Mütter- und Schwangerenforum

Mängel in Wohnung *Mietrecht*

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blueeye_HD
1786 Beiträge
10.10.2019 10:53
Hallo,

ist hier jemand im Forum der sich Mietrecht super gut auskennt oder sogar bei einem Anwalt arbeitet?

Ich habe eine Problem mit einem Mangel in meinem Bad. Der Vermieter weigert sich dies zu beheben und ich brauche nun einfach mal nen Tipp wie ich weiter vorgehen kann etc.

Gerne bei Gelegenheit genauere Infos...

Vielen Dank
Sumsislaw
1708 Beiträge
10.10.2019 11:00
Um was für einen Mangel handelt es sich denn?
Schriftlich unter Fristsetzung (angemessene Frist, je nach Aufwand der Reparatur) den Vermieter auffordern, den angezeigten Mangel zu beseitigen und alternativ Mietminderung schon mal androhen. Wenn keine Mangelbeseitigung erfolgt, Mietminderung der Kaltmiete um angemessene Prozent erklären und von der Mietzahlung abziehen.
blueeye_HD
1786 Beiträge
10.10.2019 11:33
Zitat von Sumsislaw:

Um was für einen Mangel handelt es sich denn?
Schriftlich unter Fristsetzung (angemessene Frist, je nach Aufwand der Reparatur) den Vermieter auffordern, den angezeigten Mangel zu beseitigen und alternativ Mietminderung schon mal androhen. Wenn keine Mangelbeseitigung erfolgt, Mietminderung der Kaltmiete um angemessene Prozent erklären und von der Mietzahlung abziehen.


Das habe ich alles schon gemacht. Die berufen sich aber drauf, dass der Mangel bereits bestanden hat, zu dem Zeitpunkt als ich eingezogen bin. Das ist richtig, der Mangel wurde auch protokolliert. Die Badewanne ist total kaputt und alt und muss ausgetauscht werden. Es wird einfach immer schlimmer. Die Beschichtung ist total weg. Also nicht schön (anbei mal ein paar Bilder von meinem Schandfleck)

Jetzt weiß ich leider nicht, was ich noch machen soll. Die lehnen es ab das ich die Miete mindern möchte. Ich habe leider keine Rechtsschutz
Yogi_Baer
39802 Beiträge
10.10.2019 12:33
Du kannst dir ne Paste kaufen und das ausbessern. Das müsstest du aber zahlen denn bis zu einem bestimmten Betrag muss man selber aufkommen.

Miete mindern bringt nicht bzw geht nicht. Bei unseren Mietern sieht es ähnlich aus aber es handelt sich nur um ein schönheitsproblem denn Baden kann man ja trotzdem oder duschen. Da hat mein Vater recht bekommen.

Lass dich im handwerkermarkt beraten was du machen kannst und mach es

Ärgerlich ist es das ist klar nur machen kannst du erst was wenn es in der Benutzung einschränkt.

Es gibt auch badewannenlack danach sieht alles wie neu aus .
blueeye_HD
1786 Beiträge
10.10.2019 13:05
Naja aber ist es nicht Vermietersache zu reparieren wenn es kaputt ist? Ist er nicht auch dafür zuständig das die Mietsache in regelmäßigen Abständen saniert wird? Die Häuser sind von Anfang 90. Bis dato wurde noch nie was gemacht in den Wohnungen.

Und eine Schönheitssache ist es nicht nur, bin ich der Meinung. Der Wannenboden ist komplett rau. Sich dort rein zu setzen ist wie auf ein Stück Schmirgelpapier zu sitzen. Der Fleck wo die Emaile abplatzt ist am Rand scharfkantig.

Die Wanne ist wirklich eine reine Katastrophe.
10.10.2019 13:12
Zitat von blueeye_HD:

Naja aber ist es nicht Vermietersache zu reparieren wenn es kaputt ist? Ist er nicht auch dafür zuständig das die Mietsache in regelmäßigen Abständen saniert wird? Die Häuser sind von Anfang 90. Bis dato wurde noch nie was gemacht in den Wohnungen.

