Hallo ihr lieben, vielleicht, kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen oder mir Informationen geben.
Wir sind verlobt, ich habe eine Tochter aus meiner vorherigen Beziehung und bekomme Unterhaltsvorschuss, nun habe ich gelesen, dass wenn wir heiraten, der Unterhalt nicht mehr gezahlt werden muss und dann wiederum das der Vater meiner Tochter weiterjin Unterhalt bezahlen muss.
Es geht mir nicht ums Geld, wobei ich es immer für meine Tochter spare und zur Seite lege, für den Führerschein, Ausbildung, Studium oder was auch immer.
Wir wollen, aber nun eine eigene Familie gründen und auch heiraten,da es auch vieles vereinfacht und auch Vorteile hat.
Wie wäre es, wenn ich nun heiraten würde.
Das aktuellste was ich bisher gefunden habe, ist das hier:
"Der Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes und dient dazu, zu seinem Lebensunterhalt beizutragen. Die Wiederheirat des betreuenden Elternteils ändert daran nichts. Insbesondere ist der neue Ehepartner des betreuenden Elternteils gegenüber dem Kind nicht unterhaltspflichtig".
Vielen Dank für eure Antworten
Wir sind verlobt, ich habe eine Tochter aus meiner vorherigen Beziehung und bekomme Unterhaltsvorschuss, nun habe ich gelesen, dass wenn wir heiraten, der Unterhalt nicht mehr gezahlt werden muss und dann wiederum das der Vater meiner Tochter weiterjin Unterhalt bezahlen muss.
Es geht mir nicht ums Geld, wobei ich es immer für meine Tochter spare und zur Seite lege, für den Führerschein, Ausbildung, Studium oder was auch immer.
Wir wollen, aber nun eine eigene Familie gründen und auch heiraten,da es auch vieles vereinfacht und auch Vorteile hat.
Wie wäre es, wenn ich nun heiraten würde.
Das aktuellste was ich bisher gefunden habe, ist das hier:
"Der Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes und dient dazu, zu seinem Lebensunterhalt beizutragen. Die Wiederheirat des betreuenden Elternteils ändert daran nichts. Insbesondere ist der neue Ehepartner des betreuenden Elternteils gegenüber dem Kind nicht unterhaltspflichtig".
Vielen Dank für eure Antworten
14.01.2025 20:51
Die Unterhaltsvorschusskasse würde ab dem Monat der Heirat keinen Unterhaltsvorschuss mehr zahlen.
Der Vater bleibt aber trotzdem unterhaltspflichtig. Da könnte eine Beistandschaft oder der Gang zum Anwalt helfen, sollte es da Probleme geben.
Verdient der Vater nur wenig Geld und kann keinen Unterhalt zahlen (bis zum Selbstbehalt) dann kann er nicht zahlen und es würde kein Unterhalt fließen.
Der Vater bleibt aber trotzdem unterhaltspflichtig. Da könnte eine Beistandschaft oder der Gang zum Anwalt helfen, sollte es da Probleme geben.
Verdient der Vater nur wenig Geld und kann keinen Unterhalt zahlen (bis zum Selbstbehalt) dann kann er nicht zahlen und es würde kein Unterhalt fließen.
14.01.2025 20:52
Dem Kind steht auch nach der Hochzeit Unterhalt vom Kindesvater zu, da ändert eine erneute Heirst nichts.
Anders ist es wenn du Unterhaltsvorschuss bekommst, das endet mit der Heirat. Dann müsdtest du den Unterhalt für deine Tochter vom Kindesvater fordern, kann er nicht zahlen, dann ist es leider Pech.
Hast du eine Beistandschaft beim Jugendamt?
Ich arbeite im Unterhaltsrecht und kann dir nur raten, eine einzurichten, wenn du heiratest.
Anders ist es wenn du Unterhaltsvorschuss bekommst, das endet mit der Heirat. Dann müsdtest du den Unterhalt für deine Tochter vom Kindesvater fordern, kann er nicht zahlen, dann ist es leider Pech.
Hast du eine Beistandschaft beim Jugendamt?
Ich arbeite im Unterhaltsrecht und kann dir nur raten, eine einzurichten, wenn du heiratest.
14.01.2025 20:58
Mh ok, ja das hab ich auch gelesen, gerade,wenn man Unterhaltsvorschuss bekommt erlischt es wobei ich auch nicht so recht verstehen kann warum, da ja der jetzige Partner nicht zahlen muss oder braucht. Ja macht er natürlich mehr oder weniger, aber es ist ja nicht sein Kind, wenn ihr versteht wie ich es meine.
Ich mein das hört sich doof an, ich bin auch nicht auf das Geld aus, aber es ist schon ungerecht, das es dann einfach "verfällt", er hat das Kind nun mal "gemacht" und sollte sich dennoch schon irgendwie beteiligen.....
Ich mein das hört sich doof an, ich bin auch nicht auf das Geld aus, aber es ist schon ungerecht, das es dann einfach "verfällt", er hat das Kind nun mal "gemacht" und sollte sich dennoch schon irgendwie beteiligen.....
14.01.2025 21:02
Ja genau, der Vater muss sich beteiligen, aber nicht der Steuerzahler. Dadurch dass du heiratest, gehst du eine Partnerschaft ein, in der man gegenseitig für sich sorgt. Kannst du mit Jobcenterleistungen vergleichen, du würdest auch nichts bekommen, wenn dein Mann genug verdient, das zählt als Bedarfsgemeinschaft.
14.01.2025 21:06
Mh okay, also hat Google doch quasi recht, dass dann alles verfällt
Direkt eine andere Frage, zu der habe ich noch nicht gegoogelt was wäre,wenn mein neuer Partner meine Tochter adoptieren würde oder wie funktioniert es, sorry für die blöden Fragen, aber damit beschäftigt man sich ja nicht so oft,dass Sie dann genau so heißt wie ich.
Wir haben ein geteiltes Sorgerecht, dann müsste er dich bestimmt zustimmen oder?
Direkt eine andere Frage, zu der habe ich noch nicht gegoogelt was wäre,wenn mein neuer Partner meine Tochter adoptieren würde oder wie funktioniert es, sorry für die blöden Fragen, aber damit beschäftigt man sich ja nicht so oft,dass Sie dann genau so heißt wie ich.
Wir haben ein geteiltes Sorgerecht, dann müsste er dich bestimmt zustimmen oder?
14.01.2025 23:26
Eine Adoption ist echt nicht leicht durchzubekommen nur möglich, wenn der leibliche Vater dem zustimmt. Außerdem würdest du damit auch sämtliche Unterhaltsansprüche gegenüber dem leiblichen Vater verlieren. Dann wäre dein neuer Partner der gesetzliche Vater und auch finanziell verantwortlich.
15.01.2025 07:30
Zitat von K.B.:
Dem Kind steht auch nach der Hochzeit Unterhalt vom Kindesvater zu, da ändert eine erneute Heirst nichts.
Anders ist es wenn du Unterhaltsvorschuss bekommst, das endet mit der Heirat. Dann müsdtest du den Unterhalt für deine Tochter vom Kindesvater fordern, kann er nicht zahlen, dann ist es leider Pech.
Hast du eine Beistandschaft beim Jugendamt?
Ich arbeite im Unterhaltsrecht und kann dir nur raten, eine einzurichten, wenn du heiratest.
Den Rat kann ich gar nicht geben und bestätigen. Würde ich auch niemals einer Mutter empfehlen, sondern immer den Gang zum Anwalt.
Meine Erfahrung ist, dass das Jugendamt 1. mit sehr wenig Unterhalt zufrieden ist, auch wenn der Vater mehr leisten könnte oder bei den Nachweisen des Einkommens bescheißt und 2. sind die nur wenig hartnäckig, wenn es darum geht, dass der Vater einfach seine Zahlungen einstellt.
Beides klappt bei einem Anwalt viel besser und dank Prozesskostenhilfe, kann sich dies auch eine alleinerziehede Mutter leisten.
Ansonsten stimme ich dem Rest zu.
15.01.2025 07:40
Zitat von mo_whatever:
Mh okay, also hat Google doch quasi recht, dass dann alles verfällt
Direkt eine andere Frage, zu der habe ich noch nicht gegoogelt was wäre,wenn mein neuer Partner meine Tochter adoptieren würde oder wie funktioniert es, sorry für die blöden Fragen, aber damit beschäftigt man sich ja nicht so oft,dass Sie dann genau so heißt wie ich.
Wir haben ein geteiltes Sorgerecht, dann müsste er dich bestimmt zustimmen oder?
Mein Sohn wurde adoptiert, ohne Zustimmung geht das kaum, selbst wenn du das alleinige Sorgerecht hättest. Gibt einige Kriterien dafür, ihr würde komplett durchleuchtet werden, finanziell, gesundheitlich etc. Bzw. dein Mann dann.
Zum Unterhalt: Vorschuss fällt bei Heirat weg, der Unterhalt bleibt bestehen, das stimmt so
Wenn du noch Fragen hast wegen der Adoption, einfach melden.
15.01.2025 09:33
Aber dein neuer Mann muss deine Tochter ja nicht adoptieren nur damit sie den Namen tragen darf. Der leibliche Vater müsste einfach „nur“ zustimmen, dass sie bei eurer Heirat den Nachnamen vom neuen Mann auch annehmen darf.
15.01.2025 11:55
Zitat von Mayberry:
Aber dein neuer Mann muss deine Tochter ja nicht adoptieren nur damit sie den Namen tragen darf. Der leibliche Vater müsste einfach „nur“ zustimmen, dass sie bei eurer Heirat den Nachnamen vom neuen Mann auch annehmen darf.
Das kam mir im Nachhinein auch. Das wäre einfacher und schneller umzusetzen als die Adoption
15.01.2025 12:37
Zitat von Palabras2:
Zitat von K.B.:
Dem Kind steht auch nach der Hochzeit Unterhalt vom Kindesvater zu, da ändert eine erneute Heirst nichts.
Anders ist es wenn du Unterhaltsvorschuss bekommst, das endet mit der Heirat. Dann müsdtest du den Unterhalt für deine Tochter vom Kindesvater fordern, kann er nicht zahlen, dann ist es leider Pech.
Hast du eine Beistandschaft beim Jugendamt?
Ich arbeite im Unterhaltsrecht und kann dir nur raten, eine einzurichten, wenn du heiratest.
Den Rat kann ich gar nicht geben und bestätigen. Würde ich auch niemals einer Mutter empfehlen, sondern immer den Gang zum Anwalt.
Meine Erfahrung ist, dass das Jugendamt 1. mit sehr wenig Unterhalt zufrieden ist, auch wenn der Vater mehr leisten könnte oder bei den Nachweisen des Einkommens bescheißt und 2. sind die nur wenig hartnäckig, wenn es darum geht, dass der Vater einfach seine Zahlungen einstellt.
Beides klappt bei einem Anwalt viel besser und dank Prozesskostenhilfe, kann sich dies auch eine alleinerziehede Mutter leisten.
Ansonsten stimme ich dem Rest zu.
Ich bin Beistand und da denke ich, es kommt immer auf das Jugendamt und den Beistand an. Hier gewinne ich jedes Gerichtsverfahren und als Beistand haben wir oft mehr Ahnung als die Anwälte. Ich pfände sofort wenn die Väter nicht zahlen. Und Prozesskostenhilfe bedeutet nicht, dass die Anwaltskosten übernommen werden.
16.01.2025 20:31
Zitat von mo_whatever:
Mh ok, ja das hab ich auch gelesen, gerade,wenn man Unterhaltsvorschuss bekommt erlischt es wobei ich auch nicht so recht verstehen kann warum, da ja der jetzige Partner nicht zahlen muss oder braucht. Ja macht er natürlich mehr oder weniger, aber es ist ja nicht sein Kind, wenn ihr versteht wie ich es meine.
Ich mein das hört sich doof an, ich bin auch nicht auf das Geld aus, aber es ist schon ungerecht, das es dann einfach "verfällt", er hat das Kind nun mal "gemacht" und sollte sich dennoch schon irgendwie beteiligen.....
Wenn der Staat Unterhaltsvorschuss leistet,dann ist das per Gesetz an den Status alleinerziehend gekoppelt! Und der Anspruch bleibt ja aber trotzdem bestehen,man muss den Titel dann halt durchsetzen.
- Dieses Thema wurde 3 mal gemerkt