Zuverdienst bei Mindestsatz Elterngeld?
29.07.2013 16:59
Hallo,
ich mach einfach mal n Fred auf, bestimmt kann mir hier jemand helfen, ich blick nicht mehr durch...
(Kurz vorhner: meine Tastatur gibt grade den Geist auf.Ich versuche, alles zu korrigieren, aber wenn ihr überflüssige n's und b's findet, dürft ihr die gern behalten
)
Also, ich hab am 10.9. ET. Da ich grade mein Abi gemacht hab und deswegen kein Geld verdient habe, bekomm ich kein Mutterschaftsgeld und "nur" den Mindestsatz von 300€ Elterngeld.
Nach dem Mutterschutz würde ich gern abends/am Wochenende, wenn der Papa aufpassen kann, ein bisschen arbeiten gehen, weil mir zuhause die Decke auf den Kopf fällt. Geht das, und wie viel kann ichn dazu verdienen ohne das mir das Elterngeld gekürzt wird?
Und ab wann bekomme icnh eigentlich Elterngeld, gleich rückwirkend ab dem Geburtstermin?
Ich hab bei der Elterngeldstelle schon nach nem Termin gefragt, die Dame hat mich gebeten, micnh nach der Geburt wieder zu melden, "da das Baby ja bei der Geburt sterben könne..."
Danke für eure Hilfe
ich mach einfach mal n Fred auf, bestimmt kann mir hier jemand helfen, ich blick nicht mehr durch...
(Kurz vorhner: meine Tastatur gibt grade den Geist auf.Ich versuche, alles zu korrigieren, aber wenn ihr überflüssige n's und b's findet, dürft ihr die gern behalten
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Also, ich hab am 10.9. ET. Da ich grade mein Abi gemacht hab und deswegen kein Geld verdient habe, bekomm ich kein Mutterschaftsgeld und "nur" den Mindestsatz von 300€ Elterngeld.
Nach dem Mutterschutz würde ich gern abends/am Wochenende, wenn der Papa aufpassen kann, ein bisschen arbeiten gehen, weil mir zuhause die Decke auf den Kopf fällt. Geht das, und wie viel kann ichn dazu verdienen ohne das mir das Elterngeld gekürzt wird?
Und ab wann bekomme icnh eigentlich Elterngeld, gleich rückwirkend ab dem Geburtstermin?
Ich hab bei der Elterngeldstelle schon nach nem Termin gefragt, die Dame hat mich gebeten, micnh nach der Geburt wieder zu melden, "da das Baby ja bei der Geburt sterben könne..."
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Danke für eure Hilfe
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29.07.2013 17:03
Du darfst bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Bei einem normalen 400€ Job ist es also gar kein Problem.
29.07.2013 18:41
verdienen darfst du was du willst nur nicht mehr als 30std arbeiten. du brauchst von der kk nen zettel das du kein muschu geld bekommst dann bekommst du eg von geburt an
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29.07.2013 19:01
Oh, das mit dem arbeiten ist dann ja leichter als gedacht
Wegen der Krankenkasse - da wechsel ich Anfang August (wg Hochzeit) von der Familienversicherung meiner Ma zu der mit meinem Freund... das krieg ich dann bei der neuen KK? Der MuSchu fängt ja morgen an, d.h. ich bin nur 3 Tage vom MuSchu bei der alten KK
...ist das kompliziert
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Wegen der Krankenkasse - da wechsel ich Anfang August (wg Hochzeit) von der Familienversicherung meiner Ma zu der mit meinem Freund... das krieg ich dann bei der neuen KK? Der MuSchu fängt ja morgen an, d.h. ich bin nur 3 Tage vom MuSchu bei der alten KK
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...ist das kompliziert
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29.07.2013 19:20
Zitat von LIttleOne13:
Hallo,
ich mach einfach mal n Fred auf, bestimmt kann mir hier jemand helfen, ich blick nicht mehr durch...
(Kurz vorhner: meine Tastatur gibt grade den Geist auf.Ich versuche, alles zu korrigieren, aber wenn ihr überflüssige n's und b's findet, dürft ihr die gern behalten)
Also, ich hab am 10.9. ET. Da ich grade mein Abi gemacht hab und deswegen kein Geld verdient habe, bekomm ich kein Mutterschaftsgeld und "nur" den Mindestsatz von 300€ Elterngeld.
Nach dem Mutterschutz würde ich gern abends/am Wochenende, wenn der Papa aufpassen kann, ein bisschen arbeiten gehen, weil mir zuhause die Decke auf den Kopf fällt. Geht das, und wie viel kann ichn dazu verdienen ohne das mir das Elterngeld gekürzt wird?
Und ab wann bekomme icnh eigentlich Elterngeld, gleich rückwirkend ab dem Geburtstermin?
Ich hab bei der Elterngeldstelle schon nach nem Termin gefragt, die Dame hat mich gebeten, micnh nach der Geburt wieder zu melden, "da das Baby ja bei der Geburt sterben könne..."![]()
Danke für eure Hilfe![]()
Hallöchem
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die Frage habe ich mir vor kurzem auch gestellt.
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Vorrausetzung ist nur maximal 30h in der Woche die du arbeiten darfst. Also egal wieviel Geld du bekommst ( durch das Arbeiten) du bekommst trotzdem deine 300€ weiter. Falls du doch nochmal sicher gehen willst, rufe am besten bei den Ämtern an.
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29.07.2013 19:23
Danke für deinen Bericht
Wie gesagt, bei der zuständigen Elterngeldstelle wurde ich auf nach der Geburt verwiesen. Sonst hätte ich mich auch einfach da beraten lassen...
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Wie gesagt, bei der zuständigen Elterngeldstelle wurde ich auf nach der Geburt verwiesen. Sonst hätte ich mich auch einfach da beraten lassen...
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