Und eine Schönheitssache ist es nicht nur, bin ich der Meinung. Der Wannenboden ist komplett rau. Sich dort rein zu setzen ist wie auf ein Stück Schmirgelpapier zu sitzen. Der Fleck wo die Emaile abplatzt ist am Rand scharfkantig.

Die Wanne ist wirklich eine reine Katastrophe.


Naja, in die Badewanne kann man so eine Anti-Rutschmatte legen und das am Rand kann man ausbessern.
Ist nicht schön, aber ich denke, da die Wanne ja nicht in ihrer Funktion eingeschränkt ist, kämst du da im Zweifel vor Gericht mit einer Mietminderung nicht durch.
10.10.2019 13:20
Also sollte es vor Gericht gehen, gibt's immer sehr unterschiedliche urteile bei sowas.

So lange die Badewanne nutzbar ist, sieht es schlecht für dich aus.
Gerade da der Mangel schon bestand.

Sowas fällt unter Schönheitsreparaturen.
Lies mal den Mietvertrag genau.
Da steht bis zu welchem Betrag selbst auszubessern ist.

Das hättest du vor dem Unterschreiben des Vertrages dir schriftlich zusichern lassen müssen, was noch ausgebessert wird.
blueeye_HD
1786 Beiträge
10.10.2019 13:27
Zitat von kataleia:

Also sollte es vor Gericht gehen, gibt's immer sehr unterschiedliche urteile bei sowas.

So lange die Badewanne nutzbar ist, sieht es schlecht für dich aus.
Gerade da der Mangel schon bestand.

Sowas fällt unter Schönheitsreparaturen.
Lies mal den Mietvertrag genau.
Da steht bis zu welchem Betrag selbst auszubessern ist.

Das hättest du vor dem Unterschreiben des Vertrages dir schriftlich zusichern lassen müssen, was noch ausgebessert wird.


Ich habe eine Kleinrep.vereinbarung bis 150,00 € eine Badewanne fällt da definitiv nicht drunter. Die damalige Marklerin sagte mir damals, dass man das zu eine späteren Zeitpunkt machen kann.

Jetzt sind es neue Vermieter (ein holländischer Fond) und schon passiert hier nichts mehr.

Mir haben schon mehrer Handwerker bestätigt, dass die Wanne kaputt ist und eine Reparatur nicht mehr machbar ist.

Marf
28844 Beiträge
10.10.2019 13:30
Sah die Wanne schon immer so versifft aus?
Davon abgesehen:
Die abgeplatzten Stellen kannst du reparieren.Das Zeug dafür gibts im Baumarkt,Rechnung geben lassen und dem Vermieter geben - du kannst ihm ja vorschlagen das er wenigstens das Material übernimmt.Müssen, in dem Fall, muss er nicht,weils Gebrauchsspuren sind.
Sumsislaw
1708 Beiträge
10.10.2019 13:42
Dein Problem ist leider, dass der Mangel anscheinend so schon bei Abschluss des Mietvertrages vorlag und du davon Kenntnis hattest und trotzdem eingezogen bist. Wenn du nichts vorweisen kannst, dass du dir vorbehalten hast, wegen des Mangels die Miete zu mindern, bzw. dass der Vermieter den Mangel zu beseitigen zugesagt hat, dann hast du leider kein Minderungsrecht, was auch bei einer prinzipiell noch benutzbaren Wanne besteht, allerdings halt sehr gering ca. 3-5 %. Auch Aufwendungsersatz oder Schadensersatz steht dir nicht zu, wenn du selbst reparierst oder ersetzt.
Anders wäre es möglicherweise, wenn der Mangel sich während der Vertragszeit durch normale Abnutzung gravierend verändert hat. Dann muss der Vermieter die abgenutzte Sanitäranlage austauschen. (Definitiv keine Schönheitsreparatur, sondern Vermietersache.)
AniMaxi
15882 Beiträge
10.10.2019 14:06
Des aufgeplatze kann man reparieren, aber des raue sieht eher nach Dreck aus, einfach mal mit Chlor putzen
blueeye_HD
1786 Beiträge
10.10.2019 14:07
Zitat von Sumsislaw:

