Mütter- und Schwangerenforum

zuschuss vom Jobcenter nur für die krankenversicherung

anannas
143 Beiträge
15.12.2014 19:30
hat davon schonmal jemand was gehört? wir liegen knapp über dem satz von hartz vier sind quasi 80 euro drüber!
jetzt habe ich gehört das wenn man durch die krankenversicherung wieder in die bedürftigkeit zurück fallen würde(was bei 160 euro versicherung der fall ist)
das es dann die möglichkeit gibt weiterhin übers amt krankenversichert zu werden! kann mir darüber einer was sagen?
muss ich dann einen extra antrag stellen oder wie läuft das ab?
lg
Schicki.Micki
3474 Beiträge
15.12.2014 19:35
mir wäre das neu. wir lagen damals knapp unter der grenze und es wurde uns vor der genauen berechnung schon gesagt, dass wir die kv selber tragen müssten sollten wir über der grenze sein. und da gäbe es keinen weg ran.

vielleicht hat sich aber mittlerweile was geändert dran.
fruity
4161 Beiträge
15.12.2014 19:37
versuchts doch mit wohngeld
anannas
143 Beiträge
15.12.2014 19:49
mhh,ok meiner freundin wurde das vor kurzem von ihrer anwältin gesagt die auf sozialrecht spezialisiert ist! die müsste es ja eigendlich wissen!
aber die von der jobcom meinten auch das sie davon nichts wissen und das ich aber einfach mal nen antrag stellen soll!( da hab ich aber auch schon öfter erlebt das die keine ahnung von den aktuellen gesetzen haben,deshalb bin ich mir unsicher!
wohngeld haben wir beantragt steht uns aber nicht zu!
15.12.2014 19:52
Unter bestimmten Vorraussetzungen (glaube das ist vom Alter und der beruflichen Situation abhängig) kann man über ein Elternteil mitversichert werden, vielleicht kommtdas ja bei dir in Frage?
Bumasbaby
1869 Beiträge
16.12.2014 07:43
Bei mir ging das damals nicht. Ich muss meine Versicherung bis zur Hochzeit selbst tragen.
Juliane2011
3648 Beiträge
16.12.2014 23:05
Eine Freundin von mir ging es ähnlich. Knapp über dem Hartz 4 Satz und der Beitrag für die KK musste selbst getragen werden.
Möhne
1826 Beiträge
17.12.2014 15:22
Zitat von anannas:

jetzt habe ich gehört das wenn man durch die krankenversicherung wieder in die bedürftigkeit zurück fallen würde(was bei 160 euro versicherung der fall ist)
das es dann die möglichkeit gibt weiterhin übers amt krankenversichert zu werden! kann mir darüber einer was sagen?
muss ich dann einen extra antrag stellen oder wie läuft das ab?
lg


Hallo,
ich habe es - ebenfalls von einer Sozialrechtlerin - genauso gelernt (im übrigens auch mit dem HInweis, dass das nicht unbedingt bekannt ist)!
Verortet ist das ganze in §26 SGB II Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen, Absatz 1 letzer Satz ("Der Beitrag wird ferner für Personen im notwendigen Umfang übernommen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind und die allein durch den Krankenversicherungsbeitrag hilfebedürftig würden.")

Mit welchem Antrag du einen entsprechenden Zuschuss bekommen kannst, kann ich dir leider nicht sagen, aber häufig hilft es schon weiter, wenn man den den entsprechenden Mitarbeitern/Sachberarbeitern ... den Paragraphen bzw. Inhalt dazu nennen kann
Sofern du also wirklich allein durch Zahlung der KK-Beiträge hilfebedürftig würdest (d.h. eben mit allem was an Einkommen angerechnet werden kann abzüglich der KK-Beiträge trotzdem unter dem dir zustehenden Bedarf liegst) kannst du genau für den entsprechenden Betrag nach §26 SBG II einen Zuschuss bekommen.
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt