Mütter- und Schwangerenforum

Nun ein Fall in Deutschland - Coronavirus

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14.04.2021 14:02
Zitat von Waffel:

Zitat von Ario:

Per gestrigem Gerichtsbeschluss MUSS für die Schüler, die den Test nicht machen wollen und folglich nicht am präsenzunterricht teilnehmen dürfen, alternativ Distanzunterricht angeboten werden.
Andernfalls könne nicht von der Freiwilligkeit bei Testzustimmung ausgegangen werden (weil man ja bei Weigerung Nachteile hätte).
Also liegt es nun nicht mehr in der Verantwortung der Eltern, den unterrichtsstoff zu besorgen, sondern die Schule muss liefern.


Hättest Du einen Link diesbezüglich? Ich suche gerade im www.

Wir haben vorhin eine Email der Schulleitung mit gegensätzlichem Inhalt bekommen ("... Schülerinnen und Schüler, die nicht an dem für sie von der Schule angesetzten Coronaselbsttest teilnehmen oder kein negatives Testergebnis einer Teststelle vorweisen können, werden vom Unterricht ausgeschlossen. Es besteht  kein Anspruch auf Distanzunterricht. Dies gilt als unentschuldigtes Fehlen und die Leistungen werden als nicht erbracht gewertet. ...")


Wenn ich meinen Sohn nicht schicken möchte, wegen der Tests, wir dürfen allerdings zu Hause testen, muss ich nur dem Rektor eine E-Mail schreiben, der leitet es an die Klassenlehrerin weiter und es würde dann einfach wie jetzt auch, einen Arbeitsplan für zu Hause geben über Moodle .

Wir werden das mit dem testen versuchen, und ansonsten muss er halt daheim bleiben. Ich denke aber er wird es tolerieren, da er unbedingt wieder in die Schule möchte.

Ich ahne aber das hier vorerst gar keiner zur Schule gehen wird ab nächster Woche, unsere Inzidenz liegt nämlich aktuell bei 172 Tendenz steigend.

Land ist Baden Württemberg.
Waffel
1034 Beiträge
14.04.2021 14:12
Zitat von stech09:

Zitat von Waffel:

Zitat von Ario:

Per gestrigem Gerichtsbeschluss MUSS für die Schüler, die den Test nicht machen wollen und folglich nicht am präsenzunterricht teilnehmen dürfen, alternativ Distanzunterricht angeboten werden.
Andernfalls könne nicht von der Freiwilligkeit bei Testzustimmung ausgegangen werden (weil man ja bei Weigerung Nachteile hätte).
Also liegt es nun nicht mehr in der Verantwortung der Eltern, den unterrichtsstoff zu besorgen, sondern die Schule muss liefern.


Hättest Du einen Link diesbezüglich? Ich suche gerade im www.

Wir haben vorhin eine Email der Schulleitung mit gegensätzlichem Inhalt bekommen ("... Schülerinnen und Schüler, die nicht an dem für sie von der Schule angesetzten Coronaselbsttest teilnehmen oder kein negatives Testergebnis einer Teststelle vorweisen können, werden vom Unterricht ausgeschlossen. Es besteht  kein Anspruch auf Distanzunterricht. Dies gilt als unentschuldigtes Fehlen und die Leistungen werden als nicht erbracht gewertet. ...")


Wenn ich meinen Sohn nicht schicken möchte, wegen der Tests, wir dürfen allerdings zu Hause testen, muss ich nur dem Rektor eine E-Mail schreiben, der leitet es an die Klassenlehrerin weiter und es würde dann einfach wie jetzt auch, einen Arbeitsplan für zu Hause geben über Moodle .

Wir werden das mit dem testen versuchen, und ansonsten muss er halt daheim bleiben. Ich denke aber er wird es tolerieren, da er unbedingt wieder in die Schule möchte.

Ich ahne aber das hier vorerst gar keiner zur Schule gehen wird ab nächster Woche, unsere Inzidenz liegt nämlich aktuell bei 172 Tendenz steigend.

Land ist Baden Württemberg.


Mir geht es speziell um einen Link zu diesem Gerichtsurteil. Ich möchte es gerne nachlesen, nach Erhalt dieser Nachricht der Schulleitung. Sollte dem so sein, müsste der Schulleitung eine falsche Information vorliegen, die sodann korrigiert gehört.

Sollte unsere Grundschule öffnen, werden wir schauen, ob unser Kind den Test toleriert bzw durchführt. Wenn es so gar nicht machbar sein sollte, müsste unser Kind daheim bleiben. Nach Ario's Information sollte es dann Distanzunterricht geben, nach Information unserer Schulleitung würde es als unentschuldigtes Fehlen und nicht erbrachten Leistungen gewertet, was natürlich einen eklatanten Ubterschied darstellt.
nilou
14336 Beiträge
14.04.2021 14:19
Zitat von Waffel:

Zitat von stech09:

Zitat von Waffel:

Zitat von Ario:

Per gestrigem Gerichtsbeschluss MUSS für die Schüler, die den Test nicht machen wollen und folglich nicht am präsenzunterricht teilnehmen dürfen, alternativ Distanzunterricht angeboten werden.
Andernfalls könne nicht von der Freiwilligkeit bei Testzustimmung ausgegangen werden (weil man ja bei Weigerung Nachteile hätte).
Also liegt es nun nicht mehr in der Verantwortung der Eltern, den unterrichtsstoff zu besorgen, sondern die Schule muss liefern.


Hättest Du einen Link diesbezüglich? Ich suche gerade im www.

Wir haben vorhin eine Email der Schulleitung mit gegensätzlichem Inhalt bekommen ("... Schülerinnen und Schüler, die nicht an dem für sie von der Schule angesetzten Coronaselbsttest teilnehmen oder kein negatives Testergebnis einer Teststelle vorweisen können, werden vom Unterricht ausgeschlossen. Es besteht  kein Anspruch auf Distanzunterricht. Dies gilt als unentschuldigtes Fehlen und die Leistungen werden als nicht erbracht gewertet. ...")


Wenn ich meinen Sohn nicht schicken möchte, wegen der Tests, wir dürfen allerdings zu Hause testen, muss ich nur dem Rektor eine E-Mail schreiben, der leitet es an die Klassenlehrerin weiter und es würde dann einfach wie jetzt auch, einen Arbeitsplan für zu Hause geben über Moodle .

Wir werden das mit dem testen versuchen, und ansonsten muss er halt daheim bleiben. Ich denke aber er wird es tolerieren, da er unbedingt wieder in die Schule möchte.

Ich ahne aber das hier vorerst gar keiner zur Schule gehen wird ab nächster Woche, unsere Inzidenz liegt nämlich aktuell bei 172 Tendenz steigend.

Land ist Baden Württemberg.


Mir geht es speziell um einen Link zu diesem Gerichtsurteil. Ich möchte es gerne nachlesen, nach Erhalt dieser Nachricht der Schulleitung. Sollte dem so sein, müsste der Schulleitung eine falsche Information vorliegen, die sodann korrigiert gehört.

Sollte unsere Grundschule öffnen, werden wir schauen, ob unser Kind den Test toleriert bzw durchführt. Wenn es so gar nicht machbar sein sollte, müsste unser Kind daheim bleiben. Nach Ario's Information sollte es dann Distanzunterricht geben, nach Information unserer Schulleitung würde es als unentschuldigtes Fehlen und nicht erbrachten Leistungen gewertet, was natürlich einen eklatanten Ubterschied darstellt.


Das Urteil wird dir wahrscheinlich nicht viel bringen da es idR nicht allgemeingültig ist sondern nur die Beteiligten dieses Einzelfalls verpflichtet. Da es wahrscheinlich ein erstinstanzliche Urteil ist, ist es wahrscheinlich auch noch nicht rechtskräftig.

Ich denke es geht um dieses:
https://www.bayreuther-tagblatt.de/nachrichten_mel dungen_news/schueler-aus-oberfranken-klagt-gegen-c orona-testpflicht-urteil-gefallen-mit-hoffnungssch immer/
14.04.2021 14:35
Zitat von Juniors-Mama:

Zitat von Irgendjemand:

Zitat von Juniors-Mama:

Zitat von Marie2010:

...

Abgesehen davon gibt es auch einfach Bereiche, die man nicht zu Hause vermitteln kann. Dafür muss man zusammen an einem Ort sein, über Dinge sprechen, diskutieren und mit Materialien arbeiten, die man sich zu Hause schwer besorgen kann. Da sitzt dann derjenige zu Hause und kann nur zugucken. In Kunst ist das zB so. Da kann man natürlich sagen, man müsse das dann selbst kaufen, aber realistisch ist das nicht!


