Was ist mein Recht
16.06.2010 09:05
Hallo habe mir am 22.03.10 ein Kaffevollautomat gekauft habe den Automat dan am 6.04.10 Umgetausch weil kein Wasser mehr raus kam habe eine neuen bekommen.
Kaum zuhause mit dem Automat angekommen alles angeschlossen klappert der Automat beim Kaffee raus lassen echt übels laut habe sie dann wieder umgetauscht bekommen und jetzt wenn ich mir Milch aufschäume und danach mir ein Kaffee raus lass spritz heißes wasser aus diesem Teil wo ich eigentlich Milch aufschäume . Jetzt zu meiner Frage wenn ich die Maschine jetzt wieder umtausche kann ich dann auch mein Geld verlangen weil ich möchte diesen Automat nicht wieder der hat 350 € gekostet .
Oder geht das rechtlich nicht???
Grüßle
Kaum zuhause mit dem Automat angekommen alles angeschlossen klappert der Automat beim Kaffee raus lassen echt übels laut habe sie dann wieder umgetauscht bekommen und jetzt wenn ich mir Milch aufschäume und danach mir ein Kaffee raus lass spritz heißes wasser aus diesem Teil wo ich eigentlich Milch aufschäume . Jetzt zu meiner Frage wenn ich die Maschine jetzt wieder umtausche kann ich dann auch mein Geld verlangen weil ich möchte diesen Automat nicht wieder der hat 350 € gekostet .
Oder geht das rechtlich nicht???
Grüßle
16.06.2010 09:17
theoretisch musst du dem Hersteller , stellvertretend dem händler, bei jedem neu auftretenden Mangel die Chance geben erst zu reparieren. Tritt ein Fehler mehrmals auf hast du geldanspruch. Jetzt warst du ja schon 2x zum reparieren und hast hoffentlich was schriftlich darüber. Ich würd es versuchen, darauf hinweisen, dass das Gerät wohl in allen Teilen Schrott ist und am einfachsten ne Gutschrift verlangen. Das machen die lieber als Geld rausrücken.viel glück
16.06.2010 09:20
du kannst dein Geld zurückverlangen, da der Automat bereits das dritte Mal defekt ist. Man muss 3 mal nachbessern lassen, danach hat man Anspruch darauf sein Geld wieder zurückzubekommen.
16.06.2010 09:21
Hey, eigentlich dürften sie sich nicht quer stellen. Du hast sie zweimal nacherfüllen lassen. Klappt immer noch nicht. Ich würde mich entweder vom Vertrag lösen oder den Kaufpreis mindern. Das kann man selbst entscheiden.
Wenn Du Dich löst, dann wirst Du aber die Maschine zurückgeben müssen...
Wenn Du Dich löst, dann wirst Du aber die Maschine zurückgeben müssen...
16.06.2010 09:25
Zitat von Titania:
du kannst dein Geld zurückverlangen, da der Automat bereits das dritte Mal defekt ist. Man muss 3 mal nachbessern lassen, danach hat man Anspruch darauf sein Geld wieder zurückzubekommen.
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglose zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Sache, des Mangels oder den Umständen was anderes ergibt.
16.06.2010 09:35
Zitat von Titania:
du kannst dein Geld zurückverlangen, da der Automat bereits das dritte Mal defekt ist. Man muss 3 mal nachbessern lassen, danach hat man Anspruch darauf sein Geld wieder zurückzubekommen.
ich hab ja jedesmal eine ganz neue mitbekommen giltet das dann trotzdem??????????
16.06.2010 09:41
Zitat von Martina1984:
Hallo habe mir am 22.03.10 ein Kaffevollautomat gekauft habe den Automat dan am 6.04.10 Umgetausch weil kein Wasser mehr raus kam habe eine neuen bekommen.
Kaum zuhause mit dem Automat angekommen alles angeschlossen klappert der Automat beim Kaffee raus lassen echt übels laut habe sie dann wieder umgetauscht bekommen und jetzt wenn ich mir Milch aufschäume und danach mir ein Kaffee raus lass spritz heißes wasser aus diesem Teil wo ich eigentlich Milch aufschäume . Jetzt zu meiner Frage wenn ich die Maschine jetzt wieder umtausche kann ich dann auch mein Geld verlangen weil ich möchte diesen Automat nicht wieder der hat 350 € gekostet .
Oder geht das rechtlich nicht???
Grüßle
Wenn der SLEBE(!!) Fehler 3x auftaucht, dann hast du Anspruch auf ein komplett neues und anderes Modell oder evtl. Kaufpreiserstattung.
Wenn der Verkäufer kullant ist, dann bekommst du dies auch, wenn es nicht 3x der selbe Fehler war.
16.06.2010 09:44
Habe gerade mit dem Markt telefoniert und ich soll den Automat vorbei bringen
Melde mich später mal was rausgekommen ist
Melde mich später mal was rausgekommen ist
16.06.2010 09:48
Zitat von Martina1984:
Habe gerade mit dem Markt telefoniert und ich soll den Automat vorbei bringen
Melde mich später mal was rausgekommen ist
Wenn Sie dir das Geld nicht geben wollen versuch es mit der Gutschrift- bleibt das Geld im Warenhaus stellen die sich nicht so oft quer- außerdem brauchst du ja eine neue Maschine, wenn du die alte abgibst.
