zum elterngeld was dazu verdienen? wer kennt sich aus?
14.09.2009 19:05
Hallo,
würde in meiner alten Arbeitstelle gerne während dem Weihnachtsgeschäft aushelfen? Wie sieht es aus darf ich das und wieviel darf ich dazu verdienen ohne das es dem elterngeld angerechnet wird? bekomme elterngeld bis april 09,da ich alleinerziehend bin. und würde sich das aufs Wohngeld auswirken?
würde in meiner alten Arbeitstelle gerne während dem Weihnachtsgeschäft aushelfen? Wie sieht es aus darf ich das und wieviel darf ich dazu verdienen ohne das es dem elterngeld angerechnet wird? bekomme elterngeld bis april 09,da ich alleinerziehend bin. und würde sich das aufs Wohngeld auswirken?
14.09.2009 19:06
dir wird jeder cent angerechnet aber schau doch mal in nem anderen thread die letzten tage gabs einige davon
14.09.2009 19:09
14.09.2009 19:09
also bei mir wurde nix angerechnet. bin arbeiten gegangen, als marvin 11 monate alt war. auf 325 euro basis und da hab ich auch noch elterngeld bekommen
14.09.2009 19:10
Zitat von Lexi:
alles was du dazuverdienst wird dem elterngeld angerechnet!
zu mir hat die tante vom elterngeld gesagt (habe den mindest satz von 300€),bis zu 30 wochenstunden kann man arbeiten gehen ohne das es angerechnet wird.
14.09.2009 19:13
Zitat von chrissi_82:
Zitat von Lexi:
alles was du dazuverdienst wird dem elterngeld angerechnet!
zu mir hat die tante vom elterngeld gesagt (habe den mindest satz von 300€),bis zu 30 wochenstunden kann man arbeiten gehen ohne das es angerechnet wird.
wenn man arbeitet bekommt man nur noch die 300 euro aber dafür den kompletten gehalt... so ist es zu mindest bei mir...
14.09.2009 19:59
achso also man bekommt das nur so wenn man die 300€ bekommt? bekomme ja mehr weil ich bis zum schluß gearbeitet hab. das ist ja blöd das das dann angerechnet wird
14.09.2009 22:11
Ja, bis zu 30 Wochenstunden darf man arbeiten gehen, während
man Elterngeld bezieht.
Das hat aber überhaupt nichts mit dem Verdienst zu tun.
Der wird nämlich angerechnet auf das Elterngeld (ausser in
Österreich, da gelten andere Regelungen und in Bayern mit dem
Landeserziehungsgeld kenne ich die genauen Regelungen auch
nicht).
Also alter Verdienst abzüglich neuer Verdienst= neue Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld.
man Elterngeld bezieht.
Das hat aber überhaupt nichts mit dem Verdienst zu tun.
Der wird nämlich angerechnet auf das Elterngeld (ausser in
Österreich, da gelten andere Regelungen und in Bayern mit dem
Landeserziehungsgeld kenne ich die genauen Regelungen auch
nicht).
Also alter Verdienst abzüglich neuer Verdienst= neue Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld.
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