Nennst du mir bitte ein Beispiel? Bisher bin ich nicht an diese Grenzen gestoßen. Im Gegenteil. Online waren wir sogar in entsprechenden Museen unterwegs und haben sozusagen "vor Ort" recherchiert. Wir hatten sogar Proviant dabei. Etwas, was in der Form in der Schule nie passieren würde.

Zum Beispiel haben meine 11er das erste Mal mit Gouache-Farbe malen müssen, das neue Material braucht eigentlich ein wenig Begleitung, wäre aber noch gut machbar. Der Austausch und das Schauen, was die anderen machen, WIE sie arbeiten (Lernen durch Nachahmen spielt da eine große Rolle) geht schon viel schlechter, aber auch noch irgendwie. Aber man darf bei Kunst einfach nicht vergessen, dass Fotos und Videos viel verschlucken. Man erkennt nicht alles. Mit Ton zu arbeiten klappt sehr schwierig, weil man viel erfühlen muss, das Material einen bestimmten Umgang erfordert und es so schnell zu Frust kommen kann.
Klar hat der Distanzunterricht auch Vorteile. Aber es geht eben nicht alles so gut.
Mir fallen noch mehr Beispiele ein, ich will das hier aber jetzt nicht sprengen. Falls du dich weiter austauschen möchtest, sehr gerne über PN zB. Bist du auch Kunstlehrerin?


Nein. Ich bin gar keine Lehrerin.
Blumenwiese33
5040 Beiträge
14.04.2021 14:49
Zitat von CaSwa:

Zitat von Juniors-Mama:

Zitat von Mel-Ann:

Zitat von Blumenwiese33:

Wir haben heute das erste Mal in der Schule getestet. Ich hab gestern schon alles dafür vorbereitet. Hatten dann aucv ein Mädchen, was wirklich richtig Angst hatte. Hab dann noch mal erklärt, das wir bestimmt nichts machen würden, was weh tun würde oder sonst wie schaden würde. Haben dann alle zusammen Schritt für Schritt den Test gemacht. Hatten den kindern gesagt, das sie so weit in die Nase rein gehen sollten, wo sie von außen merken, das es da weich ist. Es hat bei allen Wunderbar geklappt. Am Donnerstag ist der nächste Test.

So hatte ich alles vorbereitet


Die Wäscheklammern! SUPI! Das mache ich nächste Woche auch so! Dann kann man die Flüssigkeit ja schon vor dem Unterricht da reinträufeln und das so auf den Platz stellen. Genial. Meine SchülerInnen sind zwar schon 16, aber ich muss zwei Kurse nacheinander in 45 Minuten durchtesten und und hab es diese Woche zeitlich gar nicht geschafft wegen der blöden Flüssigkeit, die ich jedem einzelnen in sein Röhrchen tropfen musste. Juhu.

Du kannst auch Duplo-Klötze nehmen umgedreht, die können danach sogar in die Waschmaschine. Ich hab unten drunter noch Platten gemacht, dass ich quasi ein Duplo-Tablett habe.

Oder ihr macht mit den Kids selbst Halterungen aus dickerem Papier. Da gibt es ein Video zu, ganz einfach zum nachmachen.
Vor den Ferien habe ich auch Wäscheklammern genutzt, aber das war nicht so ganz praktisch, vor allem für Kinder mit Handycap egal welcher Art. Ich bin noch unentschlossen, ob ich auf Basteln oder Duplo umsteigen werde.


Hast du einen link dazu?
Die Flüssigkeit hab ich erst direkt vor dem Test reingemacht
cooky
12566 Beiträge
14.04.2021 15:12
Mit den Wäscheklammern will unsere Schule nächste Woche auch arbeiten.
Wobei in die Notbreuung in dieser Woche wohl einfach Knete genommen hat, das ging wohl auch gut
Waffel
1034 Beiträge
14.04.2021 15:29
Zitat von nilou:

Zitat von Waffel:

Zitat von stech09:

Zitat von Waffel:

...


Wenn ich meinen Sohn nicht schicken möchte, wegen der Tests, wir dürfen allerdings zu Hause testen, muss ich nur dem Rektor eine E-Mail schreiben, der leitet es an die Klassenlehrerin weiter und es würde dann einfach wie jetzt auch, einen Arbeitsplan für zu Hause geben über Moodle .

Wir werden das mit dem testen versuchen, und ansonsten muss er halt daheim bleiben. Ich denke aber er wird es tolerieren, da er unbedingt wieder in die Schule möchte.

Ich ahne aber das hier vorerst gar keiner zur Schule gehen wird ab nächster Woche, unsere Inzidenz liegt nämlich aktuell bei 172 Tendenz steigend.

Land ist Baden Württemberg.


Mir geht es speziell um einen Link zu diesem Gerichtsurteil. Ich möchte es gerne nachlesen, nach Erhalt dieser Nachricht der Schulleitung. Sollte dem so sein, müsste der Schulleitung eine falsche Information vorliegen, die sodann korrigiert gehört.

Sollte unsere Grundschule öffnen, werden wir schauen, ob unser Kind den Test toleriert bzw durchführt. Wenn es so gar nicht machbar sein sollte, müsste unser Kind daheim bleiben. Nach Ario's Information sollte es dann Distanzunterricht geben, nach Information unserer Schulleitung würde es als unentschuldigtes Fehlen und nicht erbrachten Leistungen gewertet, was natürlich einen eklatanten Ubterschied darstellt.


Das Urteil wird dir wahrscheinlich nicht viel bringen da es idR nicht allgemeingültig ist sondern nur die Beteiligten dieses Einzelfalls verpflichtet. Da es wahrscheinlich ein erstinstanzliche Urteil ist, ist es wahrscheinlich auch noch nicht rechtskräftig.

Ich denke es geht um dieses:
https://www.bayreuther-tagblatt.de/nachrichten_mel dungen_news/schueler-aus-oberfranken-klagt-gegen-c orona-testpflicht-urteil-gefallen-mit-hoffnungssch immer/


Dankeschön, Nilou.
Die erhaltene Email ist somit inhaltlich korrekt und ich hoffe, das Testen wird reibungslos funktionieren. Alles weitere wird dann die Zeit zeigen.
Waffel
1034 Beiträge
14.04.2021 15:29
Zitat von nilou:

Zitat von Waffel:

Zitat von stech09:

Zitat von Waffel:

...


Wenn ich meinen Sohn nicht schicken möchte, wegen der Tests, wir dürfen allerdings zu Hause testen, muss ich nur dem Rektor eine E-Mail schreiben, der leitet es an die Klassenlehrerin weiter und es würde dann einfach wie jetzt auch, einen Arbeitsplan für zu Hause geben über Moodle .

Wir werden das mit dem testen versuchen, und ansonsten muss er halt daheim bleiben. Ich denke aber er wird es tolerieren, da er unbedingt wieder in die Schule möchte.

Ich ahne aber das hier vorerst gar keiner zur Schule gehen wird ab nächster Woche, unsere Inzidenz liegt nämlich aktuell bei 172 Tendenz steigend.

Land ist Baden Württemberg.


Mir geht es speziell um einen Link zu diesem Gerichtsurteil. Ich möchte es gerne nachlesen, nach Erhalt dieser Nachricht der Schulleitung. Sollte dem so sein, müsste der Schulleitung eine falsche Information vorliegen, die sodann korrigiert gehört.

Sollte unsere Grundschule öffnen, werden wir schauen, ob unser Kind den Test toleriert bzw durchführt. Wenn es so gar nicht machbar sein sollte, müsste unser Kind daheim bleiben. Nach Ario's Information sollte es dann Distanzunterricht geben, nach Information unserer Schulleitung würde es als unentschuldigtes Fehlen und nicht erbrachten Leistungen gewertet, was natürlich einen eklatanten Ubterschied darstellt.


Das Urteil wird dir wahrscheinlich nicht viel bringen da es idR nicht allgemeingültig ist sondern nur die Beteiligten dieses Einzelfalls verpflichtet. Da es wahrscheinlich ein erstinstanzliche Urteil ist, ist es wahrscheinlich auch noch nicht rechtskräftig.

Ich denke es geht um dieses:
https://www.bayreuther-tagblatt.de/nachrichten_mel dungen_news/schueler-aus-oberfranken-klagt-gegen-c orona-testpflicht-urteil-gefallen-mit-hoffnungssch immer/


Dankeschön, Nilou.
Die erhaltene Email ist somit inhaltlich korrekt und ich hoffe, das Testen wird reibungslos funktionieren. Alles weitere wird dann die Zeit zeigen.
CaSwa
22724 Beiträge
14.04.2021 15:30
Zitat von Blumenwiese33:

Zitat von CaSwa:

Zitat von Juniors-Mama:

Zitat von Mel-Ann:

...

