Wohnung gekauft - jetzt Sonne und Aussicht zugebaut
24.11.2024 15:55
Die Wohnung wird ja nicht nur Nachteile haben?
Und im Sommer ist sie vielleicht froh um den Schattenwurf.
Und im Sommer ist sie vielleicht froh um den Schattenwurf.
24.11.2024 16:37
Doofe Situation.
Wenn die Bauordnung eingehalten wurde, sehe ich wenig Chancen, aber der Gang zum Anwalt lohnt sich sicher - und wenn es die Sicherheit ist, dass man da nichts machen kann.
Ich könnte mir vorstellen, dass es wichtig ist, ob der gleiche Investor die Wohnung Deiner Freundin und das Nachbarhaus gebaut hat.
Wenn dem so ist, könnte das ein falsches Werbeversprechen sein und er könnte dementsprechend für eine eventuelle Wertminderung der Wohnung haften - glaube nicht, dass sich daraus eine komplette Rückabwicklung machen lässt.
Wir haben tatsächlich Kosten (von der Gemeinde) abwenden können, die uns hätten auferlegt werden sollen, weil es ein Versprechen des Verkäufers gab, dass diese nicht erhoben werden. Da braucht man einen fähigen Anwalt und ein bisschen Stressresistenz. Bei uns gab es dieses Versprechen allerdings in Textform. - Informieren würde ich mich trotzdem.
Wenn die Bauordnung eingehalten wurde, sehe ich wenig Chancen, aber der Gang zum Anwalt lohnt sich sicher - und wenn es die Sicherheit ist, dass man da nichts machen kann.
Ich könnte mir vorstellen, dass es wichtig ist, ob der gleiche Investor die Wohnung Deiner Freundin und das Nachbarhaus gebaut hat.
Wenn dem so ist, könnte das ein falsches Werbeversprechen sein und er könnte dementsprechend für eine eventuelle Wertminderung der Wohnung haften - glaube nicht, dass sich daraus eine komplette Rückabwicklung machen lässt.
Wir haben tatsächlich Kosten (von der Gemeinde) abwenden können, die uns hätten auferlegt werden sollen, weil es ein Versprechen des Verkäufers gab, dass diese nicht erhoben werden. Da braucht man einen fähigen Anwalt und ein bisschen Stressresistenz. Bei uns gab es dieses Versprechen allerdings in Textform. - Informieren würde ich mich trotzdem.
24.11.2024 18:58
Zitat von Sarah2022:
Zitat von Poca:Danke für deine Idee. Ich werde das gleich an meine Freundin weitergeben. Dann kann sie das überprüfen.
Vielleicht als Ansatz zur Prüfung:
Bei 7-8 Stockwerken und einem Abstand von ca. 5m sollte man mal die Abstandsflächen prüfen. Die scheint mir da nicht eingehalten.
Diese sind in den Bauordnungen der Bundesländer festgelegt.
Meist im Wohngebiet 0,4H.
Weiß deine Freundin ob es einen Bebauungsplan gibt?
Bei 7 Etagen a geschätzt 3,00m (Wohnungsbau) liegt alleine die schon bei 8,40m. Und eigentlich darf sie nur auf die Hälfte der Straße gehen (2,5m)
Du kannst mich auch per PN anschreiben.
Zwischen den beiden Gebäuden ist ein geplasterter Weg / Sträßchen. Er ist geöffnet für Fußgänger, Radfahrer und darf ausnahmsweise für Lieferungen genutzt werden. Aber es ist keine normale öffentliche Straße.
Es ist egal was zwischen den Häusern ist… Straße, Weg, Rasen. Die Abstandsflächen müssen eingehalten werden.
Alles Gute für deine Freundin. Ist ja echt eine besch**** Situation
26.11.2024 17:56
Zitat von Marf:Die Wohnung hat natürlich aich Vorteile, ist ja ein Neubau. Aber es ist schon richtig richtig heftig. Egal aus welchem Fenster man schaut - man sieht direkt davor nur eine Hauswand, die so hoch ist, dass man das obere Ende nicht sieht.
Die Wohnung wird ja nicht nur Nachteile haben?
Und im Sommer ist sie vielleicht froh um den Schattenwurf.
Natürlich hat man in diesem dunklen Loch auch im Sommer keine Sonne, sondern nur Schatten. Aber was bringt das? Da wäre jedes Nordfenster mit etwas Freiraum davor besser als so etwas.
26.11.2024 17:58
Zitat von Mocca:So viel ich weiß, wurde das Nachbargebäude vom gleichen Investor gebaut. Ich gebe deine Gedanken auf jeden Fall weiter.
Doofe Situation.
Wenn die Bauordnung eingehalten wurde, sehe ich wenig Chancen, aber der Gang zum Anwalt lohnt sich sicher - und wenn es die Sicherheit ist, dass man da nichts machen kann.
Ich könnte mir vorstellen, dass es wichtig ist, ob der gleiche Investor die Wohnung Deiner Freundin und das Nachbarhaus gebaut hat.
Wenn dem so ist, könnte das ein falsches Werbeversprechen sein und er könnte dementsprechend für eine eventuelle Wertminderung der Wohnung haften - glaube nicht, dass sich daraus eine komplette Rückabwicklung machen lässt.
Wir haben tatsächlich Kosten (von der Gemeinde) abwenden können, die uns hätten auferlegt werden sollen, weil es ein Versprechen des Verkäufers gab, dass diese nicht erhoben werden. Da braucht man einen fähigen Anwalt und ein bisschen Stressresistenz. Bei uns gab es dieses Versprechen allerdings in Textform. - Informieren würde ich mich trotzdem.
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