Mütter- und Schwangerenforum

Frage wg. HEIZKOSTEN.. hilfeee -.-

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01.02.2011 21:27
Heizt ihr mit Fernwärme????
lefteri
1002 Beiträge
01.02.2011 21:31
du musst doch in den 3 jahren eine nebenkostenabrechnung bekomen haben, dort sind nicht nur die heizkosten drine sondern auch andere sachen was in dne nebenkosten drine sind

du musst doch eine abrechnung bekommen haben

ist den bei dir auch keine gekommen der die heizungzähler abgelessen hat? die kommen 1 mal im jahr

ich glaub eigendlich cniht das die heizkosten in der miete mit drin war, den wie schon geschrieben 52€ nebenkosten wenn die heizung mit drine ist ist das recht wenig

und 951 € für 3 jahre heizung nachzahlen ist auch recht wenig, denke mal das ihr geschätz wurdet, da kannst du dich für den betrag glücklich schätzen, den im jahr 317€ heizung verbrauch ist wenig

was für eine heizung habt hr den?
01.02.2011 21:39
Also ich bin ja auch Vermieter und bei uns ist es so geregelt:

In unseren Mietverträgen steht expliziet drin, was die Kaltmiete ist, wie hoch die Nebenkosten sind, und aus was die bestehen. Also Wasser, Heizkosten, etc.

WIR melden die Mieter bezüglich Heizung nicht an, da es bei uns über Öl geht. Wir gehen da in Vorleistung, haben also den Tank gefüllt und am der Mieter zahlt das ja monatlich an uns. Am Ende des Abrechnungsjahres sehen wir ob er, anhand seines Verbrauches, zu viel bezahlt hat oder ob er noch was nachzahlen muss.

Würden wir über Gas heizen, würden wir unseren Mieter selbstverständlich auch anmelden und es so machen wie wir es halt beim Wasser machen.

Einzig beim Strom melden wir den Mieter nicht an. Denn der strom meldet der Mieter selber an und zahlt an seinen Stromanbieter seinen Abschlag. Heizt er über strom oder bekommt das Warmwasser darüber muss er sich sich selber anmelden.

Beim Wasser haben wir ihn auch bei den Stadtwerken angemeldet. Die Stadtwerke buchen monatlich ab und am Ende des Abrechnungsjahres sieht man ob der Mieter mit seinen Nebenkosten das eben deckt oder ob er anhand seines Verbrauches nachzahlen muss.

Würden wir über Gas heizen, würden wir unseren Mieter selbstverständlich auch anmelden und es so machen wie wir es halt beim Wasser machen.

Einzig beim Strom melden wir den Mieter nicht an. Denn der strom meldet der Mieter selber an und zahlt an seinen Stromanbieter seinen Abschlag. Heizt er über strom oder bekommt das Warmwasser darüber muss er sich sich selber anmelden.

Ach so und wegen den Abrechnungen. Die Abrechnung muss am 31.12 des darauffolgenden Jahres da sein, ansonsten ist es verjährt. Sprich die Abrechnung für 2009 hätte am 31.12.2010 bei dir eingegangen sein müssen. Für 2008 am 31.12.2009 usw...

Am besten gehst du zum Anwalt oder zum Mieterschutzbund und informierst dich (mit den Abrechnungen und dem Mietvertrag).

Alesia
119 Beiträge
01.02.2011 22:05
danke erstmal für die zahlreichen infos. ..also öl zeugs habe ich nciht.. fernwärme denke ic, kenne mich damit aber nicht aus -.- leider.. hmm wegen heizung steht bei mir nix im vertrag. nur kaltmiete netto und betriebskosten. das ich mich wegen wasser und abwasser selber anmelden muss steht auch drin.. ich zitiere mal den einzigen satz im vertrag der etwas mit heizung zu tun hat:

Die Gesamtmiete ist monatlich im Voraus so zu zahlen, dass sie spätestens bis zum 3. Werktageines jeden Monats bei dem Vermieter eingeht. Nachzahlungen azs betrieb- und Heizkostenabrechnung sind binnen 14 tagen nach Zugang Abrechnung zu entrichten.

das wärs. mehr steht über heizung nicht im vertrag... die von stadtwerke meinten der vermieter müsste mich angemeldet haben. der vermieter hat stdtwerke wohl bezahlt und ich muss jtzt den vermieter bezahlen ^^ ..
01.02.2011 22:24
Zitat von Alesia:

danke erstmal für die zahlreichen infos. ..also öl zeugs habe ich nciht.. fernwärme denke ic, kenne mich damit aber nicht aus -.- leider.. hmm wegen heizung steht bei mir nix im vertrag. nur kaltmiete netto und betriebskosten. das ich mich wegen wasser und abwasser selber anmelden muss steht auch drin.. ich zitiere mal den einzigen satz im vertrag der etwas mit heizung zu tun hat:

Die Gesamtmiete ist monatlich im Voraus so zu zahlen, dass sie spätestens bis zum 3. Werktageines jeden Monats bei dem Vermieter eingeht. Nachzahlungen azs betrieb- und Heizkostenabrechnung sind binnen 14 tagen nach Zugang Abrechnung zu entrichten.

das wärs. mehr steht über heizung nicht im vertrag... die von stadtwerke meinten der vermieter müsste mich angemeldet haben. der vermieter hat stdtwerke wohl bezahlt und ich muss jtzt den vermieter bezahlen ^^ ..


Wie gesagt, geh zum Anwalt oder Mieterschutzbund. Der kann dir dann 100% sagen was du zu tun hast. Aber ganz klar, du hast 14 Tage Zeit das Geld zu bezahlen, falls du keine Ratenzahlung vereinbaren kannst. Wobei meiner Ansicht und meines wissens nach, ist die NK für 2008 und 2009 schon verjährt.. Einzig die Nachzahlung für 2010 musst du zahlen!
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