Du kannst auch Duplo-Klötze nehmen umgedreht, die können danach sogar in die Waschmaschine. Ich hab unten drunter noch Platten gemacht, dass ich quasi ein Duplo-Tablett habe.

Oder ihr macht mit den Kids selbst Halterungen aus dickerem Papier. Da gibt es ein Video zu, ganz einfach zum nachmachen.
Vor den Ferien habe ich auch Wäscheklammern genutzt, aber das war nicht so ganz praktisch, vor allem für Kinder mit Handycap egal welcher Art. Ich bin noch unentschlossen, ob ich auf Basteln oder Duplo umsteigen werde.


Hast du einen link dazu?
Die Flüssigkeit hab ich erst direkt vor dem Test reingemacht

https://drive.google.com/file/d/1QHMsNmDgutGbPsPk0 UOHB_G-hZOaYh3O/view
Da ist die Anleitung und darin ein Link zu einem Video
Marf
28623 Beiträge
14.04.2021 15:59
Habt ihr keine Röhrchenhalter? Im Physik/Chemieraum? In Weiterführenden müsste es die doch geben.
CaSwa
22724 Beiträge
14.04.2021 16:07
Zitat von Marf:

Habt ihr keine Röhrchenhalter? Im Physik/Chemieraum? In Weiterführenden müsste es die doch geben.

Aber ja nicht in der passenden Anzahl. Wir testen alle zeitgleich, also etwa 400 Schülerinnen und Schüler. Und das sind nur so wenige, weil wir ja nur mit halben Klassen arbeiten.
Blumenwiese33
5040 Beiträge
14.04.2021 16:48
Zitat von Marf:

Habt ihr keine Röhrchenhalter? Im Physik/Chemieraum? In Weiterführenden müsste es die doch geben.


Wir sind ne Grundschule.
Marf
28623 Beiträge
14.04.2021 16:56
Zitat von CaSwa:

Zitat von Marf:

Habt ihr keine Röhrchenhalter? Im Physik/Chemieraum? In Weiterführenden müsste es die doch geben.

Aber ja nicht in der passenden Anzahl. Wir testen alle zeitgleich, also etwa 400 Schülerinnen und Schüler. Und das sind nur so wenige, weil wir ja nur mit halben Klassen arbeiten.

Ah,Mist.
Jessilein1986
564 Beiträge
14.04.2021 17:30
Zitat von Ario:

Per gestrigem Gerichtsbeschluss MUSS für die Schüler, die den Test nicht machen wollen und folglich nicht am präsenzunterricht teilnehmen dürfen, alternativ Distanzunterricht angeboten werden.
Andernfalls könne nicht von der Freiwilligkeit bei Testzustimmung ausgegangen werden (weil man ja bei Weigerung Nachteile hätte).
Also liegt es nun nicht mehr in der Verantwortung der Eltern, den unterrichtsstoff zu besorgen, sondern die Schule muss liefern.


Quelle?
sannama
717 Beiträge
14.04.2021 18:57
So ist es in Hessen geregelt:

Teststrategie an Schulen

„Den Präsenz-Schulbetrieb werden wir darüber hinaus intensiv mit einer Test-Strategie, die ab dem 19. April ein negatives Testergebnis als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme von Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte am Präsenzunterricht macht, begleiten. Die Testverpflichtung ist derzeit unerlässlich für einen sicheren Schulbetrieb. Darin haben uns auch die Rückmeldungen unserer Pilot-Schulen, die den Ablauf der Selbsttests vor den Osterferien erprobt haben, bestätigt.“ Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können für den Nachweis zwischen dem kostenfreien Bürgertest außerhalb der Schule oder den ebenfalls kostenfreien Antigen-Selbsttests, welche den Schulen vom Land zur Verfügung gestellten wurden, wählen. Akzeptiert werden Nachweise, die mit zeitlichem Bezug auf den Beginn des jeweiligen Schultages nicht älter als 72 Stunden sind. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Test vorweisen können bzw. diesen nicht in der Schule machen, zu Hause im Distanzunterricht beschult werden. Schülerinnen und Schüler können durch ihre Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler durch sich selbst von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden.

Finde ich in Ordnung.
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