Wohnungskündigung - doch die "Mindestlaufzeit" beträgt ein Jahr
20.02.2009 12:29
Hallo, ihr Süßen!
Ich hatte gerade ein Gespräch mit meinem lieben Herrn hier, der mir eröffnet hat, dass er versuchen will die Wohnung zum 1.4. zu kündigen.
Ja, da war ich jetzt irgendwie vorm Kopf gestoßen. Ich meine, dass wir beide wieder auseinanderziehen, diese "Idee" kam ja von mir, aber ich wusste nicht, dass er es jetzt so eilig hat.
Wir haben damals allerdings eine kleine Klausel im Mietvertrag übersehen, auf die uns seine Mutter hingewiesen hat. Und zwar steht in unserem Mietvertrag wohl drin, dass man die Wohnung nicht vor einem Jahr kündigen kann. Ein Umstand, der mich ja durchaus etwas in Bedrängnis bringt, weil ich weiß, dass er die Wohnung alleine nicht halten kann, ich aber aufgrund dessen das ich schwanger bin, nicht noch bis August warten kann mit meinem Auszug. Mein Plan war allerdings so Mitte Mai auszuziehen und bis dahin hätten wir auch dafür eine Lösung gefunden.
Nun meine Frage: weiß hier jemand, ob er überhaupt eine Chance hat soviel früher aus dem Mietvertrag herauszukommen? Interessieren würde es mich ja schon, weil dann muss ich mich ja mit allem beeilen (neue Wohnung bzw. erst einmal die ganzen Anträge bei der Arge stellen, denn ich kann alleine keine Wohnung unterhalten etc.pp.). Und weil ich ja im Mietvertrag mit drin stehe, kann es mir passieren, dass er einfach alleine ausziehen kann und ich dann hier in der riesigen Wohnung und auf den entsprechenden Kosten sitzen bleibe??? Davor habe ich ja noch mehr Angst ...
Ich hatte gerade ein Gespräch mit meinem lieben Herrn hier, der mir eröffnet hat, dass er versuchen will die Wohnung zum 1.4. zu kündigen.
Ja, da war ich jetzt irgendwie vorm Kopf gestoßen. Ich meine, dass wir beide wieder auseinanderziehen, diese "Idee" kam ja von mir, aber ich wusste nicht, dass er es jetzt so eilig hat.
Wir haben damals allerdings eine kleine Klausel im Mietvertrag übersehen, auf die uns seine Mutter hingewiesen hat. Und zwar steht in unserem Mietvertrag wohl drin, dass man die Wohnung nicht vor einem Jahr kündigen kann. Ein Umstand, der mich ja durchaus etwas in Bedrängnis bringt, weil ich weiß, dass er die Wohnung alleine nicht halten kann, ich aber aufgrund dessen das ich schwanger bin, nicht noch bis August warten kann mit meinem Auszug. Mein Plan war allerdings so Mitte Mai auszuziehen und bis dahin hätten wir auch dafür eine Lösung gefunden.
Nun meine Frage: weiß hier jemand, ob er überhaupt eine Chance hat soviel früher aus dem Mietvertrag herauszukommen? Interessieren würde es mich ja schon, weil dann muss ich mich ja mit allem beeilen (neue Wohnung bzw. erst einmal die ganzen Anträge bei der Arge stellen, denn ich kann alleine keine Wohnung unterhalten etc.pp.). Und weil ich ja im Mietvertrag mit drin stehe, kann es mir passieren, dass er einfach alleine ausziehen kann und ich dann hier in der riesigen Wohnung und auf den entsprechenden Kosten sitzen bleibe??? Davor habe ich ja noch mehr Angst ...
20.02.2009 12:34
hmm ich kann dir nur sagen das ich weiss das ihr die 3 Monate kündigungsfrist einhalten müsst. Das heisst, wenn er Ende diese Monats die Wohnung kündigt geht die Frist bis Ende Mai. Wann wäre das Jahr denn abgelaufen?
20.02.2009 12:48
wenn ich mal fragen darf..... wieso wollt ihr denn auseinanderziehen???? ich meine dein text liest sich jetzt nicht so als ob ihr euch trennt oder getrennt habt oder???
20.02.2009 13:08
Zitat von prickly_rose:
Anfang August.
Also wenn die Frist bis Anfang August läuft, dann kommen in der Regel aber nochmal die 3 Monate gesetzliche Kündigungsfrist dazu, würde also heißen November. Und er kann übrigens nicht einfach alleine ausziehen, so dass du auf den Kosten sitzen bleibst. Wenn ihr beide den Mietvertrag zusammen abgeschlossen habt, könnt ihr auch nur zusammen kündigen. Also jeweil auch nur mit Zustimmung des anderen.
20.02.2009 13:11
bei uns in der schweiz kannst du das musst jedoch die 3 monatfrist einhalten UND bei vorzeitiger kündigung musst du auch 3 nachmieter vor weisen.. und alles was danach kommt ist nicht mehr deine sache.. wen du aber die kündigung schreibst lass die ein einverständnis zukommen.. mit den ganzen abmachungen sonst können sie dir noch lange probleme machen..
20.02.2009 13:17
Zitat von Caitlin:
wenn ich mal fragen darf..... wieso wollt ihr denn auseinanderziehen???? ich meine dein text liest sich jetzt nicht so als ob ihr euch trennt oder getrennt habt oder???
Ich kann mit diesem Mensche nicht zusammenwohnen. Und wenn das so weiter geht, steht eine endgültige Trennung bevor. Eigentlich war das zwar nicht so gedacht, aber es kommt eben immer anders als man denkt.
Bin aber schon mal froh, dass er nicht einfach ausziehen kann. Allerdings bis November ist es ja dann auch noch wirklich lange hin. So lange kann ich wieder nicht warten, denn das Zimmer fürs Würmchen soll ja fertig sein. Mein Baby soll ja nicht gleich in ein absolutes Chaos geworfen werden.
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