Dein Problem ist leider, dass der Mangel anscheinend so schon bei Abschluss des Mietvertrages vorlag und du davon Kenntnis hattest und trotzdem eingezogen bist. Wenn du nichts vorweisen kannst, dass du dir vorbehalten hast, wegen des Mangels die Miete zu mindern, bzw. dass der Vermieter den Mangel zu beseitigen zugesagt hat, dann hast du leider kein Minderungsrecht, was auch bei einer prinzipiell noch benutzbaren Wanne besteht, allerdings halt sehr gering ca. 3-5 %. Auch Aufwendungsersatz oder Schadensersatz steht dir nicht zu, wenn du selbst reparierst oder ersetzt.
Anders wäre es möglicherweise, wenn der Mangel sich während der Vertragszeit durch normale Abnutzung gravierend verändert hat. Dann muss der Vermieter die abgenutzte Sanitäranlage austauschen. (Definitiv keine Schönheitsreparatur, sondern Vermietersache.)


Hm ok. Also der Mangel war bereits ja. Allerdings wird es natürlich immer schlimmer. Die Fläche an dem sich die Glanzbeschichtung löst, wird immer größer und geht mittlerweile fast über die komplette Fläche.

Ich würde ja dieses Reparaturzeug kaufen und drauf schmieren, aber.... danach sieht es sicherlich noch schlimmer aus UND am Ende kommen die/ also der Vermieter und sagt mir, dass es nicht professionell oder fachmännisch gemacht wurde. Ich würde einfach gerne in die Wanne steigen ohne sich zu ekeln...
blueeye_HD
1786 Beiträge
10.10.2019 14:10
Zitat von AniMaxi:

Des aufgeplatze kann man reparieren, aber des raue sieht eher nach Dreck aus, einfach mal mit Chlor putzen


Glaube mir, das raue ist kein Dreck! Das ist die kaputte Beschichtung, wo natürlich Dreck sehr leicht hängen bleibt.

Ich putze meine Badewanne sehr oft, mit allem möglichen, aber weg geht es nicht!

blueeye_HD
1786 Beiträge
10.10.2019 14:11
Zitat von Marf:

Sah die Wanne schon immer so versifft aus?
Davon abgesehen:
Die abgeplatzten Stellen kannst du reparieren.Das Zeug dafür gibts im Baumarkt,Rechnung geben lassen und dem Vermieter geben - du kannst ihm ja vorschlagen das er wenigstens das Material übernimmt.Müssen, in dem Fall, muss er nicht,weils Gebrauchsspuren sind.


Die Wanne sieht übel aus, ich sag es ja.

Das abgeplatzte wurde repariert als ich da eingezogen bin. Da die stelle aber rostet, wird das nicht halten. Zumindest ist es wieder abgeplatzt.
Seesternchen_2.0
9815 Beiträge
10.10.2019 14:54
Zitat von blueeye_HD:

Zitat von kataleia:

Also sollte es vor Gericht gehen, gibt's immer sehr unterschiedliche urteile bei sowas.

So lange die Badewanne nutzbar ist, sieht es schlecht für dich aus.
Gerade da der Mangel schon bestand.

Sowas fällt unter Schönheitsreparaturen.
Lies mal den Mietvertrag genau.
Da steht bis zu welchem Betrag selbst auszubessern ist.

Das hättest du vor dem Unterschreiben des Vertrages dir schriftlich zusichern lassen müssen, was noch ausgebessert wird.


Ich habe eine Kleinrep.vereinbarung bis 150,00 € eine Badewanne fällt da definitiv nicht drunter. Die damalige Marklerin sagte mir damals, dass man das zu eine späteren Zeitpunkt machen kann.

Jetzt sind es neue Vermieter (ein holländischer Fond) und schon passiert hier nichts mehr.

Mir haben schon mehrer Handwerker bestätigt, dass die Wanne kaputt ist und eine Reparatur nicht mehr machbar ist.


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