Auf eine Preisreduzierung würd ich mich nicht einlassen. Selbst wenn die 100 € runter gehen, wenn du weißt das die Maschine Schrott ist, dann hast du keine Freude dran.Nimm die Belege mit das du schon zum 3. Mal da warst
viel glück
16.06.2010 10:08
Zitat von Martina1984:
Zitat von Titania:
du kannst dein Geld zurückverlangen, da der Automat bereits das dritte Mal defekt ist. Man muss 3 mal nachbessern lassen, danach hat man Anspruch darauf sein Geld wieder zurückzubekommen.
ich hab ja jedesmal eine ganz neue mitbekommen giltet das dann trotzdem??????????
nein denn dann wurde die alte Maschine ja nicht immer nachgebessert. Das gilt nur für Geräte die repariert werden.
Trotzdem würde ich mit dem Verkäufer sprechen, dass du sehr unzufrieden bist, dass bereits die dritte Maschine defekt ist und du doch gerne dein Geld zurück hättest. Normalerweise müssten sie es zurücknehmen und dir dein Geld auch zurückgeben.
16.06.2010 10:49
Nachbesserung heiß nicht, dass an dem Gerät was gemacht werden musste. Auch ein komplett neues zählt dazu.
Man kann vom Vertrag zurücktreten und bekommt sein Geld wieder. Muss aber auch die Maschiene zurückgeben.
Man kann vom Vertrag zurücktreten und bekommt sein Geld wieder. Muss aber auch die Maschiene zurückgeben.
16.06.2010 11:11
@sole das ist so nicht richtig was du sagst.
3.Nachbesserung:
dass der Händeler sich oft Reparaturversuche vorbehalten darf, bevor
man seine Gewährleistungansprüche (s.o.) geltend machen kann. Maximal 3
Versuche unterschiedlicher Fehler oder ein fehlgeschlagener Versuch
sind zumutbar. Austauschgeräte stehen einem nicht zu und die Reparatur
sollte in allerhöchstens 6 Wochen (abhängig vom Einzelfall) und ohne
Kosten für den Kunden erledigt sein. Ausfallzeiten hängen sich an die
6-Monatsfrist Gewährleistung hinten dran, sofern man es nachweisen
kann. Bringen die Raparaturen nichts oder sinds zuviele ist man wieder
beim BGB: Wandlung/Ersatzlieferung/Minderung.
Quelle ist www.heise. de hab ich da jetzt mal rauskopiert.
3.Nachbesserung:
dass der Händeler sich oft Reparaturversuche vorbehalten darf, bevor
man seine Gewährleistungansprüche (s.o.) geltend machen kann. Maximal 3
Versuche unterschiedlicher Fehler oder ein fehlgeschlagener Versuch
sind zumutbar. Austauschgeräte stehen einem nicht zu und die Reparatur
sollte in allerhöchstens 6 Wochen (abhängig vom Einzelfall) und ohne
Kosten für den Kunden erledigt sein. Ausfallzeiten hängen sich an die
6-Monatsfrist Gewährleistung hinten dran, sofern man es nachweisen
kann. Bringen die Raparaturen nichts oder sinds zuviele ist man wieder
beim BGB: Wandlung/Ersatzlieferung/Minderung.
Quelle ist www.heise. de hab ich da jetzt mal rauskopiert.
16.06.2010 15:32
Zitat von Titania:
@sole das ist so nicht richtig was du sagst.
3.Nachbesserung:
dass der Händeler sich oft Reparaturversuche vorbehalten darf, bevor
man seine Gewährleistungansprüche (s.o.) geltend machen kann. Maximal 3
Versuche unterschiedlicher Fehler oder ein fehlgeschlagener Versuch
sind zumutbar. Austauschgeräte stehen einem nicht zu und die Reparatur
sollte in allerhöchstens 6 Wochen (abhängig vom Einzelfall) und ohne
Kosten für den Kunden erledigt sein. Ausfallzeiten hängen sich an die
6-Monatsfrist Gewährleistung hinten dran, sofern man es nachweisen
kann. Bringen die Raparaturen nichts oder sinds zuviele ist man wieder
beim BGB: Wandlung/Ersatzlieferung/Minderung.
Quelle ist www.heise. de hab ich da jetzt mal rauskopiert.
Das BGB sagt:
§ 433 I S.2 BGB: Verkäufer hat dem Käufer Sahe frei von Rechtsmängeln zu verschaffen.
§ 437: Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer 1. Nacherfüllung verlangen. (hat sie gemacht- musste sie sogar verlangen)
§ 439: Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Eine mangelhafte Nacherfüllung bedeutet Fehlgeschlagen. Die beiden Nachbesserungsversuche müssen nicht den selben Fehler zur Ursache habe.
Käufer kann zurücktreten. Er kann aber auch erneut Nacherfüllung verlangen.
Was da auf der Seite stehen soll, hab ich nicht gefunden.
16.06.2010 20:13
Hallo also habe jetzt mein Kaffeautomat dort lassen müssen wird jetzt eingeschickt und in ca 2 Wochen bekomm ich se erst wieder könnte kotzen
Habe mich total aufgeregt aber die haben nur gemeint das sie mir das Geld nicht geben können genauso wenig wie ne Gutschrift.
Gruß
Habe mich total aufgeregt aber die haben nur gemeint das sie mir das Geld nicht geben können genauso wenig wie ne Gutschrift.
Gruß
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